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Ziemlich platt, findest Du nicht ?
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Schon möglich.
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Woher weißt Du denn, dass ich hierzu keine eigene Meinung habe, hm ? Also ich fand Eure Diskussion recht interessant und sehe es so wie CM. Grüssle SBle
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Haste denn ein Bedürfnis dafür, hm ?
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Der darf halt nur dahin fahren, wo es frei ist. NRW bleibt dann unter sich (wie Bayern)...
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Eine "Rakete" der Firma Blaser.
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Äh, hat der gute Mann irgendwas falschgemacht ?
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Hängt stark vom Umfang an. Alleine für das Shirt von Mausebär wirds Tage dauern... Und wech !
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Wieso, sind doch genau fünf Smilie-Blöcke.
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Kleine Anmerkung: bevors zum Verwaltungsgericht geht, kann erst mal Widerspruch eingelegt werden, den das zuständige Regierungspräsidium bearbeitet. Also gibts noch Hoffnung im Vorverfahren. Das mit den Schalldämpfern ist allerdings nach wie vor eine heiß umstrittene Sache und man darf gespannt sein, was sich da noch so tut in den nächsten Jahren...
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Antwort auf: Nein, ich stelle NICHT Frauen mit Waffen auf eine Stufe, und kenne sehr wohl den Unterschied. In diese Verlegenheit, lieber Wolli, bin ich bei diesen Zeilen nun wirklich nicht gekommen.
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Ich sag nur: 42 !
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Antwort auf: Es soll ja unter seiner Regierung niemandem schlechter gehen, sagte mal ein großer Soze, als er die Regierung übernahm... Es gab auch mal einen Mann mit Gemüsenamen an der politischen Spitze, der behauptete, dass man die deutsche Einheit aus der Portokasse bezahlt !
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Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
Sachbearbeiter antwortete auf Dobermann's Thema in Waffenrecht
Wo Du das schon wieder her hast. Ts ts... -
Da sieht man mal, wie viele "unzuverlässige" Waffenbesitzer es gibt. Und ab durch die Mitte ***
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Zählt als Überfall auf eine Tankstelle auch, wenn Ali mit seiner Großfamilie dort Chips einkauft ?
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Antwort auf: Mir ist kein weiterer Personenkreis bekannt dessen Risiko Opfer ein Straßtat zu werden ähnlich hoch ist. Ich lasse mich aber auch gerne eines besseren Belehren wenn jemand nachweisbare Zahlen nennen kann... mfg Harald Taxifahrer vielleicht ?
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Smithy: ich hatte bewusst zwischen Einbruch und Überfall differenziert. Wenn Hunde im Verkaufsraum von Tankstellen inzwischen generell verboten sind, passt der Vorschlag natürlich leider nicht mehr. Damals sind die Leutz aber wirklich oftmals wegen dem Hundi gekommen. Habs doch selbst gehört. Die Tankstellenurteile sind auch schon etwas älter (80er Jahre ?) und halten vielleicht einer heutigen Prüfung nicht mehr stand. Betrachten wir doch mal das Waffenbedürfnis ganz nüchtern. Bei einem Überfall während der Geschäftszeiten (der Täter wird sich einen Moment aussuchen, in dem der Tankwart gerade voll beschäftigt ist) stellt sich die Frage, ob ein schneller Zugriff auf eine Waffe überhaupt möglich ist. Zu prüfen ist, ob die Waffe sowohl geeignet ist als auch deren Erforderlichkeit. Die mit Videokameras ausgerüsteten Tankstellen dürften wohl auch eine höhere Abschreckungswirkung haben, oder ?
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Antwort auf: Antwort auf: Moin, ich frag noch weiter: Wie viele Überfälle gab es z.B. auf Politiker oder Staatsanwälte usw. Haben die auch ein Risiko von 1:16 ? Ich glaube nicht, schätze eher mal so 1:1000 oder 1:10.000.... tja, hier wären ein paar klagen mal angebracht... Dieser Personenkreis hat oftmals schon seine Leute, die auf ihn aufpassen. Nicht umsonst boomt die Security-Branche in den letzten Jahren ganz enorm.
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@Smithy: einen Wachhund kann man zu den Geschäftszeiten auch anketten. Die Einbrüche finden ja zumeist nicht am hellichten Tag, sondern im Schutz der Dunkelheit statt, oder ist das bei Euch in Bayern anders ? Und wenn man sich wegen einem Überfall tagsüber wirksam schützen möchte, kann der Wachhund ja "griffbereit" in der Nähe der Kasse bei Herrchen zur Verfügung stehen. Hab auch vor vielen Jahren schon in einer Tankstelle gejobbt, wo so ein Hundi war und viele Kunden sind sogar gerade deswegen gekommen, weil er immer so einen glasigen Blick drauf hatte. Konnte aber auch ganz schön garstig werden, der Gute. Zum Waffenschein reichts nach derzeitiger Rechtslage nicht, weil keine überdurchschnittliche Gefährdung gesehen wird bzw. aus diversen Urteilen hervorgeht, dass selbst ein mehrfach überfallener Tankstellenbesitzer kein Bedürfnis für den Erwerb einer Schusswaffe zur Verteidigung nachweisen kann (Waffenhändler übrigens rein aus ihrem Berufsbild heraus auch nicht - und das sagt schon einiges aus !).
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Antwort auf: Wenn das gesamte Gelände mit den verschiedenen Gebäuden alles zum befriedeten Besitztum des Tankstellenbesitzers gehört, kann er auch den Weg zwischen den Gebäuden ohne Waffenschein zurücklegen, sonst strenggenommen nicht. Krieg ich das schriftlich?? -- Hast es doch schon schriftlich hier vorliegen. Reicht das nicht ? --- Antwort auf: Generell stellt sich mir allerdings in diesem Zusammenhang die Frage, ob es immer so klug ist, einem Einbrecher mit vorgehaltener Waffe zu begegnen. Wenn die Situation eskaliert, kann sich weit mehr Ärger ergeben als der Verlust einiger versicherter Gegenstände. Soll er also die Ohren zuhalten und abwarten bis alles vorbei ist? Dann kann er sich die Alarmanlage auch sparen. Stört dann wenigstens nicht die Nachtruhe Nö, aber z.B. eine direkte und stille Alarmaufschaltung zur Polizei installieren und der Dinge harren, die er dann live vom Wohnhaus aus mit ansehen kann...
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Aha, da kommen ja noch Informationen nach. Wenn das gesamte Gelände mit den verschiedenen Gebäuden alles zum befriedeten Besitztum des Tankstellenbesitzers gehört, kann er auch den Weg zwischen den Gebäuden ohne Waffenschein zurücklegen, sonst strenggenommen nicht. Aber das wäre meines Erachtens Haarspalterei. Denn wer würde im Fall der Fälle nachfragen, in welchem der Gebäude sich die Waffe befunden hat, bevor sie zur Verteidigung bzw. Drohung eingesetzt worden ist. Generell stellt sich mir allerdings in diesem Zusammenhang die Frage, ob es immer so klug ist, einem Einbrecher mit vorgehaltener Waffe zu begegnen. Wenn die Situation eskaliert, kann sich weit mehr Ärger ergeben als der Verlust einiger versicherter Gegenstände. Mein Tipp: ein oder zwei Hofhunde (nein, meine Kampfkatze kriegt er nicht ) an der Tankstelle und vorbei ist es mit den Überfällen.
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Ohne anerkannten Verband gehts einfacher?
Sachbearbeiter antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Genau. Auch Siegfried hat im Nibelungenlied den Drachen besiegt. -
Das stimmt so nicht. Lies mal die Definition zum Führen vollständig durch. Da steht nämlich: "Im Sinne dieses Gesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt". Die Tankstelle zählt zu den Geschäftsräumen. Bezüglich der Aufbewahrung können sich in einem nicht dauerhaft bewohnten Gebäude allerdings Probleme ergeben, es sei denn man richtet sich nach § 13 Abs. 6 AWaffV und bewahrt dort nur bis zu drei Langwaffen auf und lässt sich nicht von den hohen Kosten eines Tresores der Widerstandsklasse 1 abschrecken. Ob die Waffenbehörde für den genannten Zweck eine Ausnahme von den Aufbewahrungsvorschriften erteilen würde, halte ich für nahezu ausgeschlossen. Edit: piff war schneller !