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Gruger

WO Silber
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  1. Der Gegenseite ist das doch sowieso egal, was Herr Hainich schreibt.
  2. Nur weil du mit H4 nicht einverstanden bist, heisst das nicht das ein Bewilligungsbescheid oder Ablehnungsbescheid kein Verwaltungsakt im Sinne der Gesetze ist. Die Gesetzgeber könnten es auch anders nennen, haben sie aber nicht. Prognose: Das mit der Unterschrift und evtl. Verfassungsklagen wird ausgehen wie das Hornberger Schießen. Informiere uns, wenn da was rausgekommen ist. Bis dahin würde ich raten, die Schreiben ernst zu nehmen so wie sie sind.
  3. Ich zitiere mal das Verwaltungsverfahrensgesetz (sicher gibt es in den länderspezifischen Gesetzen ähnliche Bestimmungen): Automatische Einrichtung = Rechenzentrum bzw. Computer des SB Wenn du einen Antrag stellst, für den Schriftform vorgeschrieben ist, ist der Wisch ohne Unterschrift nur Klopapier. Das gilt an sich auch für Bescheide, wenn es nicht die "automatischen Einrichtungen" gäbe. Das ganze ist hilfreich bei zentral versandten Schreiben. Der Bescheid wird irgendwo am Ende der Druckstraße eingetütet und verschickt.
  4. Für behördliche Anwender aber ggf. ein Kaufargument.
  5. Nun bleibt doch mal ruhig und lächelt, es könnte schlimmer kommen!
  6. Ja das sollten die Mitgliedsländer also tun. So wie sie ja auch die anderen Richtlinien umsetzen sollten und ggf. noch was draufsatteln.
  7. Frag doch einfach die Wunschmenge nach.
  8. Das wäre aber gemeinsame Nutzung und nicht gemeinsame Verwahrung, die ja erlaubt ist :-)
  9. Ich hätte gern das Modell Kantholz in Klasse 4
  10. Gruger

    Waffen erben

    Oder man kauft auf gelb (wenns passt) was billiges im gleichen Kaliber dazu. Denn mehr Waffen bei Volker macht alle glücklich.
  11. Die infanteristischen Grundfertigkeiten muss man aber nicht auf dem Schießplatz üben :-)) Mir geht es tatsächlich auch um "da wäre mehr drin gewesen, wenn man nur wollte". Dieses halbgare "auf Sportordnung" militärisches Know How erhalten zu wollen ist doch an sich Quatsch. Natürlich habe ich auch nichts dagegen auf 300m mit der Privatknifte kostenlos zu schießen. Geht ja auch nicht anders, da man zwar im Auftrag des Herrn der Frau Ministerin unterwegs ist, aber ja kein dienstliches Gerät benutzen darf. Normalerweise müsste jedes Wochenende auf DVaG Schießtraining nach Bw-Regeln angeboten werden.
  12. Da die gelbe WBK grundsätzlich den Erwerb (auch) von Langwaffen erlaubt, kann man schon der Meinung sein, dass die ordnungsgemäße Aufbewahrung bei Antragstellung nachgewiesen werden muss. Ansonsten eben den VL-Revolver auf grün (also mit Verbandsbestätigung des Bedürfnisses) beantragen, das ist ja nicht verboten. Kostet evtl. mehr, ist aber immer noch billiger als ein A-Schrank.
  13. Das dienstliche Interesse kann doch sowieso verneint werden. Die RAG betreibt Schießsport. Im Rahmen des Schießsports gibt es dann kein nSAK etc. oder irgendwas nur entfernt Militär-angehauchtes.
  14. Für den Antrag auf die gelbe WBK stand bei mir keine Waffe drin, warum auch.
  15. Da für den Bestandsschutz auf den Besitzer des Behältnisses abgestellt wird, glaube ich nicht an deine negative Auslegung.
  16. Ich vertraue da ganz auf die Lobbyarbeit des DSB. Der sitzt ja mit allen Beteiligten am Tisch. www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Neues%20Waffenrecht/DSB_Poster_A4.pdf
  17. Natürlich nicht! Jetzt ein A-Schrank aus preiswerter polnischer Produktion. Oder B-Würfel.
  18. Der "Besitzer" (aka WBK-Inhaber) hat "Bestandsschutz", nicht das Behältnis. Bzw. das Behältnis genießt Bestandsschutz bei Fortsetzung der Benutzung durch den jetzigen Besitzer. Wenn die Tochter jetzt keine eigene WBK hat, wird sie ggf. in Zukunft einen 0er kaufen müssen. Auch wenn der A-Schrank heute schon ihr Eigentum ist. Sie "besitzt" ihn aber nicht, weil Papa die Schlüssel hat. So lege ich das jedenfalls aus und gehe davon aus, das es auch so gemeint ist.
  19. Ist die Postzustellung extra berechnet worden oder war die in der normalen Gebühr inkl.?
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