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MarkF

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  1. Blöd - in dem Sinne - ist dies für alle, die Dekos haben oder erwerben oder damit handeln möchten. Und blöd ist irgendein Konflikt mit Polizei oder Behörde für jedermann, egal worum es geht. Ob eine solche Beschlagnahme besonders mißlich ist richtet sind nach den konkreten Umstände, welche Dekos, wann erworben usw.usw. Je nachdem, um was für Dekos es sich handelt, was man damit "machen" möchte, kann es auch ratsam sein, sich nicht als Dekowaffenbesitzer zu outen. Man muß nicht besonders paranoid sein um eine Registrierungspflicht nebst Überprüfungen zu befürchten. Und wenn man sich als Dekowaffenbesitzer outet schreit man ja gerade danach. Der Staat kann zwar nicht die große Zahl der sog. Asylanten bürokratisch bewältigen. Aber um Dekowaffenbesitzer zu drangsalieren wird es allemal reichen. Das war jetzt populistisch, ich gebe es zu.
  2. JETZT an den BMI die Regierung, den BT schreiben und eine Klarstellung/Regelung fordern, die entsprechend der Unsinnigkeit dieser VO - denn was in D als Deko gehandelt wurde, das waren auch nur noch Dekos, das ist allgemein bekannt, D braucht diese VO nicht - lediglich Dekos erfaßt, die neu, zum ersten Mal, in Verkehr gebracht werden, bzw. die nicht erfaßt, die bereits irgendwann einmal gehandelt wurde. Am besten alle Dekos herausnehmen, die zum Stichtag bereits in D waren. Rechtlich kann man gegenwärtig nicht viel machen. Es gibt ja noch keinen Verwaltungsakt, kein Gesetz, keine VO, die man angreifen könnte Gegen diese EU-VO kann man nichts machen, das BVerfG hat längst die Hosen heruntergelassen, sich selbst aufgegeben, unser Grundgesetz zur Disposition der EU gestellt ("Solange I"- und "Solange II"-Beschlüsse), die werden den Teufel und sich ausgerechnet wegen Dekowaffen mit der EU, dem EuGH anlegen. Da müßte aus der Eu schon etwas kommen, das sie selbst betrifft, etwa die Weisungsabhängigkeit der Richter angeordnet wird. DAS würden die Karlsruher natürlich niemals akzeptierne, DAS würde die Grundpfeiler, den Wesensgehalt des GG betreffen. Wer als Händler oder sonstwie von einer Behörde einem demtsprechenden VA erhält kann dagegen klagen. Beschränlen sich die Behörden auf einen Verweis auf die Hinweise oder tun sie nur Meinungen kund, kann dies für eine Feststellungsklage ausreichen. Ich meine, daß auch schon diese "Hinweise" des BMI für eine Feststellungsklage ausreichen. Es ist nicht zumutbar, erst zu verkaufen, auf eine Maßnahme der Behörde zu warten, und dann zu klagen - zumal es u,U. um die Zuverlässigkeit geht. Ich bin mir aber noch nicht recht schlüssig, gegen wen die Feststellungsklage einzureichen wäre. Am liebsten wäre mir, man könnte den BMI als den, der den "hinweis" verbrochen hat, verklagen. Als Händer oder jemand, der privat eine Deko verkaufen will, würde ich diese Feststellungsklage einreichen. Sobald ein Gesetz oder eine VO draußen ist, kann man dagegen wie üblich vorgehen. Verfassungsbeschwerde und Feststellungsklagen vor den VGen. Behält sich diese Regelung aber im Rahmen der VO werden Rechtsmittel erfolglos sein. Siehe oben. EU-Recht ist die heilige Kuh. Nachtrag: Tja, was heißt dieses "sollte"? "Sollte" heißt: Eigentlich "sollte" etwas geschen, gelten, tut es aber nicht. Ein "soll" wäre klar: So ist die Regelung zu verstehen, das ist das Ziel. Ein "sollte" als Vorwort für für eine selbst geschaffene Regelung heißt: "Ich würde es ja gerne so regeln, die Regelung sollte eigentlich so und so lauten, aber leider fehlt mir dazu die Kompetenz, ich darf es nicht, oder wenn ich es tue verstoße ich gegen Rechte der anderen Staaten oder gerate in die Gefahr, daß mein Regelung dort erfolgreich angegriffen und gar kassiert wird. Also beschränke ich mich auf das,, was ich ich sicher meine, regen zu können und zu dürfen, und rege mit "sollte" die anderen an, national die Schraube fest zu ziehen - das ist dann deren Sache und wenn sie damit auf die Nase fallen ist dann nicht mein Problem und tangiert meine Regelung nicht." Anders kann man diese weinerliche "sollte" nicht verstehen.
  3. Das ist und bleibt falsch. Die Absonderung der EU, also die Freistellung, lautet in Art.1: "2. Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht. " Das kann man jetzt in zweierlei Hinsicht verstehen: "... es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht ..." oder "diese Waffen werden in Verkehr gebracht. " oder aber: "... es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht ..." oder "diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat in Verkehr gebracht. " Mir erscheint die zweite Verständnismöglichkeit als unsinnig; auch sprachlichen Sinn ergibt nur, wenn sowohl das nationale Inverkehrbringen wie das Verbringen ins Ausland (also sozusagen das internationale Inverkehrbringen) die Freistellung aushebelt. Anders gesagt: Was bereits in einem Staat inverkehrgebracht wurde bleibt in diesem Land von der VO verschont. Was heißt nun das Inverkehrbringen? wikipedia meint, daß dies je nach Rechtsgebiet unterschiedliche Bedeutung habe. Ist so, auch wenn ich natürlich nicht in jedem Rechtsgebiet auskenne, letztlich wird vielleicht irgendwann ein Gericht darüber befinden, was dies im Waffenrecht bedeutet. Mir erscheint " die endgültige, willentliche Entlassung des Produkts aus dem Einfluss- und Organisationsbereich des Herstellers“ oder " oder " die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt." (Nachweise siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Inverkehrbringen) als einzig richtiges Verständnis. Denn die EU-VO meinte den erstmaligen Verkauf bzw. die erstmalige Überlassung in dem betreffenden Land an einen Verbraucher oder inländischen Hersteller oder dem gleichgestellten Importeur an einen anderen. Warum? Weil der sperrige Begriff des "Inverkehrbringens" verwendte wurde und nicht einfach "überlassen". Denn wenn man unter "Inverkehrbringen" jeden Besitzwechsel verstehen möchte (wie wohl der BMI), dann wäre dies jede Überlassung. Das hat mit dem "Inverhebringen" nicbts zu tun. Wenn etwas in den Verkehr gebracht wurde, dann ist es für den Handel, für Überlassungen, eröffnet, zugänglich gemacht. Gehört also zum nationalen Warenangebot. Ist dies einmal erfolgt, so kann es kein zweites Mal erfolgen. Schauen wir mal in die fremdsprachigen Fassungen bei http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015R2403 Englisch verstehe ich leidlich, also dort: "... unless those firearms are transferred to another Member State or placed on the market." http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R2403&from=DE Spanisch verstehe ich nicht, aber das " a menos que dichas armas de fuego sean transferidas a otro Estado miembro o comercializadas" klingt doch auch irgend danach. Dito für Italienisch, auch wenn ich da dank Kleinem Latinum mehr erahnen kann, worum es geht: "a meno che tali armi da fuoco siano trasferite in un altro Stato membro o immesse sul mercato" Auch Französisch zählt weder zu meinen Kern- noch Randkompetenzen, aber die Bedeutung von "à moins que ces armes à feu ne soient transférées dans un autre État membre ou mises sur le marché" ist auch mir eher klar. Market. Marché. Mercato. Markt. Alles chlor? Wer fremdsprachig gut aufgestellt ist möge bitte korrekt übersetzen. Was auf jeden Fall für alle privat besessenen Dekos bedeutet: Die EU-VO gilt nicht, da mag der BMI schreiben was er will. Und das muß auch für Dekos gelten, die innerdeutsch an Händler verkauft worden waren. Auch diese sind bereits "im Verkehr" , "auf dem Markt". Ausgenommen sind nur Dekos, die noch beim gewerblichen Importeur oder inländischen Hersteller lagern, da man wohl davon ausgehen muß, daß diese noch nicht in den Verkehr gebracht wurde. Hatte aber ein anderer Händler diese Dekos inländisch erworben, dann sind sie bereits on den Verkehr, in den Markt, in den Handel, gebracht worden. Nun zu den Vollzugshiweisen des BMI. Was sind sie? Ein Behördenfurz. Sorry: Ein ministerialer Behörderfurz, ein Ministeriumsfurz. Die rechtliche Qualität ist Null. Allenfalls dem eigenen Leuten kann der BMI etwas befehlen. Für die Landesbehörden, die Waffenbehörden, die StAen, die Landespolizeien, die (alle) Gerichte ist dies nur heiße Luft. Man kann zur Kenntnis nehmen, daß der BMI eine Meinung hat., Das war´s aber auch schon. Und für uns oder die Händlerschaft ist dies erst recht nichts. Kein VA. Keine Allgemeiverfügung. Keine VO. Nichts mit rechtlichem Gehalt. Zum Inhalt: Auf S.3 2. Punkt steht: "Ein Besitzwechsel („Inverkehrbringen“) bzw. der Transport einer unbrauchbar gemachten Schusswaffe aus dem Inland in einen EU-Mitgliedstaat oder aus einem Drittstaat oder EU-Mitgliedstaat nach Deutschland („Verbringen“) ist nur noch zulässig, wenn die Schusswaffe nach den neuen Regelungen des EURechts deaktiviert wurde und die einschlägigen Kennzeichnungen und Dokumente vorliegen. " So mag es sein. Dies mag man aus der EU-VO mangels Befreiung/Nichtanwendung herauslesen. Denn das Verbringen in einen anderen Staat ist nicht von der Nichtanwendungsregelung erfaßt. Bedeutung für den innerdeutschen Verkauf von bereits in Deutschland "in Verkehr gebrachten" Dekos? Null. Weiter. Der BMI schreibt da auch: "Jedenfalls jeder dauerhafte Besitzwechsel, auch von Privat zu Privat, setzt also ab 08.04.2016 das Deaktivierungsverfahren nach der EU-Deaktivierungsdurchführungsverordnung voraus. Selbst nach bisherigen Vorgaben ordnungsgemäß unbrauchbar gemachte Waffen dürfen ab Inkrafttreten der EU-Deaktivierungsdurchführungsverordnung ohne Deaktivierung nach deren Vorgaben nicht mehr in den Verkehr gebracht oder nach oder aus Deutschland verbracht werden." Tja. Und das ist nun mal definitiv nicht richtig. Siehe oben. Einmal in Verkehr gebracht, einmal in und auf den Markt gebracht, einmal in das nationale Warenangebot eingebracht und die Ware ist handelbar und kann kein zweites Mal "In den Verkehr gebracht" werden. Keineswegs unterliegt jeder erneute Besitzwechsel, sei es von privat zu privat, von Händler zu privat, von Händler zu Händler, von privat zu Händler, den Beschränkungen der VO. Definitiv nicht. Definitiv wollte dies selbst doe Kommission nicht. Demzufolge sind auch die folgenden Ausführungen schlicht nicht zutreffend. Und daher ist auch weiter unten erfolgte Drohung, trotz des Fehlens von Sanktionen würde ein Verstoß Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit besitzen, was den innerdeutschen Handel mit bereits im Handeln befindlichen, in Verkehr gebrachten, Dekos anbetrifft, heiße Luft. Schade nur, daß bislang sich kaum jemand die Mühe gemacht und die VO und diese "Hinweise" näher analysiert hat. Also, diese Hinweise sind zar nur heiße Luft. Das hindert aber natürlich unseren Gesetzgeber bzw. VO-Geber nicht daran, bei der Schaffung nationalen Rechts die Schraube nicht weiter anzuziehen. Hier sollte man sich massiv an den BMI, die Regierung und den BT - Innenausschuß - wenden und darauf hinweisen, daß selbst die EU nicht jede nationalen Überlassung einer Deko den verschärften Regeln unterwerfen wollte, vermutlich weil auch diese Leute erkannt haben, daß dies auf eine unzulässige Enteignung hinauslaufen würde. Und zum anderen, daß eine über diesen Wortlaut hinausgehende deutsche Regelung den Weg zum Verfassungsgericht eröffnen würde (was ja bei einer bindenden bzw. gebundenen 1:1-Umsetzung EU-Rechts faktisch nicht möglich ist, denn jeder noch so kalte EU-Furz bricht jedes unserer Grundrechte und das BVerfG nimmt entsprechende Verfassungsbeschwerden aufgrund der Nachrangigkeit sogar unseres GG gegenüber der geringsten EU-Regelung, welcher Art auch immer, nicht einmal zur Entscheidung an) und hier auf jeden Fall Art.14 GG tangiert wäre.
  4. Das ist OT und wäre zu weitgehend, aber Du kannst mir glauben, daß man durchaus in der Lage, herauszufinden, ob die Story, die einem der Mandant verkaufen möchte, so richtig ist, sein kann, oder geschönt, falsch ist. Das macht natürlich nur der, der es sich auch erlauben kann, bohrend nachzufragen und ggfs. Mandanten wieder wegzuschicken. Aber seit jeher war mein Anspruch, mich nicht instrumentalisieren zu lassen. Anderen Kollegen war dies schnuppe, Hauptsache die Kasse stimmte. Sachzwänge. Da kommt es sehr auf die individuellen Umstände und das eigene standing an. Pauschalieren hilft nicht. Aber natürlich aber besteht ein Unterschied zwischen strafrechtlichen Anklagen und anderen Prozessen. Und meist steht bei Strafverfahren die Täterschaft auch nicht wirklich im Streit.
  5. Bitte beachte: Ich rede nicht von der Theorie sondern von der Praxis. Du mußt mich nicht über die Unschuldsvermutung belehren. Nach 30 Berufsjahren kann ich das schon etwas beurteilen und da ich keinen Umgang mit Straftätern habe möchte übernehme ich auch nur sehr, sehr, sehr ausnahmsweise Strafsachen und dann auch nur eher "untypische" Dinge und nur, wenn ich von der Unschuld des Mandanten überzeugt bin. Den Luxus kann sich ein Strafverteidiger, der davon leben muß/will, natürlich nicht leisten.
  6. Wie ich sagte, aus den aktuellen Medienberichten ergibt sich nicht, was als "Waffenbesitz" gezählt wurde. In einem Bericht aus November wurden ausdrücklich aus KWS genannt. Aber da natürlich der IM ein starkes Interesse an Dramatisierung hat - wieder ein Vorwand, das WaffG zu verschärfen - und Stimmung gegen uns ungeliebte LWB zu machen, gehe ich für mich davon aus, daß hierbei auch jede LuPi, jeder Knicker, jede Softair, jedes Bajo, jedes Dekoschwert und natürlich auch jede Deko mitgezählt wurde. Wenn man ferner einmal unterstellen möchte, daß der typische LWB schon etwas mehr Hirn hat oder nutzt als der gemeine Bürger, da er andernfalls nicht so lange die Fallstricke des Waffenrechts umgehen konnte, um noch LWB zu sein, halte ich es auch für wenig wahrscheinlich, daß der durchschnittliche LWB so bescheuert sein soll, um einerseits den "Reichsbürger"-Ideen anzuhängen und sich dann auch noch entsprechend zu outen. Aber vielleicht überschätze ich auch nur die intellktuelle Kompetenz des durchschnittlichen LWB ...
  7. Ich auch nicht. Sonst könnte ich es erklären. Aber ich werde den Tip mit der "Zurück"-Taste mal beachten bzw. vor dem Posten - und das dürfte ja wohl jeden "negativen" Effekt der "Zurück"-Taste beseitigen, ein "Refresh" mit "Shift" durchführen.
  8. Hört auf zu jammern. Das Problem hat Du immer, wenn es um etwas tatsächlich oder auch mal rechtlich Spezielles geht. Medizinrecht, Baurecht, etwas technsichere Kfz- und Unfallsachen, handelsrechtliche Streitigkeiten, IT, Urheberrecht - immer ist es von Vorteil, einen RA an seiner Seite zu haben, der sich tatsächlich wie rechtlich auskennt. Aber auch dafür hat uns die Natur mit dem Mundwerk ausgestattet und es ist nicht verboten, dem Kollegen auf den Zahn zu fühlen, ist man nicht aus anderen Gründen von seiner Kompetenz überzeugt.
  9. Ist zwar OT, aber in der Praxis ist es auch so. Es entspricht zwar nicht der Unschuldsvermutung, aber nach der owi- und strafrichterlichen Lebens- und Berufsrerfahrung kann man getrost davon ausgehen, daß jeder, der es bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens geschafft hat, auch "der Täter" war. Ausnahmen bestätigen die Regel. Natürlich darf dies nicht die Grundlage für die Verurteilung sein. Aber dafür bzw. dagegen gibt es ja uns RAe.
  10. Jetzt mal Schluß mit dieser Klugscheißerei, das Pendat der PKH ist im Strafprozeß der staatlich bezahlte Pflichtverteidiger. Tatsache ist, daß in D die Rechtsdurchsetzung grundsätzlich nicht an Geldfragen scheitert. Zurück zum Thema: Heute wird z.B. in der FAZ reißerisch berichtet, daß laut Bay.IM sog. "Reichsbürger" in Bayern häufig Waffenbesitzer seien. Andere Medien zitieren den bayr. IM mit "überdurchschnittlich". Die mitgeteilten Zahlen belegen aber das Gegenteil: 130 von 1700 seien Waffenbesitzer, wobei natürlich offenbleibt, was alles zu dem "Waffenbesitz" gerechnet wurde. Aber selbst wenn man dies auf waffenrechtliche Besitzerlaubnisse beschränken möchte: Es wären nur etwa 7,5%. Die große, große, große Masse dieser Erlaubnisse besteht aber in einer Bevölkerungsgruppe (deutsch, männlich, Mittelalter bis älter, bis vielleicht 70, eher weniger), in der zufällig auch die sehr große Masse der sog. "Reichsbürger" zu finden ist. Allerdings auch die Zahl der Geländewagenagenfahre, Touring-Motorradfahrer, Porsche-Besitzer und diese Gruppe zahlt auch die meisten Steuern als Privatleute. Das sind ungefähr 25% der Bevölkerung, also etwa 20 Mio. Die etwa 2 Mio LWB stellen somit einen Anteil von etwa 10%. Daraus folgt, daß der 7,5%-Anteil der LWB (wenn denn LWB gemeint sind) bei den Reichsbürgern sehr deutlich unterdurchschnittlich ist, etwa 1/3 weniger als allein statistisch zu erwarten. Was erzählt der bayr.IM da für einen Stuß?
  11. Und schon wieder! Himmelherrgott, warum muß als Forumssoftware so ein Schrott laufen?
  12. Ganz einfach: Ich will auf ein post antworten, klicke entsprechend und es erscheint anstelle des Eingabefensters mit dem gequoteten post ein anderes post, auf das ich irgendwann früher geantwortet habe, und ich kann nicht man den gesamte quote löschen sondern nur deren Inhalt. Was ich auch tun und dies abschicken muß, damit ich beim zweiten Mal endlich kommentieren und schreiben kann, was ich eigentlich möchte. Was dann zu dem Phänomen des leeren quotes und leeres posts führt wie dem vor meiner "Beschwerde". Frag mich nicht nach den Kriterien und Randumständen dieses Phänomens, ich weiß es nicht.
  13. Was? Wirklich? Die spinnen doch. Kannst Du das mal posten oder einen Link darauf? Allerdings kann der Gesetzgeber natürlich über die VO hinausgehen, wobei ich mal unterstellen möchte, das das BVerfG die damit verbundene faktische Enteignung aufgrund der unermesslichen Gefahren (wie wissen ja alle, daß jedes Jahr zigtausende Menschen mit Dekos, sei es so oder reaktiviert, ermordet werden) die von Dekos für den Rechtsstaat ausgeht und überhaupt nicht überschätzt werden können, billigen wird/würde.
  14. Wie schon einige hingewiesen haben muß man zwischen der Gesetzeslage - erlaubnispflichtige Waffe - und den Verbands- und Vereinskautelen unterscheiden. Natürlich kann man auch versuchen, den Verband bzw. Verein an den Ohren zu ziehen und die Rechtslage nach dem WaffG vor den Zivilgerichten durchzusetzen, wobei man natürlich auch damit rechnen muß, daß ein Richter dem Verband zugestehen wird, "schärfere" Regeln aufzustellen - immerhin geht es ja um den Besitz böser, böser, böser Schußwaffen, damit hat die Justiz, hat ein Jurist qua Ausbildung (unreflektiert stellt er das Gesetz und damit seine Autorität über alles und eine Schußwaffe kann zur Gewaltausübung und damit gegen die Autorität des Rechts verwendet werden - das spielt sich alles eher im im juristischen Bauchbereich ab) ein Problem, da ist alles recht, was die Regeln verschärft und Waffenerwerb erschwert. Davon abgesehen dürfte das standing im Verein, ohne den man als Sportschüze seit einigen Jahren ja leider nicht mehr auskommt, durch eine derartige Prozessierei (erst recht sollte man gewinnen) eher leiden. Folglich ist es zu empfehlen, sich vorher nach den Anforderungen des Vereins und Verbands zu erkundigen und, da man letztlich ohnehin in welcher Form auch immer Nachteile haben wird, auf Widerspruch, Renitenz und Besserwissen verzichten und sich fügen. Das sage ich gegen mein Naturell, aber eines der wenigen Vorzüge des Alters ist, daß gelegentlich doch eine gewisse Einsicht (manche nennen es Weisheit) Platz greift.
  15. Wie kommt ihr auf so eine Behauptung? Die EU-Dekowaffen-VO, nennen wir sie mal so, gilt nur für national neu, d.h. erstmals, in Verkehr gebrachte Dekos. Daher gab es im April 2016 auch sozusagen den Totalausverkauf aller Dekos, zumindest einen run auf diese. Sofern unser Gesetzgeber auf Grundlage dieser VO nicht eine Verschärfung des geltenden Rechts bastelt, die auch für sog. Altdekos, also insbesondere für die bis April 2016 legal verkauften Dekos, die entsprechend der bis dahin geltenden Normen deaktiviert wurden, gilt, bleibt es insofern nicht nur wie es ist sondern deren Wert wird, da ihre Zahl jedenfalls offiziell nicht zunehmen kann, tendenziell steigen. Siehe auch z.B. die astronomische Preiseentwicklung etwa bei den StG 44, die ehemdem als gerade noch zulässige Teilesätze für ein paar hundert Mark verscherbelt wurden und deren Preis bis um den Faktor 20 stiegen (ja, jetzt kann man den Euro-Inflationsfaktor rausrechnen, aber der Faktor 10 bleibt sicherlich).
  16. Wie die vorherigen post zeigen - bitte lesen - ist dies in der Tat nicht eindeutig. Wenn man schon juristisch argumentieren muß, um zu einer Bewertung zu gelangen, und dies dann noch nicht einmal hieb- und stichfest ist sondern Unsicherheiten verbleiben, dann ist es nicht verwunderlich, daß die SB im Amt hierzu eigene und auch unterschiedliche Auffassungen vertreten. Da lohnt auch nicht juristisch zu diskutieren, weil der SB nun mal kein Jurist ist und es im Zweifel nicht versteht - und letztlich natürlich auch seinen Vorgesetzten hat, der ihm sagt, "was Recht" ist.
  17. Es wäre vielleicht hilfreich zu erfahren, ob die Dekos vor dem 8.4.2016 in Vekehr gebracht wurden (also erstmal in D verkauft wurden, egal an wen). Denn davor bestand definitiv keine Plicht für eine Bescheinigung und die Sache wäre doch ziemlich klar. Also?
  18. Ich weiß nicht, ob man die EKMR auf das Strafverfahren beschränkt verstehen darf. Auch hat man im Verwaltungsverfahren auch wenn man typischerweise Kläger ist eher eine Stellung wie im Strafverfahren, weil man sich im Verwaltungsverfahren mehrheitlich gegen eine Art von staatlicher Repression zur Wehr setzt (belastender VA bzw. Nichtvornahme eines beantragten begünstigenden VAs), also das aus dem Strafrecht bekannte Über-/Unterordnungsverhältnis Bürger-Staat in gewisser Hinsicht auch besteht. Aber das spielt letztlich keine Rolle, denn das Recht, Dich anwaltlich vertreten zu lassen, hast Du in jedem Verfahren, und in jedem Verfahren kannst Du, wenn Du völlig mittellos bist, über PKH eine Prozeßvertretung erhalten, und bei wenig Geld zu reduzierten Kosten. Was nichts damit zu tun hat, daß Du in der zweiten Instanz vor dem VGH/OVG ohne anwaltliche Vertretung nicht gehört wirst, da dort Anwaltszwang herrscht.
  19. Eben schon wieder! Diese (erste) Antwort auf Dein "Hä" geschrieben, mit dem Browser zurück um weiterzulesen, dann auf dieser Seite angelangt wollte ich auf vince fonatines erstes post antworten - und es erscheint mein eben geschriebenes post. Das kann ich nun entweder so weit wie möglich löschen, was bedeutet daß immer noch ein leeres quote (Dein "hä"-post ohne Inhalt) übrig bleibt oder ich poste es unverändert noch einmal. Dann erscheint aber nicht das eigentlich zu quotende post (hier von vince) sondern ein leers Formular, in das ich das geschrieben habe, was Du eben liest.
  20. Ganz einfach: Ich will auf ein post antworten, klicke entsprechend und es erscheint anstelle des Eingabefensters mit dem gequoteten post ein anderes post, auf das ich irgendwann früher geantwortet habe, und ich kann nicht man den gesamte quote löschen sondern nur deren Inhalt. Was ich auch tun und dies abschicken muß, damit ich beim zweiten Mal endlich kommentieren und schreiben kann, was ich eigentlich möchte. Was dann zu dem Phänomen des leeren quotes und leeres posts führt wie dem vor meiner "Beschwerde". Frag mich nicht nach den Kriterien und Randumständen dieses Phänomens, ich weiß es nicht.
  21. Kann mann dieser blöden Forensoftware nicht abgewöhnen, ohne Anlaß irgendwelche alte posts erneut vorzugeben, die man wenn auch ohne Inhalt zwangsweise abschicken muß, damit es weitergeht? So ein Schrott. Was ich eigentlich sagen wollte .... Wenn man mit den sog. Reichsbürgern fertig ist: Welche Sau kann man dann durchs Dorf treiben, welche Staatsfeinde kann man zur Ablenkung von den wirklichen Problemen dann medienwirksam an den Pranger stellen? Sind wir dann dran?
  22. Unsinn. In der Begründung zum ReichsWaffG 1938 heißt es bezogen auf die allein der Erlaubnispflicht unterworfenen Faustfeuerwaffen: "Es ist vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit aus nicht vertretbar, jedem ohne weiteres die Möglichkeit zu geben, Schußwaffen aller Art zu erwerben. Die Polizei muß vielmehr eine Kontrolle darüber ausüben können, daß leicht zu handhabende und verdeckt mitzuführende Schußwaffen nur in die Hände solcher Personen kommen, die zuverlässig sind und die ein Bedürfnis zum Erwerbe nachweisen." Daß dies zur Entwaffnung auch der jüdischen Bevölkerungsteile verwendet wurde ist bekannt. Aber es traf auch andere als "unzuverlässig" beurteilte Bevölkerungsteile. Das war keine speziell gegen Juden gerichtete Regelung. Und der Ansatz ("Zuverlässigkeit") ist auch o.k. Niemand möchte, daß "echte" Verbrecher Schußwaffen besitzen dürfen. Oder echte Schwachköpfe. Oder andere, bei denen man die konkrete Gefahr sieht, daß sie damit auf andere losgehen. Nur sollte man ihn auch auf andere Dinge ausdehnen. Z.B. Kraftfahrzeuge. Jeder von uns "kennt" Leute, die man nicht Auto oder Motorrad fahren lassen sollte. Über den Ansatz "Bedürfnis" kann man streiten, auch wenn man "Bedürfnis" (anders als heute) sehr weit und liberal auslegen wollte. Denn warum soll ein Muster an Zuverlässigkeit nicht "einfach so" eine entsprechende Waffe besitzen dürfen? Aber das ist hier nicht das Thema. Die Zuverlässigkeit ist jedenfalls ein legitimer Ansatz. Natürlich kann er in der Handhabung auch mißbraucht werden, wie es unter der NS-Herrschaft der Fall war. Oder wenn er auf alle "kritischen Geister" ausgedehnt wird. Aber wenn dies funktioniert, dann ist der "Zeitgeist" ohnehin so, daß es nicht mehr darauf ankommt, ob eine Regelung auch bewußt mißbraucht, zweckentfremdet werden könnte, dann weht den Betreffenden der Wind ohnehin ins Gesicht. In umgekehrter Hinsicht ist es wie mit dem Widerstandsrecht in Art. 20 IV GG: Der Widerstandsfall mag noch so offenkundig sein: Hat man mit seinem gewaltsamen Widerstand keinen Erfolg, wird man an einem Fleischerhaken aufgehängt. Hat man mit dem Widerstand Erfolg, dann wird man ohnehin nicht bestraft, und wenn auch nur im Wege der Amnestie. Daher kann sich Art.20 IV GG nur dahingehend auswirken, daß man sich in einer Zeit, in der es rein tatsächlich noch (legal) möglich ist, die die Werkzeuge für den Widerstand zu beschaffen, dies auch dürfte. Dies aber natürlich auch nur, wenn die "Herrschaft" dies zuläßt.
  23. Ich würde Zweifel an der Zuverlässigkeit eher auf § 5 Abs.1 Nr.2 WaffG stützen. Wer die Verbindlichkeit der entsprechenden Regeln in Abrede stellt der begründet die Annahme, daß er mit Waffen nicht regelgerecht umgehen wird. Ganz einfach. Natürlich kann bzw. könnte man dies auch bis ins letzte problematisieren, aber es ist wie bei vielen Dingen (und Rechtsprechung) nur eine Frage dessen, ob "man" es (oder das Gegenteil) will. Blickt zurück auf die beiden Jäger-HA-Urteile: Völliger Käse, juristisch schlichtweg nicht vertretbar, niemand hat und hätte damit gerechnet, aber das BVerwG wollte es so. Nun sind die "Reichsbürger" im Fokus, niemand mag sie, sie werden (wenn auch aus nur zu durchsichtigen Gründen) zu Staatsfeinden hochgepusht, und das letzte, was der Verwaltungsrichter, der ja eh per se gegen bewaffnete Bürger ist (grundsätzlich ist jeder Jurist gegen bewaffnete Bürger, dies schon qua Ausbildung, aber das ist ein anderes Thema, das in einem anderen Fred zu diskutieren wäre), möchte, sind bewaffnete Staatsfeinde. Also greift man nach einer passenden bzw. passend erscheinenden Gesetzesregelung, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Und wenn wir uns in diesem Gesetzeskontext bewegen und diesen bejahen, dann ist das Ergebnis - "Reichsbürger" ohne waffenrechtliche Erlaubnis - auch begrüßenswert. Und wenn ich mir anschauen, mit welcher Gleichgültigkeit das BVerfG berechtigte Verfassungsbeschwerden wieder und wieder und regelmäßig mit einem schlichten Satz der Nichtannahme abbügelt, dann habe ich wenig Zweifel, daß es den "Reichssbürgern" ebenso ergehen wird. Allerdings wird hierbei ein Faß aufgemacht, das keines ist. Wieviele von diesen "Reichbürgern" haben eine waffenrechtliche Erlaubnis? Das ist doch nur eine kleine Zahl. Sind sie bislang von sich aus aktiv geworden, also etwa durch Anschläge, Umstürze, Überfälle zur Geldbeschaffung? Nein. Zum Vergleich: Wieviele illegale Schußwaffen gibt es in D? Zwischen 10 und 20 Mio schätzt man, vielleicht auch mehr. Besessen werden sie von 4 bis 8 Mio Leuten, je nachdem, worauf man diese Schätzung stützen möchte. Passiert mit diesen Illegalwaffen außerhalb des Bereichs der echten Kriminalität, die über diese waffenrechtliche Delinquenz hinausgeht, etwas? Ja, aber nur in einem verhältnismäßig marginalen Umfang, auch Illegalwaffen stellen in Deutschland, betrachtet man die Statistiken, überhaupt kein Problem dar (im Vergleich bis 4000 Tote im Straßenverkehrs, fast alles menschliches Verschulden, teils auch Vorsatz, 40000 Infektionstote in den Krankenhäusern zum großen Teil beruhend auf unzulänglicher Hygiene/Desinfektion, also menschliches Verschulden - was für eine Heuchelei). Noch viel weniger sind daher dies paar "Reichsbürger" mit waffenrechtlichen Erlaubnissen ein Problem.
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