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Raiden

WO Silber
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  1. Moin zusammen, verkaufe eine ARMS #38 S-EX Swan Sleeve mit integriertem, flachem #40L BUIS Ich hatte mir die Schiene doppelt gekauft, aber letztendlich nur eine benötigt. Die Schiene ist nigelnagleneu und wurde nie montiert. Sie wurde lediglich einmal zur Begutachtung aus der Verpackung genommen. Neupreis bei Oberland Arms: 255€ Mein Preis: 225€ (somit fast 12% gespart) zzgl. Versand. Päckchen (eigenes Risiko) oder Paket (Trackingnummer, versichert) Beispielbild:
  2. Zum Sichern den Abzug betätigen? Ähhhh....nein. Entweder sind konventionelle Sicherungen viel ergonomischer (meinen 1911 bekommen ich ohne Verrenkungen einhändig überhaupt nicht gespannt) und sicherer (erwähnte ich das Sichern über den Abzug? Von der Kimme kann man auch abrutschen.) oder die Waffe braucht überhaupt keine externe Sicherung. Was passiert, wenn die Kimme nach oben gezogen wird? Kann so versehentlich entsichert werden? Zumal ich auch keine Wackel-Dackel-Kimme auf einer Waffe gebrauchen kann.
  3. Deswegen lasse ich mir für jede kalibergleiche Waffe einen Munitionseintrag geben.
  4. So lese ich das ebenfalls. Satz 3 zur Munition: " und ist erlaubnispflichtige Munition binnen angemessener Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen " Da man dann ja ebenfalls selbst Berechtigter ist, sehe ich kein Problem
  5. Nein, der Logik der Sätze 1 und 2 wird nicht widersprochen. Satz 1 sagt: Wenn der Erbe ein Bedürfnis für die geerbten Waffen als z.B. Jäger oder Sportschütze geltend machen kann, sind die übrigen Voraussetzungen (Alter, Sachkunde, Zuverlässigkeit, etc. pp) ebenfalls zu prüfen. Anderenfalls (Satz 2) sind nur Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu prüfen, siehe Absatz 2. Dann darf er diese Waffen auch verwenden. Satz 2 sagt: Blockieren, wenn kein Bedürfnis vorliegt. Noch keine Waffen vorhanden. Verwendung ausgeschlossen Satz3 sagt: Hat der Erbe schon Waffen, braucht er keine Blockierung (da die innere Sicherheit dadurch ja nicht mehr gefährdet wird). Darf sie allerdings im Gegensatz zu Satz 1 auch nicht verwenden. Finde ich eigentlich klar und sauber aufgeschlüsselt. Kurzfassung: Verwendungsabsicht: Reguläres Bedürfnis und alle sonstigen Voraussetzungen nachweisen. Keine Verwendungsabsicht: Blockieren, falls noch keine erlaubnispflichtigen Waffen besessen werden. Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nachweisen.
  6. Hauptsache, Deutschland ist wieder ein Stück weit sicherer!
  7. Lieber AvP, ich hoffe, du verschwindest in der Versenkung. Bis dahin darfst du mich aber gerne in deine Negativ-Liste aufnehmen!
  8. Darauf ein like von einem Nichtjäger. Wir sollten nicht den alten Fehler machen, uns selbst auseinader zu dividieren (wer 'braucht' was etc.).
  9. Mach voll...es darf von der Sportordnung abgewichen werden (Scheibe, Schusszahl, Entfernung etc.).
  10. Ich habe es im Urin, dass es noch viel schärfer kommt. Die BaWü-CDU bzw. deren Innenminister ist doch auch schon wieder dabei, ein Anscheinsverbot zu fordern. Die Marschrichtung ist klar.
  11. Bevor keine Umsetzung in deutsches Recht erfolgt, kann man nur die Kristallkugel fragen.
  12. Was ich mich gerade frage: De facto kommt ja ein "Magazinverbot". Ob das auch für Magazine für vorhandene Dekowaffen gilt?
  13. Das passt ja auch zu den Plänen, Leute ohne Schulabschluss einzustellen. Mathematik 3. Klasse darf man da nicht erwarten.
  14. Dreimal dürft ihr raten, welche Hexenjagd jetzt weiter geführt wird: http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Angreifer-von-Paris-war-Sportschuetze-mit-Waffenschein-id41789211.html 1.) Ist das so oder will man uns das nur weismachen? 2.) Warum wurden einem bekannten Islamisten nicht sämtliche Erlaubnisse entzogen? Eindeutig Behördenversagen. Ausbaden dürfen es die ehrlichen Waffenbesitzer.
  15. Beim Nachweis der sicheren Verwahrung ist man aber in der Bringpflicht. Letztendlich ist jeder hier erwachsen und muss wissen, was er tut.
  16. Im Zweifel melde ich den Altbestand lieber einmal zuviel als zu wenig... Laut Computer meines SB hatte ich auch angeblich eine Waffen, die ich noch nie erworben/besessen habe... Wenn die dann später ankommen und man kann nicht nachweisen, dass man den A-Schrank schon vor dem Stichtag hatte (man hat nicht immer eine Rechnung, Privatkauf etc.), muss ich wenigstens kein langes Gesicht machen.
  17. Muss man so einen Mist postulieren? Hätte es nicht ein "unsere Schützen mussten mit Leihwaffen, die nicht auf sie optimiert waren, antreten und waren daher leider chancenlos" auch getan? Es war zwar die Büchsenmeisterschaft, aber Molot- und Saiga-Flinten sind auch AK-Varianten..damit wird regelmäßig gewonnen. Und jetzt alle im FWR-Chor: Sportschützen brauchen keine AKs!
  18. Da hab ich wohl nicht weit genug zurück gelesen
  19. BDSM - der Verband für "Praktisches" (Off-Duty-Revolver sind mit 2,75" mit Sonderfreigabe erlaubt)
  20. Ich hatte mir mal einen Schaftadapter bestellt. Der Zöllner wusste nicht so recht, was das sein sollte, also habe ich es ihm erklärt. Er dachte auch (warum auch immer), dass ich irgendwie Schützenmeister sei und den Auftrag hätte, das Vereinsgewehr umzubauen. Es war für ihn unvorstellbar, dass das Teil für mein privates Gewehr gedacht ist. Mit einem Restzweifel, ob das nicht doch ein wesentliches Teil sei, hat er es mir dann aber ausgehändigt.
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