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MarkF

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Alle Inhalte von MarkF

  1. Genau. Jeden Tag ein liebes Wort und alles paar Tage einen Struaß Blumen. Naja. Vielleicht einmal im Monat, man soll ja nicht übertreiben. Oder eine Schleife für die Lieblingswumme. Das wird ja immer schöner. Single-Frauen mit auf dem Schießstand. Du wohnst nicht zufällig im Rhein-Main-Gebiet? ;-)
  2. Richtig. Daher muß ich auch damit rechnen, mit den ggfs. ergriffenen rechtlichen "Vergeltungsaktionen" erfolglos zu sein. Aber wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt. Man muß es zumindest versuchen.
  3. Ach, ein Traum ... eine mitschießende Gattin. Bei der diesbezüglichen Ablehnung, die mir bei den Freundinnen der Mutter meiner Kinder entgegenschlägt (und einige haben Gatten und Söhne, die Sportschützen sind, allerdings "richtige" ohne ein faible für Waffen), kann ich über die mir entgegengebrachte Toleranz ja schon dankbar sein.
  4. :-) Richtig. Danke für die Nachhilfe. Vielleicht kann ich mir das ja irgendwann einmal merken ... ;-)
  5. Da hast Du völlig recht. Und solltest diese Mahnung bitte an einzig richtige Adresse richten.
  6. Ach Kollege, wie immer nur dürftige Behauptungen, keine Argumente. Aber da Du ja jede Zurückhaltung vermissen läßt möchte ich dann doch mal zum Ausdruck bringen, daß dies nun wirklich keinen Kompetenzausweis darstellt sondern eher auf einen gewisser Futterneid schließen läßt. Aber mach Dir mal keine Sorge, ich bin nicht in diesem Forum um Mandante abzugreifen. Im übrigen hast Du eine pn.
  7. Du verstehst nicht. Nach dem Moment des Erwerbs, der nur die berühmte juristische Sekunde (ja, ich weiß, das kommt aus einem anderen Zusammenhang) dauert, ist die Erwerbsberechtigung obsolet. Von da an ist der waffenrechtlich relevante Dauerzustand, für den man die WBk braucht, der Besitz. Daher kann man einem Sammler, der nicht weiter sammeln kann weil tatsächlich ausgesammelt ist, auch die "Erwerbs"berechtigung wegnehmen - nicht aber die Besitzberechtigung.
  8. Jetzt kriegt euch doch mal ein! In solchen nicht eindeutigen Fällen fragt man vertrauensvoll beim zuständigen Amt. Wenn das keine kompletten Idioten sind - ja, das gibt es auch - dann findet man schon eine allen Interessen gerecht werdende Lösung. Meine Güte, der Mann hält seinen Kopf, seine Gesundheit vielleicht nicht für unser Leben aber zumindest für den Unfug hin, den unsere Politiker "für uns" verzapfen, und hat dabei äußerst heftigen Umgang mit Waffen, von denen der gemeine Sportschütze und Sammler nur träumen kann, da kann man doch wohl ein bischen Flexibilität und Entgegenkommen erwarten. Sollten sich die SB aber bockbeinig anstellen ist immer noch Zeit und Anlaß, die Rechtskeule herauszuholen und genau zu checken, was man ggfs. einklagen kann und wie man es dafür gestalten muß.
  9. Wie schon von anderen gesagt: Es laufen so viele Leute mit einem Knall draußen herum und ich möchte da so manchen Kollegen aus dem Schützernverein nicht ausnehmen. Im Gegenteil, schon per se können Leute, die zuhause als Sportschütze oder Sammler Waffen, erst recht pöse aussehende Teile, anhäufen, nicht ganz richtig sein. Andernfalls würden sie allenfalls Bierdeckel oder Kronekorken sammeln. Naja. Bierdeckelsammler. Ojeoje. Obwohl ja schon jede Sammelleidenschaft auf eine gewisse Störung hinweist - anale Charaktere und so. z.B.: http://www.psb-l.de/downloads/mengelsammellust.pdf Ich zitiere mal etwas: " ... Zudem ist das Bedürfnis zur „Hortung zurückzuführen auf eine unbewusste, infantile Angst vor dem Tod. Ausgehend von Freuds Ansicht des Sammlers als anal-fixiert, spricht man beim Sammeln oft von anal-retentiven Charakteren, vom analen Typus, wobei der Grundstein dafür in der Kindheit gelegt wird. Diese Sammler beziehen ihre Befriedigung aus symbolischen Äquivalenten. Das kleine Kind ist nur schrittweise bereit und imstande, seine Exkremente zurückzuhalten. Den Stuhl anzusammeln und ihn eine Weile festzuhalten, ehe er ausgeschieden wird, kann ein gutes Gefühl sein, weil es zu dem Gefühl führen kann, Herr der Lage zu sein. Das Kind lernt, dass es durch Zurückhalten oder Freigeben die Situation beherrscht. Es geht demnach um Lustgewinn und Machtgefühle. Das Kind erlebt das Besitzen und das Haben, das Geben und Zurückhalten, das Unterwerfen und Verweigern – Handlungen und Gefühle die für die Entwicklung des Selbstwertgefühls und der Autonomie unerlässlich sind." Super, nicht? Wer erkennt sich da nicht wieder? ;-) Verstehe gar nicht, daß man mir dennoch die Sammler-WBK gegeben hat. Sammlersein impliziert doch, etwas abgedreht zu sein. Der Waffensammler ist also per se ein staatlich anerkannter .... "Psycho" ;-). Wenn ich jetzt erkenne, daß meine Sammelleidenschaft problematisch wird - hunderte Waffen und kein Ende, und auch kein Platz mehr, und wenn ich nur an meine armen Erben denke ...und mich deswegen in Behandlung begebe: Verliere ich dann nicht automatisch meine Zuverlässigkeit? Ich will damit sagen: Es mag vielleicht nicht ganz normal zu sein, in Behandlung zu sein, aber es kann noch nicht per se die Zuverlässigkeit beeinträchtigten. Sonst würde und dürfte es keine Waffensammler geben. Naja. Und auch das Hegen und Pflegen einer Miniatureisenbahn verrät, daß man nicht ganz gesund ist, da bin ich ja bei Herrn Seehofer in guter Gesellschaft. Erst recht gilt das für eine "Modell"eisenbahn, denn "Modell" mit der Betonung auf Abbild der Wirklichkeit impliziert ja, sich mangels im real life auslebbarer Herrschaftsambitionen zum Gott einer künstlichen Miniaturwelt aufzuschwingen. Da sind wir als dienjenigen, die sich mit bloßen Schienen auf Holz o.ä. (und natürlich Rollmaterial), also ohne wie auch immer nachgeahmter Landschaft etc. begnügen, noch ein Ausbund an geistiger Gesundheit. Obwohl die Kombination aus Sportschütze, Waffensammler und Miniaturbahner wiederum auch bedenklich erscheint ... und dann noch ein fettes US-Motorrad zur weiteren Kompensation von diesem und jenem ....
  10. Mal ehrlich: Welche Antworten erwartest Du hier? Jeder Mensch, der seine fünf Sinne beisammen hat, wird natürlich diese Therapie oder was das war, wenn er sie schon selbst bezahlt hat, also außerhalb der Praxis keine Spuren vorhanden sind, nicht angeben. Wer damit allerdings schon im Kreis seiner Kollegen aus dem Schützenverein hausieren geht ... Aus Sicht eines Mitmenschen, der schon etwas Wert darauf gelegt, daß keine kritischen Fälle legal an Schußwaffen gelangen (ja, ich weiß, in unseren Waffen-orientierten Foren lassen ziemlich viele Zweifel an ihrer geistigen Gesundheit und Zuverlässigkeit aufkommen, aber andererseits ist das ja das Internet mit Anonymität und viele im übrigen völlig friedliche und unauffällige Leute sind in Ballerspielern wahre Berserker), wäre ich natürlich dafür, daß er dies angibt und das Amt dies vielleicht überprüft bzw. überprüfen läßt. Im Gegensatz Dir kenne ich aber nicht seine Identität. Insofern habe ich weder eine Verantwortung noch eine Qual der Antwort bzw. des Rats.
  11. Ach ja. Für ein Bonbon wurde (oder wird) mit dem Spruch geworben: "Ist es zu stark, bis Du zu schwach." Das kannst Du jetzt gerne in entsprechender angepaßter Form auf Dich beziehen. Außerdem hatten wir ja in einem anderen Fred schon den Verweis auf diesen "Ich bin-ein-Dummkopf-und-deswegen-pisse-ich-alle-an,-die-ich-nicht-verstehe"-Effekt - habe den Fachausdruck leider vergessen.
  12. Es war pointiert formuliert. Was er ausdrücken wollte war, daß alle anderen (was nicht stimmt, denn der Nur-Sammler schießt idR ja noch nicht mal) ihre Waffen haben, um sie gegen Lebeswesen einzusetzen mit dem Ziel, diese zu töten, zu erletzen, unschädlich zu machen. Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, ob militärische Munition nun primär töten oder durch möglichst schwerwiegende Verletzungen möglichst viele Ressourcen des Feindes binden soll. Zum einen ist es nicht besser, zum anderen schießen Soldaten naturgemäß auch um zu töten. Und auch der Polizist schießt letztlich - und nicht erst dann, wenn es nicht anders geht - jedenfalls mit bedingtem Tötungsvorsatz. Sportschützen dagegen schießen nur auf Scheiben und jede Verletzung irgendeines Lebewesens wird beim regelgerechten Ausüben des Sports peinlichst vermieden. "Besser" sind insofern nur die Sammler und Sachverständigen, wobei die Sammler natürlich noch am ehesten dem "Waffennarren" nahestehen, da sie ja auch offiziell mit Leidenschaft bei dem Objekt ihrer Begierde sind. Allerdings, und da ist die Kritik natürlich berechtigt, bezeichnen die Medien und Gutmenschen jeden als Warrennarren, der auch nur ansatzweise Interesse an Schußwaffen hat, auch den Sportschützen mit ein paar KW und Repetieren, sogar wenn es nur Luftgewehre oder nur Dekos und Deko-Schwerter und ähnlicher Kram sind, den Autonarren dagegen erst dann so, wenn der Umfang seiner Sammeltätigkeit schon selbstschädigend und jenseits des Begriffsvermögens auch den "normal" Interessierten liegt.
  13. Wie ich schrieb: Jeder wie er ist und mag. Wer mich in nicht mehr entschulsbarer Weise angeht muß mit einer entsprechenden Reaktion rechnen. Und sei nicht so auf DA fixiert.
  14. Nicht selten entwickeln sich solche Vorliegen ja erst nach der Eheschließung. Wer andererseits jemanden ehelicht, der sich schon vor der Eheschließung so outet, ist wirklich selbst schuld.
  15. Wir reden hier zwar über andere Siutationen, aber egal: Na und? Soll ich von solchen Selbstbehauptungs- und Verteidigungsmaßnahmen absehen, weil davon möglicherweise nur andere "profitieren" können? Und da ich ich natürlich dann, sollte ich selbst im Glashaus sitzen, taktisch dementsprechend vorgehen werde, wirst Du mir sicherlich zubilligen. Aber was soll diese Diskussion? Der eine steckt ein, der andere "schlägt" zurück. Keiner braucht sich zu rechtfertigen und jeder so, wie es seiner Art entspricht. Und auch wenn ich zu optimistische Vorstellungen von der Qualifikation der Polizisten haben sollte: Zu Unrecht etwas sicherzustellen, weil sie die entsprechenden einschlägigen Gesetze nicht kennen - und wir reden hier nicht über wirklich komplizierte Rechtsfragen, zu deren Verständnis man qualifizierter Jurist sein muß, sondern über Basics -, ist allein deren Problem und Verantwortung, nicht meine. Ich muß für Fehler einstehen, die mir aus Unkenntnis unterlaufen, und das werde ich daher bei der Polizei erst recht nicht tolerieren, wenn sie auf meine Hinweise zur Rechtslage besserwisserisch und ignorant reagieren sollten.
  16. Wie oft soll ich das noch sagen? Es geht um kluges und möglichst risikominimierendes Verhalten. Jeder Richter wird Dir attestieren, daß Du als LWB wußtest, daß es nur eine Behörde gibt, die Dir die Erlaubnis zum Führen erteilen kann, oder dies nur aus grober und die Zuverlässigkeit zerstörende Unwissenheit nicht wissen konntest. Das ist nicht die Bundeskanzlerette, das ist auch nicht der Chef vom BKA sondern allein die für Dich zuständige Waffenbehörde. Wenn Du dennoch darauf vertrauen möchtest, im Falle des Falles den Verwaltungsrichter davon überzeugen zu können, daß Du diesen VA, dieser "Zeigen Sie mir mak Ihre Waffe"-Anordnung des Polizisten, nachkommen mußtest oder duftest - bitte schön. Das ist Dein Problem, nicht meines. Daß Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind ist ein geflügeltes Wort, aber ich habe das beruflich so häufig erlebt, da mein Motto privat wie beruflich lautet: Vemeide unnötige Risiken. Und dies gilt besonders als LWB, da Dir da ohnehin ständig der Wind ins Gesicht bläst, auch wenn Du ganz und gar offenkundig im Recht sein solltest. Und deswegen rate ich den betroffenen Jägern auch, gegenüber ihrer Behörde für sich für Rechtssicherheit zu sorgen, zur Not mit Klagen, wenn die mauern sollten, oder aber die betroffenen HA im Schrank zu lassen. Das hat nichts damit zu tun, daß ich Dir juristisch kleinteilig dies oder jenes als richtig nachweisen könnte. Das interessiert im real life oft nicht - siehe die beiden Urteile des BVerwG, die SO definitiv rechtlich falsch sind. Daß man die HA im Schrank läßt kann und wird man bei fortbestehenden Einträgen in den WBK den Jägern unter keinen Umständen vorwerfen, denn letztlich tun sie ja nichts damit. Aber damit rumzulaufen und auf dem Stand oder gar im Revier zu schießen, obwohl sie - was ihnen unterstellt wird - wissen daß die Dinger jadlich nicht zulässig seien, kann dazu führen, daß man ihnen die Zuverlässigkeit abspricht. Du mußt mich nicht darüber belehren, daß sie formal noch ihre WBK und Einträge haben. Jajajajaja. Aber wolltest Du Dein Familienheim darauf verwetten, daß jeder von denen damit auch gerichtlich durchdringen würde? Ich würde nicht einmal das Risiko der Gerichtskosten auf mich nehmen wollen. In Ansehung der breiten Palette der hanebüchungenen auch höchstrichterlichen Entscheidungen sehe ich es als viel wahrscheinlicher an, daß mit einer Scheinbegründung zwischen Weiterbehalten des Besitzes bis zur letzten Klärung und der nach Meinung des BVerwG unzulässigen jagdlichen Benutzung unterschieden werden wird. Und dagegen kann derzeit eben nur entweder der Verzicht oder aber ein eindeutiges behördliches oder gerichtliches Votum absichern. Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Deine Zeilen kommen mir vor wie theoretische Erörterungen in einem Jura-Seminar, fern der Praxis und ohne Kenntnis dessen, was im real life der Juristerei passiert. Und offen gesagt interessiert mich in diesem Zusammenhang auch nicht die Theorie des VA etc., weil dann, wenn ein LWB vor Gericht geht, alle Erfahrung nach das Credo ohnehin nur lauten wird "auf ihn mit Gebrüll". Verwaltungsrichter ... geh! Die sind keinen deut besser als Straßenverkehr-OWi-Richter.
  17. Es ist wenig zweckdienlich und zielführend, parallel zu der eindeutigen Kontrollsituation weitere "was wäre wenn" Sachverhalte zu konstruieren, die in diesem Fall zu rechtswissenschaftlichen Exegesen über den waffenrechtlichen Besitz und die tatsächliche Gewalt/Sachherrschaft führen würden, für die ich hier - sorry - nur bei einer sehr sehr geringen Zahl die entsprechende fachlich-intelleketuelle Kompetenz sehe. Also laß uns bitte bei der üblichen Kontrollsituation bleiben. Und im übrigen will ich nicht "rechthaben". Jeder kann anderer Auffassung sein und seinen Koffer selbst öffnen und die Waffe rausholen. Das ist allein sein Risiko. An der Tatsache, daß dies aber ein zunächst unzulässiges Führen darstellt, der Poizist dafür keine Anordnungskompetenz besitzt, Du Dich damit unnötig (!) Risiken aussetzt und im Falle des Falles einen Richter davon überzeugen mußt, eine auch für Dich erkennbar rechtswidrige Anordnung in gleichwohl Dich vom Haken nehmender Weise befolgt zu haben, kommst Du aber nicht vorbei. Alles weitere ist, wie gesagt, Deine Entscheidung.
  18. Nein. Ich habe auf einen entsprechenden Verweis hin nur kurz dazu reflektiert, bin dann aber wieder zum Thema zurückgekehrt. Wenn Du eine Seite vorher nachschaust. Ich will das Thema ja nicht abblocken, aber laß es uns in einem entsprechenden eigenen Fred diskutieren.
  19. Ich sagte: "Besagte VGen ...". Was nicht bedeutet, daß deren Urteile richtig seien. Ich BIN ja der Meinung, daß ein parallel bestehendes "anderes" Bedürfnis z.B. das Führen im Rahmen des Transports rechtfertigen kann. Aber es bleibt das Problem, daß es eben keine "Leihe" an sich selbst ist (und gibt) und somit keine Art von papierener (Schein-)"Legitimation" wie der allseits beliebte "Leihschein", der rein faktisch - seine rechtliche Bedeutung lassen wir mal völlig unbeachtet - eine Kontrollsituation entschärfen kann. D.h. man muß dem Kontrolleur klar machen können, daß man eben auch noch ein anderes Bedürfnis besitzt als das, auf dessen Grundlage die Waffe eingetragen wurde, und daß dieses Bedürfnis eben auch "gilt", wenn es nicht irgendwie "amtlich" attestiert wird. Und bei HA kommt dann eben der Umstand hinzu, daß es nicht wie bei Sportschützen die gelbe WBK und bei Jägern der Jagdschein ein allgemeines, generelles Bedürfnis "belegt". HA für Sportschützen erfordern halt die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses im Einzelfall. Ob man für den Transport über die Floskel des "im Zusammenhang damit" in § 12 (1) bzw. (3) weiterkommt kann man schon mit einem ? versehen, denn Voraussetzung ist ein Bedürfnis und dies muß der Sportschütze, wenn er einen HA haben will, eben der Behörde glaubhaft machen. Ich weiß natürlich auch, daß rein faktisch der am Erwerb eines HA Interessierte mit entsprechendem "Leihschein" zum Stand dackelt und daß rein faktisch dm Kontrolleur so ein Papier ausreicht. Ohne so ein Papier muß der Kontrolleur fängt der Kontrolleur aber zwangsweise an zu grübeln und je nach dem, was er weiß oder nicht weiß oder glaubt zu wissen kann er der Auffassung sein, daß eben z.B. der Sammler nicht seinen auf rot eingetragenen HA als Sportschütze zum Stand bringen und der Jäger nicht damit (trotz 2er Mag) jagen darf. Immerhin entspricht das ja auch der Meinung zweier VGe. Natürlich macht diese Rechtsmeinung nicht vor dem Ausleihen an andere halt, die Formulierung in § 12 (1) und (3) ist insofern gleich. Aber so ein "Leihschein", gar in Verbindung mit Copien der fremden WBKen, läßt bei Kontrollen psychologisch solche Fragen nicht aufkommen (es sei denn natürlich, der Kontrolleur ist darauf bereits "geeicht"), anders eben, wenn man ohne so ein Papier seine Waffen zu einem formal und hinsichtlich der Eintragung bedürfnisfremden Zweck transportiert. Ich höre im Verein wiederholt Geschichten von Kollegen, die mit ihren Sammlerwaffen auf Wettkämpfen Probleme haben, weil übergenaue Funktionäre mit Blockwartmentalität dies als nicht zuässig ansehen, "Leihscheine" von Dritten aber akzeptieren (bei meiner eher zurückhaltenden Wettkampfteilnahme wollte noch niemals jemand eine WBK sehen, aber dann kann natürlich auch andere Gründe haben). Natürlich sind die Kerle ignorant, aber warum man solche Probs bekommt ist ja ohne Bedeutung, man kann dagegen ohnenhin ad hoc nicht angehen. Daher meine Empfehlung, unbedingt einen dies formal legitimierenden Zusatzeintrag oder ein Zusatzpapier (ich hatte mal beim Import von miltärisch aussehenden LG aus den USA das Problem, daß der Zoll die partout nicht ins Land lassen wollte, und der Mann war nicht zu überzeugen, daß es den Anscheinsparaprafen nicht mehr gibt - ein entsprechender rein deklaratorischer und natürlich ohne Rechtsgrundlage herausgebene Schrieb der kooperativen WaffBehörde hat geholfen, künftig dieses Prob zu vermeiden) zu erlangen, völlig egal, ob man das ohnehin nur als deklaratorisch ansieht oder es dafür keine "Rechtsgrundlage" gibt. Rein faktisch wirkt es, solche Probs zu umgehen.
  20. Och Mann, nö, bitte nicht auf dieses Niveau herunter, das provoziert nur böse Worte. Oder bist Du noch im Halbschlaf? Schau mal in §§ 2, 4, 8, 10 WaffG. Besitz ist Umgang und bedarf der Erlaubnis, diese wiederum grds. ein Bedürfnis. Alles klar? Was meinst Du, warum die Behörden, wenn die Meinung des BVerwG "bleiben" sollten, die entsprechenden Einträge auf den WBK der Jäger widerrufen/zurücknehmen werden? Da bin ich Deiner Meinung. Auch wenn ein, zwei VGen das anders bewertet haben. Zu Unrecht, natürlich. Aber wenn Dir Dein Bedürfnis abhanden gekommen ist, etwa weil man Dich aus dem Verein geworfen hat und Du daher kein Sportschütze mehr bist, dann hast Du auch kein Bedürfnis und damit keine Berechtigung mehr für eine Besitzberechtigung und wann wird Dir in letzter Konsequenz die WBK wegnehmen. Es wird beim Führen in der Form des Transportierens nicht evtl. sondern unbedingt relevant, weil dies immer unter dem Vorbehalt steht, daß dies nur im Rahmen des Bedürfnisses bzw. in einem damit zusammenhängenden Zweck erfolgen darf. Besonders deutlich wird dies, wenn man mit nur auf rot eingetragenen "Sammlerwaffen" sportlich schießen möchte. Die besondere Problematik dabei ist bzw. kann sein, daß die Waffen gerade kein entsprechendes Etikett tragen und Diskussionen, wie wir sie hier führen, vor Ort bei einer Kontrolle nicht möglich sind. Schon der Transfer, daß der Besitz einer gelben WBK die Sportschützeneigenschaft und damit das grundsätzliche Sportschützenbedürfnis beweist und man damit jedenfalls bei nur auf rot eingetragenen Repetierern vom Haken sein sollte, wird vermutlich vor Ort nicht zu leisten sein - nicht geachtet der wie angesprochen auch von VGen vertretenen Meinung, daß es auf das Bedürfnis, das zu dem WBK-Eintrag geführt hat bzw. diesem zugrundeliegt, ankomme. Meinst Du mit "obsolet" "obsolet" oder "unsinnig"? Was der Jäger mit seinen "Jagdwaffen", die ja auf grün eingetragen sind, darf, brauchen wir hier nicht zu diskutieren. Aber wenn Du bei einem "Waffentransport" in eine Kontrolle geraten solltest - und nur für diesen Fall stellen sich die Fragen - und Du bist mit einer "Sammlerwaffe" auf dem Weg zum Schießstand, dann kann die Frage "Auf Grundlage welchem Bedürfnisses" relevant werden. Und ob Du etwa "auf der Jagd" mit einem auf gelb eingetragenen Repetierer kritischen Fragen eines dort auftauchenden Kontrolleurs ohne weiteres standhalten könntest .... Besagte VGen würde natürlich urteilen, daß Du mit einer (nur) auf gelb eingetragenen Waffe nicht jagen dürftest ...
  21. Der Fred geht um die Kontrolle draußen in freier Wildbahn, nicht um das Herumliegenlassen der Waffen zuhause Dafür bitte einen Fred öffnen.
  22. Mit dem "sich klug verhalten" habe ich leider meine Probleme. Für einen 68er in ich zu jung ("nicht alt genug" wäre vielleicht passender ;-)) aber Staatsautoritätsungläubigkeit und -kritik gab es auch zehn Jahre später. Und der Bazillus wirkt bis heute und da ich von Berufs wegen ohnehin ständig gegen "den Staat" angehen muß und daher sozusagen "auf Krawall gebürstet" bin (Rechtsmittel gegen Gerichtsentscheidungen) ist meint erster Reflex leider immer erst ein "nein" und "wollen wir doch mal sehen" Die Klappe halten und gehen, die Einsicht, mal aus Klugheit und Vernunft runterzuschlucken, fällt mir extrem schwer. Die Einstellung, Anweisungen der Polizei Folge zu leisten, möchte ich aber nicht kritisieren. In der Tat zieht man dabei zunächst immer den kürzeren und hat dann u.U. auch noch § 113 StGB an de Backe und das ist nichts, wo die StAe gerne einstellen würden. Auch rein verbaler bzw. passiver "Widerstand" trägt das große Risiko in sich, daß die Sache eskaliert. Der Polizist sieht sich nicht zu Unrecht als Repräsentant des Staats und wenn er nicht wie in no-go-Gebieten faktisch gezwungen ist, kleine Brötchen zu backen (von uns hat er demgegenüber ja nichts zu befürchten), kann er schon aus Prinzip nicht nachgeben. Das beste Rezept ist m.E. daher wirklich, zu tun, was die Staatsmacht verlangt. Gfs. unter verbalem Protest mit folgenden Rechtsmitteln. Aber die Grenze ist eben da erreicht, wo man sich möglicherweise ins Unrecht setzt, und das ist bei allen waffenrechtlich unzulässigen Verhaltensweisen, denn dies wird die Staatmacht uns im im Zweifel mit Begeisterung reinwürgen. Dabei will ich dem betreffenden Polizist nicht unterstellen, daß er die Anweisung erteilt um gleich danach dieses Vergehen zur Anzeige zu bringen. Aber man weiß nicht, was daraus werden kann, also kein Risiko eingehen. Die hier vertretene Gegenmeinung beruht ja nicht auf einem "wir müssen alles tun was uns gesagt wird" sondern auf der Annahme, daß jede Anweisungen eines Polizisten quasi das angeordnete Tun legalisiere, einen unbedingt vom Haken nehmen würde. Daß dies aber sogar in einem von Befehl und Gehorsm geprägten Dienst- und Über-/Unterordnungsverhälnis nicht stimmt sollte eigentlich allgemein bekannt sein. Nein. Natürlich nicht. Der letzte Absatz bezieht sich natürlich auf die Unterwegskontrolle. Ist das wirklich nicht zu erkennen? Darum geht es doch in dem Fred.
  23. Die aber auch so manche krude Rechtsauffassung haben. Z.B. meinen sie, daß sie Eigentümer der WBKen eines Zugezogenen seien, dessen WBKen irgendanderswo im Bundesgebiet ausgestellt wurde.
  24. Den Unterschied zwischen tun und dürfen ist Dir aber bewußt. Mir ist schon klar, daß häufig die Befugnisse überschritten werden. Wie nach meinem Verständnis auch in jenem Fall. Es wäre sicherlich unklug, in einem solchen Fall Widerstand zu leisten, zumal es völlig aussichtslos wäre. Aber danach würde ich alles unternehmen, um den Verantwortlichen einen Denkzettel zu verpassen und sie es sich künftig zweimal überlegen, routinemäßig oder "einfach so" sicherzustellen anstatt selbst zu denken. Dazu gehört, mit Nachdruck gegen die Sicherstellung zu argumentieren, bis sie die Nase voll haben und mich mit einpacken. DAS läßt sich nicht mehr so einfach wegbegateliisieren. Ich habe wirklich nichts gegen unsere Polizei. Im Gegenteil. Aber es gibt Grenzen.
  25. Nicht zu reden von den teilweise sehr gravierenden waffenbezogenen Beschränkungen, die man durch sein Ehegespons möglicher hinnehmen muß . "Mir kommen keine Waffen ins Haus!" "Entweder ich oder Deine Waffen!" "So etwas Häßliches kommt mir nicht an die Wand - was sollen unsere Besucher denken!" Ich habe insofern Glück, daß ich nur Gemeinschaftsräume nicht dekorieren darf - Büro und Billardraum untersteht meiner jurisdiktion.
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