JDHarris
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Sicherlich ne super Qualität. Für nen Sammler, Jäger, Schützen oä Würde ich aber als Gaser nie zur SV einsetzen, denn die Waffe würde in Deutschland selbst bei gerechtfertigter Notwehr auf jeden Fall nach der StPO als Tatmittel eingezogen werden. Dann lieber doch den 89,- Billig Puster, den man ohne eine Träne nachzuweinen abgeben kann. In den USA ist das anders, dort werden auch Tatwaffen nach Abschluss der Ermittlungen wieder an den rechtmässigen Besitzer zurückgegeben. Dort kann man sich daher auch mal qualitativ hochwertiges dafür zulegen.
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Mahnung nach Widerspruch Aufbewahrungskontrolle
JDHarris antwortete auf sportskanone's Thema in Allgemein
In NRW hat kürzlich der Rechnungshof in seinem "Schwarzbuch für Steuerverschwendung" moniert, dass das Land keine Gebühren bei den Kontrollen erhebt. Sieht im Moment nicht gut aus, es scheinen bald andere Länder nachzuziehen. -
Nach Amoklauf in München: Verschärfung des Waffenrechts wird geprüft
JDHarris antwortete auf J.A.K's Thema in Waffenlobby
Naja, in Syrien sehen wir gerade das Gegenteil davon;-) -
Nach Amoklauf in München: Verschärfung des Waffenrechts wird geprüft
JDHarris antwortete auf J.A.K's Thema in Waffenlobby
Hat jemand informationen zur waffenrechtlichen Situation im Iran? Ich meine, ist es normalen Zivilisten dort überhaupt möglich, an Schiesstrainings Teil zu nehmen? (die üblichen Verdächtigen mal beiseite gelassen) Ansonsten: Mit welchem Background könnten Vater und Sohn dort an ein Waffentraining gekommen sein? -
Davon kann man ausgehen. Sobald man den falschen Ausweis entlarvt, muss man damit rechnen, dass der Typ sofort zum Angriff übergehen wird. Ich zitier mal meinen "Lieblingseinbrecher" der letztens bei "Hart aber Fair" gesprochen hat. Völliger Realitätsverlust bei weiten Teilen der Bevölkerung.
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Und bitte die Haustür erst öffnen, nachdem man sich die Kontrolle telefonisch bestätigen lassen hat. Vorher noch ein Foto aus dem Fenster machen. Denkt dran: Solche Leute können skrupellos werden, wenn sie merken, das sie auffliegen!
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Wie sicher die Daten im NWR sind, kann man anhand dieser Meldung von heute erahnen. Razzia gegen Salafistenmoschee in Hildesheim wurde verraten. http://www.bild.de/bildlive/2016/15-moschee-razzia-47036742.bild.html Na, machen wir eine Wette, ob Erdogans Geheimdienst schon Abholadressen an seine Anhänger hier ausgegeben hat? Ist natürlich völlig im Bereich des spekulativen. Das Spezialeinsatzkommando in Hildesheim hat sicher auch nur mit höchst vertrauenswürdigen Profis zusammengearbeitet;-)
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Nach Amoklauf in München: Verschärfung des Waffenrechts wird geprüft
JDHarris antwortete auf J.A.K's Thema in Waffenlobby
LKW gibts dann bei Sixt wohl nur noch auf goldene WBK. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
JDHarris antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Die objektive Einschätzung von Kappa triffts genau. Oder anders gesagt: Mann kann auch einen Scheisshaufen so aussehen lassen, dass er wie eine schmackhafte Torte serviert werden kann. Diese Vorgehensweise ist 100% deutschen Ursprungs. Kein Wunder, dass die Briten kein Bock mehr auf EU hatten. -
Offizialdelikt. Die gesamte Versammlung wurde wahrscheinlich als Volksverhetzend angezeigt. Das Problem mit Postings generell ist, dass hier ja dann auch - im Gegensatz zu rein verbalen Äusserungen - alles "schwarz auf weiss" dokumentiert ist. Die Äusserungen fallen hier auch nicht unter das Fernmeldegeheimnis, da solche Facebook Gruppen ähnlich wie eine nichtöffentliche Versammlung gewertet werden. Da finde ich es schon bedenklicher, dass der Innenminister nun den Straftatbestand der Volksverhetzung nun in Neusprechdeutsch als "Vorgehen gegen Verrohung der Sprache" bezeichnet hat. Das würde dann den Sinn und Zweck dieser Massnahme komplett in Frage stellen.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
JDHarris antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Warum sollte die Politik sonst auch aufeinmal so schnell sein? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
JDHarris antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Dann ist doch alles gut. Damit hast du rechtlich gesehen auf jemanden vertraut, der es besser hätte wissen müssen. (Vertrauensschutzregelung) http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23165/vertrauensschutz Sonst wäre Deine Behörde ja Mitschuldig an der illegalen Waffenebschaffung. -
Wie ich weiter oben schon geschrieben habe. 2 (in Worten Zwei) Ersteinträge im BZRG werden nach 6 Jahren vollständig gelöscht. Bekommst du mehr als 2 Einträge, bleiben ALLE dauerhaft gespeichert (werden allerdings nicht mehr in jedem Fall vorgehalten). Quasi die ähnliche Regel wie in den USA mit den "3 Strikes". Auch wenn dein normales Führungszeugnis jetzt wieder sauber ist, bei allen sicherheitsrelevanten Sachen (auch Waffenrecht), oder wenn du Beamter werden willst, erhalten alle Behörden mit unbeschränkter Einsicht nun stets Kenntnis von deinen Fehltritten. Hätteste damals mit deinen ersten Beiden Verfehlungen den Ball flach gehalten, wäre nach 6 Jahren alles wieder raus. Jetzt bleibts dauerhaft drin. Das Geld für den kleinen Waffenschein kannste dir übrigens sparen, weil die Behörde dir diese Verfehlungen nur beim beantragen von erlaubnispflichtigen Waffen vorhalten wird.
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Ferngehalten: Vielleicht auch... - aus dem öffentlichen Strassenverkehr? - aus dem Ferienflieger? - aus dem Restaurant, wo du gerade gegessen hattest? - aus der Autowerkstatt, wo du letztens deinen Wagen reparieren lassen hattest? - ETC Mal ehrlich. Wenn man das zuende denkt, bleibt da nicht mehr viel übrig, wo man solche Leute dann noch sehen will. Manchmal ist es vielleicht ganz gut ,wenn wir nicht wissen, wem wir alles schon so über den Weg gelaufen sind. Bist du dir sicher, das ihr keinen Mörder in eurem Verein habt?
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Sowas lassen Behörden dann gern die Gerichte entscheiden.
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Jau stimmt, 2 Jahre, habe ich verwechselt. Die ganzen Register werden immer unüberschaubarer;-) Danke! Hab ich auch oben in meinem Beitrga nochmal korrigiert.
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Eintragungen im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister bleiben dort 2 Jahre gespeichert. Danach werden die Einträge gelöscht. Ausgenommen es kommt in dieser Zeit ein neuer Eintrag hinzu, dann bleiben alle anderen Einträge ebenfalls für weitere 2 Jahre gespeichert. Hat man also 2 Jahre kein Verfahren gehabt, ist das Register wieder leer. Sind dagegen die letzten 20 Jahre immer wieder Verfahren dazugekommen, ohne das einmal 2 Jahre keine Anklagen dazuwischenlagen, ja, dann stehen da eventuell sogar 20 Jahre alte Sachen noch drin.
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Klar, es gibt sogar ehemalige Bankräuber, die noch LWB geworden sind! Problematisch wird es erst, wenn du ein Mehrfachtäter bist. Dann nimmt man an, das du ein notorischer Gesetzesbrecher bist. Dafür ist dann auch egal, ob es - wie hier - nur kleinere Verurteilungen waren.
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Stimmt auch nicht ganz (für diesen Fall aber dennoch richtig). Die ersten Beiden Verurteilungen (sofern es Einzelverurteilungen sind) werden nach der Übergangsfrist (6Jahre) vollständig aus dem Register entfernt (sie sind also nicht nur getilgt, sondern physisch garnichmehr vorhanden). Die Behörde kann also nur noch auf andere Art und Weise davon Kenntnis erlangen, aber nicht mehr durch eine unbeschränkte Abfrage. Die eigene Auskunftspflicht endet bereits nach 5 Jahren. Da dem Threadstarter aber keine 2 Einzeltaten, sondern 2 Mehrfachtaten zur Last gelegt wurden, wird der Eintrag tatsächlich nur getilgt, aber nicht gelöscht. Damit ist er Regelunzuverlässig. Er kann nach 10 Jahren zwar nochmal einen neuen Versuch unternehmen, allerdings kann die Behörde ihm diese Taten weiterhin vorhalten und die Erteilung bei Zweifeln ablehnen oder andere Beweismittel verlangen (z.b. MPU). Aber er sollte trotzdem froh sein, das er hier in Deutschland lebt. In den 3 anderen genannten Ländern, wäre er nicht nur nicht mehr LWaffenbesitzer geworden, sondern dort hätte er längst Gardinen gestopft.
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Die USA solltest du dir auf jeden Fall schonmal aus deiner Alternativliste streichen;-)
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Er wurde ja auch nicht wegen eines Verbrechens angeklagt, sondern ihm wird/soll die Eignung zum Besitz/Verkauf von erlaubnispflichtigen Waffen aberkannt werden. Er selbst klagt gegen den Widerruf dieses Verwaltungsaktes. Ob jemand unzuverlässig im Sinne des WaffG ist, hängt von der Einschätzung der zuständigen Polizeibehörden und die Waffenbehörde ab. Wenn die eine "negative Prognose" abgeben, dann wars das erstmal mit der Zuverlässigkeit. Dafür reicht allein die Annahme aus, dass derjenige nicht verantwortungsvoll und 100%ig gesetzeskonform damit umgeht. In einem Jägerforum hat vor kurzem jemand berichtet, dass er zu einer polizeilichen Anhörung geladen wurde, weil er in einem Beitrag lediglich geschrieben hatte: Zitat" Er würde jetzt immer ein zusätzliches Magazin mit ins Revier nehmen" Diese Aussage hat schon ausgereicht, dass sich jemand Sorgen gemacht hat.
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Nicht direkt, aber sowohl Polizei und Waffenbehörde gehen davon aus, dass seine Äusserungen so gemeint waren. Sonst hätten die das ja nicht angeleiert. Hier reicht ja schon der blosse Verdacht und die Tatsache, das er sich nicht ausreichend von diesem Vorwurf distanziert hat. Das bestätigten jetzt auch die Richter in dem Vorverfahren. Ob es letztendlich für die Aberkennung seiner Zuverlässigkeit ausreicht, wird dann erst die Hauptverhandlung klären. (Vorausgesetzt er geht den Weg bis zuletzt durch)
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
JDHarris antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Nachtrag Übrigens noch eine sehr interessante Feststellung des FBI zu den US Mordraten. Die US Bundesstaaten Californien und Texas haben überdurchschnittlich viele Fälle in ihren Statistiken. Laut FBI gehen 60% aller Morde in diesen beiden US Bundesstaten auf das Konto von Mexikanischen Drogenclans, die ihre Verbrechen absichtich auf US Seite begehen. Die kommen praktisch nur über die Grenze, um da ihre Verbrechen zu begehen und ziehen sich dann wieder über die grüne Grenze (Wüste) zurück. Das ist für die praktisch, denn damit werden sie in ihrem eigenen Land nicht gesucht. https://www.fbi.gov/about-us/cjis/ucr/crime-in-the-u.s/2014/crime-in-the-u.s.-2014/tables/table-20 -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
JDHarris antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
USA Mord und Totschlag (Opfer) 2014 Gesamt: 11.961 (Rate per 100000 Einwohner 4,5) Durch Feuerwaffen: 8.124 (davon fast 2000 Fälle mit selbstgebauten Feuerwaffen!) Die genauen US Zahlen, wieviele Morde mit welchen Waffen verübt wurden, findest du hier: FBI Statistic Homicide Data Table8 https://www.fbi.gov/about-us/cjis/ucr/crime-in-the-u.s/2014/crime-in-the-u.s.-2014/tables/expanded-homicide-data/expanded_homicide_data_table_8_murder_victims_by_weapon_2010-2014.xls Interessant an diesen FBI Daten ist vor allen Dingen, dass nur wenige Taten mit relativ einfach erhältlichen und wohl auch am meisten verbreiteten Langwaffen verübt werden. Nur 248 Taten! Jagdgewehre oder halbautomatische Gewehre sind bei den Tatmitteln völlig unterrepräsentiert (obwohl man diese in den meisten Haushalten findet). Kurzwaffen sind dagegen in den meisten Staaten sowieso schon stark reglementiert. Die Behauptung der Waffengegner, das "gefährliche Sturmgewehre" die tödlichsten Waffen sind, ist damit eindeutig widerlegt! Auch gut zu sehen ist, dass die Fallzahlen seit Jahren kontinuierlich zurückgehen. Alle Tables (1-24) mit sämtlichen FBI Statistiken gibt es hier: https://www.fbi.gov/about-us/cjis/ucr/crime-in-the-u.s/2014/crime-in-the-u.s.-2014/offenses-known-to-law-enforcement/expanded-offense -
Du weisst aber trotzdem, was ich damit meine;-) Ich würde die Gesetze auch gerne ändern zugunsten einer klaren Rechtslage pro SV!
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