Zum Inhalt springen

steven

FvLW Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    12.506
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von steven

  1. In Antwort auf: In Antwort auf: Wo also ist in § 10 die MEB für WL eurer Meinung nach beschrieben!? Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. Waffe Nr. 1 ist ein Revolver in .357 mag. In der MEB-Spalte ist ein Stempel eingetragen, somit liegt eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition in .357 mag vor, da .357 mag für Waffe Nr. 1 bestimmt ist. Munition in .38 spec ist ebenfalls für Waffe Nr. 1 bestimmt, somit gilt die MEB ebenfalls auch für dies Munition. Das würde übrigens auch ohne die Klarstellung aus dem Bayerischen IM gelten. Waffe Nr. 2 ist ein Pistole in .45 ACP. In der MEB-Spalte ist ein Stempel eingetragen, somit liegt eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition in .45 ACP vor, da .45 ACP für Waffe Nr. 2 bestimmt ist. Erwirbt man nun ein Wechselsystem in 9mm Luger für Waffe Nr. 2, so ist ab diesem Moment auch 9mm Luger für Waffe Nr. 2 bestimmt. Der Stempel in der MEB-Spalte der Waffe Nr. 2 gestattet somit auch den Erwerb und Besitz von 9mm Luger, da er den Erwerb und Besitz von Munition für Waffe Nr. 2 erlaubt. Der Knapckpunkt ist einerseits, dass sich die MEB auf alle beschussrechtlich zugelassenen Munition für die jeweilige Waffe bezieht und nicht lediglich auf das in der WBK eingetragene Kaliber dieser Waffe. Andererseits ist im Falle .357 mag klar, dass auch die MEB für .38 spec gilt, im Falle des WS für 9mm Luger kann der Händler das aber nicht so ohne weiteres erkennen. Gleichwohl gilt die MEB für dieses Kaliber. Meine bescheidene Meinung. bye knight Mensch Knight ich bewundere Dich. Ich hätte schon lange aufgegeben. Deine Erklärungen sind hieb und stichfest. trotzdem wird ein nicht vorhandenes Haar gesucht. Freuen wir uns doch über die gesparte Kohle, die uns die Nichteintragungspflicht bringt und beantragen eine MEB für alle Kaliber. Möglicherweise sogar ohne zeitliche Begrenzung. Die Argumente haben wir ja jetzt. Ich habe so eine Sammler MEB bekommen. Sluggy wird damit gar nicht zufrieden sein. Mögen mehrere dutzend Sandflöhe seinen Schliessmuskel malträtieren. Steven
  2. Hallo Sachbearbeiter ups, hat da Sluggy schon wieder was übersehen? Der Knabe hat ja scheinbar nur Sch... gebaut, in beide Richtungen. Aber da nicht sein kann, was nicht sein darf, werden SD wahrscheinlich in das KWKG aufgenommen. Die Liste wird lansam richtig voll, und ich hoffe nur, das mal ein vernünftiger Richter, in seiner Studienzeit ohne Tüte und Aldirotwein zurechtgekommen, dem Elend ein Ende Setzt. Ich bin halt ein unverbesserlicher Optimist. Steven
  3. Hallo Smithy Ganz ruhig. Ich glaube grundsetzlich jedem. Nur glauben heisst nicht wissen und gehört in die Kirche. Die ganze Sache ist folgende. Vor kurzem habe ich mich mit einem Richter über verschiedenes unterhalten. U. a. auch über diese gerüchte. Er wies dies entschieden zurück sagte mir aber zu, wenn ich dies konkretisieren kann, sich in die Sache reinzuknien. Er ist kein Wald und Wiesenrichter sonder etwas höher angesiedelt. Und da ich die Tendenz in unserem Staate zum Totalitären seit einiger Ziet beobachter und dies gar nicht mag, versuche ich etwas gegenzuwirken. Deswegen hilft mir der Glaube nicht weiter. Steven
  4. Hallo zusammen bis jetzt kam bei den Antworten nichts konkretes raus. Ist das wirklich nur ein Gerücht oder gibt es diese Abhöraktionen wirklich? Bis dato sieht alles nach dem Sturm im Wasserglas aus. Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen. Also Leute, gebt mir Fakten. Steven
  5. Hallo Ab und zu hört man , dass in Deutschland Telefongespräche routinemässig elektronisch mitgehört werden und bei verdächtigen Wörtern, die Liste ist meines wissens geheim, das Gespräch mitgeschnitten und ausgewertet wird. Wer kann mir dazu näheres mitteilen? Mich interessiert eigentlich alles darüber. Zeitungsartikel, welche Behörde führt diese Abhöraktionen durch, wieviel %, Rechtsgrundlage etc. Auch gerne über PN oder Tel. Steven
  6. Hallo knight ich denke Sluggy trifft gleich der Schlag. Wenn Ihr das WaffG weiter so zerpflückt, hat der Knabe nicht mehr lange was von der Pension. Weiter so. Steven
  7. Hallo Stefan wechsel doch den Dachverband. Kündige die Mitgliedschaft im Rheinischen Schützen Bund mit einer gepfefferten Begründung. Die Jungs könnten mir den Buckel runterrutschen und am Ende nicht vergessen mit der Zunge zu bremsen. Steven
  8. Hallo knight Die Säbel besitzen eine Klinge aus Metall. Sind in der Regel nicht scharf geschliffen, was man ja mit ein paar Feilenstrichen ändern kann. Ich gönne den Jungs den Spaß mit ihrer Phantasieuniform und der Marschiererei. Es geht darum, vom Waffengesetz erlaubt, oder nicht. Ich denke mal Säbel ist gleich Säbel, ob scharf oder nicht geschliffen. Vieleicht kann man sogar von einem Anscheinssäbel sprechen. Steven
  9. Hallo zusammen mich interessiert, ob das Tragen eines Säbels in der Öffentlichkeit, wie bei den hier jetzt beginnenden Schützenfesten, vom Waffenrecht toleriert oder mit einem Pfui belegt ist. Fals pfui, muß, wird, soll die Polizei dagegen einschreiten? Ich denke doch, Sluggy wird keine freude an seiner Pension haben, solange diese gefährlichen Dinger überall auf der Straße, und sogar im Zelt beim Kampftrinken mit herumgeschleppt werden. Gell Sluggy. Steven
  10. Hallo Kalimero Ich glaube, wir reden da gehörig aneinander vorbei. Was ist ein Recht auf Kontrolle? Meinst du damit ein Nachschaurecht. Ein klares jein. Nur bei begründeten Verdacht und gefahr für die öffentliche Sicherheit. Dann Ja. Ansonsten drausen bleiben. Ich höre immer wieder, ich habe nichts zu verbergen, wenn die nachschauen wollen, bitte, hab nichts dagegen. Warum? entweder die haben den Verdacht und die Gefahrenabwehr oder nicht. Ein vorauseilender gehorsam ist da fehl am Platze. Wieso soll ich jemanden freiwillig meine Aufbewahrung kontrollieren lassen? Bei mir ist alles in ordnung und basta. Wenn nicht, und es passiert was, haben wir genug Gesetze um das zu sanktionieren. Nur wenn wir das Nachschauen lange genug dulden, wird es zur Selbstverständlichkeit. Ich tue genau das, was mir das Waffengesetz vorschreibt und nicht mehr. Basta. Steven
  11. Genau Astanase Begründete Zweifel und zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Sonst njet!!!! Wir kennen die Jungs doch. Kleiner Finger und so. Warum sagen wir den lieben mitlesern nicht gleich, daß wir zu jeder Tages und Nacht sowie Urlaubszeit gerne Besuch zum nachschauen erwarten? Ich denke gerade in diesem Forum sollten wir mit Nachdruck unsere Gesetzestreue, aber auch nicht mehr bekunden. My home is my Castle! steven
  12. Hallo ich lese immer, dass ihr euch auf eventuellen Besuch einstellt. Ich habe immer angegeben, "unter Verschluss", damit war dem Gesetz genüge getan. Falls die Jungs jetzt kontrollieren kommen, haben die Pech gehabt. Bei mir kommt keiner ohne Richterlichen etc. rein. Auch gefahr im Verzug müssten die mir erklären. Schliesslich haben wir noch Art. 13 GG. Geht nicht so leichtfertig mit euren Grundrechten um, ruck zuck sind die Eingeschränkt. Also, entweder lt Gesetz oder an mir vorbei, was beides doch recht schwierig wird. Steven
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.