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MarkF

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  1. Rainer, Rainer ... Du bist Händler, gell? Und pinkelst mich anderweitig an, weil Du meine Beiträge nicht verstehst? Und weißt auch nicht, daß u.a. die Schweiz dem Schengener Abkommen beigetreten ist http://www.auswaertiges-amt.de/sid_EDF663E779B2F7A2BAF2ABD0D70E205B/DE/EinreiseUndAufenthalt/Schengen_node.html#doc350334bodyText4 mißachtest stattdessen meinen entsprechenden Hinweis? Junge-Junge, starker Tobak. Die Schweiz wird wie EU-Land behandelt. Das wissen auch die Behörden - ich habe eben erst eine "EU"-Importerlaubnis erhalten. Und was die "Mischform" angeht: Die Frage ist nicht, wie man es am einfachsten macht, sondern was in diesem Fall der Käufer vor hat. Das wissen wir noch nicht. Ich traue Händlern mittlerweile überhaupt nicht und nichts mehr zu. Jeder Händler sollte aufgrund der bestandenen Prüfung zu jedem Export und Import in der Lage sein. Er sollte aber auch in der Lage sein zu erkennen, daß overnite & Co. nicht Not tut. Die Realität ist leider eine andere.
  2. Hast Du nicht übersehen, daß die Waffen nur im Ausland besessen werden? Hier geht es um den inländischen Erwerb. Bislang hat der Mann inländisch noch überhaupt keine Waffe. Was er im Ausland getan hat oder macht kümmert das WaffG wenig.
  3. Jaaaa ... das mit dem Bedürfnis als Sportschütze ist so eine Sache, wenn als Jäger erworben und eingetragen .... Im Normalfall des Sportschützen wird das Bedürfnis durch die entspr. Bescheinigung dokumentiert, die im Original in der Behördenakte bleibt. Wenn Du als Jäger erwirbst hast Du zuvor kein Schießsport-Bedürfnis nachgewiesen, überhaupt keinen Beleg für dieses. Du besitzt "als" Jäger. Anders nur, wenn parallel ein Sportschützenbedürfnis nachgewiesen und zusätzlich eingetragen, daß die Waffe auch als Sportschütze besessen wird bzw. sportlich geschossen wird. Genau genommen. Ungenau genommen: Was sollte passieren? Eintrag auf grün, Polizeikontrolle vor dem Schützensverein, grüner Eintrag offenkundig o.k., dank gelber WBK als Sportschütze ausgewiesen .... durchgewunken. Oder? Jetzt kommt wieder das Argument des Ausleihens an sich selbst ... was aber nicht hilft, denn "Insich" ist keine Überlassung möglich.
  4. Was sind denn die Kriterien für die Ausnahme? Bezahlen von 150 CHF? Saubere Weste? Absingen der Nationalhymne ;-)?
  5. Na also, geht doch. Bur der Vollständigkeit halber: Den Ausschluß der Ersatzustellung kommuniziert der EMPFÄNGER. Ein Hinweis am Türschild/Briefkasten reicht. Ich gebe zu, daß dies bei einem Wohnblock je nach Anlage etwas problematisch werden kann. Aber wie Fyodor erklärt kann man in die Filiale liefern lassen und so persönlich abholen. Alles paletti.
  6. Danke für Deinen ausführlichen Praxisbericht. Allerdings ist das unvollständig, solange nicht die Ursache für das (angebliche) Verschwinden bekannt ist. Ich habe natürlich kein gewerbliches Paketaufkommen, aber dank rege in Anspruch genommern Fernabsatzkaufmöglichkeit und nicht kleiner Familie über die Jahre doch eine nicht ganz unerhebliche Zahl von sicherlich 200 Paketen im Jahr. Bislang war ein Fall einer ernsthaften Beschädigung des Pakets dabei (allerdings der schlechten Verpackung geschuldet) und kein einziger Fall des Verlorengehens. Überwiegend Hermes und DHL, in geringer Zahl auch DPD und UPS. Da waren auch einige zehn freie und erlaubnispflichtige Waffen dabei. Meine Bilanz ist also zu 100% positiv. Der entscheidende Punkt ist aber: Woher willst Du wissen, daß die "Spezialversender" besser seien? Damit meine ich nicht, daß die eine geringere Verlustquote haben. Sondern daß prozentual bezogen auf die Waffensendungen weniger verlorengehen als bei den anderen. Darüber gibt es keine Zahlen. Möglicherweise haben die "Spezialversender" absolut gesehen - also über alle Sendungen ermittelt - eine bessere Verlustquote. Das könnte ich mir sogar durchaus vorstellen. Aber warum? Nicht eben wird dies fernliegend wird dies zumindest auch daran liegen, daß Versender von Schußwaffen besser auf die Etikettierung achten. Und daß deren Empfänger zuverlässiger sind und im grundsätzlich in "besseren" Gegenden (oder anderes gesagt: Im Zweifel nicht in "prekären" Gegenden oder Ghettos) wohnen. Es ist wie bei allen Statistiken: Man muß wissen, was wie erhoben wurde und welche Relationen bestehen, um Statistiken "richtig" interpretieren zu können. Allein von den Berichten über die Unregelmäßigkeiten bei den "Spezialversenden" muß man aber folgern, daß diese keinen Deut zuverlässiger sind als DHL & Co. und es daher keine Pflichtverletzung darstellt, Schußwaffen mit DHL & Co. zu versenden.
  7. Achtung. Ich fragte nicht, ob überhaupt bei Nachbarn abgegeben wurde. Sondern ob entgegen des ausdrücklichen Ausschlusses der Ersatzzustellung durch den Empfänger bei z.B. Nachbarn abgegeben wurde. Wie hattest Du den Ausschluß der Ersatzzustellung DHL gegenüber kommuniziert? Davon abgesehen ist doch prima, wenn die Nachbarn nicht wußten, was sie entgegennehmen. So geraten sie auch nicht in Versuchung ... ;-)
  8. Du hast WBKen? Also die Sachkundeprüfung bestanden? Eigentlich erstaunlich, denn dafür muß man auch in einem nicht ganz unerheblichem Umfang nicht ganz so banale Texte wie etwa BILD lesen und verstehen. Mit den dafür erforderlichen intellektuellen Fähigkeiten sollte es Dir eigentlich nicht verborgen geblieben sein, daß mich neben Fragen der Seriösität allein die Kostenfrage umtreibt. Aber vermutlich liegt es daran, daß Du schlicht nicht gelesen hast. Immer wieder erstaunlich, wieviele Leute sich in texortientierten Foren herumtreiben und vor Beiträgen mit mehr als zwei Teilen Text zurückschrecken. Die Krönung ist, wenn auf ausführliche Erläuterungen von z.B. Reparaturmaßnahmen, die keine Frage und Unklarheiten offen lassen, eine "Kurzversion" angefordert wird. Offenbar bereitet Lesen erstaunlich vielen Menschen Schmerzen.
  9. Was habt ihr immer nur mit "Express" Wie lange dauer ein Paket normalerweise? 2 Tage? 3 Tage? Ist es wirklich so unerträglich, daß der Käufer drei Tage warten muß?
  10. Tja. Solange der Eintrag in der WBK besteht kann man Dir aus dem Besitz keinen Strick drehen. Die Problematik bei der jagdlichen Benutzung folgt ja nur daraus, daß das BVerwG meint, diese HA dürften nicht jagdlich benutzt werden. Die Meinungen, welche Folge eine "Zuwiderhandung" gegen diese Meinung, die ja objektiv und für sich genommen für Sich Dich rechtlich ähnlich relevant ist wie die Deiner Großmutter und nur aufgrund des Umstands relevant ist, daß sich andere Behörden und Gerichte künftig daran orientieren werden/könnten/können, gehen ja auseinander. Die Nichtbenutzung im jagdlichen Bereich ist ja lediglich eine besonders "sichere" und risikominimierende Verhaltensweise. Als Anwalt befragt würde ich Dir zur größten Sicherheit dazu raten, denn das ist das anwaltliche Credo: Den Weg des geringstens Risikos wählen. Wer davon abweicht tut dies auf eigene Gefahr. Das Verleihen an Sportschützen ist dagegen etwas anderes. Solange Du berechtigt besitzt - und dies ist der Fall, solange der Eintrag in der WBK besteht - darfst Du das tun, was jeder LWB darf: An einen Berechtigten in dem für Dich erkennbaren Rahmen seines Bedürfnisses verleihen. Dies berührt nicht die Problematik Deines jagdlichen Bedürfnisses bzw. der Benutzung in dem Rahmen Deines (Dir vom BVerwG beschränkten) Bedürfnisses.
  11. War da nicht was mit einem Verweis auf einen schon etwas älteren "Beschluß" des BR, daß kein Änderungsbedarf bestehe?
  12. Die erste Frage ist doch, wer Erwerber im waffenrechtlichen Sinn st, also an wen waffenrechtlich überlassen werden soll. Wer gekauft hat und bezahlt ist irrelevant. Wenn Du ins Ausland an einen ausländisch Berechtigten liefern sollst, dann muß er Dir - im Schengenraum, also EU und beigetretene Staaten wie CH - eine Importerlaubnis seiner zuständigen Behörde schicken. Im Original. Diese schickst Du mit einem Antrag auf Erteilung einer Ausfuhrerlaubnis an die für Dich zuständige Behörde (erfrage die bei Deiner Waffenbehörde, die wissen das). Das Formular kannst Du selbst ausfüllen; ich habe gerade für einen belgischen Händler, der dasnicht auf sich nehmen wollte, sein auf Holländisch gehaltenes Formular ausgefüllt - dank google translator und der Freundlichkeit der dortigen Behörde, mein Elaborat vorab auf Richtigkeit zu überprüfen, kei Problem (am aufwendigsten war, die zuständige Behörde herauszufinden, aber das Belgien faktisch dreisprachig ist kommt man auch mit Englisch weiter). Du bekommst dann die Exportgenehmigung und fügst dese in Kopie und mit dem Original der polnischen Importerlaubnis - Kopie für die eigenen Unterlagen machen - dem Paket bei. Das wars. Wir Du versendest entscheidest Du selbst bzw. zusammen mit dem Polen, der ja die Kosten zu tragen hat. Wenn dagegen an einen inländischen Waffenhändler überlassen werden soll, der den Export erledigt, ist das eine ganz normale inländische Überlassung. Der Händler schickt Dir eine Kopie seiner Händlerlizenz oder seine Daten sowie die Rufummer seiner Waffenbehörde. Die überprüfst Du zur Sicherheit im Netz, rufst dort an und läßt Dir die Richtigkeit der Lizenz bestätigen (Datum, Uhrzeit und Name des Gesprächspartners in Deinen Unterlagen notieren). Fertig. Denkbar ist aber auch eine Mischform: Export zwar durch Dich an den Polen, Lieferung aber nur inländisch an einen inländisch Berechtigten. Der würde dann faktisch als Transporteur fungieren. Was aber bei einem Händler eher ungewöhnlich wäre, denn Händler sollten den Export aus dem ff beherrschen.
  13. Nichts ist unmöglich, aber hatte sich der BR nicht erst im Dez oder Jan ablehnend zu den Absichten der EU-Kommission geäußert?
  14. Sch... Forensoftware. Könntest Du mal die betreffenden Spediteure namhaft machen? Gerne auch ohne Preisangaben. Tja, wie ich sagt: Import aus GB lohnt sich wegen der exorbitanten Kosten nur bei teuren Teilen.
  15. Die Frage ist allenfalls, was verboten wird, nicht was zugelassen wird Das ist ja einer der Dinge, die ich beim dem neuen Konkurrenten beanstande: Werbung mit zumindest irreführenden Angaben. DHL national verbietet definitiv keine Waffen - im Gegensatz zu DHL international. Wie schon andere geschrieben haben beitet DHL seit ein paar Jahren eigenhändige Pakete nur noch für gewerbliche Kunden an - warum auch immer. KW kann man aber als extraschweren Brief eigenhändig verschicken. Noch ist es nicht soweit, daß erst mal alles verboten wäre. Das System ist: Erst mal ist alles erlaubt. Als Ausnahms sind (ja, sehr, sehr viele) bestimmte Dinge verboten bzw. eingeschränkt. Und hierfür gibt es dann wieder Erlaubnisausnahmen. Aber wie vorher schon geschrieben: Vereinbart mit dem Empfänger, daß er DHL durch entsprechende Nachricht an sein Zustell"amt" bzw. Zusteller oder auch z.B. Aufkleber am Briefkasten anweist, keine Ersatzzustellung vorzunehnmen bzw. daß keine Ersatzzustellung gewünscht und akzeptiert wird. Schaut in die DHL-AGBen. Da steht dies - wie auch in allen anderen AGBen von diesen Dienstleistern - drin. Dann kann DHl nicht mehr wirksam an andere zustellen und irgendein Empfangsbeleg wird dann nicht mehr gegen den Empfänger - weil ebene nicht an ihn zugestellt. Daher wird derartigen Weisungen im eigenen Interesse (denn das ist das einzige, was sicher hilft, das Regeln eingehalten werden) Folge geleistet. wenn auch zähneknirschend. Ohne Befugnis der Ersatzzustellung darf nur an den benannten Empfänger zugestellt werden. D.h. ein solcher Zustellauftrag ist ohne diese AGB-mäßige Ersatzzustellungsberechtigung immer "eigenhändig". Ist schon eine Schweinerei, daß sich DHL & Co. von dieser grundsätzlichen Vepflichtung per AGB freistellen und dann die Rücknahme bzw. Ausschluß dieser sich selbst zugebilligten Ersatzzustellungsbefugnis durch "eigenhändig" wieder bezahlen lassen. Eine andere Möglichkeit wäre die Vereinbarung mit dem Empfänger, an dem Zustelltag und der ungefähren Zustellzeit, der/die ja mittlerweil per email mitgeteilt wird (bzw. werden kann)anwesend zu sein und selbst in Empfang zu nehmen. Ihr müßt eines bedenken: Alles, auch die angeblich "sichere" Zustellung mit overnite & Co., beruht auf nichts anderem als einer Vereinbarung. Der Versender vereinbart mit dem Transpordienstleister, daß die Ware nur an den benannten Empfänger übergeben wird. Auf diese Einhaltung dieser Vereinbarung dürft ihr euch verlassen, es sei, ihr wißt oder habt Anlaß, damit zu rechnen, daß diese Vereinbarung mißachtet werden wird (was m.E. bei overnite aufgrund entsprechender Erfahrungsberichte, mögen sie wahr oder nicht wahr sein, schon längst der Fall ist). Auch wenn die Zusteller selbst alles andere als zuverlässig im waffenrechtlichen Sinn sind. Nichts anderes ist aber eine der vorgenannen Vereinbarungen zwischen Versender und Empfänger - sogar noch "mehr" und viel verläßlicher, denn der Empfänger ist WBK-Inhaber, behördkich geprüft, zuverlässig, und würde vermutlich seine Zuverlässigkeit und WBKen verlieren, wenn er diese Vereinbarungen mißachten würde.
  16. Oh, diese Sch... Forensoftware. Einstampfen, den Schrott. Kennt jemand zufällig die Rechtslage in der Schweiz hinsichtlich Vollautomaten? Ich frage mich nämlich, ob es überhaupt ein Land gib, in dem VA regulär legal besessen werden dürfen und nicht nur in ganz ausnahmsweiser und homöopathischer Zahl.
  17. Ich will nicht behaupten, daß man "oft" so etwas hört, aber doch so häufig, daß ein ganz großes Fragezeichn durchaus nicht unangebracht ist. Bei einem Transportdienstleister, der wie overnite seine Existenberechtigung dem Umstand verdankt, daß er angeblich all das waffenrechtspezifische Gedöns gewährleistet, was angeblich erforderlich sei und angeblich andere nicht könnten, und es sich auch wirklich teuer bezahlen läßt, darf es meiner Meinung nach keinen einzigen solcher Ausfälle geben. 100%ige Zuverlässigkeit ist daher nicht gegeben und wenn man dies weiß, darf man diesen Weg eigentlich nicht wählen. Mir ist dagegen noch kein Fall bekannt geworden, faß DHL(-Zusteller) den ausdrücklichen Ausschluß der Ersatzzustellung mißachten würden. Vielleicht gerade deswegen, weil sie wissen, daß es dann Riesenärger geben kann.
  18. Mal unabhängig davon, daß Konkurrenz das Geschäft belegt und es sicherlich nicht schädlich, wenn ein Unternehmen auch die Abholung aus dem Ausland anbietet und natürlich, daß derjenige, der die Zeche bezahlt, selbst entscheidet, wenn er beauftragt, gehört für mich zur Seriösität und Akzeptanz eines Dienstleisters auch, daß er nicht zu Geschäftsförderung falsche Angaben macht bzw. mit Selbstverständlichkeiten oder irrelevanten Dingen wirbt. Wenn dieser Neue versucht, den Eindruck zu erwecken, daß es illegal sei, Waffen mit Transportdiensleistern zu versenden, der sie nicht ausdrücklich in einer Positivliste aufführt, dann ist das unseriös. Oder diese Berechttigungsprüfung - völliger Quatsch. Die Berechtigung des Empfängers prüft der Versender, innerdeutsch durch Anruf bei der Waffenbehörde, im Auslandsverkehr durch Erhalt der Importerlaubnis. Und dann steht der Empfänger fest und es ist nur erforderlich, daß nur an diesen ausgehändigt wird - siehe oben, Thema Befugnis der Ersatzzustellung. Und ob es waffenrechtlich (!) illegal ist, einen Dienstleister zu bemühen, der Waffen ausdrücklich ausschließt, wäre zu prüfen. Leistet er im übrigen das gleiche, also etwas hinsichtlich Organisation und Sicherheit des Nichtabhandenkommens, dann ist ein waffenrechtlicher Verstoß schwerlich zu begründen. Gleiches gilt für die "behördliche Prüfung" - was wurde denn behördlich geprüft? Allenfalls die Organisation, d.h. daß wie bei allen dieser tollen Zertifizierungen, wie ISO9000 usw., nur bestätigt wird, daß es für dieses und jenes Verfahrensvorschriften gibt und Regelungen vorschreiben, daß dieses eingehalten werden. Also vergleichbar mit dem, was von Anwälten etwa zu Fristen verlangt wird, damit bei Fristversäumnissen Wiedereinsetzung gewährt werden kann: Z.B., daß der Terminkalender von einer zuverlässigen Kraft geführt und durch Anweisungen sichergestellt ist, daß Fristen erst nach Vornahme der betreffenden Maßnahme gestrichen werden. Schaut mal in die bemühten §§ 29ff WaffG - was steht da über den Transportdienstleister? Praktisch nichts. Denn der Transportdienstleister ist nicht derjenige, der die Ein- und Ausfuhrpapiere besorgen muß. Und Zoll/Verzollung spielt im EU-Bereich keine Rolle. Selbst die Zollverwaltung ist sich nicht wirklich im Klaren, was im EU-Raum verlangt wird. Nur wenn der Nicht-EU-Raum berührt wird muß bei der Einfuhr die nächste Zollstelle aufgesucht werden - aber zum Zwecke der Verzollung. Daher werden Waren, auch Waffen z.B. aus der Schweiz auch beim zuständigen Zollamt abgeladen, wo man mit seinen Einfuhrpapieren vorstellig werden muß, sofern man nicht den Transportdienstleister mit den Papieren ausstattet und mit der Abwicklung beauftragt. Naja, und die Abholungsmöglichkeit .... schön, daß es sie gibt, aber das sind alles einfache Fälle, wo man sich die Waffen auch relativ problemlos zuschicken lassen kann, evtl. mit der Einschränkung wie in AT, daß es nur von Händler zu Händler geht. Die kniffligen Fälle wie BE, ES, CH, GB sind leider nicht erfaßt. Also, mich reißt das nicht vom Hocker und innerdeutsch braucht man das ohnehin nicht.
  19. Wie vieles, was Gutmenschen und auch die Amis machen. Warum sind bei ebay D Waffe pfui, anderswo aber nicht?
  20. Ja, es ist immer wieder interessant, mit Händlern, die es eigentlich wirklich wissen müßten, über die rechtlichen Grundlagen ihres Gewerbes zu sprechen und die weit verbreitete Ignoranz zu bestaunen. Dabei steht alles im Gesetz und - zu diesem Thema - in den AGBen der Speditionen. Man müßte es halt lesen und verstehen (wollen). Das ist jetzt böse formuliert, aber dazu stehe ich, denn ich ärgere mich bei meinen Käufern selbst häufig genug mit entsprechend bornierten Händlern herum.
  21. 1. "Leihschein" mit dem Freund würde schon daran scheitern, daß es keine Überlassung von Dir an ihm darstellt. Zwar würdest Du Eigentum erwerben, wenn er für Dich in Empfang nimmt, daß er jedenfalls zivilrechtlich als Besitzmittler handelt (Eigentum erwirbt man durch dingliche Einigung und Übergabe = Besitzerwerb). Aber hier geht es ja um den waffenrechtlichen Besitz. Es ist ein Fall des § 12 Abs.1 Nr.2 WaffG, erlaubnisfrei, also nicht einzutragen in die WBK. Ein "Leihschein" - der Beleg nach § 38 Nr.1 lit. e ist dagegen nicht erforderlich, wenn/da Dein Freund die Waffe nicht führt. Allerdings muß gegenüber dem Versender der Nachweis der Berechtigung auch des Freunds geführt werden. Damit er im Falle einer überraschenden Kontrolle oder Hausdurchsuchung "sicher" ist, solltest Du ihm eine schriftliche Vollmacht über die Entgegennahme und vorübergehende Verwahrung ausstellen. 2. Auch an Nicht-Händler kann als normales Paket versendet werden. Man muß als Versender nur mit dem berechtigten Empfänger vereinbaren, daß der DHL gegenüber die Ersetzungsbefugnis hinsichtlich des Empfängers, die sich alle Sped. in ihren AGBen ausbedingen, ausschließt. Dann darf DHL nur noch an ihn persönlich zustellen (nichts anderes war die früher gegebene Möglichkeit der "eigenhändigen" Zustelllung, allerdings als Vereinbarung zwischen Versender und der Sped.). Da genügt ein entsprechender Zettel am Briefkasten.
  22. Nicht nur beurteilen sondern sogar "bescheinigt", was ja nur durch den Lehrgangsveranstalter erfolgen kann. Aber die Formulare der Verbände sind nicht besser. Die darin zum Ausdruck gelangende Rechtsunkenntnise sollte eigentlich dazu führen, daß den Verantwortlchen die Zuverlässigkeit aberkannt wird.
  23. Ich hatte die Absicht, einige Waffen aus GB zu importieren. Praktisch kein Händler war aber bereit, zu exportieren, und wirklich an einem Verkauf interessiert war ebenfalls kaum ein Händler. Über google und einige Sucherei und Korrespondenz bin ich auf ein paar Unternehmen gestoßen, die geschäftlich den Waffenexport für Händler oder Privatleute zu betreiben. Allerdings hätten auch die den Versand nur per Luftfracht vorgenommen. Da es sich durchweg um "billige" Waffen - 200 bis 350 Pfund - handelte und daher die gesamten Exportkosten unverhältnismäßig hoch waren plus der dank EZB und Konsorten unschönen Wechselkurs habe ich das Projekt letztlich gecancelt, als sich kontinealeuropäisch Erwerbmöglichkeiten ergaben, die letztlich noch günstiger waren. Gleichwohl ist als Eindruck geblieben, da der internationale Waffenkauf und -verkauf systematisch erschwert und verhindert wird, jedenfalls im Bereich der "billigen" Waffen. Klar, bei 2000 Euro für eine Waffe kann man eher hundert oder zweihundert als Transaktionkosten akzeptieren. Auffällig ist, daß dies vor allem die anderen Staaten und die Speditieure betrifft. Eine deutsche Importerlaubnis ist nicht teuer und erst recht beim Import mehrerer Waffen; ein Erlaubnisformular kann einige Waffen umfassen und kostet 20 Euro - da kann man nicht wirklich meckern und jedenfalls bei uns bekommt man die binnen weniger Tage. Im Ausland scheinen Export- und Importerlaubnisse deutlich teurer zu sein. Auch wenn man etwa über die italienische Bürokratie stöhnt - Erfahrungen habe ich mit dem Gerichtswesen, au weia - so bekommt man die Exporterlaubnisse doch erstaunlich zügig (ist aber vielleicht regional unterschiedlich). aber der Knackpunkt ist der Versand. Es mag sein, daß "große" Unternehmen, Händler, es einfacher haben, als als Privatmann bzw. kleiner Händler wird es immer schwieriger. Aus CH bekommt man praktisch im Versandweg nichts heraus. Dito ES, allenfalls über wirkliche teure "Spezial"-Speditionen. Aus AT wohl nur von Händler an Händler. Nicht viel besser in F. BE scheint ebenfalls sehr schlimm zu sein; allerdings kann man dort als Importeur im Land selbst abholen (und die Exporterlaubnis scheint kostenfrei zu sein). GB ist doppelt dämlich, weil es dort nicht wie z.B. zu F oder CH eine Grenze gibt, an der man die Übergabe vornehmen kann (was der deutsche Zoll im Beispiel CH akzeptiert). Aus NL wurde dagegen problemlos mit DPD versandt (aber ohne "Deklaration" als Waffe). Natürlich spielt dies alles keine Rolle, wenn Waffen inoffiziell versandt werden - beschreibt man den Inhalt als "toy" oder "sporting good", dann ist alles im grünen Bereich. Aber das funktioniert natürlich nur innerhalb der EU ohne Probleme, obwohl ich mir nicht recht vorzustellen vermag, daß etwa der CH-Zoll alle nach D ausgehende Pakete durchleuchtet. Da leiern die EU-Funktionäre und unsere Politiker dauern das Lied vom freien Warenverkehr herunter, ohne den und die EU alles untergehen würde, aber bei Waffen ist dieser jedenfalls für Privatleute zum Erliegen gekommen, und zwar zum einen wegen der Bürokratie, obwohl dies vielleicht auch vorwiegend daran liegt, daß viele Händler und auch Privatleute geradezu unterirdisch dämlich und national fixiert sind (abgesehen von GB waren nur die wenigsten Verkäufer bereit oder in der Lage, auf (Pidgin)Englisch zu korrespondieren, sofern überhaupt geantwortet wurde, und der google-Translator ist weitgehend untauglich, aber vor allem auch wegen der Transportdienstleister, die Waffen schlichtweg boykottieren.
  24. Aus "Waffenart" leiten dies die Vertreter dieser Meinung ab. "Art" im Sinne von KW oder LW.
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