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Die holen Jeden raus, der irgendwie verdächtig erscheint. Zumindest habe ich so den persönlichen Eindruck gewonnen PI Furth im Wald-GPG , Klick -->>
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Ich gehe, auf Grund der Örtlichkeit, von Schleierfahndern aus... Die dürfen das und manchmal habens auch ihren Grund dafür. Muss mit bekannter Klientel zusammen hängen Mich habens dort auch schon kontrolliert, aber trotz Jimny nicht gleich zerpflückt Blöd kommen muss man den BUPO´s dort grad nicht
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Ein Springmesser ist auch ein Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff springt... Könnte man so sagen wollen. Ok, das Messer hat einen Eigentümer und kein Polizist darf Einem das Eigentum einfach so wegnehmen und zu Hause in den Müll schmeissen. Es geht, im Kern, darum, dass das WaffGes für Alle im Buntland Gültigkeit hat. Wie gesagt... An anderer Stelle wird sich massiv darüber aufgeregt, dass Behörden "versagen, in dem sie nicht reagieren" Also, was denn jetzt? Dem Kopftuchträger nimmt mans weg und hängt ihn gleich noch auf? Der "Polnische Brotzeitler" hingegen, den lässt man damit unbescholten davonziehen? Immerhin ists eine verbotene Waffe! (glaub ich nun kaum, dass sich der BUPO geirrt hat...) Der Polnische Brotzeitler hatte einfach Pech.. zur falschen Zeit am falschen Ort (wobei wir ja nicht wissen, das für eine Figur das sonst so ist). Die BUPO´s haben ihren Job gemacht. Aus fertig !
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Ich möchte mir das gar nicht ausmalen, wenn der Mann das Messer behalten hätte dürfen, in der nächsten Stadt Jemanden damit absticht und dann heraus kommt, dass er das Messer nach einer Kontrolle mitnehmen durfte. Eidt, er hats ja gar nicht benutzt, sondern, Teilzitat: "Der Mann gab den Beamten gegenüber spontan an, dass er das Messer als Brotzeitmesser nutze. Zur Sache wollte er sich aber nicht weiter äußern. Doch das, was der Mann ihnen da auftischen wollte, ließen die Beamten nicht gelten." Teilzitat Ende So, und jetzt ihr.... (Ich erkenne auf dem Foto kein Springmesser.... ) (Dass ein BuPo seinen Job gemacht hat, ist nur mehr als korrekt!) https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/messer/
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Wenn das Mitführen von einem Springmesser mit 11cm Klingenlänge im Buntland verboten ist, dann ist es das nicht nur für den eingefleichten Buntländer, sondern ausnahmslos für Alle! Auch für Polen! Dass der Mann das WaffGes nicht kennt, ist kein Argument. Wenn ich in Polen etwas mache, was gegen dortige Gesetze verstößt, wird das wohl auch geahndet werden. Also... "bitte weiter gehen, es gibt nichts zu sehen!"
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Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt
gipflzipfla antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Ja, und? Weideschlachtung, korrekt ausgeführt, bedeutet Streß- und Leidvermeidung für die Tiere. Man darf den Landwirten gratulieren, dass sie sich durchgesetzt und nicht aufgegeben haben !- 97 Antworten
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Zitat "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Art 13. (1) Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden." Zitat Ende Wird ja immer wieder gerne dazu gesagt.. Aber es ist eh keine Durchsuchung der Wohnung
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Antrag europäischer Feuerwaffenpass - Einladung notwendig?
gipflzipfla antwortete auf HeavyGauss's Thema in Waffenrecht
Du kannst Dir, völlig konform mit Bestimmungen zum WaffGes, Deine Einladung auch selber schreiben Hier gibts irgendwo einen Thread, wo Italiener von Deutscher Staatsmacht so richtig gevögelt wurden.... Es ging ja um die, beispielhaft, verlinkte Ausschreibung.... Du solltest also meine Aussage dazu im Kontext betrachten Edit meint, ich könnte natürlich Deinen Einwurf auch als allgemeine Aussage zu dem Thema betrachten wollen, falls sie als solche gemeint ist. Bin da ja flexibel... Deutscher als Deutsch, oder so irgendwie -
Antrag europäischer Feuerwaffenpass - Einladung notwendig?
gipflzipfla antwortete auf HeavyGauss's Thema in Waffenrecht
Verwechselst Du das nicht mit einer Ausschreibeung, welche nicht gleichzeitig eine Einladung, sondern lediglich die Bekanntgabe eines geplanten Bewerbes ist ? Teilzitat, beispielsweise: "LSPLT. Erich Bohn Kaplangasse 16 4053 Haid 0660 / 41 98 925 E-Mail: fam.bohn@aon.at ___________________________________________________________________________________________ AUSSCHREIBUNG ZUM Oö-Cup FFWGK 2023 Im Auftrag des OÖ. Landesschützenverbandes sind alle Sportschützen/innen eingeladen, an diesem offiziellen Cup teilzunehmen. Teilnahmeberechtigt sind alle Schützen, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erbringen, einem Landesschützenverband angehören - dadurch versichert - und mit den Regeln und Sicherheitsbestimmungen des Österreichischen Schützenbundes vertraut sind." Teilzitat Ende Damit ist ein Österreichischer Landesschützenverband gemeint.... Sollten Ausländer mitmachen wollen, bedarf es dazu einer Einladung durch den Veranstalter (wird der Grenzer so sehen wollen, falls es eine Kontrolle gibt!) -
Antrag europäischer Feuerwaffenpass - Einladung notwendig?
gipflzipfla antwortete auf HeavyGauss's Thema in Waffenrecht
..das müssen die Deutschen sein, die sich Österreich als neuen Lebensmittelpunkt ausgesucht haben -
Antrag europäischer Feuerwaffenpass - Einladung notwendig?
gipflzipfla antwortete auf HeavyGauss's Thema in Waffenrecht
Falsch, in diesem Falle. Da wird einem das Leben schwer gemacht, von einer Behörde ! -
Antrag europäischer Feuerwaffenpass - Einladung notwendig?
gipflzipfla antwortete auf HeavyGauss's Thema in Waffenrecht
Unterschrift mit drauf wär halt schon recht. Auch wenn man es so nicht sehen möchte, aber eine Einladung ist ein Dokument. Es dient ja zur erlaubten Mitnahme einer Waffe ein ein EU-Nachbarland. Ohne dieser Einladung, dem Nachweis des Grundes zu Mitnahme seiner Waffe(n) kein erlaubter Grenzübertritt. Zur Frage an sich steht alles in dem von mir verlinkten Artikel. -
Antrag europäischer Feuerwaffenpass - Einladung notwendig?
gipflzipfla antwortete auf HeavyGauss's Thema in Waffenrecht
Nein, die Einladung vorzuweisen ist absolut unnötig! Die Argumentation (abgesehen von der, sehr eindeutigen, rechtlichen Grundlage): der EUFWP ist ab Ausstellung 5 Jahre lang gültig. Sollst Du etwa für jede Mitnahme Deiner Waffen(n) ins Ausland einen neuen EUFWP austellen lassen ? Was Du allerdings haben musst, ist eine Einladung des ausländischen Veranstalters, oder eine Jagdeinladung, mit welcher Du den Grund der Mitnahme von Waffen ins Ausland belegen kannst Gehe direkt eine Etage höher mit Deinem Ansinnen und rede mit dem Vorgesetzten. Edit, lies Dich vorher hier zum Thema ein EuFWP... Einladung zur Ausstellung des EuFWP notwendig? N e i n ! Klick -->> -
Ich kann mich an einen Kuli erinnern, da stand drauf: "Geklaut bei Blachut!"
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Dem Buntlandbewohner, zur eigenen Sicherheit! Keine Macht Waffen dem Volke ! Eine weniger im Umlauf.... 0:0 Ich würde Dir ja wünschen, dass Du sie bekommen kannst. Aber aus dem Teil jetzt irgendein historisch wertvolles, unbedingt erhaltenswertes, Kulturgut konstruieren zu wollen, ist meiner Ansicht nach überzogen.
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Wem wäre mit dem Erhalt gedient, außer in diesem Fall Dir persönlich, als Interessenten? Öffentliches Interesse gleich Null... Ob es jetzt ein Eisen mehr oder weniger davon gibt.... Alles im Leben ist endlich. so what
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Hättest Dir besser ein Stück Damaststahl draus geschmiedet, zum Anfertigen eines Messers
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Weshalb denn? Willst Du übers Mittelmeer nach Afrika flüchten?
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Verdachtsunabhängige Kontrolle: Habe ich mich falsch verhalten?
gipflzipfla antwortete auf Freischütz's Thema in Waffenrecht
Wenigstens haben wir diesbezüglich noch etwas mehr an Freiraum, vergleichem mit Buntland. -
Verdachtsunabhängige Kontrolle: Habe ich mich falsch verhalten?
gipflzipfla antwortete auf Freischütz's Thema in Waffenrecht
Das Zitat wächst nicht auf meinem Mist... Ich habe nur den Pressetext zitiertn Man weiss ja nicht, als was sich der Mann ausgegeben hat. Das geht aus der recht dürftigen Pressemitteilung leider nicht hervor -
Verdachtsunabhängige Kontrolle: Habe ich mich falsch verhalten?
gipflzipfla antwortete auf Freischütz's Thema in Waffenrecht
...die Anleitungen dazu gibt es in diversen Foren. Mitlesen und sich dahingehend bilden, kann ja Jeder Habs verlinkt weil hier die Befürchtungen geäußert wurden. Und, siehe da, es gibt Nix, was es nicht gibt. -
Verdachtsunabhängige Kontrolle: Habe ich mich falsch verhalten?
gipflzipfla antwortete auf Freischütz's Thema in Waffenrecht
Polizei Simbach: Pressebericht vom 25.07.2023 Stand: 25.07.2023 14:00 Falscher Gemeindemitarbeiter Simbach a.Inn. Am 2207.2023 gegen 10.00 Uhr klingelte ein unbekannter Mann bei der Frau eines Sportschützen in Simbach a. Inn an der Haustüre. Er gab sich als Gemeindemitarbeiter aus und sagte, dass er den Waffenschrank überprüfen will. Die Frau des Waffenbesitzers wollte den Dienstausweis des Mannes sehen, worauf dieser sich unvermittelt entfernte. Zu Straftaten ist es nicht gekommen. Dennoch bittet die Polizei in diese Sache um Hinweise. Der Mann wird als ca. 50 Jahre alt beschrieben, dunkelblondes Haar, 1,75m groß, ca. 75 kg schwer. Er hatte eine Stofftasche und eine blaue Schreibkladde bei sich und sprach akzentfreies Hochdeutsch. Aktualisiert 25.7.2023 14:08 Polizei Pressemitteilung Quelle: https://www.pnp.de/polizei/landkreis-rottal-inn/simbach