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MarkF

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  1. Um auf § 6 zurückzukommen: Ich habe vor einiger (leider schon längerer) Zeit mit einem Fachaufsatz zu § 6 angefangen, der derzeit wegen beruflicher Belastung auf Eis liegt. In deren Rahmen bin ich recht tief in diese Regelung eingetaucht. Die offizielle Begründung ergibt sich aus der amtlichen Begründung, die bereits zitiert wurde. Sie ist natürlich falsch und widersprüchlich. Und der Inhalt überschreitet die Ermächtigung. Der heutige BDS-Präsi hat hierzu in einer Ende 2003 (?) erschienenden Darstellung in der DWJ einen Rechtfertigungs- oder Erklärungsversuch geliefert, wie es dazu kommen konnte. Wenn ich etwas mehr Zeit habe suche ich die Fundstelle noch mal heraus, aber das ist hier im Forum schon wiederholt gepostet worden - einfach etwas suchen (Stichwort "Hülsenlängenregelung"). § 6 ist eine Reaktion der reaktionären Exekutive (deshalb auch Reaktion ;-)) auf die eher liberale Aktion des Bundestags, 2002/3 den sog. Anscheinsparapraphen zu streichen. Ich vermag nicht zu erklären, was in den Hirnen der BMI-Bediensteten vorgeht (vom vordergründigem Verweis auf Brennecke-Stilblüten mal abgesehen). Man wollte ganz einfach keine bösen militärisch aussehenden Waffen im Sportschützenbereich, insbesondere keine AK- und Bullpup-Modelle. Die amtlichen Begründungen sind offenkundig Feigenblätter. Ich habe F1-Modelle in .223 und KK - und deren Abzug ist o.k., erst recht wenn an sie mit anderen vergleichbaren Waffen vergleicht. Natürlich. Ob 42cm oder 41cm Lauflänge ist Wumpe. Ob ein HA wie eine KW aussieht oder wie ein Jägermeistergewehr ist ebenfalls Wumpe, und zwar in jedweder Hinsicht; der Verweis auf "optische Gefährlichkeit" ist derselbe Schwachsinn, der in den 70ern zum Anscheinsparagraphen geführt hat und den der Bundestag ausdrücklich - ausdrücklich - als irrelevant, untauglich, unsinnig, aufgehoben hat. Schon allein aufgrund dieses ausdrücklichen Votums des parlamentarischen Gesetzgebers ist die entgegengesetze Reaktion der der Reaktion - der Exekutive - unzuässig. Der beschrittene Weg über die Hülsenlänge zielt ganz klar auf AK-Modelle - das Geschwätz in der amtlichen Begründung von "MP-Abkömmlingen" mag vielleicht wirklich auf derartigen Äußerungen beruhen, offenbart aber, daß diese Leute absolut keine Ahnung (AK als MP-Abkömmling) dafür jede Menge Vorurteile hatten. Und da es die AK auch damals schon in .223 gab ... Schwachköpfe. An KK-HA hat damals offenkundig niemand gedacht, denn es ergibt ja nicht den allergeringsten Sinn, ein AR15, auch ein auf HA ungebautes M16, nicht zu verbietenn, die gleiche Optik in dem bei LW "ungefährlicheren" KK-Kaliber zu verbieten. Und zwar erst recht unter dem herangezogenen Gesichtspunkt von Sicherheit und Ordnung. Gerade im Gegenteil besteht. ein besonders sportliches Interesse, mit KK-Nachbildungen der GK-Modelle zu trainieren - billiger, einfacher, effektiver, weniger "gefährlicher" und belastend. Gerade wer wirklich schießsportlich tätig ist kann mit einem AR15-ähnlichen KK-HA viel, viel, viel mehr trainieren, zum Wohle des Schießsports. Deren unbeabsichtigtes Verbot ist gerade aus sportlicher Sicht kontraproduktiv. Nein, die Leutchen hatten schlichtweg nicht im Fokus, daß es auch KW-ähnliche KK-Hardware gibt. Man kann lange über die Motivation, die wahren Gründe, diskutieren, aber man kommt zu keinem schlüssigen Ergebnis. Es paßt einfach nichts richtig zusammen. Wollte man alle KW-ähnlichen Waffen verbieten, hätte man dies einfach so formulieren können. Wollte man sich auf GK beschränken, hätte man auf Zentralfeuer abgestellt bzw. abstellen können. Hätte man wirklich "MP-Abkömmlinge" verbieten wollen, hätte man dies so formulierungen können. Aber eine Hülsenregelung, die von den GK-Waffen nur gerade AK in den originären AK-Kaliber erfaßt, alle anderen GK aber unberührt läßt (und damit alle KW-Imitate in den NATO-Kalibern), aber alle KW-ähnliche KK-Geräte erfaßt und verbietet, ist so dermaßen unsinnig und schwachköpfig, bar jeder Vernunft, Sinn und Raitonalität, daß sich die Verantwortlichen in einem Dauerschämmodus befinden müßten. Aber wenn man sich den Bericht des Herren Gepperth durcliest und daraus erkennt, wie heutzutage Gesetze (o.k., ist kein Gesetz, ist nur eine Rechtsverordnung) gemacht werden, dann erscheint Bismarcks Sinnspruch plausibel. Und das Schlimme ist: Sollte § 6 einmal auf dem gerichtlichen Prüfstand stehen, dann zerbrechen sich Dutzend(e) teil hochqualifizierte Juristen den Kopf über die Bedeutung und Sinn und Absicht des VO-Gebers, obwohl doch nicht unbemerkt bleiben kann, daß hier keiner wirklich nachgedacht hat, ein Konzept verfolgt hat, sondern nur irgendwie, ohne Sinn und (juristischen) Verstand eine Verbotsregelung zusammengemauschelt wurde, mit der die Beteiligten irgendwie leben konnten. Die Regelung hat so, wie sie da steht und offiziell begründe wurde, keine sinnhafte Struktur, keine innewohnende Logik, ist einfach nur Müll.
  2. Das ist doch gerade der Punkt: Warum soll man mehr tun als erforderlich, sich mehr einschränken als man muß, sich im vorauseilendem Gehorsam üben, ohne Noth Kotau machen? Klar, man muß ja nicht unbedingt provozieren und ob es klug ist, in einem rechtlichen Graufeld aufzufallen und Repressionen herbeizurufen, ist durchaus diskussionswürdig, aber in einem doch so klaren Fall wie der Aufbewahrung nicht erlaubnispflichtiger Waffen ... ist "sollte" m.E. der falsche Terminus.
  3. :-)) Ja, Du hast natürlich recht, eine eigentliche bzw. originäre Aufbewahrungskontrolle hinsichtlich freier - nicht erlaubnispflichtiger - Waffen gibt es nicht. § 36 Abs.3 WaffG bezieht sich nur auf erlaubnispflichtige Waffen. Der Fred hier behandelt aber gerade die Frage, wie eine solche freie Waffe aufzubewahren ist und wenn man eine diesbezügliche Kontrolle (welcher Art auch immer) ausschließen möchte, dann stellt sich auch die Frage der (richtigen/gesetzeskonformen) Aufbewahrung nicht, denn wo kein Kontrolleur da kein Kläger und folglich auch kein Richter bzw. kein belastender Bescheid der WaffBehörde. In praxi kann eine solche "Kontrolle" daher nur anläßlich einer "richtigen" Aufbewahrungskontrolle erfolgen, wenn etwa der Blick des Kontrolleurs auf die dekorativ in der Obstschale liegende VL-Pistole oder die herumliegende Softairpistole (> 0,5J) fällt, oder aber wenn man erbetenen oder unerbetenen Besuch der Polizei (im weitesten Sinne) in seinen vier, acht oder wieviel auch immer Wänden hat und diese meinen, die dekorativ in der Obstschale liegende VL-Pistole oder das an der Wand hängende oder im Keller an der Wand lehnende LG müsse auf welche Weise auch immer weggesperrt werden.
  4. Richtig. Im Waffenrecht müßte aber die Behörde dazu den Sofortvollzug anordnen. Und ein gerichtlicher 80Ver-Antrag müßte erfolglos sein. Hallo? Bei einer erlaubnisfreien Schußwaffe, egal ob VL-Pistole oder Luftdruck (einschließlich Softair über 0,5J), deren Aufbewahrung nicht offenkundig gesetzeswidrig ist? MAn sollte doch schon etwas mit den Beinen auf dem Boden bleiben.
  5. Vielleicht sollten wir erst mal die Ausgangssituation klären. Es geht also um eine Sachkundeprüfung, die der BDS (bzw dessen Unterorganisationen/Mitglieder) selbst in Bayern abnimmt? Und für die der BDS nur Prüflinge mit einschlägiger praktischer Erfahrung zuläßt bzw. dies seinen Mitgliedern vorschreibt?
  6. Na und? Dann gibt es eine entsprechende Verfügung, dagegen Widerspruch und wenn die Behörde starrköpfig bleibt eben eine Klage und es geht eben seinen gerichtlichen Gang. Gehen wir davon aus, daß dieser Passus in der WaffVwV mangels gesetzlicher Grundlage Unfug ist (was er ist), dann ist das ja völlig o.k. Ein "Problem" würde ja nur entstehen, wenn - wie oben behauptet - erst mal einkassiert werden würde. Aber wie schon gesagt entscheidet jeder selbst, in welchem Umfang er in vorauseilendem Gehorsam gegenüber der Behörde kuschen möchte.
  7. Deine Kritik, so berechtig sie grds. auch ist, geht hier fehl. Der OP schrieb: " Der Prüfer hat ihm heute per Telefon die Prüfung verweigert, da angeblich seit 1.1.2017 eine Mitgliedschaft von mindestens 10 Monaten im Verband gefordert wird " Also geht es doch darum, was der Verband sich anmaßt. Was hat der Verband mit der Fachkundeprüfung zu tun - wenn er sie nicht selbst veranstaltet, abhält, abnimmt?
  8. Nun ja .... wer kann denn beanspruchen, daß sich die Behörde an die WaffVwV hält? Der Bürger. Also spielt die WaffVwV nur dann eine Rolle, wenn deren Inhalt zugunsten des Bürgers ausfällt. Zwar ist sicher nicht ausgeschlossen, daß ein LW- und LWB-hassender MA der WaffBeh auf Konflik gebürstet ist und anläßlich einer Aufbewahrungskontrolle die Aufbewahrung einer freien Waffe beanstandet. Aber ich möchte doch sehr bezweifeln, daß er so weit geht, sich so weit aus dem Fenster lehnt und sich in die Nesseln setzt und die Waffe wegen "Gefahr im Verzug" einsackt, allein weil in der WaffVwV so ein Unfug steht. Also: Wir reden hier darüber, wie es richtig ist, was Recht ist, und nicht was die WaffBeh für einen Unfug veranstalten kann. Wer nichts riskieren und kuschen will, der packt seine freien Waffen eben in den Tresor oder räumt sie aus dem Sichtfeld, bevor er Besuch vom Amt erhält. Alle anderen lassen sie wo sie sich rechtmäßig befinden.
  9. Die WaffVwV kann schreiben was sie will, weder wird dadurch Recht, noch wird etwas richtig. Man darf freie Waffen lediglich nicht zur wahlfreien Bedienung durch Unbefugte (Minderjährige) herumliegen lassen. Hierzu genügt in einem von Minderjährigen befreiten Haushalt, daß nicht wahlfrei die betreffenden Wohnräume betreten werden können. Weder muß die Hauseingangstür abgeschlossen sein noch gar die freien Waffen in irgendwelchen Schränken eingesperrt werden. Leben Minderjährige im Haus oder steht Tag und Nacht die Eingangstür unbewacht offen, dann muß das betreffende Zimmer abgeschlossen oder irgendein entsprechender Schrank oder eine gleichwertige Kiste benutzt werden. Allein bei diesem Punkt kann man darüber streiten, welchen Widerstand Kiste oder Schrank dem Unbefugten entgegensetzen muß. Mangels Minderjährigen im Haus und da die Eingangstür und Zugang zum Garten normalerweise geschlossen ist, liegt meine VL-Pistole dekorativ auf meinem Schreibtisch als Briefbeschwerer. Oder lehnt in einem unverschlossenen Bücherschrank/Regal an Büchern. Da soll mal einer versuchen, daraus einen Fall zu basteln ...
  10. Ist sie nicht.
  11. Ähem - wieso sollte ein Verband für Sachkundeprüfungen "zuständig" sein? Den Sachkundeunterreicht kann jede Insititution abhandeln und wenn von der jeweils zuständigen Waffenbehörde "lizenziert", also akzeptiert, dann gilt die bestandene Prüfung bundesweit als eben bestanden. Es mag sein, daß außer den Verbänden niemand Interesse daran hat, solche Kurse zu veranstalten, aber das ist eine andere Frage. Ich habe seinerzeit den von einem Schützenverein angebotenen und veranstalteten Zweitageskurs besucht. Bei der Prüfung war ein Vertreter der örtlich zuständigen Waffenbehörde zur "Kontrolle" anwesend und das wars. Damals war ich in keinem Schützenverein, die Prüfung selbst natürlich überall anerkannt. Solange nicht durch eine Rechtsverordnung z.B. den Verbänden die alleinige Kompetenz für derartige Prüfungen zugewiesen ist, haben diese damit grd. nichts zu tun. Die Sachkunde ist, wie es im WaffG steht, gegenüber der Behörde bei Beantragung der Erlaubnis nachzuweisen und finis.
  12. Natürlich kann der Verkäufer die Flinte auch nach D bringen. Ich weiß zwar nicht, ob er eine AT-Exporterlaubnis für eine in AT erlaubnisfreie LW benötigt, aber auf jeden Fall benötigt derjenige, der sie physisch über die Grenze nach D bringt, eine deutsche Einfuhrerlaubnis. Sinnvollerweise beantragst Du die Einfuhrerlaubnis als Importeur und benennst dabei ihn als Transporteur. Mit diesem Papier im Gepäck könnte er sich sogar gefahrlos beim Zoll melden, falls er dies machen möchte (die Meinungen, ob man sich beim Inner-EU-Verkehr nach dem Grenzübertritt beim Zoll melden muß, gehen auseinander: Fiskalisch ist dies nicht erforderlich und die zwingende waffenrechliche Kontrollfunktion beim Inner-EU-Handel steht dem Zoll "eigentlich" nicht mehr zu - auch wenn viele Zöllner noch gegenteiliger Meinung sind, so findet sich eine entsprechende rechtliche Regelung nur für den Import aus Nicht-EU-Staaten). Du hast jetzt schon häufig genug die Info erhalten, daß die Flinte nicht "einfach so" nach D gebracht werden kann - wenn Du diesen nicht glaubst (ich habe aus 1/2 Dutzend Ländern Waffen importiert und weiß daher einigermaßen, wie es läuft), dann bewege Deinen Hintern zu Deiner Waffenbehörde und laß Dir dies bestätigen und ggfs., falls vorhanden, auch das Formular für den Antrag geben.
  13. Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, wie man z.B. das WaffG besser fassen könne. Und glaube mir, z.B. in der Schweiz hast Du ähnliche Auslegungsprobleme, etwa zum Begriff des Erwerbs. Und im Gegensatz zu unserem WaffG gibt es dort keinen zig-seitigen Katalog mit Legaldefinitionen, die gerade dem Laien, der regelmäßig weder Zugang zu Kommentierungen besitzt noch die wesentlichen Kommentierungen im Studium gelernt hat (jetzt allgemein gesprochen und natürlich nicht aufs WaffG bezogen. das natürlich im Studium als völlig unbedeutendes Nebengesetz nicht behandelt wird), den Umgang mit dem Gesetz doch sehr erleichtern. INSOFERN ist das WaffG durchaus vorbildlich. Der Knackpunkt ist nach wie vor der Unwille oder die Unfähigkeit des Laien, zu verstehen, zu begreifen und zu akzeptieren, daß ab einer gewissen Komplexität der Gesellschaft (die im übrigen schon vor Jahrhunderten wenn nicht Jahrtausenden erreicht war) notwendigerweise generell-abstrakt sein müssen und die Anwendung auf den Einzelfall, die sog. Sumsumtion, nicht nur Kenntnis des Gesetzes sondern auch das Beherrschen der hierfür erforderlichen juristischen Verfahrensweisen, Methoden und Praktiken voraussetzt. Das ist nun einmal so. Das Zusammenleben in einer hochkomplexen Gesellschaft wie der unsrigen läßt sich nicht mit einer Handvoll simpler und auch dem DAU unmittelbar verständlichen Regeln organisieren und reglementieren. Da kannst Du jammern und lamentieren wie Du willst. Ich bin aber auch der Meinung, daß man die Gesetze so klar und einfach zu verstehen wie möglich formulieren sollte, was aber nichts daran ändert, daß sie nun einmal generell-abstrakt sein müssen und daher für den Einzelfall ggfs. ausgelegt werden müssen. Bedenke, daß auch wir Juristen vor mehr oder weniger langer Zeit, Menschenleben oder gefühlte Ewigkeiten auch nur Laien, noch dazu jung und faktisch ohne Lebenserfahrung, waren. Ich kann mich durchaus noch an den Prozeß des Begreifens und Verstehens erinnern, die Zunahme des juristischen Verständnisses bis hin zum ersten bewußten (und später unbewußten) strafrechtlichen Susbsumieren während des Anschauens von Krimis (Strafrecht ist da besonders gut geeignet weil eine Körperverletzung, ein Totschlag, ein Mord in dem Krimis eben in eher reinster Form vorkommt und sich die Subsumtion regelmäßig einfach darstellt). Ich kann daher durchaus noch nachempfinden, wie Laien denken, und erlebe das mit Mandanten ja auch täglich. Und dieses ewige Lamento, daß der Laie die Gesetze nicht verstehen würde bzw. könne ... Nichts anderes gilt z.B. für das für unser Leben wesentlich wichtigere Dinge wie Gesundheit und Medizin. Auch hier ist der Laie in aller Regel auf einen Profi, einen Heilkundigen, den sog. Mediziner bzw. Arzt, angewiesen. Und versteht, wenn der mit ihm fachlich redet, nur Bahnhof. Aber das ist normal, nicht? Da regt sich kaum einer auf, daß man Medizin studiert haben muß, um diesen ganzen Medizin- und Gesundheitskram zu verstehen. Es ist immer dasselbe, dieselbe Leier, in jedem zweiten Fred .... Noch dazu diese Verschwörungstheorie. Als ob "wir" Juristen weltweit unter einer Decke stecken würde, die Praktiker, die Theoretiker, die Ministerialbeamten und natürlich auch die Abgeordneten, die allesamt bestrebt sind, die Gesetze so kompliziert und unverständlich zu machen wie es nur geht, damit "uns" Juristen die Arbeit nicht ausgeht. Wie absurd, wie abwegig, wie jenseits von allem. Dagegen sind die Spinnereien der sog. Reichsbürger unmittelbar einsichtig, plausibel und einleuchtend.
  14. Wie? Was? Eine Person, der volljährige Eigentümer, im Haushalt, kein unbeaufsichtiger Zugang Minderjähriger und irgendwer (Waffenbehörde? Polizei?) fordert die Aufbewahrung in einem mit einem Schloß verschlossenen Schrank, gar A-Schrank? Spinnen die?
  15. Wenn die Gesetze so eindeutig wären, wie Du es wohl meinst, also schon vom Wortlaut her für jeden denkbaren Einzelfall passen würden, wäre nichts gewonnen, weil es unmöglich wäre, diese unendliche Vielzahl von Gesetzen zu kennen und damit zu arbeiten. Aber damit sind wir wieder beim alten Thema, dem juristischen Unverständnis des Laien.
  16. Aha. In der Tat ist aber alles, was nicht verboten ist, erlaubt. Es mag vielleicht im Einzelfall unklug sein, so "nicht verboten" zu handeln, aber darum geht es ja nicht.
  17. Ungeeignet wofür? Aufbewahrung erlaubnisfreier Waffen? In einem Haushalt mit unbeaufsichtigten Zugang von Minderjährigen? Oder was? Ist das Urteil im Netz?
  18. Niemand hat behauptet, die Terroristen hätten den Finger nicht vom Abzug genommen. Aus den im Netz zugänglichen Augenzeugenberichten gewinnt man den Eindruck, daß es lange Feuerpausen gab. Und daß so ein Terrorist durchaus anders handelt als eine ausgebildeter Sicherheitskraft wurde schon gesagt. Aber ich dies nicht diskutieren sondern ich frage nach vorhandenen Erkenntnissen.
  19. Ich möchte keine Diskussion lostreten, wie man am effektivsten morden kann, sondern nur in Erfahrung bringen, ob es irgendeinen Beleg für die eine oder andere Tatsache gibt. Aber mir erscheint es entgegen Deiner Bewertung als völlig abwegig, daß die Terroristen nur semiauto geschossen haben sollten. Warum? Zum einen: Warum beschafft man sich eine VA-Waffe? Zum anderen: Es geht bei der Situation ja nicht primär darum, gezielt zu morden, präzise zu treffen. Schrecken, Angst, Terror. Was eignet sich besser dafür als Feuerstöße? Außerdem war es typisch für die Veranstaltung dunkel. Da ist, hat man die Wahl, VA doch die Wahl. Dazu muß es doch Erkenntnisse geben. Hier z.B. http://www.focus.de/politik/ausland/horror-von-paris-augenzeugen-berichten-bei-jeder-gewehrsalve-versuchten-wir-vorwaerts-zu-kriechen_id_5087356.html ist von "Gewehrsalven" die Rede - damit meint der Laie natürlich Feuerstöße. Desgleichen bei den Cafés: http://www.bz-berlin.de/welt/tatort-la-belle-equipe-es-war-ein-totales-massaker
  20. Habt ihr schon eine Antwort von der FAZ auf eure Beschwerde(n)? Vermutlich wird es keine geben. Damit es nicht völlig versickert kann man auch eine Beschwerde an den Presserat absetzen: http://www.presserat.de/presserat/alternative-startseiten/beschwerde-einreichen/
  21. Diese Sch... Forensoftware. Wieso wird immer ein schon längst geposteter Beitrag angezeigt und läßt sich nicht canceln?
  22. Ich muß noch einmal auf das FAZ-Pamphlet zurückkommen und noch einmal die Frage stellen: Der Autor behauptet dort, die Terroristen hätten in dem Pariser Club/Konzert nur im semiauto-Modus geschossen. Es ist klar, worauf er damit hinauswill: Ganz blöde ist auch RG nicht und er hat schon begriffen, daß man den Parlamentariern nicht verkaufen kann, daß man durch das Verbot ziviler HA den Erwerb und Benutzung von VA-Kriegswaffen verhindern könne. Also schnell der Schlenker zum angeblichen nur semiauto-Betrieb und flugs hat man eine zumindest emotionale Gleichstellung erreicht. Mal abgesehen davon, daß ich diesem Menschen nicht mal das Datum ungeprüft abnehmen würde und mir auch nicht recht vorstellen kann, warum ausgerechnet IS-Terroristen sich VA-AKs besorgen und dann nur semiauto schießen sollten: Ich war nicht dabei und kenne auch niemanden, der dabei war und berichten könnte, und daher meine Frage: Hat jemand von euch belastbare Informationen darüber, ob die Terroristen die AKs im VA-Modus benutzt haben? Dies ist eine der wenigen greifbare Tatsachenbehauptungen und damit eine der wenigen Möglichkeiten, den Autor an den Bällchen zu packen und als Lügner zu entlarven.
  23. Wenn es um ehemalige Kriegswaffen/VA geht, dann ist doch nicht die Frage, ob Lauf und Verschlußkopf neu gefertig wurden - sei es wg. der verquerten deutschen KWKG-Regelung, sei es, weil Dekos reaktiviert wurden und neue Teile tatsächlich unabdingbar sind (z.B. für StG44). Das, die deutsche Sonderlocke, interessiert die Kommission nicht. Abgesehen von dem emotionalen Etikett der Kriegswaffe geht es darum, daß diese ehemals eine VA-Funktion besassen. Dieses "ehemals KW" ist ja für viele Leute eine ungemein aufwühlende Sache. Als ob es für die Opfer einen Unterschied darstellen würde.
  24. Genau. Aber anscheinend ist dieser Mensch, sind diese Leute derart borniert, fanatisiert, ideologisch verblendet und verbiestert, daß sie nicht einmal darüber reflektieren können, warum bloße Sachargumente - denn mehr haben wir ja nicht, womit sollten wir auch drohen, welche Emotionen sollten wir denn schon schüren, welche Vorurteile sollten wir bedienen können, welche wirtschaftliche Macht haben die paar Händler und Hersteller, die im Sportschützenbereich Neuwaffen verkaufen, denn schon (wenn man dies einmal mit den USA oder hierzulande etwa mit der Autoindustrie vergleicht) - offensichtlich überzeugt haben? Ich würde mich in Grund und Boden schämen, wenn ich mit solchen "Argumenten", mit einer solchen Vorgehensweise wir diese Leute einen Prozeß führen und zu gewinnen versuchen würde.
  25. Wie kommst Du darauf, daß es irgendein offizielles "Organ" sein müsse? RG "vertritt" auch nur ein paar Leutchen bzw, mit Partikularinteressen. Würde einer der Sportschützenverbände eine Stellungnahme verfassen, dann würden wir weinen, wenn es vom DSB kommen würde, weil diese Yogis bereitwillig den HA-Besitz opfern würden und am besten alle GK-Eigner auch, von IPSC nicht zu reden. Die anderen würden nach meinem Geschmack den Sportschützenaspekt zu sehr in den Vordergrund rücken und sich im Funktionärsblabla ergehen, was auch nicht wirklich so doll ist. LWB erschöpft sich nicht im Scheibenlöchern und sich nur defensiv auf das beschränken, was ist, ist m.E. falsch, es geht auch darum, mehr zu wollen, den LWB auszudehen, wie AT, wie CH, wie I, wie F. Das erfordert eine andere Denke als die Verbandsfunktionärsschreiberlinge draufhaben. RG ist völlig unqualifiziert und als "Sprecher" einer "Initiative" ebenso gut oder wenig legitimiert wie irgendein des Deutschen und Argumentierens mächtiger Sportschütze und Waffensammler, sich zu der Thematik öffentlich zu äußern. Das Problem ist nur: Die FAZ bietet der Gegenseite kein Forum. Weil sie es nicht will. Weil die maßgeblichen Leute der gleichen verquerten Meinung sind wie Roth, RG & Co. und auch nicht gewillt sind, sich mit Tatsachen auseinanderzusetzen. Lügenpresse halt, man kann es leider nicht anderes bezeichnen.
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