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MarkF

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  1. Von Ausgewogenheit keine Spur, als geradezu hämisch habe ich die damalige "Empfehlung" des Herausgebers enpfunden, einen Leserbrief zu schreiben. Selbst wenn dieser abgedruckt werden sollte (meine LB werden durchaus nicht ganz selten abgedruckt): Wie soll man in einem vom Umfang sehr, sehr, sehr begrenzten Leserbrief eine Art Gegendarstellung bringen? Mal abgesehen davon, daß sie an dieselbe Stelle mit demselben Aufmacher gehört. Nun ja. In seiner Selbstgerechtigkeit ist der Herausgeber nur über die wirtschaftliche Schiene zu packen - oder eine mindestens eben so weitreichende Publikation, in der diese Verhaltensweise der FAZ angeprangert wird.
  2. Da muß ich Dir leider widersprechen. Es gint kaum einen Beitrag, eine Meldung in der FAZ, in dem nicht die zivilen AR15 etc. als Sturmgewehre bezeichnet werden.Jdes Mal weise ich die Red. auf den Fehler hin, jedes Mal wird es ignoriert. Und anläßlich der letzten Schmähschrift von RG hatte ich eine Diskussion mit dem Herausgeber, die mir den Eindruck vermittelt hat, daß die FAZ starrköpfig, uneinsichtig und wie die Grünfaschisten hinter dessen Hetze steht. Das ist schon nicht nur mehr unschuldige Unwissenheit, zumal ich der Meinung bin, daß man von einer Zeitung wie der FAZ und deren eigenen Anspruch wirklich erwarten kann, daß Fachwissen vorhanden ist oder sich besorgt wird oder - und spätesten nach den letzten Protesten gegen RGs Hetzschriften - seine Pamphlete vor dem Abdruck der "Gegenseite" oder wenigstens irgendeinem Fachkundigen zum Kommentieren gegeben wird.
  3. Der Krampf wird von Hundertausenden, Millionen gelesen, und zwar anders als der Quatsch bekannter Schrott-Zeitungen, den man eher ignorieren kann, mit dem Vorverständnis, daß man der FAZ trauen könne, und von Leuten, deren Meinung eine gewisse Wichtigkeit besitzt. Was ist eigentlich im Detail von der Liste der angeblichen 240 Sportwaffenopfer zu halten, die auf der Homepage dieses "Vereins" hinterlegt ist? Hat das schon jemand mal überprüft, vor allem in Ansehung der etwa 2 Legalwaffenopfer jährlich, die das BKA ausweist ...
  4. Für die Nicht- oder Nichtmehr-Leser der FAZ: Alle Jahre wieder veröffentlicht die FAZ im Feuilleton auf S.11 auch wieder dieses Jahr das übliche Hetz- udn Schmähpamphlet des "Sachverständigen" (wie beim Autorennamen hingewiesen wird) RG. Im Netz, soweit ich sehen kann, legal nur als Einleitung http://plus.faz.net/evr-editions/2016-12-30/41523/305102.html zu lesen, aber bei den üblichen Verdächtigen wie mygully etc. gibt es in den entsprechenden Jahresfreds Links zur heutigen Ausgabe. Wer suchet, der findet. Der Inhalt ist die übliche Mischung als Halb- und Unwahrheiten, Polemik, dumpfe Attacken gegen die "Waffenlobby", die es geschafft habe, das hochlöbliche Ansinnen der EU-Kommision "halbautomatische Sturmgewehre" zu verbieten, zu Fall zu bringen, und ideologisierten Fanatismus. Der Autor entblödet sich nicht, nach wie vor wie die EU-Kommission eine Verbindung zwischen den Terrorakten der letzten Jahre und Legalwaffen, also Sportwaffen (so richtig hetzt er ja nur gegen Sportschützen, aber anscheinend weiß er gar nicht, welche Schätze so mancher Sammler besitzt), herzustellen, und behauptet: "Das Gemetzel im Pariser Konzertsaal Bataclan (neunzig Tote) wurde mit Kalaschnikow-Sturmgewehren im halbautomatischen Modus angerichtet." Als Lobby müssen die drei einschlägigen Fachzeitschriften und die "vielen" email-Zuschriften der Betroffenen herhalten - absonderliche Vorstellungen hat dieser Mensch. Wenn wir Betroffenen und durch emails an die Abgeordneten des EU-Parlaments wenden, dann sind wir die "Waffenlobby". Dann behauptet er, die "Privatwaffenfanatiker" - das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen, ausgerechnet dieser Mensch bezeichnet uns, die sich nur verteidigen und alle Sachargumente auf ihrer Seite haben, als "Fanatiker" - würden "drohen, täuschen, lügen" und führt hierzu F.Gepperth an: "So behauptete der Präsident des Bundes Deutscher Sportschützen (BDS), Friedrich Gepperth, auf einer Konferenz zur EU-Waffenrechtsnovelle in Brüssel im November, es habe in Europa in letzter Zeit nicht ein legales halbautomatisches Gewehr gegeben „mit irgendeiner Beziehung zum Terrorismus. In Deutschland haben wir in den letzten 25 Jahren keinen einzigen Missbrauch eines halbautomatischen Gewehrs.“" und weiter: "Richtig ist: Der Sportschütze Anders B. hatte 2011 im Ferienlager auf Utøya (Norwegen) auch mit einem legal erworbenen halbautomatischen Sturmgewehr (Ruger Mini-14) gemordet. 1999 hatte ein Neonazi und Sportschütze beim Amoklauf in Bad Reichenhall (Bayern) mit dem gleichen Modell ein Nachbarehepaar erschossen." Und immer wieder die pösen, pösen, "halbautomatischen Sturmgewehre". Ich kann zwar nachvollziehen, daß bestimmte Menschen aufgrund einer festen Überzeugung nie eine Waffe anrühren und sich auch gegen Angriffe nicht verteidigen würden, auch wenn es bescheuert ist. Man könnte auch nachvollziehen, wenn man Kurzwaffen als besonders "gefährlich" (weil eben fast ausnahmslos bei entsprechenden Straftaten verwendet) ansieht, auch wenn natürlich deren Verbot absolut unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig wäre. Ich weiß und verstehe aber beim besten Willen nicht, wie man einen derartigen Hass - von Abscheu kann man schon nicht mehr reden - gegen Schußwaffen, die ein militärisches Aussehen haben, besitzen kann. Bedenkt man, daß in Deutschland noch nie eine Langwaffe mit dem äußeren Erscheinungsbild einer aktuellen Militärwaffe, einem "Sturmgewehr", bei einer Straftat verwendet wurde, kann man dies nicht anders als mit einer psychischen Störung, einer Geisteskrankheit, erklären. Aber damit ist der Autor ja in guter bzw. schlechter und einschlägiger Gesellschaft. Und dann wundert er sich, daß sich "Waffenlobby durchgesetzt" habe. Diesen Schmutz, diese Unwahrheiten kann man gleichwohl nicht unkommentiert stehen lassen. Würde der Mensch in irgendeinem Käseblatt, einer Parteizeitung der Grünen oder Linken oder auf seiner Homrepage das absondern, wäre das nicht ... naja. Aber das die FAZ so einen teilweise offenkundigen Unfug abdruckt .... man möchte es nicht glauben. Der kluge Kopf, der hinter der FAZ steckt, befindet sich eindeutig nicht (mehr) auf Seiten der Redaktion. Die FAZ muß in protestierenden Leserzuschriften ertrinken. Haut in die Tasten .... Da ich nicht allwissend bin und mir nicht alles merken kann: Nach meiner Erinnerung haben die Terroristen in Paris vollautomatische AKs verwendet und natürlich auch im VA-Modus geschossen. Besitzt hierzu jemand dezidierte Erkenntnisse und Belegstellen? Oder behauptet der Autor hier etwa tatsächlich die Wahrheit? Was ist mit dem behaupteten Neonazi in Bad Reichenhall: Hatte der wirklich ein legal besessenes Ruger Mini-14 als HA oder einen anderen HA verwendet?
  5. Der einzige Weg für einen Sachverständigen, eine vom Schießsport ausgeschlossene Waffe als für den Schießsport geeignet zu testen, ist, wenn er im Bedarfsfall nachweisen könnte, daß dies eben die ausnahmsweise Zulassung blablabla zum Ziel hat. Wobei im Bedarfsfall wohlfeile Behauptungen alleine wohl eher nicht ausreichen dürften. Sollte man die zuständige Waffenbehörde dazu bewegen können, dies dem SV schriftlich zu bestätigen, dann dürfte dies auch die Verbands-Wettkampf-Zerberi ruhigstellen. Letztlich erscheint mir dies aber als reine Theorie. Ich wäre sehr überrascht, wenn eine WaffBeh dies bescheinigen würde, und ein "Überreden" oder Überzeugen der Verbands-Wettkampf-Zerberi ohne so ein Papier erscheint mir noch unwahrscheinlicher. Was bleibt ist die praktische Erprobung der Funktionstauglichkeit, die auch Sammlern offensteht - die dies verneinenden VG-Entscheidungen sind Humbug -, dies aber nicht im Rahmen eines Wettkampfes. Und je nach Verein und Aufpasser bzw. dessen Engherzigkeit wird man auch da auf Granit beißen.
  6. Smiley hin oder her, aber Du solltest nicht über Dinge urteilen, die zu beurteilen Dir die Kompetenz fehlt. Du wärest der erste, der lauthals schreit, wenn Du einen Prozeß deswegen verlierst, weil Dein RA angeblich etwas nicht oder zu knapp vorgetragen oder nicht ein Dutzend Mal vorgetragen hat, damit es (vor allem bei einer elektronischen Akte) nicht überlesen wird.
  7. Du holst Dir bei Deiner Waffenbehörde eine Importerlaubnis. Kostet um die 20,-. Die schickst Du an den Verkäufer. Ggfs. - das kann er bei seiner Waffenbehörde erfragen - auch eine Kopie Deines Ausweises und Deiner WBK. Mit diesen Papieren holt er bei seiner Waffenbehörde die Exporterlaubnis. Wie es dann weitergeht liegt an euch. Die einen bemühen einen Spezialkurierdienst. Die anderen pfeifen auf alles und packen den Kram in ein normales Paket. Nur wenn Du selbst abholst und dabei die Waffe in AT selbst beförderst solltest Du Dich zuvor bei der für die Exporterlaubnis zuständigen Behörde darüber informieren, ob Du hierzu - etwa aufgrund der Export-/Importerlaubnis - berechtigt bist. In BE ist dies so. in DE ist es nicht so. In CH mußt Du als Privatmann in jedem eine inländische Erwerbserlaubnis beantragen, darfst dann damit aber auch im Land transportieren. Die Rechtslage in AT kenne ich nicht im Detail - angeblich soll ein Versand nur an Händler zulässig sein, was bedeutet, daß die Exporterlaubnis möglicherweise nicht erteilt wird, wenn als Transportart Versand angegeben ist und Du als Privatmann als Importeur. Füchse beschreiben eine Übergabe der Waffe am Grenzstreifen, wenn eine Übergabe in AT nicht möglich ist, und wie es dann tatsächlich geschieht ....
  8. Die Sache ist bei weitem nicht so trivial wie sie scheint. Zwar ist die kaufvertragliche Abnahme (nicht zu verwechseln mit der Abnahme im Werkvertragsrecht) idR nur eine Nebenleistungspflicht; gleichwohl kann auf sie geklagt werden und die Anwendung der Unmöglichkeitsregeln ist nicht ausgeschlossen. Wobei genau genommen Unmöglichkeit von Anfang vorliegen würde, wenn der Käufer bei Vertragsschluß noch nicht erwerbsberechtigt war. Egal. Gleichwohl ist dies alles hier nicht einschlägig, denn auch wenn der Käufer persönlich mangels Erwerbserlaubnis nicht im waffenrechtlichen Sinn erwerben können sollte, so kann er doch den Besitz auf einen entsprechende beauftragten und bevollmächtigten Berechtigten übertragen lassen, sei es durch Abholung, sei es durch Übersendung, z.B. an einen (anderen) Händler. Ebensowenig wie der Käufer des Kaufpreis persönlich (gar durch Übergabe) oder aus seinem eigenen Vermögen bezahlen muß ist er verpflichtet, die Waffe in seinen Besitz zu übernehmen: Sofern er dafür sorgt, daß der Verkäufer in rechtlich zulässiger Weise die Waffe "los" wird, also an einen Berechtigten mit Wirkung für bzw. gegen den Käufer übergeben kann, erfüllt er seine kaufvertragliche Pflicht. An einen Fall der Unmöglichkeit könnte man nur denken, wenn etwa aufgrund einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung überhaupt niemand mehr zum Erwerb/Besitz der Waffe berechtigt wäre. Allerdings würde dann wohl auch ein Fall des Wegfalls der Geschäftsgrundlage vorliegen. Ein (einseitiges) Rücktrittsrecht des Käufers, weil nur er nicht (mehr) zum Erwerb berechtigt ist/wird, besteht jedenfalls nicht. Das wäre ja noch schöner.
  9. Was willst Du wissen? Wie man Waffen aus F importiert? Du brauchts einen Franzosen, der bereit ist, nach D zu exportieren. Nach meiner unmaßgeblichen Erfahrung ist kaum jemand dazu bereit. Selbst bei den Hädnlern findest Du kaum jemanden. Aber das will ich jetzt nicht gegen die Franzosen wenden - auch deutsche Hädnler sind kaum zum Export bereit. obwohl in D Export und Import waffenrechtlich einfach und billig sind. Die Vorgehensweise ist wie immer: Du holst D die deutsche Importerlaubnis schickst sie zusammen mit den zusätzlichen Papieren, die die franz, Behörde entgegen der EU-Regelung zusätzlich haben will, an den Exporteur, und der holt bei der Behörde (ist m.E eine einzige Behörde in F) die Exporterlaubnis ein. Ist der Exporteuer etwas pfiffif packt er alles in ein neutrales Paket und schickt es Dir. Ist er es nicht, dann mußt Du abholen (und vorher klären, ob Du wie in Be mit den Import/Exportpapieren besitze darfst, fallls es nicht nur ein paar km bis zur Grenze sind und Du kein Risikso siehst) oder er beauftragt einen sauteuren Spezialspediteur,. Oder Du wendest Dich an die F. Waffen-Helfer. Ich mag ihn zwar nicht, weil er auf Anfragen kaum antwortet, aber vielleicht liegt es ja an mir und Dir wird geholfen Er sitzt im Badischen, hat eine Art "Filiale" in F, Nähe der Grenze, über die er F/D-Im-/Export bequem durchführen kann und es nicht allzu teuer ist (von den anfallenden Gebühren der Behörden abgesehen). Wichtig zu wissen ist vielleicht, daß nach F-Recht Verschluß und Waffe nicht gemeinsam versendet werden dürfen (und auch beim Transport getrennt sein müssen). Gutes Gelingen !
  10. Wie mehrfach erläutert interessiert im Waffenrecht das Eigentum nicht. Lassen wir mal die Frage einer (un)denkbaren staatlichen Entschädigung bei Wafenverboten außen vor brauchst Du Dich waffenrechtlich um Eigentumsfragen nicht zu kümmern. Wer es aber dennoch wissen will, der soll sich mal mit dem BGB ab 929 BGB befassen, Abstraktionsprinzip usw., da hilft auch wikipedia und googlen. Kurz gesagt: Eigentum erwirbt man in D durch Einigung und Übergabe. Damit ist NICHT die schuldrechtliche Einigung - der Kaufvertrag - gemeint sondern die sachenrchtliche Einigung über den Eigentumsübergang und die tatsächliche Übergabe der Sache. Im täglichen LEben fallen viele Akt oft zusammen, häufig auch konkludent, weswegen es dem Laien nicht auffällt, aber bröselt man es auf oder hat man eine etwas atypische Situation, dann könnte man - wenn man will - die einzelnen Rechtsakt erkennen. In dem genannten Beispiel: K und V einigen sich über den Kauf/Verkauf der Waffe, schrfitlich, email, mündlich: Das ist die schuldrechtliche Einigung, der Kaufvertraf. Ob K bezahlt ist dabei ohne Bedeutung, allenfalls stellt die Bezahlung die konkludente Annahme des Angebots des V auf Abschluß eines KV dar, etwa wenn K nach dem Preis fragt, V ihn nennt und K als Antwort überweist. Vereinbaren die Parteien, daß die Waffe rst später abgeholt und dabei das Eigentum übergehen soll (regelmäßig konkludent, weil ein vorheriger Eigentumsübergang zwar möglich, aber umständlich ist und der Laie mangels Kenntnis davon dies auch nie vereinbart), dann erfolgt die sachenrechtliche Einigung über den Eigentmsübergang eben bei Abholung, regelmßig natürlich auch nur konkludent, weil nur in Lehrbüchern die Vertragspartner entsprechende ausdrückliche Erklärungen abgeben. Regelmäßig schlägt K auf uns äußert, daß er die Waffe abholen möchte, und V schiebt sie ihm wortlos oder mit "Da ist sie2 herüber - und das war´s. Alles konkludent. In der Praxis gibt es nur einen häufigen Fall des Eigentumsübergangs durch Besitzkonstitut, wie es fachlich heißt, nämlich wenn die Waffe zunächst an einen befreundeten Händler oder sonstwie Berechtigten gehen soll und K erst dann die Waffe waffenrechtlich erwerben soll, wenn die Erlaubnis da ist, die entsprechende Zeit versrichen oder er sonstwie endlich berechtigt ist. Dann einigen sich K und V über den Eigentumsübergang und es erwirbt der Händler den Besitz für den K , besitzt für diesen, und dadurch (Besitzkonstitiut) erwirbt K auch Eigentum. Allerdings nicht den waffenrechtlich allenfalls (weil der zivilrechtliche Besitz nicht nicht dem waffenrechtlichen Besitz übereinstimmt) allein maßgeblichen unmitttelbaren Besitz. Wer das jetzt nicht verstanden hat und bei Lektüre der §§ 929 ff BGB und der dortigen Regeln zum Besitz ab § 854 BGB die Ohren anlegt, der braucht sich nicht zu schämen, denn das geht den meisten Jurastudenten über längere Zeit so und viele begreifen es auch nie.
  11. Wir RAe nutzen Fax, weil dies bislang die einzige anerkannte "sofortige" Möglichkeit der wirksamen Einreichung eines Schriftsatzes war (Telex hatte und hat ja praktisch kaum einer aus unserem Bereich). Und bis zu der Anerkennung von z.B. PC-Faxen war es ein weiter Weg und nach wie vor gibt es ein paar objektiv überhaupt nicht begründbare Sonderregeln (alles Richterrecht). Was aber nicht bedeutet, daß man sich auf die Sendebestätigung im positiven Sinne verlassen könne nur negativ - fehlt sie muß man tätig werden, ist sie da darf man hoffen). Nach wie vor behauptet die Rspr., daß ein "o,k." oder "gesendet"-Vermerk nicht beweise, daß versendet worden und angekommen sei, nicht mal ans Anscheinsbeweis, die Beweislast umkehrend. Ich verstehe zwar nicht, wie eine solche einwandfreie Übertragung erfolgen und bestäötigt werden kann, ohne daß das Fax auch zugehe, und kenne nur Fälle, in denen die bei Gericht angeblich nicht eingegangenen Faxe irgendwann später doch auftauchten (also nur bei Gericht verloren gingen), aber so ist das mit den Herrschenden ... normale emals werden grds. nicht als wirksame Eingaben anerkannt, was man bei objektiver Betrachtug nicht aufrechterhalten könnte: Ein über VoIP versandtes Fax (sofern es durchgeht) unterscheidet sich "technisch" nicht von einer email. Aber das ist beim BGH offenbar noch nicht bekannt geworden. Bei einigen Gerichten kann man mittlerweile entsprechend signierte emails in das elektronische Gerichtspostfach schicken (vor allem VGen und FGen) und wir RAe bekommen derzeit das elektronische anwaltspostfach verordnet, für das wir teuer löhnen müssen und das natürlich nur den einen Zweck besitzt, die Kosten des Bedruckens des Papiers auf uns zu verlagern. Was von den Verantwortlichen nicht bedacht wird, daß man eine Akte ab einer gewissen (eher niedrigen) Seitenzahl nicht effektiv am Bildschrim bearbeiten kann (was nicht am Beharrungsvermögens der Juristen liegt sondern einfach an de Natur der Sache) und daher Richer aufgrund ihrer grundgesetzkich garantierten Unabhängigkeit (eigentlich die einzige Verfassungsregelung, die auch die BVerfG-Richter mit Zähnen und Klauen gegen jede auch nur eingebildete Beschränkungen durch die EU verteidigen werden ungeachtet ihrer "Kernbereich"-Formel aud den "Solange"-Entscheidungen - klar, sobald sie selbst betroffen sind verstehen sie keinen Spaß mehr) beanspruchen können, daß alles ausgedruckt wird, wieder und immer wieder und bei einem Richterwechsels, dakeine offizielle Akte, natürlich erneut wieder und wieder ... Und ausgedruckte emails - mehr kann man als "Beweis" ja ohnehin nicht vorlegen (was natürlich wie etwa das Vorlegen der Kopie eines Schreibens keine Beweis des Originals darstellt) - beweisen für sich allenfalls, daß der betreffende RA das, was er da vorlegt, ausgedruckt hat. Woher/wovon auch immer. Den Beweis des Inhalts/Erhalts einer bestimmten email kann man durch durch Zeugenbeweis des Empfängers erbringen (oder ausnahmsweise falls ein Gutachter bestätigen sollte, daß dies, was er auf dem PC des Empfängers gefunden hat, authentisch sei), ebenso mit dem Versenden. Ob ein Richter das durch Zeugen nachgewiesene Versenden einer email ohne Erhalt einer Fehlermeldung im Bestreitensfall im Wege der freien richterlichen Beweiswürdigung als Beweis auch des Zugangs bewertet liegt im Rahmen derselben. Die Sache ist keineswegs so einfach, wie man sich dies als Laie vorstellt, auch wenn es in der Praxis gerade dadurch entschärft wird, daß tatsächliche fast alle emails zugehen und nach Vorlage des Ausdrucks einer email regelmäßig nicht mehr deren Erhalt oder deren Versendes bestritten wird - und dann hat sich die Beweiserheblichkeit erledigt.
  12. Erst wenn auch die Verfassungsbeschwerden erledigt sind - so oder so.
  13. Das ist doch offenkundig. Nur ein Waffennarr möchte (seine) Waffen zuhause haben. Der nur auf Sport bedachte (Kader)(KK)Sportschütze hat an Waffen an sich kein Interesse und läßt sie daher dankend im Tresor des Vereins. Folglich disqualifiziert schon der Antrag auf Erteilung einer Besitzerlaubnis. Ganz übel natürlich sog. Sammler. Die haben ja nicht einmal das Feigenblatt des Sportschützenwesens. Diese besitzen Waffen weil sie diese toll finden. Wie kann man solchen Leuten nur eine Waffenbesitzerlaubnis geben. Es gibt Interessen, die disqualifizieren eo ipso.
  14. Du brauchst mir nichts zu erzählen, ICH kenne das Gesetz im Gegensatz zu den Vereins- und Verbandsyogis., Lies bitte noch einmal was ich geschrieben habe und vergleiche das Gesetz - Bescheinigung über die Geeignetheit etc. der Waffe und Vereinszugehörigkeit und Trainingsregelmäßigkeit - mit dem, was die Verbände und Vereine noch immer behaupten, zu tun: Befürworten. Da gibt es nix mehr zu befürworten, es gibt nur etwas zu bestätigen. Objektiv überprüfbar. Plus die zusätzlichen Anforderungen, die Verbände für die Bescheinigungen aufstellen. Aber ich mag an dieser Stelle dies nicht wieder und wieder durchkauen.
  15. Ach. Das ist also keine Gängelei. Ich achte selbst auf das Einhalten der Regeln und brauche und will dazu keinen weiteren Aufpasser in Form des Vereins und Verbands. Zuma gerade die sehr groß darin sind, über gesetzliche Anforderungen hinaus zu gehen. Die leben ja immer noch in den früheren Zeiten des "Befürwortens" und bilden sich ein, bei der Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen wertend mitwirken, gar mitentscheiden zu dürfen/können. Nein, solche Oberbüttel braucht kein Mensch und auch wenn sie sich bislang auf einen reinen Sevice beschränken sollten wird sich dies über kurz oder lang zu weiteren Hindernissen aufwerten wie etwa bestimmte Formulare, bestimmte Fristen, bestimmte Inhalte ... dann werden nur Trainingsevents akzeptiert, die eine Verbandsdisziplin oder dem Verein genehme Disziplin betreffen usw.
  16. Deine Gedanke ist durchaus zutreffend und in der Tat haben wir ja § 126 StGB. Denn kanntest Du natürlich nicht, was wieder einmal, ein schönes Beispiel für die Fragwürdigkeit eines Rechtssystems ist, das zwar Strafen ohne Ende auswirft, aber nicht dafür sorgt, daß der Bürger die Strafandrohung bzw. Verbotsnorm auch kennt und bei Licht betrachtet ob ihrer Masse und der Vordringlichkeit anderen Wissens auch nicht kennen kann. Du wirst viele Juristen, auch RA-Kollegen, finden, die diese Norm ebenfalls nicht definitiv kennen. Warum die Norm hier nicht greift? Das Delikt muß in seinen wesentlichen Zügen konkretisiert sein. War hier offenkundig nicht der Fall. § 126 StGB schützt den öffentlichen Frieden, so daß die Drohung geeignet sein muss, den öffentlichen Frieden zu stören. Das ist aber nur dann der Fall, wenn die Drohung die konkrete Besorgnis begründet, daß "der Friedenszustand oder das Vertrauen in seinen Fortbestand in Teilen der Bevölkerung erschüttert oder deren Neigung zu Rechtsbrüchen angereizt wird". Kurze Anekdote: Ich war sehr junger RA (ist also schon eine Zeitlang her :-)) und arbeitete übergangsweise in einer kleinen Kanzlei, in der auch Scheidungen anfielen. Auch, naja, eher pro-bono-Sachen. In einer solchen Sache aus dem eher prekären Milieu vertrag ich die Ehefrau gegen ihren Noch- und bald Ex-Gatten, einem eher kleinwüchsigen aber umso feurigeren (heute kann ich darüber lächeln) gebürtigen Italiener. Wir Ehe wurde geschieden, das war klar, und auch der Rest ging eher zum Vorteil meiner Mandantin aus - und am Ende der Verhandlung sprang der nunmehr Ex-Gatte auf und schrie mir in Gesicht "Ich stech Dich ab, Du Schwein". Das war noch zu einer Zeit, als der Staat in Form der Justiz noch keine Angst vor dem Volk hatte (oder vielleicht provokativer formuliert die Urteile besser waren), also noch keine allgemeine Eingangskontrollen erfolgten. Ja, man mag es nicht glauben, damals gab es bei Gerichtsgebäuden keine Wachen, man konnte als Bürger einfach hineinspazieren. Unglaublich ... ;-). Nun ja, der Mann wurde zur Ordnung gerufen, was folgenlos blieb, und ich trollte mich meiner Wege, nicht ohne in den Folgezeit etwas mehr auf meine Umgebung zu achten. Da ich in der Lage bin, diese Zeilen zu schreiben, hat Freund Hitzkopf seine Drohung aber nicht wahr gemacht. Einige Jahre später aber klingelte der Postmann nicht zweimal sondern nur einmal, denn ich öffnete sofort, da ich ohnehin an der Tür war - und für einen Moment gefror mir das Blut in den Adern, den vor de Tür stand Freund Hitzkopf, nicht mit einem Messer sondern unserer Post in der Hand. Das Erkennen war offenkundig gegenseitig, aber er zog gleichwohl kein Messer aus dem Stiefel sondern nur einen Kugelschreiber aus der Jacke, um mich den Erhalt einer Briefsendung quittieren zu lassen. Klar, in seiner südländischen Erregung hat er einen Totschlag, vielleicht sogar Mord (obwohl, wenn ein RA gemeuchelt wird kann es kein Mord sein und auch sonst würden ihm alle Milderungsgründe zugestanden werden, bis hin zu einer Bewährungsstrafe ;-)) angedroht, aber natürlich so unkonkret und als Drohung auch ersichtlich (naja) nur aus einer Erregung heraus, daß es wohl nicht einmal für ein Ermittlungsverfahren gereicht hätte. Also, zurück zum Fall, hier war keines der in § 126 geschützten Rechtsgüter verletzt, dagegen sehr wohl die Ehre der Richterin (und natürlich auch des Staats bzw. der Justiz, auch wenn dies nicht so offen kommuniziert wird), daher war völlig richtig, daß nur ein Ehrdelikt zur Ahnung gelangte. § 241 wäre hier mangels konkreten Bezug zu einer Person nicht einschlägig, plus objektiv erkenjbare Ernstlichkeit usw. - habe gerade keinen StGB-Kommentar zur HAbdm wer es genauer wissen will mag sich in die nächste Gerichts- oder Jur.Seminarbibliothek begeben. Was mich an den ganzen Geschichten eher stört ist, daß die Beantragung eines anscheinend offiziellen Dokuments (ich kannte es bislang nicht), also eine legitime und legale Handlung, zu einem Verdacht führt, der eine Durchsuchung zur Folge haben kann und sicher auch wird, wenn die Behörden dies wollen. Dabei kann man sich doch problemlos vorstellen, daß es Leute gibt, die lediglich so stolz auf ihre deutsche Staatsangehörigkeit sind, daß sie sie gerne als Urkunde gerahmt an die Wand hängen. Ich würde sie zwar gerne gegen die Schweizer Staatsbürgerschaft eintauschen und daher eine solche Urkunde nicht beantragen, aber es sollte jedermann freigestellt sein, ohne irgendwelche staatliche Repressalien befürchten zu müssen. Was für ein sogenannter Rechtsstaat ....
  17. Ich erwarte den Tag, an dem LWB, die sich in Leserbriefen AfD-freundlich oder Merkel-kritisch äußern, mit vergleichbarer "Begründung" die Zuverlässigkeit abgesprochen wird.
  18. Da bin ich aber anderer Meinung. Die bestehende Gängelei durch den Verband bzw. die Verbände bei Bedürfnisbescheinigungen etc. ist schon schlimm genug. Wenn auch noch Schießnachweise über den Verband erfolgen müßten (ja, ich weiß, ist noch nicht so), auf deren Formblättern, Anträgen, mit entsprechenden Gebühren und Fristen ... auch eine Methode, das Hobby zu vergällen.
  19. MarkF

    Kein Generalverdacht

    Der Grund ist doch klar: Auf diese Weise lassen sich formal höhere Zahlen generieren. Relevant für die Frage der Sicherheit bzw. Gefahr durch LWB sind ja nur die durch einen LWB oder mittels einer gestohlenen/entwendeten Legalwaffe ermordeten Menschen (einschließlich Totschlag). Aber das sind ja zumindest durchschnittlich so wenige, daß man schon ein ausgeprägter Fanatiker sein muß, um sich darob aufzuregen. Bezieht man aber alle Fälle ein, vor allem auch die Selbstmorde, dann hat man gleich viel höhere Zahlen und kann dann verschleiernd von Toten durch privat besessene Legalwaffen schwafeln,ohne sich dem Vorwurf der Lüge aussetzen zu müssen. Der normale Leser versteht dies aber wie geplant anders, nämlich als Morde durch Legalwaffen, und berücksichtigt nicht, daß die Zahl überwiegend aus Selbstmorden besteht, also irrelevant ist. Natürlich steht es jedem frei, sich das Leben zu nehmen, und wenn er es mit seiner eigenen Schußwaffe in seinen eigenen vier Wänden macht, am besten noch mit einem unmittelbar vorhergehenden Anruf bei der Polizei, damit diese die damit herrenlos gewordene Waffe gleich sicherstellen kann, dann ist das besser als sich vor einen Zug zu werfen oder sich in der Öffentlichkeit sonstwie vom Leben zum Tode zu befördern (allerdings freuen sich Grüne, Grafe & Co. naürlich gleich zweifach über jeden LWB, der sich mit einer seiner Waffen entleibt).
  20. MarkF

    Kein Generalverdacht

    Nicht nur insofern. Auch zählen für Grüne, Grafe & Co. z.B. rund 4.000 Verkehrstote überhaupt nicht und auch die 4-8 Bltizschlagtote jährlich sind keine Zeile wert, von den zig tausend Krebs- und Herzschlag-/Schlaganfalltoten, de auf ungesunde Lebensweise zurückzuführen sind, nicht zu reden. Aber jeder mit einer möglicherweise Legalwaffe gemeuchelte Mensch wird hochgepuscht, als sei eine Kleinstadt ausradiert worden. Aber das ist ja nichts neues.
  21. MarkF

    Kein Generalverdacht

    Danke für den link. Kommt mir zwar bekannt vor, aber gleichwohl wird mir beim Lesen wieder übel. Diese heuchlerischen Schleimscheißer, diese verbappte, Pseudogutmenschen-Mischpoke. Aber bei Olympia, Biathlon usw. Medallien fordern. Als ob das vom Himmel fallen würde, als ob man nicht hunderte, tausende von Breitensportlern braucht um einen Top-Sportler zu finden. Allerdings sind, ich muß es wiederholen, die Vereine, die Verbände, wir alle, selbst schuld daran. Immer nur in der Defensive, immer kleine Brötchen backen, so wird das nie besser, nur schlechter.
  22. Anläßlich der Ermittlungsergebnisse des Freiburger Studentinnenmordes überschlagen sich die Politiker und Medien mit der Mahnung, man dürfe wegen der auf diesen 17jährigen Afghanen hindeutenden Hinweise nicht alle "Flüchtlinge" über einen Kamm scheren. Das ist vom Grundsatz her richtig, aber das sollten die Medien endlich auch beherzigen, wenn mal wieder mit einer Schußwaffe gemordet wird und gar eine Legalwaffe im Spiel sein könnte. Denn dann wird immer gegen alle LWB als Mörder gehetzt und gewettert. Schreibt daher entsprechende Leserbriefe an die großen Tageszeitungen, die ihr lest oder zur Kenntnis erhaltet. Nachtrag: Für die FAZ wäre dies leserbriefe@faz.de. Aber immer die volle Absenderanschrift angeben, ohne 100%ige Identifizierbarkeit wandert alles gleich in die Tonne.
  23. Man kann es mit der Selbstkastration auch übertreiben. Stempel ... hrmpf! Warten wir ab, was uns diese Politikermischpoke demnächst ins Pflichtenheft schreibt. Wir müssen sie da nicht noch auf solche Ideen bringen.
  24. Er ist offenbar ein Querulant und niemand mag Querulanten ... gleichwohl etwas sonderbar. Das VG muß von sich aus den Sachverhalt und die relevanten Umstände ermitteln und darf diese Geschichte mit der vernichteten Jägerprüfung nicht einfach ignorieren ....
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