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  1. Auf den Seiten des VDB findet sich nun zum Sicherheitspaket die Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit Bericht: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/18102024_bundestag_stimmt_mehrheitlich_fuer_waffenrechtsaenderungen.html Das Springmesserverbot mit einjähriger Abgabefrist (§ 58 Abs. 24 WaffG) bzw. diese Enteignungsregelung kommt offenbar. Auch die Erweiterung der Erkenntnisquellen für die Waffenbehörde. So arg viel Milderung im Vergleich zum ersten Entwurf kann ich auf den ersten Blick nicht wirklich erkennen... Habt allseits trotzdem ein schönes Wochenende SBine
  2. Liegt mir leider nicht vor. Das IM BW verwies die Waffenbehörden jedoch zur Thematik auf eine erfolgte Abstimmung mit dem BMI. Gruß SBine
  3. In aller Regel wohl ein anderer nach § 3 Abs. 2 AWaffV staatlich anerkannter Sachkundeausbilder.
  4. .... aber die alten kennen die Ecken besser. :-) Das Schießbuch wird für die ersten zehn Jahre für den Verband geführt und wird im Regelfall nicht von der Waffenbehörde benötigt. Im Einzelfall (z.B. bei mehrfachen Vereinswechseln) kann es aber auch durchaus förderlich sein als anderweitige Art der Bedürfnisprüfung. Gruß SBine
  5. Meines Wissens wurde zu dem Thema von Seiten des BMI vor ca. drei Jahren ausgeführt, dass zu unterscheiden ist nach den Altbesitzmagazinen (mit Meldepflicht an die Waffenbehörden) und denen mit BKA-Genehmigung. Nur für letztere ist demnach ein Ier-Tresor vorgeschrieben. Für die anderen finden § 36 WaffG und § 13 AWaffV keine Anwendung. Begründung: Die angemeldeten Altbesitzmagazine sind vom Verbot befreit, die anderen als Ausnahme genehmigt. Gruß SBine
  6. Ah ja, danke. Könnte man dann in der Tat dann so auslegen. Was ist bei leeren gelben WBK ? Grüßle und schönes Wochenende SBine
  7. Für diese kommt die Remonstration in Betracht, denn rechtswidriges Handeln liegt nicht im Interesse eines ausführenden Sachberbeiters. Gruß SBine
  8. Steht wo ?
  9. Am Ende wurden über 270.000 Briefe generiert ! Klasse. Gruß SBine
  10. Die WaffVwV wurde hier noch nicht erwähnt und § 16 Abs. 2 WaffG steht hier wohl im Vordergrund: 16.1 Brauchtumsschützen haben nach § 16 Absatz 1 ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen sowie von bis zu drei Repetier-Langwaffen und der dafür bestimmten Munition, sofern das Bedürfnis durch die Bescheinigung einer Brauchtumsschützenvereinigung (nicht überörtlicher Verband), bei der der Brauchtumsschütze Mitglied ist, glaubhaft gemacht wird. Der Begriff „Brauchtum“ bestimmt sich nach objektiven Kriterien; auf die Selbsteinschätzung kommt es nicht an. Wichtiges Indiz für Brauchtum ist grundsätzlich die langjährige Tradition und Übung (z. B. bei den bayerischen Gebirgsschützen). Anknüpfungspunkt des Brauchtums ist entweder ein geschichtlicher Hintergrund, also das Nachstellen historischer Gegebenheiten oder Ereignisse, oder eine regionale Gepflogenheit (z. B. Vogel- oder Ostereierschießen). Voraussetzung für die Anerkennung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses nach § 16 ist jedoch immer auch die Feststellung des tatsächlichen Betreibens einer umfassenden und über die schlichte Nutzung der betreffenden Waffen hinausgehenden Brauchtumspflege im Sinne einer in Bezug auf die jeweiligen geschichtlichen Vorgänge oder Gepflogenheiten erfolgenden allgemeinen Auseinandersetzung und Betrachtung. Die beabsichtigte Nutzung von Waffen darf insofern also lediglich einen notwendigen Bestandteil einer derartigen Brauchtumspflege darstellen, nicht jedoch den alleinigen oder überwiegenden Zweck bilden. § 16 Abs. 2 WaffG verweist neben den Schusswaffen auf Waffen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG. Das sind neben den hier nicht relevanten Elektroschockern die "gekorenen Waffen" (Anlage 1 A1 UA 2 Nr. 2 zum WaffG). Ob sich auch hier bezüglich Verschärfung Messerregelungen was tun wird, wird man sehen. Gruß SBine
  11. Super ! Habe auch mitgemacht und hoffe, dass vor einer Änderung die erforderlichen Fachleute angehört und deren Stellungnahmen berücksichtigt werden. Gruß SBine
  12. Vor der Durchsuchung war er Berechtigter. Nun soll sich das ändern... SBine
  13. 24139
  14. Done. Gruß SBine
  15. Richtig, aber LongCovid gibt es trotzdem noch. Also eine trügerische Sicherheit, in der Du Dich da wiegst. Neben den ca. Problemfällen die ich kenne gesellen sich im übrigen noch drei Todesfälle nach Coronaerkrankung. Auch neulich in der Notaufnahme im Krankenhaus (brachte jemanden dort hin) hörte ich von den Ärzten der Intensivstation folgendes:" Schon wieder zwei mit Corona ! Hoffentlich packen die es diesmal...". Die armen Tröpfe wurden über den Flur an mir vorbeigerollt und sahen nicht wirklich gut aus.
  16. Ängste sind das nicht, nur logische Schlüsse zur Ist-Situation. Jede/r kann ja selbst entscheiden, welches Risiko er mit Corona eingehen möchte. Und dann gibt es halt auch Leute mit kranken Partnern in Krebsbehandlung, schlechtem Immunsystem, Asthma o.ä., für die man mitdenken muss. Ich für meinen Teil meide auf jeden Fall seit Anfang 2020 größere Menschenansammlungen in geschlossenen Räumen. Restaurantbesuche finden deshalb vorzugsweise draußen oder dort wo es gute Belüftungsmöglichkeiten in der Nähe gibt, statt. SBine
  17. Ja, ich kenne momentan ca. 20 Personen mit LongCovid persönlich. Bei vielen davon weiß ich, dass sie zuvor mehrfach gegen Corona geimpft worden sind. So ca. 10 % der Infizierten bekommen LongCovid. Bei den immer noch sehr hohen Infektionszahlen ist das kein Pappenstil und wer erst mal LongCovid hat, muss sich mit vielen Einschränkungen zurechtfinden bis hin zur Berufsunfähigkeit (das sind zwei von denen, die ich kenne - einer davon ist Anfang 20 !). Corona ist und bleibt mehr als eine gewöhnliche Erkältung. Das sollte man also nicht einfach auf die leichte Schulter nehmen, nur weil man selbst bislang Glück gehabt hat mit maximal leichten Symptomen (was es in der Tat ja zum Glück auch sehr oft so gibt). Ich bin aber überzeugt, dass die Infektion auch bei harmlosen Verläufen den Atemwegen nicht sonderlich gut tut. Ich selbst bin übrigens bis heute (zumindest wissentlich) coronafrei geblieben. SBine
  18. Ähm, wir haben immer noch Corona (plus bald noch mehr in Form von Mpox, Vogelgrippe 2.0 etc.). Scheint nur kaum noch jemanden zu interessieren, wenn man sich die Verhaltensweisen der Leute so anschaut... Nur diejenigen, die insbesondere LongCovid hautnah miterleben/erlebt haben denken so ganz anders. Gruß SBine
  19. German Kraut hat bereits alles gut auf den Punkt gebracht. Die AFD hetzt, stänkert und schürt überall Ängste in der Bevölkerung, um sich Stimmen zu beschaffen. Und dies (am schlimmsten ist es in Thüringen) auf eine Art und Weise, dass man nur noch k...zen kann... Ich sage dazu ansonsten nur noch, dass man aus der Geschichte lernen muss und nicht die selben Fehler der Vorfahren wiederholen darf. Sonst gehts mit Vollgas an die Wand. P.S. Und so viele Leute hier in Deutschland leiden auf extrem hohem Niveau. Darin sind wir Weltmeister. Ich verkenne dabei nicht, dass es wie in so vielen anderen Ländern dieser Erde richtig arme Würmer gibt, die es trotz allen möglichen Versuchen sauschwer haben durchs Leben zu kommen. Aber ich meine hier den sehr großen Teil der Bevölkerung, dem es gut geht und der trotzdem ständig jammert. Diese Leute sollten sich mal in anderen Ländern umsehen und dann nochmals nachdenken, wie es um den eigenen Zustand bestellt ist. Herzliche Grüße und den nicht AFD-Wählern einen schönen Abend SBine
  20. Kann ich leider nicht beantworten, da schon zu lange dort nicht mehr im Dienst. :-) Wenn ich heute entscheiden müsste, würde ich einfach ganz allgemein darauf hinweisen, dass am Ende der Sicherungskette kein Schlüsseltresor stehen soll und auch der Schlüssel - wie es für Besitzer von Waffen und Munition im § 36 Abs. 1 WaffG geregelt wird - vor unbefugtem Zugriff Dritter geschützt zu verwahren ist. Diesen Gedankengang sollte jeder Waffenbesitzer schon vor dem Urteil gehabt haben. Gruß SBine
  21. Ob radikal links oder radikal rechts ist natürlich beides schädlich für die Demokratie. Der kluge Wähler sollte das erkennen und diese nicht wählen. So einfach ist das... Gruß und schönen Tag noch SBine (gehe dann mal zum Baden bei dem tollen Wetter)
  22. Danke. Interessant dazu die Aussage des VDB: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/07062024_neues_schluesselurteil_aus_lueneburg_rueckt_ovg-muenster-urteil_ins_rechte_licht.html Die Waffenbehörden in NRW, die das Urteil für Rechtssetzung halten, handeln demnach alle rechtswidrig... Gruß SBine
  23. FAKT ist, dass die AFD zahlreiche Verbindungen zu rechtsradikalen Gruppen hat, sich auch in der Öffentlichkeit nicht scheut, das munter zu propagieren (auch wenn immer wieder versucht wird, das zu verneinen) und ganz klar eine große Gefahr für die Demokratie unseres Landes darstellt. Nicht umsonst steht diese seit geraumer Zeit unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, der nach dem 2. WBK genau deshalb eingerichtet worden ist, um Wiederholungen des 3. Reiches zu verhindern. Wozu es führt, wenn die Demokratie unterlaufen wird, muss ich hier wohl nicht näher erläutern. Wenn man nur ein Gramm Grips im Hirn hat, sollte man ganz rasch erkennen, dass die AFD keine Lösung der aktuellen Probleme ist, sondern einen Umsturz plant, der von der Bevölkerung so nicht gewünscht sein kann. Deshalb ist es auch extrem gefährlich, die AFD "aus Frust" zu wählen, auch wenn man nicht hinter deren Ideologien steht.
  24. ... wobei jede Tarifstelle eines Gebührenverzeichnisses bei auffälliger Gebührenbemessung auch durch einen Widerspruch hinterfragt werden kann. Von der Genehmigungsbehörde darzulegen ist dann, wie der Rahmen ermittelt worden ist. Bei GebührenVO der Länder ist das natürlich recht schwierig, aber so hat man wenigstens Gewissheit, ob das ganze so rechtmäßig ist oder der Klageweg beschritten werden sollte. Grundsätzlich bin ich keine Freundin der Rahmengebühr, denn damit kommt fast immer eine zu hohe Gebühr am Ende raus. In der Regel wird dazu zur Orientierung als Durchschnittsfall eine Gebühr ermittelt, die sich ungefähr in der Mitte des Rahmens bewegt. Vergleicht man diese mit dem intern ermittelten Stundensatz passt sie zumeist nicht annähernd. Absolut transparent und fair zu sich im Einzelfall unterscheidenden öffentlichen Leistungen sind Zeitgebühren mit z.B. Viertelstundensatz. Alle anderen immer gleichartige Leistungen wie z.B. Ein- oder Austrag einer Waffe, Ausstellung oder Verlängerung eines EFP etc. sollten mit einer Festgebühr bemessen werden, die ebenfalls den dafür erforderlichen Aufwand widerspiegelt. Gruß SBine
  25. Um Gottes Willen, das kann ich hier nicht so stehen lassen. Zu Risiken und Nebenwirkungen der AFD frag Deine Großeltern oder schau in die Geschichtsbücher !!! Diese gefährlich braune Suppe müssen wir hier in Deutschland kein zweites mal haben. SBine
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