Zum Inhalt springen

Gruger

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    7.219
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von Gruger

  1. Nein. Es ändert sich, dass der Körper ggf. verboten ist. Das ist hinsichtlich Einführen eines Magazins in eine halbautomatische Schusswaffe schon ein gewisser Unterschied.
  2. Da steht aber auch nichts von Überlassung/Erwerb verbotener Gegenstände.
  3. Und der gilt für verbotene Gegenstände? Edit: Naja, ich ahnte schon das German schneller ist. Jedenfalls ist der Bestandsschutz eben nur für den Altbesitzer da. Der "Neuerwerber" hat für genau dieses Magazin ein Problem. Außer er darf das ?
  4. DSU, Kalibergruppe 3 (>8mm)
  5. Da sind wir irgendwie auf einer Wellenlänge ?
  6. Und nicht vergessen: Wer den Repetierer mit 30er Wechselmagazin auf dem Stand jemandem überlässt, überlässt eben nicht nur die Waffe, sondern auch den verbotenen Gegenstand. Da hätte ich einfach keine Lust drauf.
  7. Ein auf 10 blockiertes Magazin ist eine Ladevorrichtung, die nicht mehr als 11 Schüsse zulässt. Hat aber Ggf. einen Magazinkörper, der auch zu einem 20er Magazin passt, je nach Kaliber. Verbotener Gegenstand: Magazinkörper. Einfach mal aus der Warte .450 Bushmaster betrachtet. Magazin = 5 Schuss. Mit 450er Follower ist bestimmungsgemäß keine Verwendung von .223 möglich. Magazinkörper problematisch, jedoch per Altbesitz geregelt.
  8. Weiternutzung von auf 10 blockierten Magazinen sehe ich unkritisch - bei bestehender Besitzberechtigung. Auf dem Stand jemand anderem überlassen sollte man dann aber nicht ? auch ein problemchen, was evtl. auf uns zu kommt
  9. Nein. Nein.
  10. ... lade ich meine Magazine in der Nacht?
  11. Ich habe meine Barcode-Feile aber gerade verlegt ?
  12. Das schärfste was der Bürger dabei hat, ist ein schneidiges Lächeln. Und selbst das wird seltener.
  13. Meisterschaft mit Leihwaffe, ich brech ab...
  14. Immer schön langsam ?
  15. Das heißt immer noch PKZ, Genosse Bürger! https://de.m.wikipedia.org/wiki/Personenkennzahl
  16. Aber unter 7.5m fast immer!
  17. Und die Kladde hat mehr Beweiskraft, weil..?
  18. Bald sowieso nur noch 10er Mag, dann schnappelt es nicht mehr so laut
  19. Interessant bei vorübergehendem Überlassen zur Aufbewahrung. Das zieht dann bei dir ggf. eine Kontrolle beim aufbewahrenden LWB nach sich? Überlassung im Rahmen des Bedürfnisses genauso. Der Aufbewahrungsort UND der Schrank ändern sich jeweils. Da wird sich der SB aber bedanken. Und während man in Villariba noch den Kontrolltermin vereinbart, ist die Waffe schon wieder in Villabacho...
  20. Da Waffennarr ja ein positiv besetzter Begriff ist, kann der Satz nur mit „sie wissen was sie tun.“ beendet werden.
  21. Erstmal müsste dieser Umstand eintreten, und das ist viel zu unwahrscheinlich als sich darum Gedanken machen zu müssen.
  22. So allgemein gesprochen stimmt diese Beobachtung *hüstel*
  23. Arbeiten auf dem Stand sind nunmal kein Training. Verbandsbescheinigung offenkundig nicht vorgelegt. Gericht führt zutreffend aus, dass 12/18 mit einer Waffe ausreichend ist. Lag hier laut Mitteilung nicht vor. Business as usual.
  24. Ja, das war auch nicht allzu spöttisch gemeint, sondern eher SitCom. Nach Gefühl nimmt man sowieso das Kaufdatum, weil es den Sachverhalt am besten trifft.
  25. Endlich wird hier mal eine Diskussion mit der gebotenen Ernsthaftigkeit geführt!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.