@ Bluemerle
Mag ja sein, dass Behörden die Anweisung bekommen haben, Schiessstände verstärkt zu kontrollieren (ist ihr gutes Recht). Hier geht es aber NICHT um die angeordnete Kontrolle ansich, sondern um die Art und Weise, wie hier sämtliche Beteiligte eingeschüchtert werden sollten! Der Einsatz eines Sondereinsatzkomandos bringt nämlich von Natur aus ein gewisses Drohpotenzial mit sich, das für sich schon ein "Gewalteinsatz" darstellt, selbst dann, wenn niemand verletzt worden ist. Hinzu kommt, dass ein bewaffnet auftretendes Kommando mit einem Einsatz auf einem Schiessstand ein gewisses Risiko von Missverständnissen eingeht (Stellt euch mal vor, ein SEK Beamter hätte einen vor Schreck etwas ungeschickt mit der Waffe hantierenden Schützen erschossen...). Kein Verantwortungsbewusster SEK, MEK oder sonstiger Einsatzleiter würde einen Einsatz unter solchen (risikoreichen) Bedingungen durchführen, wenn nicht zwingende Gründe dies unbedingt notwendig werden lassen. Für eine "einfache Kontrolle" ist der Aufwand und das Risiko eines solchen Einsatzes sowie die enorme Einschüchterungswirkung bei den Kontrollierten einfach unverhältnismässig.
Die DDR Staatsicherheit ist regelmässig so vorgegangen, aber ein Rechtsstaat kann soetwas nicht dulden.