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frosch

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Alle Inhalte von frosch

  1. An den Threadstarter, Noch einmal zusammenfassend zu Deinem Problem: Die Genehmigungsbehörde kann die gewünschte WBK ausstellen, die Genehmigungsbehörde kann aber auch eine 10-jährige Frist zur Wiedererlangung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit annhemen, weil ein wiederholter Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt. Ob diese Erlessensauslegung dann in Deinem Fall korrekt erfolgt ist, kannst Du in einem Verwaltungsgerichtlichen Verfahren feststellen lassen. Die Tendenz zur Dauer eines solchen Verfahrens ist grundsätzlich: Verfahren, die den Bürger belasten sollen werden zeitnah entschieden, Verfahren, in denenn Der Bürger die genehmigungsbehörde zu irgendetwas verpflichten will, haben viel Zeit. Hier kann dann evtl auch der Entschädigungsanspruch bei überlangen Verfahren helfen. https://www.staats-haftung.de/themenbereiche/rechtspflege/entschädigung-bei-überlangen-gerichtsverfahren/ Einsatz ca 1800,-- für die erste Instanz geschätzte Dauer bis zum Urteil: 8-18 Monate Jetzt musst Du entscheiden, ob sich das lohnt. Zu Deiner 08 und den Vogelschreck: Was "wirklich" war interessiert keine Sau. Es gibt die beiden Urteile (Strafbefehl steht einem Urteil gleich) und damit hat es sich. Zur 08 auch wenn die schon reichlich angegammelt war: Alleine das Griffstück ist schon gemehmigungspflichtig und wenn man einen Schuss aulsösen kann, war´s das halt... Ich habe nur einmal gegen meine Genehmigungsbehörde geklagt. 1. Instanz zu 90% Recht bekommen ca.1800 Euro / davon 10% selber bezahlen 2. Zulassungsbeschwerde der Genehmigungsbehörde abgewiesen. Kosten 1000 Euro zu 100% der Genehmigungsbehörde auferlegt. Das Ganze hat mich dann ca 35 Stunden Bearbeitungszeit gekostet, um die Fragen meines Anwalts zu bearbeiten (ich hatte einen puren Verwaltungsrechtler) und für die Prozessvorbereitung. Hätte ich vorher geahnt, welcher Aufwand auf mich zukommt, ich hätte es mir noch einmal überlegt... Gruß, frogger
  2. Super Qualitätsjournalismus: "Die Vorschriften des WaffG beschränkten in rechtmäßiger Weise das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. " Und ich meine einmal im Grundgesetz gelesen zu haben, daß ein Gesetz, welches ein Grundrecht einschränkt, dieses Grundrecht auch explizit benennen muss. Im Waffengesetz kenne ich keine Vorschrift, die in dieser Form das Grundrecht auf Meinungsfreiheit einschränkt.
  3. Das ist ein Lösungsweg. Die anfechtung muss unverzüglich erklärt werden, damit sie wirksam ist. Hatte mal bei Amazon einen 10k Cisco Switch für 30 Euro gekauft. Der Verkäufer hat auch angefochten. Warum nur?
  4. Manchmal sind mir Bayern sehr symphatisch ?
  5. frosch

    Neues vom Beitler

    Ich kapier jetzt gar nix mehr. Die Waffen sind nicht KWKG und nicht verboten. Trotzdem würde Beitler verknackt? Kapier ich nicht....
  6. Auf die Schnelle gelesen: Große Magazine sollen verbotene Gegenstände werden, Kuzwaffenmagazine > 10 Schuss sind verbotene Gegenstände, wenn der Besitzer eine Langwaffe hat, die für diese Magazine geeignet sind. Na Prost... frogger
  7. Moin! Meine Meinung: Bundeszentralregister ist OK, da offensichtlich alle Verfahren eingestellt wurden. Glück gehabt. Bei einem waffenrechtlichen Antrag wird zusätzlich Auskunft von der lokalen Polizei und dem Staatsanwaltschaftlichem Verfahrensregister eingeholt. Die dortigen Einträge können zur Annahme der persönlichen Ungeeignetheit/Unzuverlässigkeit auch ohne BZR Eintrag herangezogen werden. Man sollte daher eine Datenauskunft bei der Polizei SH und dem Staatsanwaltschaftlichem Verfahrensregister einholen und danach entscheiden, ob man einen Antrag stellt oder nicht. Wichtig ist, das es kein laufendes Ermittlungsverfahren gibt. Die Versagung des Antrages wird im Übrigen dann in diesem Fall im BZR verwerkt ? Einen KWS zu beantragen ist in diesem Fall ein Kunstfehler und bringt garnichts. Fazit: Wenn die Datenauskunft nichts Besonderes ergibt, spezial Waffen-Rechtsschutzversicherung abschliessen und den Antrag stellen. frogger
  8. Stimmt ; F. Gießel ist der hilfsbereite Herr aus dem Kundendienst. Habe mal in meine alten E-Mails von 2005 geschaut.
  9. " H.Gießler ", kenn ich zwar nicht persönlich, trotzdem hat er mir mit Kleinigkeiten schon geholfen ? Gut, dass er noch da ist.... frogger
  10. https://sigsauer.de/wp-content/uploads/201808_Stellenanzeige_Facharbeiter_Zerspannungsmechanik.pdf Moin! Es scheint ja doch noch etwas Leben in Eckernförde zu sein: 1. Die Beschussstelle wird modernisiert und auch die Auftragsannahme für Dritte nach der Modernisierung wieder freigegeben. 2. Offensichtlich stellt man jetzt nach den ganzen Entlassungen auch mal wieder zaghaft Leute ein. Meine ganzen alten Kontakte zu Sauer / Eckernförde sind aber - wech.... ? frogger
  11. „CRC Kontakt Chemie DRUCKLUFT 67 HOCHDRUCK“ Teuer aber gut. Wenn man mit Druckluft zum Ausblasen arbeiten möchte, braucht´s mindestens eine 10 Liter Flasche bei 9-10 Bar. Und selbst die ist schneller leer, als einem lieb ist. https://www.amazon.de/RevolutionAIR-Tanky-Luftspeicher-orange/dp/B0052VMD2U/ref=sr_1_2?ie=UTF8&qid=1545844035&sr=8-2&keywords=Druckluftflasche https://www.amazon.de/Drucklufttank-Zusatztank-handelsüblichen-Kompressoren-Druckregler/dp/B008LB58I4/ref=sr_1_3?ie=UTF8&qid=1545844035&sr=8-3&keywords=Druckluftflasche Beachte das Gewicht dieser guten Teile.... frogger
  12. Griffstücke von halbautomatischen Selbstladelangwaffen sind kein wesentliches Waffenteil nach WaffG. Also gibt es auch keine Versandvorschriften, die einzuhalten sind. Gruß, frogger
  13. https://www.dwj.de/magazin/schiesssport/details/items/neu-bei-leader-trading-chiappa-einstecklaeufe.html Als Sportschütze: Einfach in die Gelbe eintragen lassen Als Jäger: In die Grüne mit zusätzlicher MEB (leider teurer als mit der Gelben) frogger
  14. Zur Strafbarkeit des Verkaufs von Migranten-Schreck-Waffen aus dem Ausland nach Deutschland: Selbst österreichische Waffenhändler, die legal in Österreich Waffen (Flinten) an Deutsche verkauft haben, wurden in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Diese Verfolgung war durch die besonderen Rechtshilfeabkommen mit Österreich sogar sehr effektiv. Mit Umsetzung der EU Waffenrichtlinien in der Vergangenheit, ist der erlaubnisfreie Flintenerwerb in Österreich Geschichte. frogger
  15. Wer möchte, kann sich doch problemlos F3 auf §27 holen... Die Sachen sind so schlecht nicht. frogger
  16. In Schleswig-Holstein hat ein Firmeninhaber und Waffenbesitzer einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und ausgestellt bekommen. Das zuständige Ordnungsamt hat über den Verfassungsschutz Wind davon bekommen und nur aufgrund dieses Vorganges mit Sofortvollzug die waffenrechtlichen Genehmigungen ohne Anhörung widerrufen. Die Waffen wurden über einen Büma verkauft Im Widerspruchsverfahren wurde dann der Grund für die Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweis "anerkannt": Der Firmeninhaber benötigte diesen Nachweis für die Eröffnung eine Auslandsfiliale. Es wurden dann neue Waffenbesitzkarten ausgestellt. Zu den Kostenfolgen ist mir leider nichts bekannt. Gruß, frogger
  17. Mein Auftrag wurde letzte Woche (enthielt Sonderbestellungen) korrekt erfüllt. Gruß, frogger
  18. Hmmh, komisch Das was ich bisher von denen habe, passt wie die Faust auf´s Auge für die jeweilige Anforderung... Mag sein, daß der Rest nicht so brauchbar ist aber gerade die QD Riser für meine Red Dots sind preiswert und wiederholgenau. Was will man mehr? Und die Accu Sync Flip Sights auf meiner Hera 9 sind auch gut. frogger
  19. Der hat keinen Bock so kleine Einzelbestellungen abzuwickeln... UTG Europe als Großhändler ist mir grundsätzlich bekannt. ITAR Teile von denen kann man dann teuer bekommen. Alles andere bekommt man bei Opticsplanet günstiger. Einiges haben die auch nicht auf ihrer Seite, wie zB die Accu Sync Flip Sights, die ich im übrigen genial für die Kohle finde...
  20. Moin! Könnt Ihr auch das Leapers /UTG Sortiment mit rein nehmen? Aktuell 0 Ergebnisse... Ich lasse mir die Teile von Opticsplanet oder Vegaoptics schicken. Vieles von UTG finde ich erstaunlich preiswert und gut aber ich kenne nicht alles von denen. Bisher habe ich Picatinny QD Riser, Accu Sync Flip Sights, diverse Schienen, Zweibeine. Bin zufrieden. Gut, ist nicht EraTac Qualität: You get, what you pay.... frogger
  21. Moin! Wenn der Gelbeutes etwas hergibt, waäre meine wärmste Empfehlung das Kahles K16i. Ich hab´s und bin glücklich. Für den jagdlichen einsatz in der Dämmerung wäre mir der Leuchtpunkt zu hell. Ansonsten top in jeder Hinsicht. Preise derzeit so von 1400,-- bis 1600,-- beispiel: https://www.optics-world.nl/winkel/index.php?cPath=6_32_504 Ansonsten auch egun beobachten. Gruß, frogger
  22. Hmmh, wenn ich mir Nummer Drei anschaue, könnte es sein, daß die Kugel bei Erich Bischof nur in der Spitze sitzt und das teil damit waffenrechtlich frei wäre...
  23. OK, um also zulassungs- und genehmigungsfrei zu bleiben, müsste man etwas anders konstruieren: einteilige Einlegerpatrone mit Aufnhame für das SP Boxer Zündhütchen etwas verengter Zündkanal damit die Rundkugel nicht durchrutschen kann und ihr auch keine Führung gegeben werden kann und kalibergrosser Aufnahme in der Spitze für die Rundkugel Einfache Drehteile halt... Nachteile gegenüber EB Eilegepatronen wäre die Notwendigkeit das Zündhütchen ausstossen zu müssen. Vorteil wäre die Einteiligkeit.
  24. Moin! Erich Bischof hat mal Einlegepatronen für 4mm M20 vertieben. https://web.archive.org/web/20140103094723/http://erich-bischof.de/ Bei konvertierten Waffen ist es ja so, daß die 4mm M20 Patrone in eine Adapter-Patrone eingesetzt wurde und dann aus der konvertierten Waffe verschossen werden konnte. 4mm M20 wird ja nicht mehr gefertigt und jetzt wären ja solche Einlegepatronen nach Art von Erich Bischof nicht schlecht. Frage: Wäre solch eine ungeladene Einlegepatrpone nach Art von Erich Bischof waffenrechtlich irgendwie reguliert? Oder ist die wie eine reine Patronenhülse ein waffenrechtliches Garnix. Gruß, frogger
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