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JDHarris

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  1. JDHarris

    Munitionsklau

    Diesen Verein will deshalb hier auch niemand mehr wiedersehen.
  2. Oder einfach die hier einstecken.
  3. Ok, ich hab es nicht ganz korrekt wiedergegeben. Monokulturen werden irgendwann aber soweit Verdrängt, dass sie zumindest keine grosse Rolle mehr spielen. Jeder grössere Pol hat nämlich immer einen in etwa gleichgrossen Gegenpol. (siehe linke Ideologie vs/rechte). Das erklärt auch, warum die USA mit ihrer Multikultur die zur Zeit erfolgreichste und stabilste Gesellschaft hervorgebracht haben.
  4. Die USA sind eh ein Vielvölkerstaat, da würden Extremisten sowieso keine grossen Massen in Bewegung setzen können. Deshalb können die es sich auch leisten, nichts gegen bewaffnete Kleingruppen und Militia Organisationen zu unternehmen. Die hier genannte Organisation ist mit ihrer "Naturgesetzreligion" sowieso auf dem Holzweg: Paragraph 1 der Naturgesetze ist nämlich das streuen von Genen und die Herstellung von möglichst breiter Vielfalt. Monokulturen sind so gesehen auch aus der Natur immer ziemlich schnell verschwunden!
  5. Ganz ohne sind die allerdings nicht. Wikipedia
  6. Die DDR Diskussion lassen wir jetzt mal beiseite (das war nur ein nebensächlicher Einwurf von mir, den ich hiermit einfach mal wieder zurück nehme)) Zurück zum Vorfall mit dem Bundespolizisten Die Frage ist jetzt die, ob es klug war, das auf diese Weise in die Öffentlichkeit zu bringen - was ja voll beabsichtigt war -, oder ob es der Bundespolizei eher schadet und ihr willkürliches Verhalten unterstellt werden kann. Ihn im Dienst zu verhaften, wäre allerdings auch nicht gerade geschickt gewesen. Nicht falsch verstehen. Mein Mitleid für diesen Mann hält sich natürlich in Grenzen, sollte er tatsächlich so einer komischen "Arier-Bewegung" angehört haben, dann hatte er tatsächlich nichts mehr in der Polizei zu suchen gehabt. Aber hierbei handelt es sich auch um einen Sonderfall, den ich so noch nicht gesehen habe. Vielleicht kochen wir das ganze da auch zu hoch? Der Treadtitel soll ja eigentlich thematisieren, ob dies in Zukunft Alltag für Legalwaffenbeitzer sein könnte. Meine persönliche Meinung ist: Das die Spezialkommandos wohl kein Interesse daran haben werden, nun täglich zu solchen Einsätzen gerufen zu werden. Wie hier schon gesagt wurde, würde das allein schon der Motivation nicht gerade dienlich sein.
  7. Doch - die DDR gibts nicht mehr! Weil eben in diesem Staat keiner mehr dem anderen über den Weg trauen konnte und er daher zum scheitern verurteilt war. Aber das schweift jetzt wirklich ab.
  8. Das stimmt nicht ganz. Wenn in der damaligen DDR die "Führung" mal unters Volk ging, dann bekamen die normalen uniformierten Streifenhörnchen auch alle nur Platzpatronen ausgehändigt. Allein Ehrichs Leibgarde durfte da scharfe Muni in ihren Waffen haben. Wenn man das damals gewusst hätte...;-)
  9. Ich kenne zumindest ein paar Leute, die wegen soetwas die Spezialkräfte verlassen haben. Jeden Tag wie ein Tier zu trainieren und sich den harten Ton anzuhören, macht man nicht lange mit wenn man nur zum Kinderfasching eingeladen wird.
  10. Das sehe ich anders! Die haben gerade erst ein Austauschprogramm mit den Seals abgeschlossen, da werden die sich Fragen zu solchen Einsätzen gefallen lassen müssen. Ich fand schon den Einsatz bei diesem Hells Angels Rocker sehr grenzwertig. Am nächsten Tag erzählte der "arme Kerl" der Bild Zeitung, wie er danach erstmal mit seinem Mountainbike ne Runde ins Gelände gegangen ist. Das ist keine gute Werbung - und erstrecht keine Trophäe - für eine international so hoch angesehene Elite-Truppe.
  11. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass sich die GSG9 über kurz oder lang so vor anderen int. Spezialeinheiten präsentieren möchte. Die wollen auch "echte Einsätze" vorweisen können und nicht so'n blödsinn. Auf Dauer könnten sich deutsche Spezialkräfte so ihren Ruf ruinieren. Mich würd mal interessieren, was Doc Schiller und andere Leute aus dem Umfeld der 9er dazu sagen.
  12. Ich finds mittlerweile auch nur noch verwunderlich, das eine der besten Spezialeinheiten der Welt wie die 9ner immer öfter ausgesendet werden, um alte Opas zu erschrecken und "tote Katzen" sicherzustellen. Die Seals würden sich mit so nem Dreck nichtmal theoretisch befassen.
  13. Völlig unbestritten, das es fahrlässig vom Vater war. Aber den wenigsten wird das wohl auf so katastrophale Weise vor Augen geführt. Und wer meint, dass der Vater da eine Ausnahme war, der kann sich ja mal die Stellungnahme des FWR zu den vielen beanstandeten Aufbewahrungskontrollen ansehen. FWR Ganz nebenbei: Ich war letztens in Süd Frankreich unterwegs...da hängt die geladene Schrotflinte bei vielen noch überm Kamin!
  14. Dem kann glaube ich hier jeder uneingeschränkt zustimmen. Der Vater ist im Grunde genommen einer von uns gewesen, ein ehrbarer Bürger, der sich nichts zu schulden kommen lassen hatte und der seine Familie durchbringen wollte. Das was ihm passiert ist, das hätte fast jedem hier passieren können - es war einfach Schicksal oder Pech...oder sonstwas! Aber bestimmt keine Absicht. Es gibt da draussen sicher genug Ar.... löcher, denen man das ganze juristische Programm ohne weiteres gönnen würde....hier bin ich einfach nur traurig drüber. Deshalb bin ich der Meinung, das es hier, egal wie man es juristisch drehen mag, keine Gewinner bei gibt. Noch nichtmal Genugtuung.
  15. Lass uns das hier aber nicht diskutieren...wir wissen alle das die Realität anders abläuft;-)
  16. Ich finde die Ausführungen von Gloeckner ganz interessant! Sie zeigt ja im grunde genommen in purer Reinform, wie das ganze Verfahren aus juristischer Sicht abläuft. Allerdings bleibe ich bei der Meinung, dass dies der Dimension dieses Ereignisses nicht im geringsten gerecht wird. Genausowenig wie man international vernetzten Al Kaida Terroristen mit den Mitteln des deutschen Strafrechts gegenübertreten kann.
  17. Ich glaube die Tat von Winnenden fällt hier aufgrund ihrer Einzigartigkeit so sehr aus jedem Rahmen, das sie sicher nicht mit der üblichen Rechtsprechung verglichen werden kann. Das ist eine völlig andere Liga gewesen, als gewöhnlicher Mord - das war ein Attentat mit katastrophalen Dimensionen und nicht zuletzt auch eine nationale Tragödie gewesen. (Vielleicht vergleichbar mit der Love Parade Tragödie und dem versagen ganzer Strukturen) Diese Tat hätte halt eben auch mit einer x beliebigen Waffe vom Schwarzmarkt genauso ausgeführt werden können.
  18. Das jeder Waffenbesitzer die Pflicht zur sicheren Aufbewahrung seiner Waffen hat, und das dies explizit so geschrieben steht, kann niemand bestreiten. Jedoch sollte man dabei die Dimensionen nicht aus den Augen verlieren und zu welchem Zweck das ganze diente. Bis Winnenden war der primäre Zweck der sicheren Aufbewahrung der: "Waffen vor Diebstahl, unbefugtem Zugriff durch nicht Berechtigte, sowie vor Kindern zu schützen / bzw diesen zu erschweren". Damit dient diese Bestimmung also zunächst mal nur diesen grob umfassten Primärzwecken... und nicht jedem denkbaren Szenario! In anderen Ländern (USA, Norwegen) sind Amokläufe sogar als "Nationale Katastrophen" eingestuft worden, was somit in vielen Fällen die Freigabe von Bundeshilfen ermöglicht. Mir erscheint diese ganze Posse hier irgendwie so, als das der Vater hier als dankenswertes Bauernopfer gebracht wird, in sicherer Gewissheit, dass er sowieso niemals zahlen können wird, damit sich die Stadt, das Land und der Bund aus allen Verpflichtungen raushalten können. Es wäre sogar im Nachhinein verheerend für die Hinterbliebenen, wenn alle Verantwortung auf den Vater abgeschoben werden könnte. Dann gehen die nämlich alle komplett leer aus.. wenn beim Vater nichts mehr zu holen ist. Ich hab so das Gefühl, das es in der eigentlichen Sache nur darauf hinauslaufen soll.
  19. @Bouffie sehe ich genauso!
  20. Verstehe mich nicht falsch, ich finde das auch blödsinnig! Sollte das mit der Schadenersatzforderung gegen den Vater jedoch so durchkommen, dann wäre theoretisch alles möglich. Mal als kleines Beispiel (nur um verständlich zu machen, wovon wir hier reden) Angenommen man legt eine geladene Waffe irgendwo in einer deutschen Stadt an einen viel frequentierten Strassenrand ab - was würde am wahrscheinlichsten passieren? A: Die Waffe wird sofort für ein Massaker missbraucht B: Die Leute gehen zunächst achtlos daran vorbei/bzw können sich nicht entscheiden, was sie tun sollen C: Einige würden die Waffe beim Fundbüro abgeben D: Einige würden die Waffe für sich privat mitnehmen E: Jemand verständigt die Polizei F: Es wird jemand durch unachtsames Hantieren verletzt Wahrscheinlichkeit des Zutreffens (Gewichtung ohne Anspruch auf wissenschaftliche Genauigkeit): A: 00,00000001% B: 20% C: 30% D: 10% E: 35% F: 04% Der Vater des Amokläufers wäre dann also für etwas bestraft worden, dessen Wahrscheinlichkeit des Eintretens weit unterhalb jeder Messgrenzen liegt.
  21. Ich bin ja jetzt auch kein Rechtsexperte...aber unsere Anwälte hier im Forum sollten das vielleicht mal auf mögliche Risiken hin abklopfen. Eventuell erfüllen die Aufbewahrungskontrollen mit diesem Hintergrung ggf den Tatbestand der Nötigung. Laut Gesetz braucht sich nämlich niemand zur Zusammenarbeit mit den Behörden zwingen lassen, wenn ihn das selbst zum Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen machen würde. Zeugnisverweigerungsrecht
  22. Man mag sich jetzt vielleicht darüber amüsieren, aber gebt mal versuchte fahrlässige Tötung bei Google ein...nur 49400 Treffer;-) Versuchte fahrlässige Tötung hier bei Sterbehilfe (s. letzter Absatz) Auch wenn es diesen Tatbestand offiziell garnicht gibt, so werden inzwischen jede Menge Strafanzeigen und Verfahren anscheinend mit genau dieser Formulierung begründet.
  23. Nochetwas kommt hier vielleicht hinzu. Sollte das Urteil tatsächlich rechtskräftig werden, dann könnte es durchaus sein, das ein Verstoss gegen die Aufbewahrungsbestimmungen bei jedem Waffenbesitzer in Zukunft schon als Versuch der fahrlässigen Tötung geahndet werden könnte. Was dann auch die Aufbewahrungskontrollen in ein völlig neues Licht setzen würde, da man sich hier bei Mitwirkung an einer solchen Kontrolle quasi selbst der Strafverfolgung aussetzen könnte. Ich glaube das ganze wird noch sehr viel Staub aufwirbeln.
  24. Deshalb geht das ganze ja auch in die Revision.
  25. Naja, er muss nur Privatinsolvenz anmelden...dann ist er nach 7 Jahren wieder Schuldenfrei. Aber darum geht es hier auch nicht. Denn die Frage ist: Wer zahlt die entstandenen Kosten? Das kann letztendlich nur eine Versicherung. Die Versicherung die er als Sportschütze über seinen Verband hat, wird sich allerdings da leicht rauswinden, da es meines wissens nach keine Ersatzleistungspflicht bei Verbrechen gibt. Da werden also allenfalls normale Schadenfälle wie Unfälle usw mit abgedeckt sein. Nun stellt sich die Frage: Wenn niemand den Schaden übernehmen kann, welche Konsequenzen ergeben sich dann für den privaten Waffenbesitz generell? Da ist der Gesetzgeber quasi gezwungen, eine Regelung zu schaffen, die solche Fälle abdeckt.
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