

JDHarris
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Natürlich muss man nicht Aussagen. Allerdings verzichtet man dann als Opfer einer Straftat auch auf das Recht, den oder die Täter mit seinen Hinweisen eindeutig zu belasten. Man muss sich dann damit begnügen, als Beweis nur das in der Hand zu haben, was Polizei und Staatsanwaltschaft selbst herausgefunden haben. Wenn das nicht ausreichend sein sollte, dann siehts sowieso schlecht aus mit einer Leiche auf der Terrasse;-)
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Wenn du dich auf Notwehr berufen willst, dann beschuldigst du ja zunächst mal jemand anderen, dass er etwas unrechtes getan hat. Im konreten Fall wurde die Verweigerung der Aussage im Strafprozess dem Rentner negativ ausgelegt. http://www.taz.de/!5117517/
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Ok, ich kann Mausebär da gerade nur schlecht widersprechen. Trotzdem Danke für die Erklärung der Zusammenhänge!
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Stellt sich nur noch die Frage, ob alle Amokläufer wirklich depressiv waren oder nicht sogar "agressiv"? Was ist mit ISIS Killern, die ohne hemmungen Menschen köpfen? Sind das nur depressive Individuen, oder folgen sie einem aktiven Instinkt?
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Die meisten Psychopharmaka zielen ja auch nicht darauf ab, den Patienten vollends "ruhig zu stellen", sondern ihn "zu lenken". Was gibt es denn da für Erkenntnisse? Grundsätzlich finde ich es ja legitim - und sogar sehr ehrenvoll - Menschen mit Problemen ein "normales Leben" zu ermöglichen. Aber wissen wir wirklich, was wir dann für Realitäten bei den Leuten erzeugen?
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Ich bin mir auch absolut sicher, dass die Täter bei 3,5 Promille auch nichts mehr getroffen hätten;-)
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Ja, aber Krebstote übertragen ihre Krankheit - oder die Wirkung der Medikamente - nicht auf andere.
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Sorry, Balu für die kleine (aber nicht ganz unwichtige) Korrektur. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die RAF, die man damals treffen wollte, hatte dennoch komischerweise in einem Hochsicherheitstrakt (!) eines Staatsgefängnisses (Stammheim) immer genug zu knallen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der normale Bürger bekam nix mehr, aber die RAF wurde sogar noch im Hochsicherheitstrakt erfolgreich beliefert.
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Ja, der alte Mann war sicher kein Kind von traurigkeit.
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Da waren 2 Frauen im Spiel Einmal die 22jährige, mit der sich der Rentner vergnügte, und dann noch eine 21jährige Freundin der Dame, die dann den Überfall eingefädelt hat. Die 21 Jährige wurde als Anstifterin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
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Ob der BGH das aufgegriffen hat, weiß ich jetzt gerade auch nicht. Vielleicht kann jemand das Urteil hier mal verlinken? Im damaligen Beschus des OLG Celle über die Wiederaufnahme wird in Punkt 34 darauf eingegangen. http://openjur.de/u/623494.html
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Er hat sich ja nicht einfach nur unbedacht geäussert, sondern er hat absichtlich falsche Spuren gelegt! Was er später zusammen mit seinem Anwalt zu Protokol gab, deckte sich einfach nicht mit den Ermittlungsergebnissen. Es ist etwas anderes, wenn er am Tatort (noch unter Schock stehend) sagt: "Er war vielleicht wenige Meter entfernt" oder wenn er später schriftlich über seinen Anwalt sagen lässt "Er war genau 5 Meter entfernt". Am Anfang wollte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen noch einstellen. Erst diese präzisen und bewusst falschen Angaben, die er später über seinen Anwalt eingebracht hatte, haben die Sache in ein anderes Licht gerückt. Wenn man sich so äussert, dann sollte das gesagte auch stimmen und überprüfbar sein.
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Hier waren noch weitere Täter auf der Flucht, wie soll man nach denen Fahnden, wenn der Angegriffene sich nicht dazu äussert, was passiert ist? Es liegt in der Besonderheit des Notwehrrechts, dass man in der Sache zunächst ein Zeuge ist und sich erst danach zeigt, ob man auch zum Beschuldigten wird. In dem Fall wurde ja auch ein separates Verfahren gegen die Angreifer geführt. (da wurde der Rentner als Zeuge angehört) Ich weiss, ist ne blöde Situation. Aber wenn man sich auf Notwehr berufen will, kommt man da nicht drumherum. Ohne vorausgegangenen rechtswidrigen Angriff keine Notwehr!
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Ein "Schweigerecht" nutzt einem da garnichts, weil man bei Notwehr nunmal eben nicht nur Beschuldigter ist, sondern auch ein wichtiger Zeuge. Man muss ja glaubhaft machen, das man Opfer eines rechtswidrigen Angriffes wurde.
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Ein faktisches Automobilverbot würde mit Sicherheit auch zu einem Rückgang der Unfallzahlen im Strassenverkehr führen. Es beweist letztendlich nur, dass weniger Menschen mit Hilfe von Schusswaffen verletzt oder getötet wurden. Tatsächlich sind die Zahlen für Mord und Totschlag seit längerer Zeit weltweit rückläufig - sogar in den USA! Und: Eine Tat mit einer Schusswaffe dürfte weit häufiger als Mord verurteilt worden sein, als Gewaltaten, die seither mit anderen Mitteln (zuhauf) verübt werden.
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Völlig unabhängig von dem, was ich bisher dazu geschrieben habe...ich hätte ihm den Freispruch auch gegönnt! Sagen wir es mal so: Er hat einen Menschen getötet und ist dafür immerhin noch mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Das allein zeigt ja auch, dass man ihm trotz der vielen Fehler zumindest eine gewisse "Notlage" zugebilligt hat. Der Fehler mit der platzierten Gaspistole - die eindeutig aus seinem Besitz stammt - war da wirklich das dümmste, was er tun konnte. Dadurch scheidete auch die Berufung auf 33StgB aus (keine entschuldigte Überschreitung der Notwehr durch Furcht, Schrecken oder Verwirrung, sondern bewusstes handeln und Täuschungsversuch)
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Ein Ansatzpunkt: Privater Waffenkauf explodiert in Tirol
JDHarris antwortete auf Zeb Carter's Thema in Waffenlobby
Focus Online berichtet jetzt auch drüber. Österreicher kaufen immer mehr Waffen. http://www.focus.de/finanzen/news/aus-angst-vor-fluechtlingen-oesterreicher-kaufen-immer-mehr-waffen_id_5040882.html -
Sicherheit durchs Gewaltmonopol? Fehlanzeige
JDHarris antwortete auf Katja Triebel's Thema in Waffenlobby
Die derzeitige Stimmung im Land wurde meiner Meinung nach auch durch das faktische Waffenverbot mitverursacht. Die auf diese Weise wehrlos gemachten "Angstbürger" geraten nun bei jedem Anlaß in Panik. und der Bürger wird zum "Problembürger" http://www.tagesschau.de/inland/pegida-347.html -
So wie es aussieht, hohlt die Realität eh gerade alles ein, was hier seit 10 Jahren mit 0% "Erfolgsquote" gefaselt wird.
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Was wirst Du tun, wenn die Sklaven der Unfreiheit in Massen bei dir vor der Türe stehen und Dich fragen: "Mach bei uns mit oder du bist tot!" Niemand verdient es Sklave zu sein - wir müssen sie davon abhalten!
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Mit einem möglichst langen Teleobjektiv (300-600mm) längs in die Schussbahn hinein gefilmt ist das bei gutem Licht möglich. Man komprimiert so den Raum dazwischen. Das Licht sollte möglichst von vorne aus der Gegenrichtung kommen, damit sieht man die Verwirbelungen der Luft noch besser. Dabei nicht zu dicht über dem Boden anlegen, sonst bekommt man auch das Hitzeflimmern vom Erdboden mit drauf. Sehr schwach laborierte 45er kann man sogar mit bloßem Auge verfolgen.
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Auch wieder mal eigene Blödheit. Hätte er sich von dem "Büchsenmacher" das Teil nur auf Halbautomat rückbauen lassen, dann wäre das wohl für ihn als WBK Inhaber nichtmal illegaler Waffenbesitz, sondern nur ein Verstoß gegen die Anmeldebestimmung gewesen. Mit Bescheinigung des gesetzeskonformen Umbaus durch einen Büchsenmacher und Vorteintrag in der WBK hätte das Teil dann sogar ganz legal bleiben können.
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Naja, die Munition ins Bordklo zu kippen war wirklich ziemlich dämlich. Er hätte beim Zoll einfach durch die Tür "anmeldepflichtige Waren" gehen brauchen. http://www.munich-airport.de/de/consumer/fluginfo/ein_ausreise/zoll/ankunft/index.jsp Die hätten die Patronen einfach eingezogen und vernichtet. Ein Verstoß gegen das deutsche Gesetz liegt zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Anders siehts aus, wenn er schon beim Boarding in den USA einen Verstoß begangen hat. Ich kenne mich da aber jetzt nicht mit aus. Wenns aber da auch nicht aufgefallen ist, hätten die dortigen Sicherheitskontrollen ebenfalls versagt.
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Führen Schreckschusspistole öffentlichkeit / Filmaufnahmen
JDHarris antwortete auf gunnewcomer's Thema in Waffenrecht
Von 5 involvierten Behörden (Tiefbauamt, Hafenamt, Polizei, Ordungsamt, Waffenbehörde) fühlte sich irgendwie keiner zuständig der uns eine ausdrückliche und rechtsverbindliche Genehmigung erteilen wollte. Der Dreh wurde daraufhin zur "Gefahrenabwehr" von der Polizei untersagt. Klar, wir hätten dagegen Klagen können, hätte sich hier aber nicht gelohnt. Wir haben an einem anderen Tag die Szene in einer anderen Stadt dann trotzdem gedreht (ohne weitere Probleme). -
Führen Schreckschusspistole öffentlichkeit / Filmaufnahmen
JDHarris antwortete auf gunnewcomer's Thema in Waffenrecht
Eine praktische Erfahrung, die ich mal selbst gemacht hatte. Für ein Musikvideo sollte eine Schauspielerin für uns in Lara Croft Manier mit Knarre im Holster eine Strasse entlang laufen. Im Hintergrund ein brennendes Auto. Die Pistole war eine Softair und fiel zum damaligen Zeitpunkt noch nicht unter den Anscheinswaffenparagraphen, das brennende Auto sollte digital eingefügt werden (war also nicht vorhanden). Wir wollten trotzdem auf Nummer sicher gehen und haben den Dreh beim Tiefbauamt, Polizei und der Waffenbehörde angemeldet. Wir bekamen promt ein Verbot ausgesprochen! Den ganzen Tag über stand an dem Ort dann ein Streifenwagen, der beobachtet hatte, ob wir tatsächlich drehen. Hätten wir nix gesagt und einfach gedreht, dann hätte sich wahrscheinlich kein Schw... dafür interessiert. Es kommt auch immer auf die Behörden und den Ort an, wo man drehen will und natürlich was man dreht. Manche sind auf sowas vorbereitet und haben schon Formulare für sowas. Andere wiederum lassen ein erstmal durch alle Ämter laufen und es bleibt trotzdem alles ein Glücksspiel. Mein letzter grosser Dreh war an der Düsseldorfer Rheinpromenade. Ein Dreh mit allem drum und dran (Uniformen, Sturmgewehre (Softair), Mehlstaubexlosionen, Sqirts (Blutsprengsätze) usw. Da hatten wir eher mit Schaulustigen zu kämpfen, die sich an die Absperrungen einfach nicht halten wollten;-)