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Gruger

WO Silber
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  1. Ein auf 10 blockiertes Magazin ist eine Ladevorrichtung, die nicht mehr als 11 Schüsse zulässt. Hat aber Ggf. einen Magazinkörper, der auch zu einem 20er Magazin passt, je nach Kaliber. Verbotener Gegenstand: Magazinkörper. Einfach mal aus der Warte .450 Bushmaster betrachtet. Magazin = 5 Schuss. Mit 450er Follower ist bestimmungsgemäß keine Verwendung von .223 möglich. Magazinkörper problematisch, jedoch per Altbesitz geregelt.
  2. Weiternutzung von auf 10 blockierten Magazinen sehe ich unkritisch - bei bestehender Besitzberechtigung. Auf dem Stand jemand anderem überlassen sollte man dann aber nicht ? auch ein problemchen, was evtl. auf uns zu kommt
  3. Ich habe meine Barcode-Feile aber gerade verlegt ?
  4. Das schärfste was der Bürger dabei hat, ist ein schneidiges Lächeln. Und selbst das wird seltener.
  5. Das heißt immer noch PKZ, Genosse Bürger! https://de.m.wikipedia.org/wiki/Personenkennzahl
  6. Bald sowieso nur noch 10er Mag, dann schnappelt es nicht mehr so laut
  7. Interessant bei vorübergehendem Überlassen zur Aufbewahrung. Das zieht dann bei dir ggf. eine Kontrolle beim aufbewahrenden LWB nach sich? Überlassung im Rahmen des Bedürfnisses genauso. Der Aufbewahrungsort UND der Schrank ändern sich jeweils. Da wird sich der SB aber bedanken. Und während man in Villariba noch den Kontrolltermin vereinbart, ist die Waffe schon wieder in Villabacho...
  8. Da Waffennarr ja ein positiv besetzter Begriff ist, kann der Satz nur mit „sie wissen was sie tun.“ beendet werden.
  9. Erstmal müsste dieser Umstand eintreten, und das ist viel zu unwahrscheinlich als sich darum Gedanken machen zu müssen.
  10. So allgemein gesprochen stimmt diese Beobachtung *hüstel*
  11. Arbeiten auf dem Stand sind nunmal kein Training. Verbandsbescheinigung offenkundig nicht vorgelegt. Gericht führt zutreffend aus, dass 12/18 mit einer Waffe ausreichend ist. Lag hier laut Mitteilung nicht vor. Business as usual.
  12. Ja, das war auch nicht allzu spöttisch gemeint, sondern eher SitCom. Nach Gefühl nimmt man sowieso das Kaufdatum, weil es den Sachverhalt am besten trifft.
  13. Endlich wird hier mal eine Diskussion mit der gebotenen Ernsthaftigkeit geführt!
  14. "Ich hab ne Waffe erworben" "Wann?" "Also das müssen Sie doch wissen, immerhin machen Sie das beruflich!"
  15. Was außer "in einem Behältnis der Klasse B (siehe Akte) oder besser" (Aufbewahrung einer Kurzwaffe) soll denn dabei herauskommen? Die Maßnahme zur Aufbewahrung wurde doch schon bei Erwerb der Waffe nachgewiesen. Umbettung in ein gleichwertiges oder besseres Behältnis ist doch keine Änderung. Sonst müsste der LWB ja alle 2 Wochen melden, dass die eine Büchse jetzt im Tresor 2 steht und die Kurzwaffe nicht mehr in Nr. 1 sondern auch in 2 (Klasse 0). Im Übrigen ist der "Ort" nach meiner Meinung keine Maßnahme, die es nachzuweisen gilt.
  16. Also läuft es auf den fingierten Erwerb hinaus, weil dann der Computer nicht meckert. Mensch vs Maschine.
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