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steven

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  1. Hallo, mal kurz das Thema gewechselt, um auf diesen Satz zu kommen: Verlängerung des 27er beantragt. Verweigert, da ich die Nachschau verweigert habe. Ich sehe keine dringende Gefahr, die die Nachschau gerechtfertigt. Die vorgesetzte Behörde meines SB ist der Meinung: "Wir sehen bei Ihnen eine dringende Gefahr dahingehend, dass wir ohne Nachschau keine dringende Gefahr ausschließen können." Prozesstermin ist der 23. September. Steven
  2. Hallo, wo bitte steht im WaffG etwas von Vorderschaftrepetierflinte und wo etwas über eine Vorderschaftrepetierbüchse? Ich finde im Gesetz lediglich die Bezeichnung Langwaffe mit gezogenem Lauf und Langwaffe mit glatten Lauf. Außerdem: bezieht sich dein Ducken vor irgendwelchen ganz ganz wichtigen Beamten lediglich auf die Vorderschaftrepetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 oder auch auf die Unterhebelrepetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12? Evtl. auch auf die ganz normalen Repetierlangwaffen im Kaliber 12? Aber keine Bange. Ich werde in den nächsten Tagen mit ganz ganz wichtigen Beamten an einem Tisch sitzen und denen dann erklären, dass das ganze Thema um die Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 gar nicht wichtig ist. Die hören nämlich auf meine Meinung. Aber Pssst. Steven
  3. Hallo, das ist doch mal ein interessantes Teil. Kann man das irgendwo in Deutschland kaufen? Ich würde sofort zuschlagen. steven
  4. Hallo in den WBKs steht viel drin, was im Waffengesetz nicht erwähnt wurde. Ich sah mal einen Eintrag: "Schießgewehr". Steven
  5. Hallo Haudegen, wenn du mal ins aktuelle Waffengesetz reinschaust, wirst du sehen, dass es die Begriffe "Slug Gun" und "VRF" nicht kennt. Es kennt lediglich eine "Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf" und eine "Repetierlangwaffe mit glattem Lauf". Steven
  6. Hallo Haudegen, genau so habe ich es gemacht. Mein SB meinte, dass er erst mit dem LKA NRW Rücksprache halten müsste. Nach einer Woche sagte er mir, dass das LKA NRW zum Eintrag einer Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 sein OK gegeben hätte. Es würde lediglich in die WBK der Satz "es darf kein glatter Lauf montiert werden" eingetragen. Mir wurde die Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 lediglich zu teuer. Steven
  7. Hallo Haudegen, bin ich wirklich nicht. Aber dieses Abducken vor dem mächtigen Willen der Ministerialbürokratie halte ich für vollkommen falsch. Ich habe seit 1974 Waffen. Und bei jeder Evaluierung wird mir etwas mehr von meinen Rechten genommen. Wenn wir uns zusammentun und nicht ducken, nur dann werden wir gehört werden. Steven
  8. Hallo an die Fraktion, die gerne das Gesetz verbiegen lassen, wenn das LKA/BKA sagt, eine Kaffeemaschine ist ein Mixer im speziellen Design oder ein gezogener Lauf ist kein gezogener Lauf sondern ein glatter Lauf mit einem speziellen Laufprofile: würde es euch was bringen, wenn ich euch bestätige, dass ich ein Querulant bin und darum bitte, falls eine Gesetzesänderung bzgl. VRF kommt, die Lieben davon auszunehmen? Steven
  9. Hallo jawoll, wird sie. Steven
  10. Hallo dann haben sich die 14 Seiten letzendlich doch gelohnt. Der Nachweis ist erbracht, dass eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 mit einer Sportordnung eines anerkannten Dachverbandes gesegnet ist. Damit ist der Erwerb dieser Langwaffe nicht nur auf Gelbe WBK möglich, er muss sogar auf Gelbe WBK eingetragen werden. Auch bei Vorhandensein einer grünen. Das sagt das Gesetz. Steven
  11. Hallo German, äh Joe07 wenn es keine Disziplin in einer genehmigten Sportordnung für eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 gibt, ist so eine Waffe auch nicht auf Grüne WBK einzutragen. Also bist du der Meinung, dass so eine Waffe nur Jagdscheininhabern und Sammlern vorbehalten bleibt?! Steven
  12. Hallo ich finde sehr interessant, dass das BKA eine Kaffeetasse (mit Henkel in Form eines Schlagrings) auf die Waffeneigenschaft überprüft. Jetzt ist mir klar, dass das BKA eine Behörde von nationalem Interesse ist. Ich werde gleich mal mein Teeservice hinschicken. Will mich ja nicht strafbar machen. Steven
  13. Hallo ich stelle mal wieder fest, wir Deutschen haben von 2 Katastrophen nichts gelernt und sind genauso Obrigkeitshörig wie zu Zeiten des Gröfaz. Wenn im Gesetz steht, dass Mixer verboten sind und ich eine Kaffeemaschine (sieht aus wie eine Kaffeemaschine, kocht Kaffee und ich habe sie als Kaffeemaschine gekauft) besitze und irgendein Beamter sagt, dieses Teil ist ein Mixer mit besonderem Design, gibt es genug, die dem Beamten folgen und alle Kaffeemaschinen in Deutschland verteufeln. Ja sie greifen auch die wenigen wackeren Kaffeemaschinenbesitzer an und greinen ihnen die Ohren voll, dass die überzeugten Kaffeemaschinenbesitzer die Beamtenschaft noch reizen werden und dadurch schuld haben, wenn neben Mixer und Kaffeemaschinen, die eigentlich ja keine Kaffeemaschinen sind sondern Mixer mit speziellen Design auch noch die Teezubereiter verboten werden. Armes Deutschland. Gott sei dank gibt es noch einige Wackere. Steven
  14. Hallo lasst mich nochmal den §14 Abs. 4 ausschnittweise zitieren: "...eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von ....... " Jetzt nehmen wir mal an, ich habe 1976 meine ersten Kurzwaffen eingetragen bekommen. Im Laufe der Jahre kamen da noch Kurzwaffen und Langwaffen dazu und 2003 habe ich mir die neue Gelbe WBK geben lassen. Ich lese in WO nicht mit sondern habe mir das aktuelle Waffengesetz besorgt und durchgearbeitet. Jetzt gehe ich in ein Waffengeschäft und sehe eine VRF mit gezogenem Lauf im Kaliber 12. Ich schaue ins WaffenG. Langwaffe ist klar. Repetieren tut sie auch. Und sie hat einen gezogenen Lauf. Alles klar, kaufe ich. Ich vertraue auf die grundgesetzlich verankerten Normenklarheit (Art. 2. Abs. 1 und Art. 14 Abs1) sowie das Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2). Ich gehe zu meinem SB und melde die Waffe innerhalb der Frist an und bekomme eine Anklage wegen illegalen Waffenbesitz. Der Richter sagt mir: "Kerle, du kannst doch nicht einfach das Gesetz lesen und davon ausgehen, das du das darfst, was da drin steht! Du musst dich doch auch schlaumachen was der Gesetzgeber will. Und obwohl nirgends im Gesetz erwähnt, ist ein gezogener Lauf manchmal kein gezogener Lauf obwohl da Züge und Felder da drin sind. Also ab in den Knast." Wäre das nicht widersinnig? Steven
  15. Hallo Mutzmutz du kannst keine PNs empfangen. Keine Ahnung warum. Da ich letztes Jahr im August vom LKA NRW das genaue Gegenteil mitgeteilt bekam, werde ich nochmal nachhaken. Kann ich dein Schreiben zitieren? Gruß Steven
  16. Hallo Joe deine Aussage widerspricht doch klar dem Grundgesetzlich verankerten Gebot der "Normenklarheit". Demnach soll jeder Bürger durch den Gesetzestext erkennen können, welche Regelung es gibt. Du stehst auf dem Standpunkt, dass obwohl der Gesetzestext den Kauf auf Gelb erlaubt, man den angeblichen Willen des Gesetzgebers berücksichtigen muss (zählt mein Wille als Bürger und Beauftragter des Gesetzgeber gar nichts?). Ich stehe auf dem Standpunkt, ich lese das Gesetz und halte mich daran. Steven
  17. Hallo junge junge, mir schwirrt der Kopf. Allen hier möchte ich die Begriffe "Normenklarheit" und "Bestimmtheitsgebot" ans Herz legen. Steven
  18. Hallo German wir sollten uns auf das Waffengesetz beschränken. Und da wir explizit nur von Langwaffen mit gezogenem Lauf und Langwaffen mit glatten Lauf gesprochen. Flinten und Büchsen gibt es da nicht. Also sind diese Worte auch nicht als Argumentationsgrundlage zu verwenden. Es geht doch nur um die Frage: Gibt es eine Disziplin in einem Dachverband? Steven
  19. Hallo BigMamma, den Zettel einscannen und einstellen kann ich nicht, da es keinen Zettel gibt. Aber ob du den Gezogenen Lauf bei Repetierlangwaffen im Kaliber 12 jetzt als "Sonderform des glatten Laufes" oder als "Kaffeemaschine" bezeichnest, ist deine private und ureigenste Definition. Das Gesetz kennt lediglich Gezogenen Läufe (das sind Läufe mit irgendeinem Profil) oder glatte Läufe (das sind halt Läufe ohne irgendein Profil). Alle anderen Definitionen entsprechen irgendwelchen Phantasien angepasster Untertanen, die Ihrem SB gerne gefallen wollen. Steven
  20. Hallo die Argumentation: wenn wir uns wehren, wird es nur noch schlimmer, werde ich nie akzeptieren. Und wenn das genug machen, wird es nicht schlimmer!!!!!! Steven
  21. Hallo German meine Gegenfrage zielte auf die Flintendisziplinen des BDMP. Da wird zunächst ein glatter Lauf gefordert, im Nachsatz steht dann: Gesetzlich zugelassene Umbauten sind erlaubt. Bin mir nicht ganz sicher ob das passt. Aber gesetzlich zugelassen ist der Umbau von einer VRF mit glatten Lauf zu einer VRF mit gezogenem Lauf. Zumindest sind wir uns schon einige, dass Eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf Gelbe WBK gehört, wenn es in irgend einem Dachverband eine Schießsportdisziplin dafür gibt. Das sollten wir jetzt in Stein meißeln und die Disziplin suchen, oder explizit ausschließen. Es sollten sich alle Kundigen an der Suche beteiligen. Steven
  22. Hallo German du stellst fest. OK. Ich persönlich habe keine VRF auf Gelb. Ich habe zwar Neu-Gelb, aber auch 4 rote. eine davon berechtigt mich alle Waffen zu sammeln und zwecks Erprobung auf Präzision und Funktion zu schießen, die auf John Moses Browning rückführbar sind. Trotzdem habe ich bei meinem SB die Frage auf Konformität einer Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 gestellt und er nach Rückfrage beim LKA NRW die Antwort bekam, dass eine VRF mit gezogenem Lauf auf Neu Gelb gehört. Da wäre der Gesetzestext nicht zu interpretieren. Selbstverständlich weiß ich, wie der 14 4 zustande kam. Die Politiker haben im Film gesehen, wie verheerend eine Pumpe in der Wirkung ist und hatten die moralische Pflicht gesehen (mit Unterstützung von Sluggy [Gott möge ihn bestrafen]) den Erwerb dieser gefährlichen Waffe zu erschweren. Ich sehe es für mich persönlich nicht nur als Recht, sondern auch als Pflicht an, das Gesetz bis zur Grenze zum Unrecht auszureizen. Dann bin ich immer noch auf der Seite der Legalität. und wenn wir Deutschen das seit 100 Jahren getan hätten, wäre uns evtl. ein Weltkrieg erspart geblieben. Steven
  23. Hallo German Gegenfrage: Ist es vom Gesetz her erlaubt, eine Repetierlangwaffe mit glattem Lauf mit einem gezogenen Lauf auszustatten? Steven
  24. Hallo Manfred vollkommen richtig und strengstens zu beachten. Steven
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