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MarkF

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  1. Deine Kritik, so berechtig sie grds. auch ist, geht hier fehl. Der OP schrieb: " Der Prüfer hat ihm heute per Telefon die Prüfung verweigert, da angeblich seit 1.1.2017 eine Mitgliedschaft von mindestens 10 Monaten im Verband gefordert wird " Also geht es doch darum, was der Verband sich anmaßt. Was hat der Verband mit der Fachkundeprüfung zu tun - wenn er sie nicht selbst veranstaltet, abhält, abnimmt?
  2. Nun ja .... wer kann denn beanspruchen, daß sich die Behörde an die WaffVwV hält? Der Bürger. Also spielt die WaffVwV nur dann eine Rolle, wenn deren Inhalt zugunsten des Bürgers ausfällt. Zwar ist sicher nicht ausgeschlossen, daß ein LW- und LWB-hassender MA der WaffBeh auf Konflik gebürstet ist und anläßlich einer Aufbewahrungskontrolle die Aufbewahrung einer freien Waffe beanstandet. Aber ich möchte doch sehr bezweifeln, daß er so weit geht, sich so weit aus dem Fenster lehnt und sich in die Nesseln setzt und die Waffe wegen "Gefahr im Verzug" einsackt, allein weil in der WaffVwV so ein Unfug steht. Also: Wir reden hier darüber, wie es richtig ist, was Recht ist, und nicht was die WaffBeh für einen Unfug veranstalten kann. Wer nichts riskieren und kuschen will, der packt seine freien Waffen eben in den Tresor oder räumt sie aus dem Sichtfeld, bevor er Besuch vom Amt erhält. Alle anderen lassen sie wo sie sich rechtmäßig befinden.
  3. Die WaffVwV kann schreiben was sie will, weder wird dadurch Recht, noch wird etwas richtig. Man darf freie Waffen lediglich nicht zur wahlfreien Bedienung durch Unbefugte (Minderjährige) herumliegen lassen. Hierzu genügt in einem von Minderjährigen befreiten Haushalt, daß nicht wahlfrei die betreffenden Wohnräume betreten werden können. Weder muß die Hauseingangstür abgeschlossen sein noch gar die freien Waffen in irgendwelchen Schränken eingesperrt werden. Leben Minderjährige im Haus oder steht Tag und Nacht die Eingangstür unbewacht offen, dann muß das betreffende Zimmer abgeschlossen oder irgendein entsprechender Schrank oder eine gleichwertige Kiste benutzt werden. Allein bei diesem Punkt kann man darüber streiten, welchen Widerstand Kiste oder Schrank dem Unbefugten entgegensetzen muß. Mangels Minderjährigen im Haus und da die Eingangstür und Zugang zum Garten normalerweise geschlossen ist, liegt meine VL-Pistole dekorativ auf meinem Schreibtisch als Briefbeschwerer. Oder lehnt in einem unverschlossenen Bücherschrank/Regal an Büchern. Da soll mal einer versuchen, daraus einen Fall zu basteln ...
  4. Ist sie nicht.
  5. Ähem - wieso sollte ein Verband für Sachkundeprüfungen "zuständig" sein? Den Sachkundeunterreicht kann jede Insititution abhandeln und wenn von der jeweils zuständigen Waffenbehörde "lizenziert", also akzeptiert, dann gilt die bestandene Prüfung bundesweit als eben bestanden. Es mag sein, daß außer den Verbänden niemand Interesse daran hat, solche Kurse zu veranstalten, aber das ist eine andere Frage. Ich habe seinerzeit den von einem Schützenverein angebotenen und veranstalteten Zweitageskurs besucht. Bei der Prüfung war ein Vertreter der örtlich zuständigen Waffenbehörde zur "Kontrolle" anwesend und das wars. Damals war ich in keinem Schützenverein, die Prüfung selbst natürlich überall anerkannt. Solange nicht durch eine Rechtsverordnung z.B. den Verbänden die alleinige Kompetenz für derartige Prüfungen zugewiesen ist, haben diese damit grd. nichts zu tun. Die Sachkunde ist, wie es im WaffG steht, gegenüber der Behörde bei Beantragung der Erlaubnis nachzuweisen und finis.
  6. Natürlich kann der Verkäufer die Flinte auch nach D bringen. Ich weiß zwar nicht, ob er eine AT-Exporterlaubnis für eine in AT erlaubnisfreie LW benötigt, aber auf jeden Fall benötigt derjenige, der sie physisch über die Grenze nach D bringt, eine deutsche Einfuhrerlaubnis. Sinnvollerweise beantragst Du die Einfuhrerlaubnis als Importeur und benennst dabei ihn als Transporteur. Mit diesem Papier im Gepäck könnte er sich sogar gefahrlos beim Zoll melden, falls er dies machen möchte (die Meinungen, ob man sich beim Inner-EU-Verkehr nach dem Grenzübertritt beim Zoll melden muß, gehen auseinander: Fiskalisch ist dies nicht erforderlich und die zwingende waffenrechliche Kontrollfunktion beim Inner-EU-Handel steht dem Zoll "eigentlich" nicht mehr zu - auch wenn viele Zöllner noch gegenteiliger Meinung sind, so findet sich eine entsprechende rechtliche Regelung nur für den Import aus Nicht-EU-Staaten). Du hast jetzt schon häufig genug die Info erhalten, daß die Flinte nicht "einfach so" nach D gebracht werden kann - wenn Du diesen nicht glaubst (ich habe aus 1/2 Dutzend Ländern Waffen importiert und weiß daher einigermaßen, wie es läuft), dann bewege Deinen Hintern zu Deiner Waffenbehörde und laß Dir dies bestätigen und ggfs., falls vorhanden, auch das Formular für den Antrag geben.
  7. Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, wie man z.B. das WaffG besser fassen könne. Und glaube mir, z.B. in der Schweiz hast Du ähnliche Auslegungsprobleme, etwa zum Begriff des Erwerbs. Und im Gegensatz zu unserem WaffG gibt es dort keinen zig-seitigen Katalog mit Legaldefinitionen, die gerade dem Laien, der regelmäßig weder Zugang zu Kommentierungen besitzt noch die wesentlichen Kommentierungen im Studium gelernt hat (jetzt allgemein gesprochen und natürlich nicht aufs WaffG bezogen. das natürlich im Studium als völlig unbedeutendes Nebengesetz nicht behandelt wird), den Umgang mit dem Gesetz doch sehr erleichtern. INSOFERN ist das WaffG durchaus vorbildlich. Der Knackpunkt ist nach wie vor der Unwille oder die Unfähigkeit des Laien, zu verstehen, zu begreifen und zu akzeptieren, daß ab einer gewissen Komplexität der Gesellschaft (die im übrigen schon vor Jahrhunderten wenn nicht Jahrtausenden erreicht war) notwendigerweise generell-abstrakt sein müssen und die Anwendung auf den Einzelfall, die sog. Sumsumtion, nicht nur Kenntnis des Gesetzes sondern auch das Beherrschen der hierfür erforderlichen juristischen Verfahrensweisen, Methoden und Praktiken voraussetzt. Das ist nun einmal so. Das Zusammenleben in einer hochkomplexen Gesellschaft wie der unsrigen läßt sich nicht mit einer Handvoll simpler und auch dem DAU unmittelbar verständlichen Regeln organisieren und reglementieren. Da kannst Du jammern und lamentieren wie Du willst. Ich bin aber auch der Meinung, daß man die Gesetze so klar und einfach zu verstehen wie möglich formulieren sollte, was aber nichts daran ändert, daß sie nun einmal generell-abstrakt sein müssen und daher für den Einzelfall ggfs. ausgelegt werden müssen. Bedenke, daß auch wir Juristen vor mehr oder weniger langer Zeit, Menschenleben oder gefühlte Ewigkeiten auch nur Laien, noch dazu jung und faktisch ohne Lebenserfahrung, waren. Ich kann mich durchaus noch an den Prozeß des Begreifens und Verstehens erinnern, die Zunahme des juristischen Verständnisses bis hin zum ersten bewußten (und später unbewußten) strafrechtlichen Susbsumieren während des Anschauens von Krimis (Strafrecht ist da besonders gut geeignet weil eine Körperverletzung, ein Totschlag, ein Mord in dem Krimis eben in eher reinster Form vorkommt und sich die Subsumtion regelmäßig einfach darstellt). Ich kann daher durchaus noch nachempfinden, wie Laien denken, und erlebe das mit Mandanten ja auch täglich. Und dieses ewige Lamento, daß der Laie die Gesetze nicht verstehen würde bzw. könne ... Nichts anderes gilt z.B. für das für unser Leben wesentlich wichtigere Dinge wie Gesundheit und Medizin. Auch hier ist der Laie in aller Regel auf einen Profi, einen Heilkundigen, den sog. Mediziner bzw. Arzt, angewiesen. Und versteht, wenn der mit ihm fachlich redet, nur Bahnhof. Aber das ist normal, nicht? Da regt sich kaum einer auf, daß man Medizin studiert haben muß, um diesen ganzen Medizin- und Gesundheitskram zu verstehen. Es ist immer dasselbe, dieselbe Leier, in jedem zweiten Fred .... Noch dazu diese Verschwörungstheorie. Als ob "wir" Juristen weltweit unter einer Decke stecken würde, die Praktiker, die Theoretiker, die Ministerialbeamten und natürlich auch die Abgeordneten, die allesamt bestrebt sind, die Gesetze so kompliziert und unverständlich zu machen wie es nur geht, damit "uns" Juristen die Arbeit nicht ausgeht. Wie absurd, wie abwegig, wie jenseits von allem. Dagegen sind die Spinnereien der sog. Reichsbürger unmittelbar einsichtig, plausibel und einleuchtend.
  8. Wie? Was? Eine Person, der volljährige Eigentümer, im Haushalt, kein unbeaufsichtiger Zugang Minderjähriger und irgendwer (Waffenbehörde? Polizei?) fordert die Aufbewahrung in einem mit einem Schloß verschlossenen Schrank, gar A-Schrank? Spinnen die?
  9. Wenn die Gesetze so eindeutig wären, wie Du es wohl meinst, also schon vom Wortlaut her für jeden denkbaren Einzelfall passen würden, wäre nichts gewonnen, weil es unmöglich wäre, diese unendliche Vielzahl von Gesetzen zu kennen und damit zu arbeiten. Aber damit sind wir wieder beim alten Thema, dem juristischen Unverständnis des Laien.
  10. Aha. In der Tat ist aber alles, was nicht verboten ist, erlaubt. Es mag vielleicht im Einzelfall unklug sein, so "nicht verboten" zu handeln, aber darum geht es ja nicht.
  11. Ungeeignet wofür? Aufbewahrung erlaubnisfreier Waffen? In einem Haushalt mit unbeaufsichtigten Zugang von Minderjährigen? Oder was? Ist das Urteil im Netz?
  12. Niemand hat behauptet, die Terroristen hätten den Finger nicht vom Abzug genommen. Aus den im Netz zugänglichen Augenzeugenberichten gewinnt man den Eindruck, daß es lange Feuerpausen gab. Und daß so ein Terrorist durchaus anders handelt als eine ausgebildeter Sicherheitskraft wurde schon gesagt. Aber ich dies nicht diskutieren sondern ich frage nach vorhandenen Erkenntnissen.
  13. Ich möchte keine Diskussion lostreten, wie man am effektivsten morden kann, sondern nur in Erfahrung bringen, ob es irgendeinen Beleg für die eine oder andere Tatsache gibt. Aber mir erscheint es entgegen Deiner Bewertung als völlig abwegig, daß die Terroristen nur semiauto geschossen haben sollten. Warum? Zum einen: Warum beschafft man sich eine VA-Waffe? Zum anderen: Es geht bei der Situation ja nicht primär darum, gezielt zu morden, präzise zu treffen. Schrecken, Angst, Terror. Was eignet sich besser dafür als Feuerstöße? Außerdem war es typisch für die Veranstaltung dunkel. Da ist, hat man die Wahl, VA doch die Wahl. Dazu muß es doch Erkenntnisse geben. Hier z.B. http://www.focus.de/politik/ausland/horror-von-paris-augenzeugen-berichten-bei-jeder-gewehrsalve-versuchten-wir-vorwaerts-zu-kriechen_id_5087356.html ist von "Gewehrsalven" die Rede - damit meint der Laie natürlich Feuerstöße. Desgleichen bei den Cafés: http://www.bz-berlin.de/welt/tatort-la-belle-equipe-es-war-ein-totales-massaker
  14. Habt ihr schon eine Antwort von der FAZ auf eure Beschwerde(n)? Vermutlich wird es keine geben. Damit es nicht völlig versickert kann man auch eine Beschwerde an den Presserat absetzen: http://www.presserat.de/presserat/alternative-startseiten/beschwerde-einreichen/
  15. Diese Sch... Forensoftware. Wieso wird immer ein schon längst geposteter Beitrag angezeigt und läßt sich nicht canceln?
  16. Ich muß noch einmal auf das FAZ-Pamphlet zurückkommen und noch einmal die Frage stellen: Der Autor behauptet dort, die Terroristen hätten in dem Pariser Club/Konzert nur im semiauto-Modus geschossen. Es ist klar, worauf er damit hinauswill: Ganz blöde ist auch RG nicht und er hat schon begriffen, daß man den Parlamentariern nicht verkaufen kann, daß man durch das Verbot ziviler HA den Erwerb und Benutzung von VA-Kriegswaffen verhindern könne. Also schnell der Schlenker zum angeblichen nur semiauto-Betrieb und flugs hat man eine zumindest emotionale Gleichstellung erreicht. Mal abgesehen davon, daß ich diesem Menschen nicht mal das Datum ungeprüft abnehmen würde und mir auch nicht recht vorstellen kann, warum ausgerechnet IS-Terroristen sich VA-AKs besorgen und dann nur semiauto schießen sollten: Ich war nicht dabei und kenne auch niemanden, der dabei war und berichten könnte, und daher meine Frage: Hat jemand von euch belastbare Informationen darüber, ob die Terroristen die AKs im VA-Modus benutzt haben? Dies ist eine der wenigen greifbare Tatsachenbehauptungen und damit eine der wenigen Möglichkeiten, den Autor an den Bällchen zu packen und als Lügner zu entlarven.
  17. Wenn es um ehemalige Kriegswaffen/VA geht, dann ist doch nicht die Frage, ob Lauf und Verschlußkopf neu gefertig wurden - sei es wg. der verquerten deutschen KWKG-Regelung, sei es, weil Dekos reaktiviert wurden und neue Teile tatsächlich unabdingbar sind (z.B. für StG44). Das, die deutsche Sonderlocke, interessiert die Kommission nicht. Abgesehen von dem emotionalen Etikett der Kriegswaffe geht es darum, daß diese ehemals eine VA-Funktion besassen. Dieses "ehemals KW" ist ja für viele Leute eine ungemein aufwühlende Sache. Als ob es für die Opfer einen Unterschied darstellen würde.
  18. Genau. Aber anscheinend ist dieser Mensch, sind diese Leute derart borniert, fanatisiert, ideologisch verblendet und verbiestert, daß sie nicht einmal darüber reflektieren können, warum bloße Sachargumente - denn mehr haben wir ja nicht, womit sollten wir auch drohen, welche Emotionen sollten wir denn schon schüren, welche Vorurteile sollten wir bedienen können, welche wirtschaftliche Macht haben die paar Händler und Hersteller, die im Sportschützenbereich Neuwaffen verkaufen, denn schon (wenn man dies einmal mit den USA oder hierzulande etwa mit der Autoindustrie vergleicht) - offensichtlich überzeugt haben? Ich würde mich in Grund und Boden schämen, wenn ich mit solchen "Argumenten", mit einer solchen Vorgehensweise wir diese Leute einen Prozeß führen und zu gewinnen versuchen würde.
  19. Wie kommst Du darauf, daß es irgendein offizielles "Organ" sein müsse? RG "vertritt" auch nur ein paar Leutchen bzw, mit Partikularinteressen. Würde einer der Sportschützenverbände eine Stellungnahme verfassen, dann würden wir weinen, wenn es vom DSB kommen würde, weil diese Yogis bereitwillig den HA-Besitz opfern würden und am besten alle GK-Eigner auch, von IPSC nicht zu reden. Die anderen würden nach meinem Geschmack den Sportschützenaspekt zu sehr in den Vordergrund rücken und sich im Funktionärsblabla ergehen, was auch nicht wirklich so doll ist. LWB erschöpft sich nicht im Scheibenlöchern und sich nur defensiv auf das beschränken, was ist, ist m.E. falsch, es geht auch darum, mehr zu wollen, den LWB auszudehen, wie AT, wie CH, wie I, wie F. Das erfordert eine andere Denke als die Verbandsfunktionärsschreiberlinge draufhaben. RG ist völlig unqualifiziert und als "Sprecher" einer "Initiative" ebenso gut oder wenig legitimiert wie irgendein des Deutschen und Argumentierens mächtiger Sportschütze und Waffensammler, sich zu der Thematik öffentlich zu äußern. Das Problem ist nur: Die FAZ bietet der Gegenseite kein Forum. Weil sie es nicht will. Weil die maßgeblichen Leute der gleichen verquerten Meinung sind wie Roth, RG & Co. und auch nicht gewillt sind, sich mit Tatsachen auseinanderzusetzen. Lügenpresse halt, man kann es leider nicht anderes bezeichnen.
  20. Von Ausgewogenheit keine Spur, als geradezu hämisch habe ich die damalige "Empfehlung" des Herausgebers enpfunden, einen Leserbrief zu schreiben. Selbst wenn dieser abgedruckt werden sollte (meine LB werden durchaus nicht ganz selten abgedruckt): Wie soll man in einem vom Umfang sehr, sehr, sehr begrenzten Leserbrief eine Art Gegendarstellung bringen? Mal abgesehen davon, daß sie an dieselbe Stelle mit demselben Aufmacher gehört. Nun ja. In seiner Selbstgerechtigkeit ist der Herausgeber nur über die wirtschaftliche Schiene zu packen - oder eine mindestens eben so weitreichende Publikation, in der diese Verhaltensweise der FAZ angeprangert wird.
  21. Da muß ich Dir leider widersprechen. Es gint kaum einen Beitrag, eine Meldung in der FAZ, in dem nicht die zivilen AR15 etc. als Sturmgewehre bezeichnet werden.Jdes Mal weise ich die Red. auf den Fehler hin, jedes Mal wird es ignoriert. Und anläßlich der letzten Schmähschrift von RG hatte ich eine Diskussion mit dem Herausgeber, die mir den Eindruck vermittelt hat, daß die FAZ starrköpfig, uneinsichtig und wie die Grünfaschisten hinter dessen Hetze steht. Das ist schon nicht nur mehr unschuldige Unwissenheit, zumal ich der Meinung bin, daß man von einer Zeitung wie der FAZ und deren eigenen Anspruch wirklich erwarten kann, daß Fachwissen vorhanden ist oder sich besorgt wird oder - und spätesten nach den letzten Protesten gegen RGs Hetzschriften - seine Pamphlete vor dem Abdruck der "Gegenseite" oder wenigstens irgendeinem Fachkundigen zum Kommentieren gegeben wird.
  22. Der Krampf wird von Hundertausenden, Millionen gelesen, und zwar anders als der Quatsch bekannter Schrott-Zeitungen, den man eher ignorieren kann, mit dem Vorverständnis, daß man der FAZ trauen könne, und von Leuten, deren Meinung eine gewisse Wichtigkeit besitzt. Was ist eigentlich im Detail von der Liste der angeblichen 240 Sportwaffenopfer zu halten, die auf der Homepage dieses "Vereins" hinterlegt ist? Hat das schon jemand mal überprüft, vor allem in Ansehung der etwa 2 Legalwaffenopfer jährlich, die das BKA ausweist ...
  23. Für die Nicht- oder Nichtmehr-Leser der FAZ: Alle Jahre wieder veröffentlicht die FAZ im Feuilleton auf S.11 auch wieder dieses Jahr das übliche Hetz- udn Schmähpamphlet des "Sachverständigen" (wie beim Autorennamen hingewiesen wird) RG. Im Netz, soweit ich sehen kann, legal nur als Einleitung http://plus.faz.net/evr-editions/2016-12-30/41523/305102.html zu lesen, aber bei den üblichen Verdächtigen wie mygully etc. gibt es in den entsprechenden Jahresfreds Links zur heutigen Ausgabe. Wer suchet, der findet. Der Inhalt ist die übliche Mischung als Halb- und Unwahrheiten, Polemik, dumpfe Attacken gegen die "Waffenlobby", die es geschafft habe, das hochlöbliche Ansinnen der EU-Kommision "halbautomatische Sturmgewehre" zu verbieten, zu Fall zu bringen, und ideologisierten Fanatismus. Der Autor entblödet sich nicht, nach wie vor wie die EU-Kommission eine Verbindung zwischen den Terrorakten der letzten Jahre und Legalwaffen, also Sportwaffen (so richtig hetzt er ja nur gegen Sportschützen, aber anscheinend weiß er gar nicht, welche Schätze so mancher Sammler besitzt), herzustellen, und behauptet: "Das Gemetzel im Pariser Konzertsaal Bataclan (neunzig Tote) wurde mit Kalaschnikow-Sturmgewehren im halbautomatischen Modus angerichtet." Als Lobby müssen die drei einschlägigen Fachzeitschriften und die "vielen" email-Zuschriften der Betroffenen herhalten - absonderliche Vorstellungen hat dieser Mensch. Wenn wir Betroffenen und durch emails an die Abgeordneten des EU-Parlaments wenden, dann sind wir die "Waffenlobby". Dann behauptet er, die "Privatwaffenfanatiker" - das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen, ausgerechnet dieser Mensch bezeichnet uns, die sich nur verteidigen und alle Sachargumente auf ihrer Seite haben, als "Fanatiker" - würden "drohen, täuschen, lügen" und führt hierzu F.Gepperth an: "So behauptete der Präsident des Bundes Deutscher Sportschützen (BDS), Friedrich Gepperth, auf einer Konferenz zur EU-Waffenrechtsnovelle in Brüssel im November, es habe in Europa in letzter Zeit nicht ein legales halbautomatisches Gewehr gegeben „mit irgendeiner Beziehung zum Terrorismus. In Deutschland haben wir in den letzten 25 Jahren keinen einzigen Missbrauch eines halbautomatischen Gewehrs.“" und weiter: "Richtig ist: Der Sportschütze Anders B. hatte 2011 im Ferienlager auf Utøya (Norwegen) auch mit einem legal erworbenen halbautomatischen Sturmgewehr (Ruger Mini-14) gemordet. 1999 hatte ein Neonazi und Sportschütze beim Amoklauf in Bad Reichenhall (Bayern) mit dem gleichen Modell ein Nachbarehepaar erschossen." Und immer wieder die pösen, pösen, "halbautomatischen Sturmgewehre". Ich kann zwar nachvollziehen, daß bestimmte Menschen aufgrund einer festen Überzeugung nie eine Waffe anrühren und sich auch gegen Angriffe nicht verteidigen würden, auch wenn es bescheuert ist. Man könnte auch nachvollziehen, wenn man Kurzwaffen als besonders "gefährlich" (weil eben fast ausnahmslos bei entsprechenden Straftaten verwendet) ansieht, auch wenn natürlich deren Verbot absolut unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig wäre. Ich weiß und verstehe aber beim besten Willen nicht, wie man einen derartigen Hass - von Abscheu kann man schon nicht mehr reden - gegen Schußwaffen, die ein militärisches Aussehen haben, besitzen kann. Bedenkt man, daß in Deutschland noch nie eine Langwaffe mit dem äußeren Erscheinungsbild einer aktuellen Militärwaffe, einem "Sturmgewehr", bei einer Straftat verwendet wurde, kann man dies nicht anders als mit einer psychischen Störung, einer Geisteskrankheit, erklären. Aber damit ist der Autor ja in guter bzw. schlechter und einschlägiger Gesellschaft. Und dann wundert er sich, daß sich "Waffenlobby durchgesetzt" habe. Diesen Schmutz, diese Unwahrheiten kann man gleichwohl nicht unkommentiert stehen lassen. Würde der Mensch in irgendeinem Käseblatt, einer Parteizeitung der Grünen oder Linken oder auf seiner Homrepage das absondern, wäre das nicht ... naja. Aber das die FAZ so einen teilweise offenkundigen Unfug abdruckt .... man möchte es nicht glauben. Der kluge Kopf, der hinter der FAZ steckt, befindet sich eindeutig nicht (mehr) auf Seiten der Redaktion. Die FAZ muß in protestierenden Leserzuschriften ertrinken. Haut in die Tasten .... Da ich nicht allwissend bin und mir nicht alles merken kann: Nach meiner Erinnerung haben die Terroristen in Paris vollautomatische AKs verwendet und natürlich auch im VA-Modus geschossen. Besitzt hierzu jemand dezidierte Erkenntnisse und Belegstellen? Oder behauptet der Autor hier etwa tatsächlich die Wahrheit? Was ist mit dem behaupteten Neonazi in Bad Reichenhall: Hatte der wirklich ein legal besessenes Ruger Mini-14 als HA oder einen anderen HA verwendet?
  24. Der einzige Weg für einen Sachverständigen, eine vom Schießsport ausgeschlossene Waffe als für den Schießsport geeignet zu testen, ist, wenn er im Bedarfsfall nachweisen könnte, daß dies eben die ausnahmsweise Zulassung blablabla zum Ziel hat. Wobei im Bedarfsfall wohlfeile Behauptungen alleine wohl eher nicht ausreichen dürften. Sollte man die zuständige Waffenbehörde dazu bewegen können, dies dem SV schriftlich zu bestätigen, dann dürfte dies auch die Verbands-Wettkampf-Zerberi ruhigstellen. Letztlich erscheint mir dies aber als reine Theorie. Ich wäre sehr überrascht, wenn eine WaffBeh dies bescheinigen würde, und ein "Überreden" oder Überzeugen der Verbands-Wettkampf-Zerberi ohne so ein Papier erscheint mir noch unwahrscheinlicher. Was bleibt ist die praktische Erprobung der Funktionstauglichkeit, die auch Sammlern offensteht - die dies verneinenden VG-Entscheidungen sind Humbug -, dies aber nicht im Rahmen eines Wettkampfes. Und je nach Verein und Aufpasser bzw. dessen Engherzigkeit wird man auch da auf Granit beißen.
  25. Smiley hin oder her, aber Du solltest nicht über Dinge urteilen, die zu beurteilen Dir die Kompetenz fehlt. Du wärest der erste, der lauthals schreit, wenn Du einen Prozeß deswegen verlierst, weil Dein RA angeblich etwas nicht oder zu knapp vorgetragen oder nicht ein Dutzend Mal vorgetragen hat, damit es (vor allem bei einer elektronischen Akte) nicht überlesen wird.
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