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MarkF

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  1. Eine Kostenerstattung würdee ohnehin nur auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren erfolgen. Und die sind bei diesem Wert so gering, daß man weinen möchte .... Die Rücknahme der Verfassungsbeschwerden hätte keine praktischen Vorteile. Sollte die Gesetzesänderung so erfolgen, wären die Entscheidungen des BVerwG praktisch wirkungslos, da zu einer nicht mehr existierenden Vorschrift ergangen, die auch nicht so oder ähnlich anderweitig existiert. Daher würde es insoweit nicht weiter stören, wenn das BVerfG nur begründungslose Nichtannahmeanscheidungen (vielleicht auch aus genau diesem Gesichtspunkt) versendet. Die Kläger würden halt auf den instanzgerichtlich entstandenen Kosten sitzenbleiben. Sollte dagegen angenommen und aufgehoben werden, würde wohl das Land vor dem BVerwG die Revision zurücknehmen. Denn mit dieser neuen Gesetzeslage wäre die Ausgangsverfügung nicht mehr rechtens. Aber das ist jetzt müssige Spekulation.
  2. Genau. Aber es wurde erst 25 Mal erklärt und klargestellt. Manche Mythen haben ein nahezu ewiges Leben.
  3. Eieiei, sich so aus dem Fenster zu lehnen, auch wenn das nur in einer Waffenzeitschrift ist ... erscheint mir etwas unklug. Der Straftatbestand der Rechtsbeugung ist ja eigentlich nur der Vollständigkeit halber im StGB enthalten ..... wenn tatsächlich jeder Fall angeklagt und zu einem entsprechenden Urteil führen würde ... dann hätte die Justiz ein echtes Personalproblem. Aber zum Glück urteilen ja Richter über Richter ...
  4. Du glaubst aber wohl nur im Traum, daß die Gerichte dies auch für ihresgleichen erlauben würden? Z.B. mit dem Trick, den Anlaß dieser Äußerung - die beiden Urteile des BVerwG - heranzuzuziehen und damit dieses Unwerturteil entgegen des ausdrücklichen Wortlauts als insbesondere/speziell auf die Richter des 6. Senats bezogen anzusehen. Überdies stimmt dies nicht. Man lernt auch Richter kennen, die ihren Job ernst nehmen, sich redlich Mühe geben, den Anforderungen gerecht zu werden, und - last but not least - "richtig" entscheiden.
  5. Hatten wir hier schon ab 14.6. diskutiert und kritisiert. Bitte zurückblättern.
  6. Oops. Ich leiste Abbitte. War wohl übernächtigt, trunken oder sonstwe nicht ganz Herr meiner Sinne. aber wie der andere link zeigt schießt er doch quer.
  7. Eben erfahren: http://www.hund-jagd.de/content/index_html?a=&b=14&docID=1116: Seehofer will Jagdrecht derzeit nicht reformieren "... Horst Seehofer (CSU) sagte am ... 21. Apri ... dass er nach Rücksprache mit den Länderministern auf der Agrarkonferenz im Saarland derzeit keine Absichten habe, das Bundesjagdgesetz zu novellieren. ... Dem steht die Aussage von DJV-Präsident Jochen Borchert gegenüber, der angeblich eine Einigung mit den Ländeministern erzielt haben will, das DJV-Diskussionspapier zum Bundesjagdgesetz bis zur Sommerpause weitestgehend zu übernehmen. Nach den Aussagen von Bundesminister Seehofer ist jedoch nicht mit einer Anpassung des Bundesjagdgesetzes zu rechnen. ..." Wenn das stimmen und so bleiben sollte, dann wird es lustig werden. Meine WaffBeh hat mir heute noch mal die Weisung (aufgrund der Konferenz beim BMI) bestätigt, daß zwar zunächst nichts hinsichtlich "Altbesitz" unternommen werden, aber den Betroffenen geraten werde, die Waffen im Schrank zu lassen, und daß natürlich nichts neues eingetragen werden. Für eine kurze Übergangszeit ist dies vernünftig, aber wenn wirklich nicht in überschaubarer Zeit eine Gesetzesänderung erfolgen sollte ....
  8. Auch hier: http://www.schuetzenverein-eisenach.de/Waffenrecht/WaffG_Entwuerfe/Entwurf_eines_Gesetzes_zur_Neuregelung_des_Waffenrechts.pdf S.109. Dazu auch http://www.xn--rechtsanwlte-bb-8kb.de/fach2.htm
  9. Man könnte das auch viel "härter" formulieren. Für mich ist das eine zwar fachlich wunderbar und professionell formulierte, teilweise auch durchaus lehrreiche und instruktive, aber letztlich nur bestellte Bestätigung der Linie des BVerwG. Wenn man so möchte eine bessere Version der Entscheidungsgründe. Mit den gleichen inhaltlichen Mängeln. Möglicherweise waren den Verfasser die hieran geübte Kritik auch nur nicht bekannt (keine Ahnung, wie die im JD des BT arbeiten, das ist wirklich nicht meine Welt). Die verfassungsrechtlichen Ausführungen könnten so auch vom BVerfG stammen (wenn es die VerfBesch.zurückweisen und dies begründen sollte), was aber nicht wundert, weil aus solchen Urteilen stammend. Je nach Standpunkt überzeugend oder eben nicht. Also ergebnisorientiert formuliert. Wie es halt so ist.
  10. Danke für den interessanten Link. Wer grds. gegen Waffen ist und ignoriert, daß von Jägern besessene und geführte HA offenbar noch nie ein Problem waren, der kommt natürlich zu diesem Ergebnis. Insofern nicht überraschend. Überraschend auch nicht, daß man sich bei der einfach-rechtlichen Bewertung auf die Argumentationslinie des BVerwG beschränkt und einfach nicht zur Kenntnis nimmt, daß in der Artenschutzrichtlinie - um die es ja allein ging - kein Besitzverbot sondern nur ein Verwendungsverbot ausgesprochen wird. Ich halte es daher nicht für vertretbar, zu behaupten, daß der Gesetzgeber auch ein Besitzverbot einführen wollte. Dies wollte die Artenschutzrichtlinie nicht und da die Änderung des BJagdG nur den Beitritt zu dieser ermöglichen wollte, wollte es auch unser Gesetzgeber nicht. Berücksichtigt man dies, kann man gar nicht anders als die Entscheidung des BVerwG als unrichtig zu erkennen. Daß der JD des BT nicht bereit ist, diese Umstände und Tatsachen zu berücksichtigen, läßt seine Ausarbeitung als das erscheinen, was sie möglicherweise auch ist: Als ein auch vom Ergebnis her bestelltes Gutachten.
  11. Sch... Forensoftware. Bitte löschen.
  12. Das kann man auch anders sehen. Aber das ist ein weiterer Grund, erst nachzudenken und ggfs. zu recherchieren und erst dann zu posten, gar dabei andere anzugreifen.
  13. Art.14 GG (@ Hephaistos: Zufrieden? ;-))
  14. :-) Für uns ist die Ironie erkennbar. Was wirst Du nur machen, wenn und via EU alles weggenommen wurde? Also ich muß gestehen, daß ich da einfacher gestrickt bin. Ich bin nur jedesmal aufs neue tief beeindruckt, wie man so etwas herstellen kann, das auch noch (meist jedenfalls) prima funktioniert.
  15. Tretmine? Man kann das Bedürfnisgedöns grundsätzlich ablehnen. Dann ist es konsequent, dies als "Tretmine" anzusehen. Akzeptiert man, befürwortet man gar das Bedürfniserfordernis (jedenfalls grundsätzlich, es müssen ja nicht unbedingt extrem hohe Anforderungen gestellt werden), dann ist es nur konsequent, daß auch die laufende Besitzberechtigung ein weiterbestehendes Bedürfnis erfordert. Daher war die frühere Rechtslage bzw. -auffassung inkonsequent, wenn auch natürlich dem Waffenbesitzer günstig.
  16. Erstens GING es um die Frage des Bedürfnisses beim Besitz. Siehe meine Kompilation "unserer" Diskussion. Zweitens genügt ganz offensichtlich nur höchst selten ein schlanker Verweis auf eine Norm. Dritten: Der Verweis auf § 45 (1) geht fehl hinsichtlich der diskutierten Frage des Besitzbedürfnisses, weil da gerade nicht der Fall der eo ipso rechtswidrigen Erwerbserlaubnis vorliegt. Und ob er hinsichtlich des eigentlichen Themas dieses Freds einschlägig ist ... möglicherweise. Ist die nachträgliche Änderung der rechtlichen Beurteilung nach 40 Jahren einhelliger Auffassung ein Fall des eo ipso rechtswidrigen VA? Sollten wir mal diskutieren.
  17. Man braucht das auch nicht ernst zu nehmen. Das mit der analen Fixierung bei Sammlern ist nun wirklich keine Neuigkeit mehr. Dann bin ich halt analfixiert - na und? Viele Leute haben Zwangsneurosen der leichteren Art. Wer streift nicht vorsorglich vor dem Zubettgehen durchs Haus und versichert sich, daß alles verschlossen ist? Auch Depressionen dann und wann sind gängig, mag es auch nicht jeder erkennen. Geradezu alltäglich ist, wie viele Leute auch hier aus der Rolle fallen und ohne persönliche Angriffe, geradezu Feindseligkeit, sich nicht (mehr) mit anderen Meinungen auseinandersetzen können. Dicke Autos, fette Moppeds, teure Klunker am Handgelenk: Kompensation. Vereinsmeierei, Modellbahn, Suchtverhalten ... Wer ist schon "normal" - in dem Sinne, daß er überhaupt nichts "hat"? Und dennoch sind wir keine wandelnden Zeitbomben.
  18. Jetzt habe ich aber genug. Diese Sch... Forensoftware. Bitte die verunglückten und nicht mehr editierbaren posts 2357580, 2357588 und 2357595 löschen.
  19. Mal abgesehen davon, daß dies Flexibilität und Leichtigkeit der Argumentation (böse Zugen reden da von Verdreherei) ein Qualifikationsmerkmal ist, denn spätetens wenn Du als Mandant davon profitierst, kann Du Dich vor Lobpreisung gar nicht mehr einkriegen ....
  20. Mal abgesehen davon, daß dies Flexibilität und Leichtigkeit der Argumentation (böse Zugen reden da von Verdreherei) ein Qualifikationsmerkmal ist, denn spätetens wenn Du als Mandant davon profitierst, kann Du Dich vor Lobpreisung gar nicht mehr einkriegen, ist dieser "Vorwurf" hier fehl am Platze. Denn Die ist anscheinend die Historie der Diskussion nicht mehr in Erinnerung. ich habe sie mal kompiliert: Ich: 12.6. 1:01: "Besser wäre natürlich, man könnte ein Sportschützenbedürfnis bei bereits besessenen HA auch anderweitig begründen." Du: 12.6.: 10:30: "Es gibt kein Bedürfnis für den Besitz, nur für den Erwerb. An der Waffe hängt kein Schildchen "Hallo, ich bin eine Jagdwaffe, und ich, ich, ich bin eine Sportwaffe."" Ich 12.6: 11:51: "Schau mal in §§ 2, 4, 8, 10 WaffG. Besitz ist Umgang und bedarf der Erlaubnis, diese wiederum grds. ein Bedürfnis. Alles klar? Was meinst Du, warum die Behörden, wenn die Meinung des BVerwG "bleiben" sollten, die entsprechenden Einträge auf den WBK der Jäger widerrufen/zurücknehmen werden?" Du vor 23 Stunden: "Dachte, dass du als in waffenrechtlichen Dingen bewanderter RA dir das selbst beantworten könntest: Es war der Erwerb, der nach Meinung des BVerwG nicht vom Gesetz gedeckt war. " (Jetzt wurde es völlig unnötig persönlich und beleidigend) Ich vor 1 Stunde: "Du verstehst nicht. Nach dem Moment des Erwerbs, der nur die berühmte juristische Sekunde (ja, ich weiß, das kommt aus einem anderen Zusammenhang) dauert, ist die Erwerbsberechtigung obsolet. Von da an ist der waffenrechtlich relevante Dauerzustand, für den man die WBk braucht, der Besitz." Du vor 18 min: "Du drehst dich argumentativ wie ein Wendehals. Selbstverständlich ist die Besitzerlaubnis die WBK mit der eingetragenen Waffe. Und diese widerruft man eben im Fall der HA mit der Begründung eines gesetzwidrigen Erwerbs." Es ging ursprünglich darum, ob sich ein zusätzliches/paralleles Besitzbedürfnis für einen bereits "aufgrund" eines anderen Bedürfnisses besessenen (und natürlich irgendwann davor erworbenen) HA begründen läßt. BESITZ. Weiterbesitz. Nicht Erwerb. Du hast dagegen gehalten: "Es gibt kein Bedürfnis für den Besitz, nur für den Erwerb.". Das ist natürlich und offensichtlich - sorry - grundfalsch. Mein Verweis am 12.6.. um 11:51 auf die Jäger-HA-Problematik konnte zugegebenermaßen mißverstanden werden. Denn auch wenn natürlich schon der Erwerb der HA nach Meinung des BVerwG nicht zulässig gewesen sei, würde der Widerruf/die Rücknahme der WBKen nur wegen der derzeitigen und fortbestehenden Besitzes, dem nach Meinung des BVerwG und dann auch der Behörde kein Bedürfnis zugrundeliegt, erfolgen. Werden die HA bis dahin freiwillig weggegeben, also kein besitz mehr vorhanden sein, dann gibt es keinen Anlaß für einen Widerruf/Rücknahme der Eintragung (die dann ja auch nicht mehr existiert, sollte alles regulär ablaufen). Wie - worauf Du nun abstellst - der Widerruf/die Rücknahme im einzelnen begründet werden würde, ob die Historie aufgerollt und mit dem angeblich ursprünglich schon ohne Bedürfnis erfolgten Besitzerwerb angefangen oder nur darauf abgestellt wird, daß derzeit ohne Bedürfnis und damit zu Unrecht besessen wird, bleibt abzuwarten und ist überdies völlig schnuppe. Denn der Behörde kommt es dann nicht darauf an, den ursprgl. angeblich bedürfnislosen Besitzerwerb mit dem Etikett "illegal" zu versehen, zumal dies ja in Hinblick auf das, worum es geht, oder um Dir etwa die Zuverlässigkeit absprechen zu können, hier ohnedies völlig ohne Folge wäre. Sondern allein darauf, den gegenwärtig allein relevanten und angeblich bedürfnislosen Besitz zu beenden, dem die formale Rechtsgrundlage der Eintragung als Besitzrecht zu entziehen. Und letztlich war dies ja nur ein Beispiel. Es ging/geht darum, Dir zu erklären, daß das Bedürfnis zwar sowohl für den Erwerb als auch für den Besitz erforderlich ist aber nach dem auf dem Zeitstrahl als "juristische Sekunde" praktisch nicht erkennbaren Erwerbsvorgang der faktisch gesamte Zeitstrahl nur aus dem Dauerzustand des Besitzes besteht, für den natürlich ganz und gar offenkundig das Bedürfnis eine Voraussetzung ist, die dauerhaft vorhanden sein muß und deren Wegfall "sofort" dazu führt, daß man Dir die Besitzerlaubnis wegnimmt - ob Du ursprg. mit Bedürfnis und zu recht erworben hast interessiert niemanden. Beim Beispiel des Sammlers ist das insofern anders, als dieser ein Dauererwerbsinteresse und -bedürfnis besitzt, das grds. unabhängig ist von dem "Weiter"besitzbedürfnis, auch wenn er alles gekauft hat, was es gibt, und daher kein Erwerbsbedürfnis mehr besitzt. Und abschließend solltest Du vielleicht doch etwas mehr Zurückhaltung dabei üben, in Diskussionen persönlich zu werden. Das ist schon grds. kein schöner und guter Stil, wird aber dann wirklich peinlich, wenn man auch noch sachlich daneben liegt.
  21. Mal abgesehen davon, daß dies Flexibilität und Leichtigkeit der Argumentation (böse Zugen reden da von Verdreherei) ein Qualifikationsmerkmal ist, denn spätetens wenn Du als Mandant davon profitierst, kann Du Dich vor Lobpreisung gar nicht mehr einkriegen ....
  22. Mal abgesehen davon, daß dies Flexibilität und Leichtigkeit der Argumentation (böse Zugen reden da von Verdreherei) ein Qualifikationsmerkmal ist, denn spätetens wenn Du als Mandant davon profitierst, kann Du Dich vor Lobpreisung gar nicht mehr einkriegen ....
  23. Komm, mach bitte nicht künstlich ein Faß auf. Das bezieht sich alles auf den verlinkten Polizeibericht, demzufolge nach meinem Verständnis des Berichts ohne jede Rechtfertigung die als solche erkennbare legale Paintball - "Spielzeug" - erst mal einkassiert wurde. Ich bin alles andere als ein Prozeßhansel und habe schon mehr als einmal "klagewütige" Laufkunden weggeschickt. Aber wenn so gravierend die Staatsmacht über die Strenge schlägt - warum nehmen sie die Leute nicht gleich mit und lassen sie über Nacht in der Zelle -, dann toleriere ich das nicht mehr. Ich rede dabei von mir, für mich, ob andere das für sich anders machen ist mir egal, zumal es die dann natürlich auch Geld kostet. Manchmal, das ist mein Eindruck, siehst Du das alles doch etwas zu sehr durch die Brille und dem Standpunkt Deiner früheren Berufstätigkeit, und vergleichst auch gerne Äpfel mit Birnen.
  24. Richtig. Daher muß ich auch damit rechnen, mit den ggfs. ergriffenen rechtlichen "Vergeltungsaktionen" erfolglos zu sein. Aber wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt. Man muß es zumindest versuchen.
  25. Da hast Du völlig recht. Und solltest diese Mahnung bitte an einzig richtige Adresse richten.
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