Zum Inhalt springen

German

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    6.558
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von German

  1. Ich habe Deinen Beitrag so gelesen, dass Du die 4,6x30 mit 9mm AP vergleichst. Der Vergleich 4,6x30 und 5,56x45 steht natürlich nicht zur Debatte. Macht es aufgrund der Forensoftware IMHO nicht: Zu kommentierende Stelle markieren, warten bis die Forensoftware das "Auswahl zitieren"-Feld öffnet, Klicken. Und schon ist das gewünschte Zitat eingefügt. Dafür macht es aber deutlich, auf welchen Teil eines Beitrages man grade eingeht. Interessanter Punkt. Manch' einer, der heute schon kurze Gewehre einsetzt, scheitert ja jetzt schon an der Verwendung in den Raumschiessanlagen und stößt auf ungeahnte Kompatibilitätsprobleme...
  2. Und Westen auf dem Niveau der SK2 sind wie sehr verbreitet? Da bin ich mir nicht sicher. Kennst Du ernstzunehmende, dokumentierte Tests dazu? Die MP7 mit der von der Polizei verwendeten Munition aber ebenfalls. Und .223/5,56x45 FMJ ebenfalls. Wie die 4,6x30 und die 5,56x45 DK und FMJ ebenfalls. Und jetzt ist halt die Frage, ob ich soetwas benötige und wenn ja, wie ich mit der Umfeldgefährdung durch organisatorisch-taktische Maßnahmen umgehe oder ob ich sie einfach akzeptiere. Wenn ich tatsächlich feststelle, dass ich einen Durchschlag von SK4 benötige, will ich mich dann auf 100 m effektive Reichweite (unter günstigsten Bedingungen) einschränken oder nicht doch vielleicht ein Kaliber wählen, dass das Ganze auch über die 100 m hinaus schafft, die im urbanen Umfeld schnell mal erreicht sind. Hierzu bräuchte ich aber eine wirkliche Konzeption und eine tiefergehende Überlegung und Abschätzung. Von manchen Bundesländern weiss ich, dass soetwas nicht erfolgt und Beschaffungsentscheidungen auf ganz anderen Kriterien basieren, bei manchen Bundesländern vermute ich das und bei den restlichen Bundesländern befürchte ich es... zu hoffen wäre es aber. Wenn man das tun würde, bin ich mir nicht mehr sicher, ob man dann bei einer MP7 landen kann. Wenn man nur "etwas tun" möchte, dann schon eher.
  3. Nein, von Anfang an vorgesehen waren sie nicht. Die wurden erst hektisch nachgeliefert, als gewissen Wirkungen nicht erzielt werden konnten. Aber "essenziell" sind sie schon. Wobei die Waffe je nach verwendeter Munition dann Eigenschaften verliert, mit denen sie eigentlich beworben wurde. Eben, die Physik lässt sich halt nicht bescheissen. Dass es bedeutend mehr Verhaftungen von Terrorverdächtigen gibt, als es in die Tagespresse schafft. Ob sich der Verdacht dann tatsächlich immer bestätigt oder nicht, sei mal dahingestellt. Deswegen will man da vermutlich auch nicht immer sofort ein riesen Fass aufmachen (was beim Habitus heutiger Medien vollkommen verständlich ist). Aber es ist deutlich mehr los, als der deutsche Michel am Frühstückstisch so mitbekommt.
  4. Aber nur dann, wenn man auch die richtige Munition verwendet. Und auch dann nicht alle "gängige" Schutzklassen, die heute so von der Gegenseite getragen werden. Insofern ist das hier die richtige Fragestellung: Das sicherlich, auf welcher Fachkenntnis und welchen Entscheidungskriterien die entgültige Entscheidung aber basiert, ist fraglich. Leider habe ich schon zu viel von polizeilichen Beschaffungsentscheidungen und den dahinterliegenden "Überlegungen" mitbekommen, als dass ich da noch große Hoffnungen hätte. Die Beschaffung einer MP7 zeigt das erneut. Oder man könnte sich Gedanken über das verwendete Waffensystem, also die Kombination aus Waffe und Munition, machen und sich überlegen, ob man eventuelle Nachteile durch geeignete Munitionswahl vielleicht ausgleichen kann. In ausreichendem Maße wirken und nicht nur treffen. Im polizeilichen Kontext für die Lagen, für die diese Waffen jetzt beschafft werden, sehe ich das als ziemlich relevant an. Über die komplette Tätigkeit der Polizei ist das Ganze eher irrelevant, da die tatsächliche Gefahr, die von bewaffneten und mit Schutzwesten ausgestatteten Terroristen in Deutschland ausgeht, eher homöopatisch ist. Für die Betroffenen ist das dann trotzdem doof und keiner weiss, ob sich das nicht in Zukunft noch ändert. Zumindest passiert derzeit viel in diese Richtung, was glücklicherweise noch nicht in irgendwelche Shootouts auf offener Straße gemündet hat und nicht groß an die Öffentlichkeit kommt. So ist es in Paris und Belgien zumindest mehrfach gewesen. Auch wenn das in Deutschland noch nicht in diesem extremen Maß vorkam, muss man damit rechnen, dass solche denkbaren Taten hierzulande ähnlich ablaufen würden. Die (Art der) potentiellen Täter sind die Gleichen. Nein, eigentlich ist die MP7 eine Waffe für Leute, die sehr unwahrscheinlich ihre Waffe benutzen müssen, aber dennoch eine dabei haben sollen, die zumindest ein bisschen besser ist als eine Pistole und ihnen erspart, ein richtiges Sturmgewehr mitzuführen, weil das im Kontext ihres Jobs zu unhandlich ist. Diesbezüglich könnte man fast meinen, dass das auf die Polizei ja schon wieder zutrifft. Da die Waffe aber nur in besonderen Lagen aus dem Fahrzeug mitgenommen wird, relativiert sich dieser kurze Gedanke schon wieder. Die MP7 wurde als Personal Defence Weapon für Fahrer, Gerätebediener und Piloten entwickelt, "für Profis gegen Profis" ist die sicherlich nicht gedacht. Das haben manche "Profis" aber aus Bequemlichkeitsgründen ignoriert bzw. ihren Beschaffern, die sich vom Hersteller haben bequatschen lassen, haben das nicht gewusst. Und da es in Deutschland so selten zum Schusswaffeneinsatz durch die Polizei kommt, gibt es nicht ausreichend praktische Erfahrungen, die dieses Defizit deutlich machen. Hoffen wir also einfach, dass deswegen nicht irgendwann mal jemand unnötig deswegen umkommt. Bisher ist es scheinbar gut gegangen... ...in den USA sind die meisten Waffen in 5,7x28 nach den ersten Einsatzerfahrungen wieder sang- und klanglos aus dem Polizeidienst verschwunden. FWIW.
  5. Das Ding misst die Bewegung der Waffe vor und auch nach der Schussauslösung und hilft sogar dabei, die vermutlichen dabei gemachten Fehler zu analysieren. Das Ding lässt sich auch auf Trockentraining, Training mit scharfer Munition und der Verwendung mit Airsoftwaffen einstellen. Spätestens mit dem letzten Softwareupdate ist die App richtig gut und sehr präzise geworden. Was die elektronik analysiert passt ziemlich gut mit dem beobachteten Ergebnis auf Scheibe/Fallplatte zusammen. Einziger Nachteil: Man benötigt eine Waffe mit Schiene bzw. Picatinny-Aufnahme und durch den dort montierten Sensor passt sie - wie PNM ja schon richtig zu den Lasern angemerkt hat - nicht mehr in "normale" Holster. Irgendwas ist halt immer...
  6. Die eine Hälfte meiner größeren Bestellung dort lief auch super... ...und bei der zweiten Hälfte grenzte Verhalten, Verzögern und Rückzahlungsgebahren schon hart an unseriös. Gut nur, dass ich ein unheimlich geduldiger Mensch bin. Und scheinbar kommt das ja nicht nur einmal vor sondern regelmäßig. Insofern muss man halt überlegen, ob man die Sachen so dringend haben will, dass man dieses Risiko eingeht.
  7. Lächerlicherweise: Ja. Wenn die Vorrichtung das Ziel beleuchtet bzw. einen Zielpunkt ausstrahlt (und genau das ist der Zweck, den Du erzielen möchtest), dann ist sie verboten. Nicht nur an der Waffe montiert sondern auch schon für sich alleine. Daher ist es auch egal, ob eine solche Vorrichtung an einer "echten Waffe" oder z.B. einer Airsoftwaffe montiert ist. Ist die Vorrichtung nicht per se schon durch ihre Konstruktion zweckbestimmt, sondern wird der Zweck erst durch Zusammensetzen mehrerer Komponenten erreicht, ist das derzeit eine gewisse Grauzone. Aber Erkennbarkeit der Zweckbindung jedenfalls ist der Punkt des Erlaubten überschritten. Wenn Du Dir was zusammenbastelst, was z.B. aus einer Airsoftwaffe und einem Laser besteht und am Ende keine Schusswaffeneigenschaft mehr hat und auch nicht alleinestehend für eine Waffenmontage geeignet ist, dann dürfte das noch auf der guten Seite von Grau sein. Allerdings ist da der Nutzen für's Training zu bezweifeln. Was Du eigentlich suchst, lässt sich mit dem Stichwort SIRT-Pistole zusammenfassen. Aber wenn Du Laser-Trainingspatronen schon als "verdammt teuer" bezeichnest, brauchst Du da nicht drüber nachzudenken... Kurzum: Warte lieber, bis Du Deine eigene Waffe hast und trainiere dann mit der ganz klassisch. Bevor Du Dir daheim irgendwas Falsches aneignest, wäre es auch besser, das mit einer guten fachlichen Begleitung zu tun.
  8. Lies' mal §12 WaffG genau. Die Begrenzung auf höchstens einen Monat findet sich in Abs. 1 Nr. 1, die Nr. 3 kennt diese Monatsfrist nicht, da steht genau genommen nicht einmal "vorübergehend". Lediglich WaffVwV Nr. 12.1.3.2 stellt klar, dass Nr. 3 nicht zur Umgehung des Verbots der Dauerleihe genutzt werden soll, trotz (oder grade wegen) dieser Anmerkung lässt sich daraus aber lesen, dass Leihdauern über einen Monat grundsätzlich möglich sind.
  9. Sicher? Ich nicht...
  10. Weil das eine Gesetzeslücke ist, die durch falsche bzw. nicht zu Ende gedachte Definitionen und Formulierungen entstanden ist. Mehrschüssige Repetierwaffen, die Flintenmunition verschiessen, sollten nie auf die neue Gelbe WBK sondern auf die Grüne. Dadurch, dass man vergessen hat, dass es auch "Büchsenläufe" für Flinten (wir merken schon an der Formulierung: die Dinger sind dann immer noch Flinten...) gibt, haben das einige Waffenbehörden trotzdem eingetragen. Andere tun das nicht mehr oder haben es nie getan. Der Gesetzgeber wird das zu gegebener Zeit anpassen und in den entsprechenden Gremien wird/wurde das Thema bereits behandelt. Das Thema wurde allerdings bereits in epischer Breite im Forum diskutiert, einfach mal die Suchfunktion nutzen.
  11. Das sollte ihm aber nicht "eher latte" sein. Aber er hat diesbezüglich natürlich keinen Kontrollauftrag geschweige denn irgendwelche rechtlichen Kompetenzen. Es fällt nur früher oder später auf ihn zurück, wenn seine (mutmaßlich vereins-/verbandsintern "sachkundig" gemachten) Mitglieder mit seinen Bedürfnissen falsche Eintragungen in den falschen WBKs haben... Immer noch eine Automatische Schusswaffe i.S.d. Gesetzes. Das ist vollkommen unabhängig vom Laufprofil. Das macht es nicht richtiger.
  12. Das ist ja schön und gut, aber der DSB ändert mit seiner Sportordnung sicher nicht das Waffengesetz. Und nach dem ist der Eintrag einer Selbstladeflinte, auch wenn diese "nur zweischüssig" ist, auf eine neue Gelbe WBK* nicht korrekt. §14 Abs. 4 WaffG und die Begriffsbestimmungen im Anhang geben das nicht her. Eine Gleichstellung einer Automatischen Schusswaffe mit Magazinbegrenzung mit einer Einzelladerwaffe gibt es nicht. *Auf eine alte Gelbe WBK natürlich auch nicht.
  13. Vielleicht kommst Du selber drauf, wenn Du mal nachdenkst.
  14. Nur im Detail hapert's dann immer wieder. Wobei die Qualität und manche Funktionalität (leider nicht alle) ja gar nicht mal zur Diskussion steht. Technisch gute Lösungen gibt's von HK so einige. Primärer Kritikpunkt ist eben die Verfilzung im Beschaffungsprozess und die sich daraus ergebenden Folgen und Konsequenzen. Und da hat Shodo vollkommen Recht, wenn er sagt, dass dadurch das eine oder andere Mal bessere Optionen rausfielen, weil... isso...
  15. Mit Blick auf die letzten... sagen wir mal 10 Handwaffenneubeschaffungen der Bundeswehr: Welche Ausschreibungen? Und wie langfristig waren die denn? Und wie waren sie formuliert? Und wie oft innerhalb des einen oder anderen Ausschreibungszeitraums wurden solche Dinger zurückgerufen? Waren sie wirklich offen oder so formuliert, dass nur ein Bieter eine Chance hat(te)? Unter diesen und anderen Aspekten würde ich als potentieller Anbieter\Hersteller auch keinen Cent in die Hand nehmen, bevor die Mischpoke sich nicht neu sortiert und es bei einer Teilnahme an so einer Ausschreibung nicht nur drum geht, als Streichangebot dabei zu sein, um den Anschein zu wahren... Wo ist denn z.B die Ausschreibung des G36-Nachfolgers? Es sollte ja eigentlich nicht so schwer sein, die grundlegenden Anforderungen an ein Sturmgewehr zu Papier zu bringen. Sollte man meinen. Wenn es nicht die Bundeswehr wäre. Oder wartet und verzögert man wieder aus strategischen Gründen, weil die Entscheidung ja eigentlich schon gefallen ist?
  16. Wenn man nicht immer erst wenn's schon fast zu spät ist, schauen und kaufen würde, wäre das nichtmal ein Problem. Aber dafür bräuchte man ja soetwas wie ein Konzept oder zumindest ein wenig institutionalisierte Ahnung von dem, was man da tut.
  17. Bringt halt nix mit den schönen Töchtern, wenn die Beschaffer immer in den gleichen Dorfpuff gehen, weil sie nix anderes kennen und nie aus ihrem Kaff rauskommen. Und dann arbeiten da noch Verwandte. Nennt man dann glaube ich Inzucht...
  18. Das Ausleihen geht als Mitglied einer schiesssportlichen Vereinigung aber auch ohne WBK. Insofern entzieht man Dir keine "vorteilhafte Rechtsposition". Die WBK ist auch nicht der Nachweis der unbeanstandeten Zuverlässigkeitsüberprüfung oder der Nachweis der Sachkunde. Sie ist nur eine Folge davon. Ein Leihausweis ist sie aber nicht. Dafür sieht der von Dir zitierte §12 WaffG andere Möglichkeiten vor, auch wenn diese wenig bekannt sind. Mir stellt sich eher die Frage, wieso jemand Waffen abgeben möchte.
  19. Bautz hat (zwar nicht perfekt ausformuliert) in Seinem Beitrag, den Du aufgegriffen hast und weswegen ich das kommentiert habe, wohl durchaus die Möglichkeit der Leihe durch den Verein gemeint: Die WaffVwV greift das Thema auf (schau' da vielleicht nochmal rein), erläutert es ein wenig detaillierter als das WaffG selber, schränkt diese Form der vorübergehenden Überlassung aber nicht auf das Überlassen von Vereinswaffen durch einen Verein ein, das WaffG tut dies auch nicht. Es fordert aber eine Mitgliedschaft in einer schießsportlichen Vereinigung und einen Berechtigten, der Inhalt der Weisung und die dadurch eingeräumten Befugnisse deutlich erkennbar und nachprüfbar (aka "schriftlich") formuliert. Und ja, die WaffVwV verbietet sogar in Nr. 12.1.3.2 eine Leihe über das gesamte erste Jahr der Mitgliedschaft. Diese Formulierung zeigt aber auch, dass die Monatsfrist nicht zwangsläufig gilt. Genau gesagt steht da "Insgesamt ist von einer auch zeitlich an konkrete Aufgaben gebundenen Freistellung auszugehen." Daher sollte man diese Möglichkeit nur gut dosiert und vorsichtig einsetzen.
  20. Du hast Dir aber schon mal den gesamten Absatz 1 des §12 WaffG durchgelesen, oder? Insbesondere Nr. 3 b) solltest Du Dir nochmal anschauen... Und ja, das ist selten und die Wenigsten wissen, dass das möglich ist. Vom Waffengesetz gedeckt ist es aber. Ich würd's auch nicht tun, wenn ich es vermeiden kann. Lieber mitfahren und selber vor Ort sein.
  21. Und ab da wird es komplex, da es bei den ca. 550 Waffenbehörden in 16 Bundesländern und Waffenscheinen verschiedenen Alters bzw. Ausstellungsdatums die wildesten Kombinationen gibt, angefangen von persönlich auf den Mitarbeiter ausgestellten WS ohne Aufführen der Firma bis hin zu WS, in denen nur der Unternehmer steht und "Mitarbeiter auf dessen Weisung" ebenfalls Waffen führen dürfen... Die häufigste Variante, die ich derzeit mit recht aktuellem Datum sehe, sofern denn noch individuelle Waffenscheine ausgestellt werden, ist die Bezeichnung des Unternehmens und Inhabers als zusätzlich aufgedruckte obere Zeilen, dann die namentliche Nennung und in den Auflagen die Einschränkung auf dienstliche Tätigkeiten.
  22. Der Waffenschein ist "nur" ein Erlaubnissschein, also eine zur Dokumentation und zum Nachweis für berechtigte Stellen vorgesehene Papierform einer ansonsten immateriellen Erlaubnis. §46 Abs. 1 WaffG fordert, dass man bei zurückgenommenen oder widerrufenen (und damit wohl letztendlich auch bei abgelaufenen) Erlaubnissen die Erlaubnisurkunden zurückzugeben hat. Demnach ist hier ein Kreislauf mit Rückgabe vorgesehen. Du kannst zwar das Stück Papier vernichten, üblicherweise fordert die Behörde aber die Rückgabe von Erlaubnisdokumenten. Wenn Du dieses selber vernichtet hast und die Reste nicht mehr besitzt, kann das doof sein. Du bist letztendlich über den Verbleib nachweispflichtig. Demnach müsstest Du die Behörde über die geplante Vernichtung in Kenntnis setzen - und dabei wird sie Dir aller Voraussicht nach zu verstehen geben, dass Du sie bei ihr abzuliefern hast. Der Waffenschein selber ist zwar nicht direkt in den Vorzeigepflichten des §39 WaffG erwähnt, man kann aber davon ausgehen, dass die Behörde das analog handhaben will. §46 Abs. 1 beinhaltet den WS aber auf jeden Fall. Das wohl am ehesten nicht. Er ist - wenn denn in dieser Konstellation gegeben - auf seinen Namen ausgestellt und der papierförmige Nachweis der immateriellen Erlaubnis zum Ausüben der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen für ihn. Das aber (heute üblicherweise) nur auf Weisung des Geschäftsführers/Unternehmers bzw. dessen Beauftragten und nur bei der tatsächlichen Durchführung eines konkreten Bewachungsauftrages. Das Bedürfnis der Erlaubnis ist an das Bedürfnis des Unternehmens bzw. des Unternehmers gekoppelt, wird von diesem für seinen Mitarbeiter nachgewiesen und basierend darauf dem Mitarbeiter auf einem (heute üblicherweise) mit dem Unternehmen gekennzeichneten WS bescheinigt.
  23. Ich weiss, dass das ganz sicher nicht bequem ist, eine MP5 dauerhaft einsatzbereit verdeckt zu führen. BTDT. Nur mit sich herumtragen, damit's bequemer aber dann eben im Angriffsfall nicht sofort zugriffsbereit ist, bring ja auch nicht wirklich was. Und offen wird kein Md... sowas rumschleppen.
  24. Im jeweils einschlägigen Landesrecht zur Durchführung des Waffengesetzes? Beispielhaft für NRW ist das die "Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes": https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=1&anw_nr=2&gld_nr= 7&ugl_nr=7111&val=5152&ver=0&aufgehoben=N&keyword=&bes_id=5152&typ=Inhalt Für die anderen 15 Bundesländer darfst Du Dir die analogen Regelungen gerne in Eigenleistung raussuchen, solche und ähnliche Passagen sollten sich überall finden lassen...
  25. Aber ohne irgendwelche Belege, oder? Daraus ein... ...zu konstruieren, halte ich für gewagt. Nicht, dass das nicht grundsätzlich denkbar wäre, aber rein aus Praktikabilitätsgründen und der Kriegswaffenthematik ist es doch schon recht unwahrscheinlich. Vor allem wenn man da von mehr als Einzelfällen ausgeht. In welchem Zusammenhang und in welcher Form soll denn von einem MdB eine MP5 zur Abwehr von Angriffen geführt werden? Offen getragen? Verdeckt? Im Fond/Kofferraum des Fahrzeugs? Klingt eher ein wenig nach Räuberpistole, die man Dir da aufgebunden hat. Manch' einer erzählt viel, wenn der Tag lang ist...
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.