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MarkF

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Alle Inhalte von MarkF

  1. Wie ich sagte, aus den aktuellen Medienberichten ergibt sich nicht, was als "Waffenbesitz" gezählt wurde. In einem Bericht aus November wurden ausdrücklich aus KWS genannt. Aber da natürlich der IM ein starkes Interesse an Dramatisierung hat - wieder ein Vorwand, das WaffG zu verschärfen - und Stimmung gegen uns ungeliebte LWB zu machen, gehe ich für mich davon aus, daß hierbei auch jede LuPi, jeder Knicker, jede Softair, jedes Bajo, jedes Dekoschwert und natürlich auch jede Deko mitgezählt wurde. Wenn man ferner einmal unterstellen möchte, daß der typische LWB schon etwas mehr Hirn hat oder nutzt als der gemeine Bürger, da er andernfalls nicht so lange die Fallstricke des Waffenrechts umgehen konnte, um noch LWB zu sein, halte ich es auch für wenig wahrscheinlich, daß der durchschnittliche LWB so bescheuert sein soll, um einerseits den "Reichsbürger"-Ideen anzuhängen und sich dann auch noch entsprechend zu outen. Aber vielleicht überschätze ich auch nur die intellktuelle Kompetenz des durchschnittlichen LWB ...
  2. Ich auch nicht. Sonst könnte ich es erklären. Aber ich werde den Tip mit der "Zurück"-Taste mal beachten bzw. vor dem Posten - und das dürfte ja wohl jeden "negativen" Effekt der "Zurück"-Taste beseitigen, ein "Refresh" mit "Shift" durchführen.
  3. Hört auf zu jammern. Das Problem hat Du immer, wenn es um etwas tatsächlich oder auch mal rechtlich Spezielles geht. Medizinrecht, Baurecht, etwas technsichere Kfz- und Unfallsachen, handelsrechtliche Streitigkeiten, IT, Urheberrecht - immer ist es von Vorteil, einen RA an seiner Seite zu haben, der sich tatsächlich wie rechtlich auskennt. Aber auch dafür hat uns die Natur mit dem Mundwerk ausgestattet und es ist nicht verboten, dem Kollegen auf den Zahn zu fühlen, ist man nicht aus anderen Gründen von seiner Kompetenz überzeugt.
  4. Ist zwar OT, aber in der Praxis ist es auch so. Es entspricht zwar nicht der Unschuldsvermutung, aber nach der owi- und strafrichterlichen Lebens- und Berufsrerfahrung kann man getrost davon ausgehen, daß jeder, der es bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens geschafft hat, auch "der Täter" war. Ausnahmen bestätigen die Regel. Natürlich darf dies nicht die Grundlage für die Verurteilung sein. Aber dafür bzw. dagegen gibt es ja uns RAe.
  5. Jetzt mal Schluß mit dieser Klugscheißerei, das Pendat der PKH ist im Strafprozeß der staatlich bezahlte Pflichtverteidiger. Tatsache ist, daß in D die Rechtsdurchsetzung grundsätzlich nicht an Geldfragen scheitert. Zurück zum Thema: Heute wird z.B. in der FAZ reißerisch berichtet, daß laut Bay.IM sog. "Reichsbürger" in Bayern häufig Waffenbesitzer seien. Andere Medien zitieren den bayr. IM mit "überdurchschnittlich". Die mitgeteilten Zahlen belegen aber das Gegenteil: 130 von 1700 seien Waffenbesitzer, wobei natürlich offenbleibt, was alles zu dem "Waffenbesitz" gerechnet wurde. Aber selbst wenn man dies auf waffenrechtliche Besitzerlaubnisse beschränken möchte: Es wären nur etwa 7,5%. Die große, große, große Masse dieser Erlaubnisse besteht aber in einer Bevölkerungsgruppe (deutsch, männlich, Mittelalter bis älter, bis vielleicht 70, eher weniger), in der zufällig auch die sehr große Masse der sog. "Reichsbürger" zu finden ist. Allerdings auch die Zahl der Geländewagenagenfahre, Touring-Motorradfahrer, Porsche-Besitzer und diese Gruppe zahlt auch die meisten Steuern als Privatleute. Das sind ungefähr 25% der Bevölkerung, also etwa 20 Mio. Die etwa 2 Mio LWB stellen somit einen Anteil von etwa 10%. Daraus folgt, daß der 7,5%-Anteil der LWB (wenn denn LWB gemeint sind) bei den Reichsbürgern sehr deutlich unterdurchschnittlich ist, etwa 1/3 weniger als allein statistisch zu erwarten. Was erzählt der bayr.IM da für einen Stuß?
  6. Und schon wieder! Himmelherrgott, warum muß als Forumssoftware so ein Schrott laufen?
  7. Ganz einfach: Ich will auf ein post antworten, klicke entsprechend und es erscheint anstelle des Eingabefensters mit dem gequoteten post ein anderes post, auf das ich irgendwann früher geantwortet habe, und ich kann nicht man den gesamte quote löschen sondern nur deren Inhalt. Was ich auch tun und dies abschicken muß, damit ich beim zweiten Mal endlich kommentieren und schreiben kann, was ich eigentlich möchte. Was dann zu dem Phänomen des leeren quotes und leeres posts führt wie dem vor meiner "Beschwerde". Frag mich nicht nach den Kriterien und Randumständen dieses Phänomens, ich weiß es nicht.
  8. Was? Wirklich? Die spinnen doch. Kannst Du das mal posten oder einen Link darauf? Allerdings kann der Gesetzgeber natürlich über die VO hinausgehen, wobei ich mal unterstellen möchte, das das BVerfG die damit verbundene faktische Enteignung aufgrund der unermesslichen Gefahren (wie wissen ja alle, daß jedes Jahr zigtausende Menschen mit Dekos, sei es so oder reaktiviert, ermordet werden) die von Dekos für den Rechtsstaat ausgeht und überhaupt nicht überschätzt werden können, billigen wird/würde.
  9. Wie schon einige hingewiesen haben muß man zwischen der Gesetzeslage - erlaubnispflichtige Waffe - und den Verbands- und Vereinskautelen unterscheiden. Natürlich kann man auch versuchen, den Verband bzw. Verein an den Ohren zu ziehen und die Rechtslage nach dem WaffG vor den Zivilgerichten durchzusetzen, wobei man natürlich auch damit rechnen muß, daß ein Richter dem Verband zugestehen wird, "schärfere" Regeln aufzustellen - immerhin geht es ja um den Besitz böser, böser, böser Schußwaffen, damit hat die Justiz, hat ein Jurist qua Ausbildung (unreflektiert stellt er das Gesetz und damit seine Autorität über alles und eine Schußwaffe kann zur Gewaltausübung und damit gegen die Autorität des Rechts verwendet werden - das spielt sich alles eher im im juristischen Bauchbereich ab) ein Problem, da ist alles recht, was die Regeln verschärft und Waffenerwerb erschwert. Davon abgesehen dürfte das standing im Verein, ohne den man als Sportschüze seit einigen Jahren ja leider nicht mehr auskommt, durch eine derartige Prozessierei (erst recht sollte man gewinnen) eher leiden. Folglich ist es zu empfehlen, sich vorher nach den Anforderungen des Vereins und Verbands zu erkundigen und, da man letztlich ohnehin in welcher Form auch immer Nachteile haben wird, auf Widerspruch, Renitenz und Besserwissen verzichten und sich fügen. Das sage ich gegen mein Naturell, aber eines der wenigen Vorzüge des Alters ist, daß gelegentlich doch eine gewisse Einsicht (manche nennen es Weisheit) Platz greift.
  10. Wie kommt ihr auf so eine Behauptung? Die EU-Dekowaffen-VO, nennen wir sie mal so, gilt nur für national neu, d.h. erstmals, in Verkehr gebrachte Dekos. Daher gab es im April 2016 auch sozusagen den Totalausverkauf aller Dekos, zumindest einen run auf diese. Sofern unser Gesetzgeber auf Grundlage dieser VO nicht eine Verschärfung des geltenden Rechts bastelt, die auch für sog. Altdekos, also insbesondere für die bis April 2016 legal verkauften Dekos, die entsprechend der bis dahin geltenden Normen deaktiviert wurden, gilt, bleibt es insofern nicht nur wie es ist sondern deren Wert wird, da ihre Zahl jedenfalls offiziell nicht zunehmen kann, tendenziell steigen. Siehe auch z.B. die astronomische Preiseentwicklung etwa bei den StG 44, die ehemdem als gerade noch zulässige Teilesätze für ein paar hundert Mark verscherbelt wurden und deren Preis bis um den Faktor 20 stiegen (ja, jetzt kann man den Euro-Inflationsfaktor rausrechnen, aber der Faktor 10 bleibt sicherlich).
  11. Wie die vorherigen post zeigen - bitte lesen - ist dies in der Tat nicht eindeutig. Wenn man schon juristisch argumentieren muß, um zu einer Bewertung zu gelangen, und dies dann noch nicht einmal hieb- und stichfest ist sondern Unsicherheiten verbleiben, dann ist es nicht verwunderlich, daß die SB im Amt hierzu eigene und auch unterschiedliche Auffassungen vertreten. Da lohnt auch nicht juristisch zu diskutieren, weil der SB nun mal kein Jurist ist und es im Zweifel nicht versteht - und letztlich natürlich auch seinen Vorgesetzten hat, der ihm sagt, "was Recht" ist.
  12. Es wäre vielleicht hilfreich zu erfahren, ob die Dekos vor dem 8.4.2016 in Vekehr gebracht wurden (also erstmal in D verkauft wurden, egal an wen). Denn davor bestand definitiv keine Plicht für eine Bescheinigung und die Sache wäre doch ziemlich klar. Also?
  13. Ich weiß nicht, ob man die EKMR auf das Strafverfahren beschränkt verstehen darf. Auch hat man im Verwaltungsverfahren auch wenn man typischerweise Kläger ist eher eine Stellung wie im Strafverfahren, weil man sich im Verwaltungsverfahren mehrheitlich gegen eine Art von staatlicher Repression zur Wehr setzt (belastender VA bzw. Nichtvornahme eines beantragten begünstigenden VAs), also das aus dem Strafrecht bekannte Über-/Unterordnungsverhältnis Bürger-Staat in gewisser Hinsicht auch besteht. Aber das spielt letztlich keine Rolle, denn das Recht, Dich anwaltlich vertreten zu lassen, hast Du in jedem Verfahren, und in jedem Verfahren kannst Du, wenn Du völlig mittellos bist, über PKH eine Prozeßvertretung erhalten, und bei wenig Geld zu reduzierten Kosten. Was nichts damit zu tun hat, daß Du in der zweiten Instanz vor dem VGH/OVG ohne anwaltliche Vertretung nicht gehört wirst, da dort Anwaltszwang herrscht.
  14. Eben schon wieder! Diese (erste) Antwort auf Dein "Hä" geschrieben, mit dem Browser zurück um weiterzulesen, dann auf dieser Seite angelangt wollte ich auf vince fonatines erstes post antworten - und es erscheint mein eben geschriebenes post. Das kann ich nun entweder so weit wie möglich löschen, was bedeutet daß immer noch ein leeres quote (Dein "hä"-post ohne Inhalt) übrig bleibt oder ich poste es unverändert noch einmal. Dann erscheint aber nicht das eigentlich zu quotende post (hier von vince) sondern ein leers Formular, in das ich das geschrieben habe, was Du eben liest.
  15. Ganz einfach: Ich will auf ein post antworten, klicke entsprechend und es erscheint anstelle des Eingabefensters mit dem gequoteten post ein anderes post, auf das ich irgendwann früher geantwortet habe, und ich kann nicht man den gesamte quote löschen sondern nur deren Inhalt. Was ich auch tun und dies abschicken muß, damit ich beim zweiten Mal endlich kommentieren und schreiben kann, was ich eigentlich möchte. Was dann zu dem Phänomen des leeren quotes und leeres posts führt wie dem vor meiner "Beschwerde". Frag mich nicht nach den Kriterien und Randumständen dieses Phänomens, ich weiß es nicht.
  16. Kann mann dieser blöden Forensoftware nicht abgewöhnen, ohne Anlaß irgendwelche alte posts erneut vorzugeben, die man wenn auch ohne Inhalt zwangsweise abschicken muß, damit es weitergeht? So ein Schrott. Was ich eigentlich sagen wollte .... Wenn man mit den sog. Reichsbürgern fertig ist: Welche Sau kann man dann durchs Dorf treiben, welche Staatsfeinde kann man zur Ablenkung von den wirklichen Problemen dann medienwirksam an den Pranger stellen? Sind wir dann dran?
  17. Unsinn. In der Begründung zum ReichsWaffG 1938 heißt es bezogen auf die allein der Erlaubnispflicht unterworfenen Faustfeuerwaffen: "Es ist vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit aus nicht vertretbar, jedem ohne weiteres die Möglichkeit zu geben, Schußwaffen aller Art zu erwerben. Die Polizei muß vielmehr eine Kontrolle darüber ausüben können, daß leicht zu handhabende und verdeckt mitzuführende Schußwaffen nur in die Hände solcher Personen kommen, die zuverlässig sind und die ein Bedürfnis zum Erwerbe nachweisen." Daß dies zur Entwaffnung auch der jüdischen Bevölkerungsteile verwendet wurde ist bekannt. Aber es traf auch andere als "unzuverlässig" beurteilte Bevölkerungsteile. Das war keine speziell gegen Juden gerichtete Regelung. Und der Ansatz ("Zuverlässigkeit") ist auch o.k. Niemand möchte, daß "echte" Verbrecher Schußwaffen besitzen dürfen. Oder echte Schwachköpfe. Oder andere, bei denen man die konkrete Gefahr sieht, daß sie damit auf andere losgehen. Nur sollte man ihn auch auf andere Dinge ausdehnen. Z.B. Kraftfahrzeuge. Jeder von uns "kennt" Leute, die man nicht Auto oder Motorrad fahren lassen sollte. Über den Ansatz "Bedürfnis" kann man streiten, auch wenn man "Bedürfnis" (anders als heute) sehr weit und liberal auslegen wollte. Denn warum soll ein Muster an Zuverlässigkeit nicht "einfach so" eine entsprechende Waffe besitzen dürfen? Aber das ist hier nicht das Thema. Die Zuverlässigkeit ist jedenfalls ein legitimer Ansatz. Natürlich kann er in der Handhabung auch mißbraucht werden, wie es unter der NS-Herrschaft der Fall war. Oder wenn er auf alle "kritischen Geister" ausgedehnt wird. Aber wenn dies funktioniert, dann ist der "Zeitgeist" ohnehin so, daß es nicht mehr darauf ankommt, ob eine Regelung auch bewußt mißbraucht, zweckentfremdet werden könnte, dann weht den Betreffenden der Wind ohnehin ins Gesicht. In umgekehrter Hinsicht ist es wie mit dem Widerstandsrecht in Art. 20 IV GG: Der Widerstandsfall mag noch so offenkundig sein: Hat man mit seinem gewaltsamen Widerstand keinen Erfolg, wird man an einem Fleischerhaken aufgehängt. Hat man mit dem Widerstand Erfolg, dann wird man ohnehin nicht bestraft, und wenn auch nur im Wege der Amnestie. Daher kann sich Art.20 IV GG nur dahingehend auswirken, daß man sich in einer Zeit, in der es rein tatsächlich noch (legal) möglich ist, die die Werkzeuge für den Widerstand zu beschaffen, dies auch dürfte. Dies aber natürlich auch nur, wenn die "Herrschaft" dies zuläßt.
  18. Ich würde Zweifel an der Zuverlässigkeit eher auf § 5 Abs.1 Nr.2 WaffG stützen. Wer die Verbindlichkeit der entsprechenden Regeln in Abrede stellt der begründet die Annahme, daß er mit Waffen nicht regelgerecht umgehen wird. Ganz einfach. Natürlich kann bzw. könnte man dies auch bis ins letzte problematisieren, aber es ist wie bei vielen Dingen (und Rechtsprechung) nur eine Frage dessen, ob "man" es (oder das Gegenteil) will. Blickt zurück auf die beiden Jäger-HA-Urteile: Völliger Käse, juristisch schlichtweg nicht vertretbar, niemand hat und hätte damit gerechnet, aber das BVerwG wollte es so. Nun sind die "Reichsbürger" im Fokus, niemand mag sie, sie werden (wenn auch aus nur zu durchsichtigen Gründen) zu Staatsfeinden hochgepusht, und das letzte, was der Verwaltungsrichter, der ja eh per se gegen bewaffnete Bürger ist (grundsätzlich ist jeder Jurist gegen bewaffnete Bürger, dies schon qua Ausbildung, aber das ist ein anderes Thema, das in einem anderen Fred zu diskutieren wäre), möchte, sind bewaffnete Staatsfeinde. Also greift man nach einer passenden bzw. passend erscheinenden Gesetzesregelung, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Und wenn wir uns in diesem Gesetzeskontext bewegen und diesen bejahen, dann ist das Ergebnis - "Reichsbürger" ohne waffenrechtliche Erlaubnis - auch begrüßenswert. Und wenn ich mir anschauen, mit welcher Gleichgültigkeit das BVerfG berechtigte Verfassungsbeschwerden wieder und wieder und regelmäßig mit einem schlichten Satz der Nichtannahme abbügelt, dann habe ich wenig Zweifel, daß es den "Reichssbürgern" ebenso ergehen wird. Allerdings wird hierbei ein Faß aufgemacht, das keines ist. Wieviele von diesen "Reichbürgern" haben eine waffenrechtliche Erlaubnis? Das ist doch nur eine kleine Zahl. Sind sie bislang von sich aus aktiv geworden, also etwa durch Anschläge, Umstürze, Überfälle zur Geldbeschaffung? Nein. Zum Vergleich: Wieviele illegale Schußwaffen gibt es in D? Zwischen 10 und 20 Mio schätzt man, vielleicht auch mehr. Besessen werden sie von 4 bis 8 Mio Leuten, je nachdem, worauf man diese Schätzung stützen möchte. Passiert mit diesen Illegalwaffen außerhalb des Bereichs der echten Kriminalität, die über diese waffenrechtliche Delinquenz hinausgeht, etwas? Ja, aber nur in einem verhältnismäßig marginalen Umfang, auch Illegalwaffen stellen in Deutschland, betrachtet man die Statistiken, überhaupt kein Problem dar (im Vergleich bis 4000 Tote im Straßenverkehrs, fast alles menschliches Verschulden, teils auch Vorsatz, 40000 Infektionstote in den Krankenhäusern zum großen Teil beruhend auf unzulänglicher Hygiene/Desinfektion, also menschliches Verschulden - was für eine Heuchelei). Noch viel weniger sind daher dies paar "Reichsbürger" mit waffenrechtlichen Erlaubnissen ein Problem.
  19. Ihr könnt gerne anderer Auffassung, aber damit verschließt ihr nur die Augen vor den Tatsachen: Wer unseren Staat, unsere Rechtsordnung ablehnt, mag dies zwar dürfen, ohne sich strafbar zu machen, bietet damit aber nicht mehr die Gewähr, z.B. die waffenrechtlichen Regeln als Teil der Staats- und Rechtsordnung zu akzeptieren und zu befolgen. Punkt. Und zwar völlig egal ob Linker, Grünfaschist, Autonomer, Reichi, Reichsbürger, Dummschwätzer, Linksterrroist, Islamist oder was auch immer. Es geht nicht darum, was man nach dem GG tun darf, um die Meinungsfreiheit, sondern um die Zuverlässigkeit, also die Gewähr zu bieten, die Regeln zu beachten und einzuhalten. Ganz einfach. Erst recht unter dem Gesichtspunkt, daß die Staatsmacht eine waffenrechtliche Erlaubnis nicht als ein von vorneherein bestehendes Recht (was es aber ist, Art.2 GG) sondern als ein Privileg ansieht. Ich bin AUCH der Meinung - und das habe ich deutlich geschrieben - daß die derzeit in Szene gesetzten Aktivitäten falsch sind und schlimme Auswüchse haben können. Was aber nichts daran ändert, daß die "richtigen Reichsbürger" eben schon nach dem geltenden Recht problemlos alle waffenrechtlichen Erlaubnisse verlieren können. Und ich kann mir wirklich nicht vorstellen, daß irgendeines der ja bekanntlich alles andere als LWB-freundlichen Verwaltungsgerichte dazwischenfunken würde.
  20. Laßt doch mal dieses blödsinnige Gebashe. heletz hat völlig recht: Das ernsthafte Ablehnen des bundesdeutschen Staats umfaßt das ernsthafte Ablehnen dessen Gesetze und jemand, der die deutschen Gesetze für sich nicht als verbindlich ansieht, der ist im Sinne des Waffenrechts nicht zuverlässig. Eben weil er quasi selbst sagt: "Ich werde das Waffenrecht nicht beachten." Aber was sollen diese Yogis auch anderes sagen? Daß sie den Staats als "unwirksam", dessen Gesetze als nicht verbindlich ansehen - ausgenommen das WaffG? Geht nicht und würde auch niemand glauben. Schutzbehauptung, wie es im Strafrecht heißt. Und objektiv betrachtet ist die Reaktion des Staats, in diesen Fällen die Zuverlässigkeit zu verneinen, auch richtig, geradezu zwingend. Natürlich - NATÜRLICH - schwebt jeder in einer ähnlichen Gefahr, der sich allzu kritisch und ablehnend über unseren Staat äußert. Je mehr man mit seiner Kritik in Richtung "Das ist unwirksam, das ist nicht verbindlich" geht, destso größer ist das Risiko. Bislang war das das kein Thema, aber jetzt werden die Behörden und Gerichte wohl auf den Geschmack kommen. Also schön vorsichtig damit, gegenüber der Obrigkeit gegen das WaffG etc. zu wettern. ;-)
  21. Kann durchaus sein, daß in der Mehrzahl der Fälle die konkreten Rechtsverstöße der Betreffenden ausreichen. Abschließend kann ich das nicht beurteilen, es fehlen zu viele Fakten und so doll interessiert es mich auch nicht wirklich. Mich stört - abgesehen von dem ungerechtfertigten Hype, der um diese Leute gemacht wird - nur die Begeisterung der Herrschenden, mit der eine weitere Schraube eingebaut werden soll, die auch gegen einfach nur Andernsdenkende verwendet werden kann. Bedenkt, daß man vor 1 Jahr oder so als Merkel-Flüchtlingspolitik-Kritisierer schon fast im Geruch eines Staatsfeindes war. Wenn jemand sich strafbar macht und in einem solche Umfang die Gesetze nicht beachtet, daß in Verbindung mit der ausdrücklichen Nichtakzeptanz dieses Staats- und Rechtswesens davon auszugehen ist, daß auch die waffenrechtlichen Regelungen nicht beachtet werden, dann begründet dies mehr als nur ausreichende Zweifel an der Zuverlässigkeit. Da braucht man keine weitere Keule, da genügt das geltende Recht.
  22. Keine schlafende Hunde wecken. Wer viel fragt erhält viele Antworten und gerät in den Fokus. Die Lehren aus 40 Jahren Erwachsenendasein und 30 Jahren einschlägiger Berufstätigkeit.
  23. Eben auf der Suche nach etwas anderem auf http://deutscher-reichsanzeiger.de/ gestoßen. O Gott o Gott ...
  24. Genau. Und daher erweckt dieser Hype durchaus den Verdacht, daß hier eine Sau durchs Dorf getrieben wird, um von (den) anderen Dingen abzulenken und einen weiteren Schlag gegen die Freiheit Andersdenkender landen zu können. Denn nahezu alles, was als Maßnahme gegen diese D****n angedacht, beabsichtigt, geplant ist, läßt sich jedenfalls mit etwas bösen Wollen auch gegen einfache Nonkonformisten und Selbstdenker einsetzen. Und wer warnt, kritisiert, der macht sich verdächtig, zu denen zu gehören, mit denen zu sympathisieren. Der scheidende BuPrä hätte sich lieber einmal über diese mittlerweile völlig akzeptierten Denk- und Sprechverbote und "Keulen" (früher war es seitens der Linken die Totschlag-"Keule" des "faschistoid") Gedanken und diese thematisieren sollen. Aber welche Veranlassung hatte er denn auch als tragender Teil genau dieses Systems, dieser besserwissenden Elite ... Merke: Auch ein Paranoiker kann Feinde haben. Nachtrag: Was ist denn das hier für eine Zensur? Jetzt darf man nicht einmal mehr "D****n" (also "D*e*p*p*e*n") schreiben ohne daß der Forums-Zensor zuschlägt.
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