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MarkF

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  1. MarkF

    Kein Generalverdacht

    Der Grund ist doch klar: Auf diese Weise lassen sich formal höhere Zahlen generieren. Relevant für die Frage der Sicherheit bzw. Gefahr durch LWB sind ja nur die durch einen LWB oder mittels einer gestohlenen/entwendeten Legalwaffe ermordeten Menschen (einschließlich Totschlag). Aber das sind ja zumindest durchschnittlich so wenige, daß man schon ein ausgeprägter Fanatiker sein muß, um sich darob aufzuregen. Bezieht man aber alle Fälle ein, vor allem auch die Selbstmorde, dann hat man gleich viel höhere Zahlen und kann dann verschleiernd von Toten durch privat besessene Legalwaffen schwafeln,ohne sich dem Vorwurf der Lüge aussetzen zu müssen. Der normale Leser versteht dies aber wie geplant anders, nämlich als Morde durch Legalwaffen, und berücksichtigt nicht, daß die Zahl überwiegend aus Selbstmorden besteht, also irrelevant ist. Natürlich steht es jedem frei, sich das Leben zu nehmen, und wenn er es mit seiner eigenen Schußwaffe in seinen eigenen vier Wänden macht, am besten noch mit einem unmittelbar vorhergehenden Anruf bei der Polizei, damit diese die damit herrenlos gewordene Waffe gleich sicherstellen kann, dann ist das besser als sich vor einen Zug zu werfen oder sich in der Öffentlichkeit sonstwie vom Leben zum Tode zu befördern (allerdings freuen sich Grüne, Grafe & Co. naürlich gleich zweifach über jeden LWB, der sich mit einer seiner Waffen entleibt).
  2. MarkF

    Kein Generalverdacht

    Nicht nur insofern. Auch zählen für Grüne, Grafe & Co. z.B. rund 4.000 Verkehrstote überhaupt nicht und auch die 4-8 Bltizschlagtote jährlich sind keine Zeile wert, von den zig tausend Krebs- und Herzschlag-/Schlaganfalltoten, de auf ungesunde Lebensweise zurückzuführen sind, nicht zu reden. Aber jeder mit einer möglicherweise Legalwaffe gemeuchelte Mensch wird hochgepuscht, als sei eine Kleinstadt ausradiert worden. Aber das ist ja nichts neues.
  3. MarkF

    Kein Generalverdacht

    Danke für den link. Kommt mir zwar bekannt vor, aber gleichwohl wird mir beim Lesen wieder übel. Diese heuchlerischen Schleimscheißer, diese verbappte, Pseudogutmenschen-Mischpoke. Aber bei Olympia, Biathlon usw. Medallien fordern. Als ob das vom Himmel fallen würde, als ob man nicht hunderte, tausende von Breitensportlern braucht um einen Top-Sportler zu finden. Allerdings sind, ich muß es wiederholen, die Vereine, die Verbände, wir alle, selbst schuld daran. Immer nur in der Defensive, immer kleine Brötchen backen, so wird das nie besser, nur schlechter.
  4. Anläßlich der Ermittlungsergebnisse des Freiburger Studentinnenmordes überschlagen sich die Politiker und Medien mit der Mahnung, man dürfe wegen der auf diesen 17jährigen Afghanen hindeutenden Hinweise nicht alle "Flüchtlinge" über einen Kamm scheren. Das ist vom Grundsatz her richtig, aber das sollten die Medien endlich auch beherzigen, wenn mal wieder mit einer Schußwaffe gemordet wird und gar eine Legalwaffe im Spiel sein könnte. Denn dann wird immer gegen alle LWB als Mörder gehetzt und gewettert. Schreibt daher entsprechende Leserbriefe an die großen Tageszeitungen, die ihr lest oder zur Kenntnis erhaltet. Nachtrag: Für die FAZ wäre dies leserbriefe@faz.de. Aber immer die volle Absenderanschrift angeben, ohne 100%ige Identifizierbarkeit wandert alles gleich in die Tonne.
  5. Man kann es mit der Selbstkastration auch übertreiben. Stempel ... hrmpf! Warten wir ab, was uns diese Politikermischpoke demnächst ins Pflichtenheft schreibt. Wir müssen sie da nicht noch auf solche Ideen bringen.
  6. Er ist offenbar ein Querulant und niemand mag Querulanten ... gleichwohl etwas sonderbar. Das VG muß von sich aus den Sachverhalt und die relevanten Umstände ermitteln und darf diese Geschichte mit der vernichteten Jägerprüfung nicht einfach ignorieren ....
  7. Oops ... iudex non calculat ... peinlich, peinlich, Herr Kommerzienrath, da muß ich mir die Rüge mit den Nachkommastellen doch gleich selbst erteilen. Nicht einmal die Uhrzeit kann ich zur Entschuldigung anführen ... 0,1% von 1,8 Mio sind natürlich 1.800. aber immer noch eine absurd hohe Zahl. Bei 1.800 Straftätern unter den LWb würde es mit Sicherheit so gut wie keine LWB mehr geben.
  8. Du hast ein paar "9"-Nachkommastellen vergessen. 0,1% von 1,8 Mio sind 18.000. Wo sollen 18.000 "bescholtene" LWB herkommen? Zumal sie im "bescholtenen" Zustand keine LWB mehr sein werden bzw. wären. In Hinblick auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit kann man getrost von 100%iger "Unbescholtenheit" der LWB ausgehen.
  9. Langsam. Wo steht das? Nenn mir bitte das Gesetz, aus dem hervorgeht, daß ein negatives Votum des Vfs hinsichtlich eines Antragstellers für eine waffenrechtliche Erlaubnis nicht mit Tatsachen begründet werden müßte. Oder nenn mir Urteile, dies dies gebilligt hätten.
  10. Das ist Sache des Händlers, eine Frage des Wollens. Hier geht es um das Dürfen.
  11. Ich habe wenig Befürchtung vor einer negativen Antwort der "Verfassungsschützer". Denn wenn auf deren Antwort eine negativer Bescheid ergeht, ist dieser rechtsmittelfähig, und im entsprechenden Klageverfahren muß die Behörde beweisen, aufgrund welcher Tatsachen man von Unzuverlässigkeit ausgeht. Allein zu behaupten, daß die "Verfassungsschützer" den Antragsteller als Risiko betrachten, reicht nicht. Mich treibt eher die Frage um: Führt eine solche Anfrage nicht dazu, daß die Betreffenden nun auf Dauer im Fokus der Verfassungsschützer stehen? Denn eine solche Anfrage "wegen Waffen" ist ja etwas anderes wie etwa ein Antrag auf Verbeamtung oder ähnlich. Ich muß gestehen, daß mir diese Materie unbekannt ist - bislang war die Verfassung für mich nur relevant, wenn ich Richtern "vorwerfen" mußte, wieder mal Grundrechte verletzt zu haben (was ja häufig genug geschieht, aber anscheinen keinen Politiker kümmert). Welche anderen Fallgruppen gibt es, in denen routinemäßig beim den "Verfassungsschützern" nachgefragt wird?
  12. Alles richtig, auch daß nicht die Waffe tötet sondern der Mensch etc. etc. Und das der Tod durch die Hand oder Waffe eines LWB das mit Abstabd geringse Lebens- bzw. Todesrisiko. Selbst das Risiko, an einem Blitzschlag zu sterben, ist größer - im Durchschnitt angeblich 8 pro Jahr (http://www.scinexx.de/wissen-aktuell-18880-2015-05-18.html) - wieviel sterben geich noch mal im Schnitt durch die Hand eines anderen LWB? Aber das sind dröge Tatsachen, die niemanden interessieren. Die Grünfaschisten denken nicht, das sind idelogisierte Fanatiker. Und den Politikern, Herrschenden, geht es um die Wehrlosigkeit der Bevölkerung.
  13. Sollte man nicht zwischen Normalos und "einfachen" Politikern und solchen, die am Drücker sitzen, unterscheiden? Auch wenn ich persönlich von der Kompetenz unserer führenden Minister und Politiker wirklich nicht viel halte - dazu schießen sie einfach viel zu viele offensichtliche Böcke - so können sie doch nicht völlig verblödet und fanatisiert sein (Grüne und Linke per definitionem ausgeschlossen, bei denen gehört die Scheuklappen zu ihrer Politik zwangläufig dazu). Das heißt: Z.B. der BMI, z.B. der BWJ können doch überhaupt nicht so ignorant sein, nicht zu wissen, daß wir LWB absolut nichts mit Terroristen zu tun haben, absolut keine Gefahr für die innere Sicherheit in Hinblick auf Metzeleien an Mitbürgern darstellen. Die BKA-Statistik ist doch absolutes Basiswissen, so etwas kann doch nur ein Grünfaschist ignorieren, daß Terroristen keine Sportwaffen kaufen und benutzen ist doch auch absolut offenkundig, nicht mal die dämlichsten Journalisten behaupten das Gegenteil. Ich kann daher diesen "Top"-Politikern nicht einfach Ignoranz aufgrund Überlastung oder Dummheit oder völliges Verhaftetsein in Emotionen (naja, bei Merkel muß man wohl eine Ausnahme machen) zubilligen. Es bleibt als einzige Motivation die völlig paranoide Vorstellung vor allem bei dem BMI, daß effektiv bewaffnete Bürger nichts anderes im Sinn haben als an seinem Stuhl zu sägen, also eine Revolution zu beginnen. Also ob der Gedanke, das deutsche Volk könnte auch nur ansatzweise eine Revolution zustandebringen (1989 war keine Revolution, die Herrschenden in der ex-DDR haben einfach nur aufgegeben, der "Staat" ist einfach so "gestorben"), nicht schon für sich derart unglaublich und fatastisch ist, daß man dies von vorneherein ausschließen kann.
  14. Unbestritten. Waffen sind böse. Wer Waffen hat auch Und wer sie haben möchte, der muß krank und kriminell sein, weil ein friedliebender gesunder Mensch Waffen verabscheut. Ich begreife diese Leute - damit meine ich nicht nur diese militanten und faschistoiden Antis sondern auch normale Bekannte, die mich fast wie einen Aussätzigen "betrachten" - nicht. Wie kommen die nur auf die Idee, ich würde beim Betrachten, Befingern, Benutzen meiner oder anderer Waffen daran denken, auf Menschen zu schießen? Wie krank muß man sein, um derartiges auf andere zu projezieren, sich nicht einmal vorstellen zu können, daß der andere einfach nur Spaß am Knallen oder an der Herausfordeung besitzt?
  15. @Kappa: - Es stimmt nicht, daß es immer nur Verschärfungen gegeben habe. Im Gegensatz zu den Antis sollten wir die Wahrheit beachten: Z.B. die Änderungen 2002 haben nicht nur Verschlechterungen gebracht. Die neue gelbe WBk war eine Verbesserung. Das Streichen des Anscheinsparapraphen war eine Vebesserung. Steigende Waffenkriminalität folgt daraus nicht. Insofern ein Pluspunkt, sofern man objektiv darüber nachdenken will. - Ich habe auf mein ebenfalls selbst ausgedachtes, leider wieder mal sehr umfängliches Schreiben von Herren Reichenbach genau die gleiche und nicht nur " wohl" sondern "offensichtlich "auf einer Mustermail beruhende" Antwort erhalten. Dies werde ich ihm auch so zurückantworten. WIR dürfen an 50 Abgeordnete dieselbe email richten weil sachgerecht und jedem Empfänger das gleiche zu sagen war. Daß ein Abgeordneter auf Dutzende oder mehr offenkundig völlig unterschiedliche Zuschriften mit einem Standardtext antwortet, in dem er nicht einmal auf den Inhalt der Zuschriften eingeht, ist dagegen eine Frechheit. Dann doch lieber ehrlich eine Standardantwort, daß man zwar gelesen habe aber aus Zeitgründen nicht jedem der hundert Schreibenden entsprechend antworten kann - was ja einleuchtet. Ist ja kein Briefkastenonkel.
  16. Ja und? So ist das, wenn man gegen diejenigen am Drücker opponiert und außer dem eher privaten Wort keine Möglichkeiten hat, für seine Interessen zu kämpfen. Das betrifft auch Leserbriefe Wenn wie etwa in der FAZ gegen LWB routinimäßig gehetzt wird oder de sog Redakteuer zu beschränkt sich, um zu wissen und zu merken, daß die Adelsprivilegen seit 100 Jahren abgeschafft sind und es daher keinen "Adel", keine Grafen, Barone, Prinzen etc. mehr gibt, und es sie letztlich auch einfach nicht interessier,t und sie lieber weiterhin vom "Baron" Soundso schwätzen (ja, die FAZ), dann kommt man sehr schnell auf die persona-non-grata-Liste, wenn man wiederholt darauf hinweist. Und es ändert sich nichts. Aber soll man deswegen die Klappe halten? Was soll man anderes machen? Schweigend "untergehen"? Eine Partikularinteressenpartei gründen? Ich habe keine Ahnung, wieviel Beschwerdepost so ein Abgeordneter erhält. Vielleicht ist es regelmäßig so viel, daß es nicht auffällt, wenn ein paar tausend LWB meckern. Vielleicht fallen aber die paar tausend LWB wirklich so sehr auf, daß der Abgeordnete hier einen "relevanten" Bevölkerungsteil vermutet.
  17. Ich würde gerne wissen, was RG eigentlich umtreibt. Klar, er nutzt Winneden zu seinem eigenen wirtschaftlichen Vorteil, aber das ist vordergründig. Wieso gerade Legalwaffen? Das ist ja nun nicht unbedint ein Thema, das wirklcih viele vom Hocker reißen würde. Klar, Terrorismus"experte", Flüchtlings"experte", Islamismus"experte", das interessiert alle, das trifft den Nerv, aber Legalwaffen als solche sind der weit überwiegenden Mehrzahl doch schnurzegal, weil sie davon nicht betroffen sind und es auch definitiv wissen. Hat er eine Macke, ist er Opfer eines LWB geworden, hat man ihm aus einen Schützenverein rausgeworfen oder die Zuverlässigkeit aberkannt? Auf welche Weise werden die sog. Sachverständigen bestimmt, ausgewählt, wer entscheidet, daß ausgerechnet so ein .... Typ .... wie RG geladen wird und den Abgeordneten Märchen erzählen darf? Grade er ist doch das Paradebeispiel für Inkompetenz: Er ist kein Jurist (im Waffenrecht), er ist kein Sportschütze oder Sammler, er ist kein Waffentechniker (Ing./BüMa), er ist kein Hersteller, er ist kein Vereinsfunktionär (nicht, daß ich diesen generell Kompetenz zubilligen würde), er ist auch nicht wie etwa David Schiller langjährig ernstjafter Journalist im Waffenbereich und was RG so schriftlich absondert ist Dummfug erster Güte, wie jeder mit etwas Ahnung sofort erkennt, und er hat noch nicht mal Angehörige durch legale oder illegale Schußwaffen verloren, um so Emotionen reinbringen zu können (was aber völlig irrelevant wäre, denn nicht ohne Grund dürfen Richter nicht in eigener Sache entscheiden).
  18. Die von Dir skizzierte Lösung ist exakt das, was nach der gesetzlichen Regelung erlaubt ist. Keine dauerhafte Überlassung, keine Umgehung, wer sollte hiergegen mit welcher Begründung opponieren können?
  19. Zum einen vergleichst Du Äpfel mit Birnen und zum anderen wirst Du anders reden, wenn Du keinen Kollegen findest, der bereit ist, Dich zu vertreten, wenn Du Dich nach reiflicher Überlegung entschlossen hast, die Sache (weiter)zu verfolgen. Das wird erstinstanzlich natürlich nie der Fall sein, auch zweitinstanzlich wirst Du immer einen zur Vertretung bereiten Kollegen finden, aber wenn es zum BGH geht oder es zwar keinen numerus clausus der zugelassenen Kollegen gibt aber Du unbedingt die spezielle Expertise entsprechend spezialisierter Kollegen nutzen willst, dann wirst Du sehr schnell anders darüber denken. Etwa dann, wenn Dir z.B. der beim BGH zugelassene RA erst mal einige tausend Euro für die Prüfung der Sache abknöpft und Du auch die Gerichtskosten für die aus Zeit- und Fristgründen erst mal erforderlich Einlegung des Rechtsmittels bezahlen mußt (weil natürlich der BGH-Kollege nicht in der Lage ist, anhand der Handakte Deines bisherigen Anwalts innerhalb der nächsten 4 Wochen die Erfolgsaussichten zu prüfen) und Dir dann "mit großem Bedauern" mitteilt, daß er der Sache keine Erfolgsaussichten zubilligt und daher das Mandat niederlegt. Die Kosten bleiben freilich bei Dir. Dann einen anderen beim BGH zugelassenen Kollegen zu finden, der dieses Eisen anfassen möchte, ist zwar nicht gänzlich und in jedem Fall ausgeschlossen aber ziemlich unwahrscheinlich. Natürlich besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit blablabla, aber im Gegensatz zu uns normalen RA, die jedem Vertretungssuchenden ("Rechtssuchender" ist ein völlig verqausteter Ausdruck, denn der Mandat sucht ja kein Recht, das wir ihm ohnehin nicht liefern könnten und auch vom Gericht erhält er nur ein Urteil, sondern er will seine Sache gewinnen und nicht zu Recht verlieren), in mehr als ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, sind beim BGH nur wenige Dutzend RAe zugelassen, teilweise auch in Sozietäten, so daß sich die tatsächliche Auswahl auf etwa 2 Dutzend reduziert. Aufgrund dieser Garantie einer mehr als nur auskömmlichen Einkommens folgt nach meiner allerdings unmaßgeblichen Meinung aber auch eine Einschränkung der Vertragsfreiheit, zumal wir RAe nicht einfach Selbständige und Freiberufler sind sondern auch unabhängige Organe der Rechtspflege, woraus nicht nur besondere Rechte sondern auch Pflichten resultieren. Tatsächlich aber sind die beim BGH zugelassenen Kollegen nach dessen Auffassung eine Art Vorfilter usw. usw., was letztlich bedeutet, daß der Mandant als solcher keine wirkliche Rolle spielt. Besonders pikant wird es, weil ja doch weit überwiegend nur einer der Parteien gewinnt und somit der andere Kollege bei seiner Beurteilung der Erfolgssaussichten daneben lag, je nach Fall auch sehr deutlich, so daß zu einer Ablehnung führende Beurteilungen nicht unbedingt die Sicherheit der richtigen Beurteilung innewohnt. Natürlich gibt es auch Fälle, die man definitiv nicht übernehmen sollte. Dafür ist aber allein die "Aussichtslosigkeit" oder "keine Erfolgsaussichten" als solche nicht das geeignete Kriterium, denn auch dem Laien kann nicht verborgen sein, daß sich die Rechtsprechung seit jeher in einem steten, wenn auch nicht unbedingt hektischen Wandel befindet. Auffassungen ändern sich, Einsichten werden gewonnen, und es waren naturgemäß immer und nur die Kläger, die gegen den Stachel gelockt und entgegen der Beurteilung der als "aussichtslos" und gegen die herrschende Meinung ihr Ding mit Unterstützung gleichwohl vertretungswilliger Kollegen durchgezogen und eine Änderung der aktuellen Rechtsprechung erreicht haben - dies wird gerne vergessen, wenn die Nichtannahme oder -weiterführung oder Niederlegung eines Mandats wegen angeblich unzureichender Erfolgsaussichten dem betreffenden Kollegen als "gute Tat" ans Revers geheftet wird. Das Gegenteil ist der Fall: Es ist leicht, mit der herrschenden Meinung im Rücken ein Mandant zu übernehmen, und diesen Prozeß zu gewinnen bedarf keinerlei Fertigkeiten und man muß schon nicht nur chlecht sondern extrem dämlich sein, um einen solchen Prozeß zu verlieren, aber gegen die herrschende Meinung zu kämpfen ist etwas ganz anderes. Und besonders anerkennenswert ist dies, wenn dies jedenfalls zunächst bzw. zu einem Zeitpunkt, zu dem noch nicht erkennbar ist, daß Hilfsgelder aufgetrieben werden, pro bono übernommen wird. Denn diese naturgemäß nur ausnahmsweisen pro-bono-Mandatsübernahmen unterscheiden uns von allen anderen Selbständigen, auch Freiberuflern, weswegen auch Deine weitere Kritik, anwaltlichen Rat/Hilfe ohne Bezahlung zu erwarten, in dieser absoluten Form fehlgeht. Es läuft also letztlich darauf hinaus, eine "gerechte Sache" von dem Anliegen eines bloßen Querulanten zu unterscheiden, was sicherlich nicht in jedem Fall einfach ist. Daß aber der Mandant auf unzureichende Erfolgsaussichten hingewiesen und wegen der zu erwartenden finanziellen Belastungen entsprechend nachdrücklich abgeraten wird versteht sich von selbst, und hat mit der Frage, ein querulatorisches oder nach einhelliger Auffassung völlig aussichtsloses Mandat abzulehnen, nichts zu tun. Besteht aber der Mandant gleichwohl auf der (honorierten) Rechtsverfolgung, ist sie nicht querulatorisch und man selbst entweder aufgrund des numerus clausus´ der Zulassung (siehe BGH-Anwalt) oder aufgrund der eigenen Qualifikation, die für eine erfolgreiche Vertretung erforderlich oder förderlich ist, sozusagen erforderlich, so ist man nach meiner Meinung zur Mandatsübernahme verpflichtet (Überlastung oder grundsätzlich Inkompatibilität mit dem Mandanten oder andere, wichtige Gründe ausgenommen). Ebenso wenig, wie man als RA im Vorfeld einen erfolgreichen Ausgang GARANTIEREN kann, kann man die Erfolglosigkeit GARANTIEREN. Da nicht man selbst hic et nunc entscheidet gibt es immer nur mehr oder wenige hohe Wahrscheinlichkeiten für den Ausgang. Außerdem beachtest Du nicht, daß es auch Fälle wie diesen hier gibt, in denen die weitere Rechtsverfolgung ungeachtet der Erfolgsaussichten alternativlos ist. Klar, im Nachhinein, wenn es wieder Erwarten anderweitig glücklich ausgegangen ist,, läßt es sich leicht aufs hohe Pferd steigen und große Töne spucken. Dies beherrschen besonders Richter der 2. und 3. Instanz hervorragend, denen im Extremfall fast ein dutzend Volljuristen der Vorinstanzen vorgearbeitet haben und die z.B. beim BGH auch über einen für sie denkenden Stab von Volljuristen als Mitarbeiter verfügen. Ex post klugzuscheißen ist einfach, aber das beherrschen auch Anwaltskollegen, wie man an carcanos letztem posting sehen kann. Damals, im Frühling/Sommer, hätte niemand eine belastbare Prognose gewagt, daß es gelingen würde, eine Änderung des BJagdG zu bewirken, weder in so kurzer Zeit noch in Ansehung des Gegenwindes, der uns aus Brüssel ohnehin entgegenbläst. Auch wenn die Erfolgsaussichten wie bei jeder Verfassungsbeschwerde gering waren, waren da - ex ante betrachtet - noch die größten Erfolgsaussichten vorhanden, das fakische Verbot von HA für Jäger zu verhindern. Um ein anderes Beispiel für die völlig Unwägbarkeit von Verfassungsbeschwerden zu bringen: Wer würde auch nur einen Pfifferling auf die Verfassungsbeschwerde eines Österreichers setzen, der sich dagegen wehrt, daß er als Ausländer in einem bayrischen Stadtschwimmbad ein etwas erhöhtes Eintrittsgeld zu zahlen (es ging wirklich nur um ein paar lupige Euro)? Minimae non curat praetor, so tönt es doch immer von allen Seiten und so möchte man es in vielen Nichtannehmebeschlüssen trotz des Fehlens einer Begründung lesen, und wer - völlig egal wie offenkundig die Grundrechtsverletzung auch ist - wegen dreieurofünfzig nicht nur Widerspruch einlegt und klagt sondern auch das BVerfG anruft, dem gehört eine Mißbrauchsgebühr in empfindlicher Höhe aufgebrummt. Aber nein, diese Beschwerde wird nicht nur angenommen sondern auch ihr auch stattgegegeben. Ich habe es oben schon angesprochen. Anwalt´s Müh´ist zwar oft vergebens, aber nie umsonst, wie schon unsere Vorväter wußten, was aber nicht bedeutet, daß man Anwalt´s Hilfe nicht dennoch umsonst erhalten kann, wenn er im geeigneten Fall bereit ist, das Mandat pro bono zu übernehmen, sei es aus persönlichem Interesse, sei es aus Gerechtigkeitsgründen, sei es zum Aufpolieren des Images oder sei es aus schlechtem Gewissen. Egal. Derartige Fälle gibt es und Fragen kostet nichts und ist auch nicht ehrenrührig, erst recht dann nicht, wenn man wie hier schon einiges eigenes Geld drangehängt hat und es nunmehr um etwas geht, das nicht nur eine Einzelperson betrifft (wobei ich nicht einmal weiß, ob hier wirklich um eine kostenlose Vertretung nachgesucht wurde). Auch ich habe schon ausreichend häufig pro bono Mandate übernommen oder zu einer Zeit, als eine Honorierung faktisch nicht oder nur im Erfolgsfall zu erwarten war, oder im Nachhinein auf das Honorar verzichtet. Es ist zwar bzw. natürlich nicht zu beanstanden, daß RAe grundätzlich nur gegen Geld arbeiten - ich selbst betone ja immer wieder, daß wir nicht anderweitig alimentiert werden und sehen müssen, wie wir das Büro und unseren Lebensunterhalt und den unserer Familien bestreiten - aber Dein "Verständnis" für ein Verhalten, das jede pro-bono-Mandatierung per se ausschließt, verkennt den besonderen Status des Rechtsanwalt-Seins.
  20. Da carcano wie immer mit Erklärungen geizt: Carcano hebt darauf ab, daß eine Erledigung etwas anderes ist als die Rücknahme einer Eingabe. Nimmt man zurück, geht man aller Rechte verlustig und trägt die Kosten. Erklärt man einen Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt - so ist es z.B. im Zivilprozeß geregelt und in der Praxis durchaus häufig - ergeht eine gerichtliche Entscheidung über die Kosten, bei der je nach Sach- und Streitstand bis zur Erledigung auch eine günstige Kostenentscheidung ergehen kann. In der Verfassungsbeschwerde ist das hinsichtlich der Gerichtskosten wenig relevant, weil idR - abgesehen von der Mißbrauchsgebühr, mit der sog. Querulanten, also Leute, die nicht einsehen wollen, alles einstecken zu müssen, oder besonders hartnäckgige RAe, abgeschreckt werden sollen (ja, auch dienjenigen, die erkennbar dumme und aussichtslose Beschwerden erheben) - keine Gerichtskosten anfallen, über die die zu befinden wäre. Aber hinsichtlich der eigenen Kosten des Beschwerdeführers. Siehe § 34a BVerfGG. Siehe hierzu auch z.B. die recht instruktive Entscheidung 19.11.1991, Az.: 1 BvR 1521/89 https://www.jurion.de/Urteile/BVerfG/1991-11-19/1-BvR-1521_89. Wenn man hier tatsächlich feststellen sollte, daß eine Erledigung erfolgt ist - was nicht zwingend bereits mit dem Austragen der Beschränkung in der WBK der Fall sein muß, es gibt Ausnahmen für das Erfordernis der Beschwer in der Hauptsache, das müßte man dann halt prüfen - wäre eine Erledigungserklärung angebracht. Derzeit ist aber noch nicht einmal die eigentliche Beschwer weggefallen. Deshalb haben die beiden Beschwerdeführer derzeit auch nichts zu veranlassen.
  21. Genauso ist es. Es gibt für die beiden Beschwerdeführer selbst nicht den geringsten rationalen Grund, ihre VBen zurückzunehmen. Damit verlieren sie auf jeden Fall. Werden sie weitergeführt besteht eine wenn auch klitzeklitzeklitzekleine Chance, zu gewinnen und Genugtuung zu erhalten. Abwarten kostet ja keinen Cent mehr. Und solange noch die Einträge in ihren WBKen stehen sind sie ja auch noch in gleicher Weise beschwert wie bis zur Gesetzesänderung.
  22. Hier in Hessen verlangen DSB und BDS genaue Angaben zur anzuschaffenden Waffe. Das Amt trägt dann nur die Art und Kaliber als Voreintrag ein. Was man dann innerhalb dieses Rahmens kauft interessiert faktisch letztlich niemanden.
  23. "Diesbezüglich" heißt: "Wir übertragen euch hiermit das Eigentum an der von Herrn X besessenen WBK Nr. und treten euch den Herausgabeanspruch ab". Ich bin nicht allwissend, mag mich irren, aber mir ist keine Regelung bekannt, die diesbezüglich ein Eigentumsrechts der neu zuständigen Behörde begründen würde. Und die alte Behörde ist definitiv nicht mehr zuständig.
  24. Geduld, Geduld ... gut Ding will Weile haben .... festina lente, wie der Lateiner sagt ... ;-)
  25. Es wird noch bunter. Es soll vorkommen, daß Menschen umziehen, sogar LWB, und zwar im manchmal nicht nur innerhalb des Ortes, gar in einen anderen Kreis, im Extremfall sogar in ein anderes Bundesland. Die waffenrechtliche Erlaubnis, vulgo WBK, wird dann nicht neu ausgestellt. Die neu zuständige Behörde stempelt einfach die nunmehr von ihr erteilten Erlaubnisse in die von einer anderen Behörde ausgestellte WBK. Wem gehört so eine WBK? Und warum? Wer kann die Herausgabe fordern bzw. an wen ist zurückzugeben? Die ursprünglich zuständige Behörde kann kaum noch zuständig sein und will es auch nicht sein. Wie will andererseits die neu zustöndige Behörrde Eigentümer geworden sein? Irgendwelche diesbezüglichen Erklärungen sind zwischen den Behörden nicht ausgetauscht worden. Besonderes wenig seßhafte Leute ziehen in 3, 4, 5 Bundesländer. Jedesmal neu zuständige Behörden verschiedener Bundesländer. Die "Lösung" wäre Bundeseigentum. Aha. Wo steht das? Vollzug des WaffG ist nicht nur Landessache - die Behörden erledigen das sogar als eigene Aufgaben. Hier in Hessen iR also Sache des Kreises.
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