Zum Inhalt springen

steven

FvLW Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    12.412
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von steven

  1. steven

    Waffenbörse(n)

    Hallo auch ich bin der Meinung, dass Murmel eine Bereicherung des Forums ist, und deine Bemerkung daneben liegt. Was solls, jeder greift mal in dei Sch...e. Nun zum Thema. Ich denke schon lange über Börsen im Ausland nach. Wohne in der Nähe der belgisch holländischen Grenze und Erfahrungen über die Börsen da sind für mich interessant. Wann und Wo. Was darf ich eigentlich kaufen und wie bring ich es legal rüber? Als Sammler sollte man die Nachbarländer nicht aus den Augen verlieren. Hat jemand schon Erfahrung? Bin für Tips dankbar. Und wenn ein Troll Mitliest. Was solls? Was juckt es eine Eiche.... Steven
  2. Mannomann die Urteilsbegründung ist wieder mal der Hammer. Da kann ich nur sagen: in der Studienzeit viele Tüten und schlechten Rotwein konsumiert. Hotchimin schreiend durch die Gegend gerannt und wir müssen uns jetzt mit so was rumärgern. Steven
  3. Hallo ich habe heute von Frau Dombrowski, Vorzimmer Polizeipräsident Potsdam das AZ bekommen wo der Spruch drinstehen soll. Also AZ OVG Münster vom 11.11.2002 20B1832/02. Kann man das Überprüfen und wie? Steven
  4. Tschuldigung Erfurt Erfurt Erfurt Erfurt und Handschriftlich noch 100 Mal. Steven
  5. Hallo Majortom richtig, ich habe reagiert, wer sonst noch? Ich hoffe, du unterscheidest, was ich diesem besagten Beamten geschrieben habe und was ich hier in WO poste. Mach du als Waffenbesitzer bei diesem Menschen einen Fehler und er wird seine komplette Ari auf dich anlegen. In Leipzig hat ein durchgeknallter mit einer Pistole geschossen und es wurden die Pumpen verboten. Wo ist da der ruhige Faktor? Wenn jede Menge reagieren würden, würden solche verbalen Entgleisungen nicht passieren. Wenn jede Menge im FWR wären, wären wir eine Macht. Nur andere Arbeiten lassen und dann darüber Kritik üben ist der falsche Weg. Mich hat übrigens das Vorzimmer des Polizeipräsidenten von Potsdam heute angerufen und mir erklärt, das dere Ausspruch so nicht gemeint war und nur ein Zitat aus einem Urteil des OVG Münster sei. Ich bat um die AZ Nummer. Auch sehe ich die Waffenbörsen anders wie du. Mir wurde noch nichts illegales angeboten und ich bezweifele, das es sowas, im gegensatz zu Flohmärkten da gibt. Im Gegenteil. Die am besten erhaltenen Sammlerwaffen, die ich auch noch begutachten kann, werden mir zu erstaunlich guten Preisen bei den Börsen angeboten. Das ist der Sinn , weswegen ich dahin gehen. Steven
  6. Hallo Webley den genauen Text, der Knabe hat das tatsächlich schriftlich erledigt, habe ich auch noch nicht gesehen. Natürlich wird sich dieser Mensch winden und alle relativieren. Doch das ist und bleibt faschistisches Gedankengut. Also sollten wir dem Feuer unterm Hintern machen . Sachliche Schreiben, vieleicht die ein oder andere Dienstaufsichtsbeschwerde werden ihn das nächst mal etwas vorsichtiger machen. Wehren wir uns mit allen Mittel. Wir sind keine Schafe. Wir müssen denen klarmachen, das das Wort Staatsdiener von dienen kommt. Ich werde keine faschistischen Tendenzen dulden. Steven
  7. Hi Hermes, hab Probleme gehabt, scheint jetzt behoben zu sein. Gruß Steven
  8. Hallo, wie Ihr sicher in der DWJ und Visier gelesen habt, hat ein Beamter des Polizeipräsidiums Potsdam sich nicht erdreistet, eine antidemokratische Haltung öffentlich zu bekunden. In der Anlage habe ich mein Dankschreiben an diesen betreffenden Beamten, der sich meinen Wünschen nach, nach einem Hilfsarbeiterjob umsehen sollte, hingelegt. Dieses Schreiben habe ich in Kopie mit einem kleinen Zusatzschreiben an den Polizeipräsidenten Potsdam sowie an Innenminister Schily weitergeleitet. Ich denke mal, dass wir die allgemeine Freigabe zur Jagd auf legale Waffenbesitzer in der Beamtenschaft konsequent unterbinden sollten und, solange wir sie noch haben, die demokratischen Rechte in Anspruch nehmen sollen. Es ist natürlich nicht schlecht, wenn einige von Euch, natürlich ohne den Ameisenthreat zu vernachlässigen, auch eure Meinung an den lieben Beamten Breidenbuch schreiben. Wehret der Anfänge. Steven Polizeipräsidium Potsdam z. H. Herr Breidenbuch Henning-von-Tresckow-Str. 9 – 13 14467 Potsdam Aussage über legale Waffenbesitzer Sehr geehrter Herr Breidenbuch, ich bin seit langen Jahren Sportschütze und Waffensammler, d. h. ich baue mit sehr viel Engagement und finanziellen Mitteln eine kulturhistorisch-bedeutsame für die Nachwelt erhaltenswerte Waffensammlung auf. Dafür kann man nach den deutschen Gesetzen nur eine Erlaubnis erhalten, wenn man absolute Rechtstreue bewiesen hat und niemals weder im strafrechtlichen noch im ordnungswidrigen Sinne gegen das Gesetz verstoßen hat. Trotzdem bezeichnen Sie mich und hundertausend andere gesetzestreue Bürger als „generell sozialschädlich“. Als Beamter scheuen Sie sich nicht, einen großen Teil der Bevölkerung, die völlig legal nach dem deutschen Waffengesetz eine Waffe mit erheblichen finanziellen Mitteln ersteht, als durchweg menschlich verderblich, was die Definition Ihrer Aussage lt. Duden ist, zu bezeichnen. Wie sie anhand meines Briefes feststellen werden, sende ich eine Kopie mit jeweiligem Begleitschreiben an Ihren Dienstherrn, den Polizeipräsidenten Herrn von Schwerin sowie an Herrn Innenminister Schily mit der Bitte der Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Sie, das die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zum Ziele hat. Als Staatsdiener in Ihrer Position verlangt der Staat, also die Bürger, in Eintracht mit dem jeweiligen Dienstrecht Loyalität gegenüber dem Staat und dessen Gesetzen. Dagegen haben Sie mit Ihrer Aussage eklatant verstoßen. Ihre Diffamierung von mehreren Millionen Waffenbesitzern erinnert mich an eine unrühmliche Zeit deutscher Geschichte und kann im Hinblick auf die Grundsätze einer Demokratie nicht ohne weiteres hingenommen werden. Gleichfalls werde ich einen Rechtsanwalt damit beauftragen zu überprüfen, ob diese öffentlich als Beamter gemachte Aussage strafrechtlich relevant und damit als Offizialsdelikt von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden muss. Eine Aussage von Ihnen dahingehend, Sie hätten die Tragweite Ihrer Äußerung nicht gesehen, deklassiert Sie gleichwohl von diesem Posten und wird meiner Ansicht nach keine Entschuldigung Ihrer verbalen Entgleisung in dem von mir beantragten Disziplinarverfahren bedeuten. Ich denke, dass die übergroße Mehrzahl der rechtstreuen staatstragenden Beamten, die sich für das Wohl der deutschen Bevölkerung täglich einsetzt, sich gegen solche demokratiefeindlichen Aussagen stellt und genau wie ich Beamte, die sich nicht als Staatsdiener verstehen, aus dem Beamtenverhältnis entfernt sehen will. Mit freundlichen Grüßen Kopie Herrn Innenminister Otto Schily Polizeipräsident Potsdam Herr von Schwerin
  9. Hallo Maik jetzt mal konkret. Du hast die neue gelbe WBK. Du kannst dir alles kaufen, was die hergibt. EL, Rep.LW, EL.KW, Vorderlader. Kauf dir, was du willst. Wenn deine zuständige Behörde die nicht eintragen will, muss sie das mit einem Bescheid, der immer rechtsmittelfähig sein muss ablehnen. Auf die Begründung wäre ich gespannt. Danach kannst du Widerspruch einlegen und wenn der zum gleichen Ergebnis wie deine Behörde kommt, was ich für sehr unwahrscheinlich halte, musst du Klage vorm Verwaltungsgericht einreichen, und der Richter muss, ob er will oder nicht, den Kameraden der Behörde den Arsch bis zu den Ohren aufreisen. Auch die 2/6 Regelung für die neue gelbe WBK, die sich langsam zu manifestieren beginnt, ist RECHTSWIDRIG. So viel Tüten kann ein Richter in seiner Ausbildungszeit gar nicht konsumiert haben, das er es anders sehen kann. Dienstaufsichtsbeschwerde ist meistens nur ein Nadelstich, aber nicht zu verachten. Nach mehreren wird der SB etwas vorsichtiger. Steven
  10. Antwort auf: Stell Dir nur mal vor, es würde jeder Waffenbesitzer (bei unds gibt es 620!!! WBK's) seinen Sachbearbeiter wegen irgendwelchen an den Haaren herbei gezogenen Fällen (kein Sportschütze kauft sich einen Drilling) "belästigen". Wie soll der Gute dann noch seine restlichen Aufgaben (die sich bei uns nicht nur auf Waffenangelegenheiten beziehen) schaffen. Versteh mich nicht falsch, ich will Dich hier jetzt nicht "dumm anmachen", aber als ich das halt gelesen hatte konnte ich meinen manchmal etwas genervten SB durchaus verstehen. Hallo Christian bei 620 WBKs in dem Bezirk muss der SB, falls jeder WBK-Inhaber 2 mal im Jahr da erscheint, tatsächlich 6 Stempel pro Tag reindrücken und 6 Gebührenbescheide Bearbeiten. sagen wir mal, dass jeder WBK-Inhaber einen Brief mit einer Frage pro Jahr losschickt, was sehr hochgegriffen ist, muss er noch pro Tag 3 Antworten formulieren. Ich gehe mal davon aus, dass das sogar für Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen möglich ist, selbst wqenn sie exesiv auf der WO Seite serven. Die bekommen ja auch gutes Geld dafür. Diese Rechnung habe ich auch einem SB aufgemacht, der in meinem Kreis für die Wiederladescheine und sonst für nichts zuständig ist und sich beklagt hat, dass 800 Scheine im Umlauf sind. Jeder Wiederlader muss einmal in 5 Jahren zu ihm hin. Der Arme. Steven
  11. Hallo Gebuesch1 ist das ein Bewerbungsschreiben? Als ich noch aktiv war, habe ich eine Kapsel in die Knete gesteckt, bin in Deckung und habe Bummmmm gemacht. Jetzt weiss ich erst, wie kompliziert das war. Steven
  12. Hallo Christian toll. Jetzt müssen wir nur noch alles lesen, um das Gesetz zu verstehen. Steven
  13. Antwort auf: Antwort auf: Die Waffe werde ich auf ihn gerichtet haben und mit beiden Augen anvisieren. So, leider befolgt der Angreifer deine Anweisung sich nicht zu bewegen nicht. Was jetzt? Du drückst ab: Hinterher stellt sich raus, der Typ war völlig unbewaffnet (hatte nicht mal ein Taschenmesser einstecken). Das bringt dir 10 Jahre Kost und Logis. Du drückst nicht ab: 1 Sekunde später bist Du tot. Man zielt NIEMALS mit eine Waffe auf einen Menschen, außer um auf ihn zu schießen. Die 0,6 Sekunden brauchst Du ohnehin um die Situation zu beurteilen. Hallo Jennerwein das ist die berühmte Wahl zwischen Pest und Cholera. Wir sprechen hier über Selbstverteidigung. Es ist also eine Situation eingetreten, in der ich mich bedroht fühle. Also, z.B. jemand, der nicht von mir eingeladen wurde ist in meinem Haus. Ich werde niemanden mit der Waffe bedrohen, der mir auf der Strasse entgegenkommt. Natürlich kann ich jetzt irgendetwas konstruieren, das eine Putativnotwehr darstellen würde. Aber dafür 10 Jahre Kiste ist doch etwas grob gerechnet. Aber last gut sein. Wie ich es mache habe ich ja jetzt oft genug dargelegt, jeder andere kann auf seine Art handeln. Ist jedem selbst überlassen. Steven
  14. Hallo Geraldo das letzte Zitat ist nicht von mir. Aber ich denke genauso. wenn ich mich zur Selbstverteidigung entschließe, dann erwarte ich nicht, das mein Gegenüber mir seine Brieftasche zeigt, bei Polizisten mag das was anderes sein, aber die sind in der Regel auch zu zweit, sondern ich werde ihm unmissverständlich mitteilen, dass er sich nicht bewegen soll. Die Waffe werde ich auf ihn gerichtet haben und mit beiden Augen anvisieren. Die Zeit, die ich benötige, um eine Waffe aus dem gesenkten Anschlag hochzubringen, habe ich eventuell nicht. Welchen schrecklichen Gegenstand, den ich nicht erkennen kann und der auf die Distanz wirkt, ausser einer Waffe kann er gegen mich einsetzen? Die Zeit, die Waffe von der abgesenkten Position in den Anschlag zu bringen und abzudrücken setze ich mit ca. 0,6 sec. an. Ist zwar nicht viel, kann aber eine Menge passieren. Steven
  15. Hallo Geraldo nicht ziehen, sondern mit der Waffe, deren Mündung auf den Boden gerichtet ist in den Anschlag gehen und feuern. Darauf sind die 0,6 sec. gemünzt. Ich lasse dir auch gerne deine Taktik, auch wenn ich verschiedene Fachbegriffe nicht verstehe, sondern nur erahnen kann, was du damit meinst. Jedoch bleibe ich dabei, wohin ich sehe, in diese Richtung zeigt die Mündung. Probiers mal aus, und sag mir, wieso du den Gegner und seine Reaktionen nicht im Blick hast. Auserdem, was soll mein Gegenüber für Gegenstände benutzen, die ich nicht überblicke. Wenn er eine Waffe zieht, habe ich die entscheidenten Zehntel sec. Ansonsten, was ist das für ein gefährlicher Gegenstand, den er umbemerkt gegen mich einsetzen kann? Ich spreche immer von einem Gegenüber mit mind. 2 m abstand. Steven
  16. Hallo Geraldo Die Waffe ist im Anschlag, beide Augen geöffnet. Die Handlungen meines Gegenüber kann ich klar erkennen. Selbstverständlich halte ich Abstand. Näher wie 2 Meter ist Riskant. Um Zeiten zu nennen: Abdrücken 0,3-0,4 sec. Waffe in Anschlag bringen und abdrücken 0,6-0,7 sec. Wobei das Erstere von jedem Waffeninhaber erreicht werden kann, die zweite Zeit normalerweise nur von einem Profi, bei einem Laien dauert es länger. Auserdem, ich habe die Regeln nicht erfunden, bin so ausgebildet worden. Steven
  17. Hallo Honneycut deine Erläuterung bzg. Eintragung Wechselsystem stellt die Sachlage in ein anderes Licht und ich nehme meine Attake gegen dich zurück. War in dem Posting, auf das ich mich bezog, so nicht zu erkennen. Bei all der Diskutiererei frage ich mich, ist ein Wechselsystem eigentlich Eintragungsfähig. Das Gesetz fordert keine Entragung. Also wenn ein Wechselsystem nur auf meinen Wunsch eingetragen wird, kann ich dann auch eine Gaswaffe oder ein Bajonett oder was weiss ich in eine grüne WBK eintragen? Auch denke ich, dass nur eine sehr geringe Anzahl von WBK Inhabern ihr Wechselsystem behalten werden, wenn sie die Grundwaffe verkaufen. Was will man damit? Steven
  18. Antwort auf: Meine Meinung dazu: Wem schadet es eigentlich, wenn ein WS eingetragen ist? Bei der KPB Siegen (NRW) geht man hin, trägt freundlich sein Anliegen vor, bekommt den Eintrag (kostenlos!) und alle freuen sich. Was ist daran schlecht? Alles andere grenzt doch an Selbstüberlistung. Hallo Honneycut Wir haben Gesetze, unter anderem ein Waffengesetz. Das muß und wird von uns befolgt. Dieses Waffengesetz sagt, dass Wechselsysteme vom Berechtigten gekauft werden können und nicht eingetragen werden müssen. Punktum. Jetzt kommt so ein Sachbearbeiter zu dir und sagt, dass ihm das Gesetz schnuppe ist und du das Wechselsystem entragen musst. Du freust dich über diese Willkür deines Sachbearbeiters, denn du willst ja keinen Ärger. Warum zeigst du deinem SB nicht seine Grenzen, damit der Willkür nicht Tür und Tor geöffnet wird? Sind wir denn schon so angepasst? Wir waren in unserer Geschichte schon oft Obrigkeitshörig mit jedesmal katastrophalen Ausgängen. Seid endlich aufrechte Bürger und nicht Untertanen. Steven
  19. Hallo Geraldo eine eherne Regel ist: Die Waffe zeigt dahin, wohin ich sehe. Ansonsten verschenke ich Zeit. Wenn ich mich entschließe, mich mit der Waffe zu verteidigen, halte ich sie auf mein Gegenüber. Mein Wunsch in dieser Situation wäre eine Kutscherflinte. Habe in meinem früheren Leben öfters eine Pumpe geführt und war von der demoralisierenten Wirkung jedesmal begeistert. Übrigens, in einer echten Situation, in der man eine Waffe anwendet, reagiert man ohne exzessives Training ganz anders, wie wir es hier beratschlagen. Wir tun das gleiche hier, wie später der Staatsanwalt bei Klagebegründung. Im realen Leben hast du nur Sekunden oder auch nur wenige zehntel. Steven
  20. Antwort auf: das ganze ist irgendwie "strubbelig" geregelt, aber wie es in dem fall, den du da äusserst, "guest" ist, kann ich so auch nicht sagen, nur die sache mit dem händler passt schon. denn, wenn man mal richtig überlegt : man hat eine waffe eingetragen, kauft sich ein WS, lässt es nicht eintragen und es würde nicht an die zuständige behörde gemeldet, dann : hätte man ein freifahrticket, jemanden "um zu nieten" mit der eigenen waffe und niemand würde es auch nur auf denjenigen zurück verfolgen können. -> kann ja nicht sein, oder ?! Hallo Cop noch nie hat einer einen GAGA so verdient wie dieser Beitrag. Also, hier ist er: Ist übrigens der Erste, den ich verteile. Wieso wollen wir uns mehr einschränken, als das Wafffengesetz es vorsieht? Sluggy (mögen mehrere Dutzend Sandflöhe seinen Schließmuskel malträtieren) freut sich. Wir müssen das Gesetz konsequent anwenden, jede Erleichterung mitnehmen und gegen Willkürliche Verschärfungen ankämpfen. Dazu gehört vor allem die Argumentation, 2 Kanonen im Halbjahr reichen mir, mehr gibt mein Budget nicht her. Das ist genau das, was Dr. Steegmann und Kohorten bezwecken. Lassen wir uns nicht auseinanderdiffidieren. Stehen wir zusammen und wir haben Macht. Kleingeister gibt es schon genug. Steven
  21. In Antwort auf: Okay, ich geb Dir meine Kontonummer. Dann kannst Du gleich loslegen... Dann musst du mir aber zuerst 3 Fragen beantworten. Also: Wieviel ist 3 x 3? Welche Farbe hat das Gras? Bist du ein Mädchen? Steven
  22. Hallo ich habe das hier nur auf die Schnelle überflogen. Also wenn es wirklich nur an ein paar hunter Euros hängt, dann setzt endlich hier eine Kontonummer rein und sagt, wieviel jeder monatlich überweisen soll. Wenn ich das so richtig sehe, würden 10 € als Dauerauftrag reichen. Die Tageszeitung kostet mehr und macht nicht soviel Spaß und bringt weniger Infos. Die Idee, wer zahlt kann PNs versenden ist doch klasse. Also denn, Ich hab onlinebanking. Steven
  23. In Antwort auf: In Antwort auf: vom bedürfnis umfasster zweck ODER IM ZUSAMMENHANG DAMIT.... diskothekentürschläger-phantom. angeblich - so offenbar die vergnügungsbetriebliche wahrnehmung einschlägig bewanderter ministerialbeamter a.d. - genau richtig. Die Jungs von der gesetzgeberichen Riege hatten vor etwas Angst, das ich noch nie gesehen habe. Ich bezweifle, dass ein Bewaffneter Türsteher vor einer Disco je existierte. Die Politiker sind sowieso zu alt für die Disco. Vieleicht hatten sie mal so ein erlebnis vor einem P..f und wollten nicht raus mit der Sprache und die interpretationsgabe von manchen Politikern ist mir nur all zu gut bekannt. In die gleiche Kerbe schlägt das Verbot von Wurfsternen. Die Dinger fliegen überall hin, aber nicht ins Ziel. Aber für eifrige Kung-Fu seher sind die Saugefährlich und müssen verboten werden. Die Realität bleibt da aussen vor. Hollywood beeinflusst unsere Gesetze. Steven
  24. In Antwort auf: In Antwort auf: Wo also ist in § 10 die MEB für WL eurer Meinung nach beschrieben!? Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. Waffe Nr. 1 ist ein Revolver in .357 mag. In der MEB-Spalte ist ein Stempel eingetragen, somit liegt eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition in .357 mag vor, da .357 mag für Waffe Nr. 1 bestimmt ist. Munition in .38 spec ist ebenfalls für Waffe Nr. 1 bestimmt, somit gilt die MEB ebenfalls auch für dies Munition. Das würde übrigens auch ohne die Klarstellung aus dem Bayerischen IM gelten. Waffe Nr. 2 ist ein Pistole in .45 ACP. In der MEB-Spalte ist ein Stempel eingetragen, somit liegt eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition in .45 ACP vor, da .45 ACP für Waffe Nr. 2 bestimmt ist. Erwirbt man nun ein Wechselsystem in 9mm Luger für Waffe Nr. 2, so ist ab diesem Moment auch 9mm Luger für Waffe Nr. 2 bestimmt. Der Stempel in der MEB-Spalte der Waffe Nr. 2 gestattet somit auch den Erwerb und Besitz von 9mm Luger, da er den Erwerb und Besitz von Munition für Waffe Nr. 2 erlaubt. Der Knapckpunkt ist einerseits, dass sich die MEB auf alle beschussrechtlich zugelassenen Munition für die jeweilige Waffe bezieht und nicht lediglich auf das in der WBK eingetragene Kaliber dieser Waffe. Andererseits ist im Falle .357 mag klar, dass auch die MEB für .38 spec gilt, im Falle des WS für 9mm Luger kann der Händler das aber nicht so ohne weiteres erkennen. Gleichwohl gilt die MEB für dieses Kaliber. Meine bescheidene Meinung. bye knight Mensch Knight ich bewundere Dich. Ich hätte schon lange aufgegeben. Deine Erklärungen sind hieb und stichfest. trotzdem wird ein nicht vorhandenes Haar gesucht. Freuen wir uns doch über die gesparte Kohle, die uns die Nichteintragungspflicht bringt und beantragen eine MEB für alle Kaliber. Möglicherweise sogar ohne zeitliche Begrenzung. Die Argumente haben wir ja jetzt. Ich habe so eine Sammler MEB bekommen. Sluggy wird damit gar nicht zufrieden sein. Mögen mehrere dutzend Sandflöhe seinen Schliessmuskel malträtieren. Steven
  25. Hallo Sachbearbeiter ups, hat da Sluggy schon wieder was übersehen? Der Knabe hat ja scheinbar nur Sch... gebaut, in beide Richtungen. Aber da nicht sein kann, was nicht sein darf, werden SD wahrscheinlich in das KWKG aufgenommen. Die Liste wird lansam richtig voll, und ich hoffe nur, das mal ein vernünftiger Richter, in seiner Studienzeit ohne Tüte und Aldirotwein zurechtgekommen, dem Elend ein Ende Setzt. Ich bin halt ein unverbesserlicher Optimist. Steven
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.