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Raiden

WO Silber
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  1. Dieser Thread ist wieder mal typisch deutsch...manche stehen wohl auf Schmerzen und besondere Privilegien vom Fürsten.
  2. Ein Helm hilft auch nicht bei jedem Fahrradsturz. Soll man deswegen immer darauf verzichten?
  3. Da hast du wahrscheinlich Recht. Das Leben steckt jedoch voller Risiken und statistisch dürfte ich wohl kaum etwas, außer Atmen, machen, um nicht einer potentiell tödlichen Gefahr ausgesetzt zu sein. Ich wette, seit dem Aufkommen von Smartphones habe wir auch eine statistisch höhere Zahl an Verkehrsunfallopfern. Moralisch finde ich das höhere Risiko aber vertretbarer als die erwähnte Hilflosigkeit. Meine persönliche Meinung.
  4. Ich persönlich sehe es so, dass ich mich nicht wehrlos abschlachten lassen möchte und ganz und gar nicht geht es mir darum, Hilfssherriff spielen zu wollen. Selbst wenn ich dadurch statistisch ein höheres Risiko habe, durch mich selbst durch einen Unfall umzukommen, so hätte ich Einfluss darauf und es wäre meine eigene Schuld. Ich will aber nicht hilflos der Gnade/der Macht eines durchgeknallten Schwachkopfes ausgeliefert sein und mich, wie in England, mit Stühlen verteidigen müssen. Deshalb bin ich pro Waffenschein; vernünftigen Lehrgang und Prüfung setze ich voraus.
  5. Dass Unbedarfte völlig andere Vorstellungen haben, kann ich aus meiner Sicht bestätigen. Es gab im Kollegen-/Bekannten-/Freundeskreis kaum jemanden, der nicht gedacht hatte, dass ich meine Waffen führen dürfe. Auf den Hinweis, dass das hochgradig illegal ist, war die Verwunderung darüber nicht minder klein. Ich denke, daran kann man teilweise auch das "Mindset" der Nichtwaffenbesitzer erkennen. Für sie ist eine Waffe eben nicht ein "Sportgerät" oder ein Werkzeug für die Jagd, sondern eben eine Waffe, die man zur Selbstverteidigung nutzen könnte.
  6. Wie willst du denn damit an sportlichen Wettkämpfen teilnehmen, wenn jede Sportordnung die Teilnahme mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen ausschließt (Ausnahme Revolver <3" im BDMP)? Die verbandlichen Regularien verunmöglichen das doch bereits und -solltest du dennoch damit teilnehmen- du müsstest disqualifiziert werden.
  7. Und wenn mal nicht richtig kontrolliert wurde? Auch, dass anscheinend manche kein Problem damit haben, andere mit ihrer Mündung zu überstreichen, lässt mir die Haare zu Berge stehen..ist ja entladen... Mal folgende Beispiele aus der Praxis: -Schütz lädt seine Waffen, indem er sie 90° schwenkte, auf den Nebenmann...Konsequenzen folgten sofort. -Ich führe ein Magazin in eine neue Pistole, Finger ist lang am Griffstück und ich betätige den Verschlussfanghebel...BUMM! Warum ist wohl nichts weiter passiert? Eventuell weil ich eine sichere Richtung eingehalten hab? Ist es so schwer zu verstehen, dass Kontrollen (auch 4-Augen-Kontrollen) und auch die Waffen an sich versagen können? Wann passiert auf keinen Fall etwas bzw. wie kann ich Risiken erheblich minimieren? Richtig, mit den 4 Regeln, die auch gelten, wenn eine Waffe "kontrolliert" wurde. Es hält sich doch auch niemand eine "kontrollierte" Waffe an den Kopf und drückt ab. Warum sollte man also leichtfertig die eigenen Freunde/Bekannten/Kameraden oder wen auch immer gefährden?
  8. Wurde jetzt eigentlich aufgeführt, dass man auf Reisen Verschlüsse oder andere wesentliche Teile explizit "führen" darf?
  9. Raiden

    Enfield Abzugsgewicht

    Die Bezeichnung bezeichnet die Höhe von Unterseite Schwalbenschwanz bis Oberseite Korn. "0" ist hierbei die Normalhöhe. Welches du brauchst, lässt sich nur im Schuss mit deiner Patrone und deinen Präferenzen feststellen Bei den kanadischen .22er Enfields sieht das so aus. Ob das dieselben Höhen sind, weiß ich leider nicht.
  10. Nachtrag: Ist vom Gesetz beziehungsweise von der Intention aber nicht vorgesehen.
  11. Behörde: Dann nutzen Sie ein Wechselsystem.
  12. -Die Intention ist es, dass man mit seiner Waffe andere Munition verschießen oder eine andere V0 erreichen kann. Nur mit Verschluss geht das nicht, deswegen sind einzelne Verschlüsse nicht berücksichtigt -Da sagt die Behörde dann: Lassen Sie doch einfach beim Büma den Verschluss tauschen, wenn er kaputt ist. Nur meine Meinung
  13. Da steht aber nichts von einzelnen Verschlüssen.
  14. § 35 Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote (1) Wer Waffen oder Munition zum Kauf oder Tausch in Anzeigen oder Werbeschriften anbietet, hat bei den nachstehenden Waffenarten auf das Erfordernis der Erwerbsberechtigung jeweils wie folgt hinzuweisen: 1. bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen und erlaubnispflichtiger Munition: Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis, 2. bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen und nicht erlaubnispflichtiger Munition sowie sonstigen Waffen: Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr, 3. bei verbotenen Waffen: Abgabe nur an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung, sowie seinen Namen, seine Anschrift und gegebenenfalls seine eingetragene Marke bekannt zu geben. Anzeigen und Werbeschriften nach Satz 1 dürfen nur veröffentlicht werden, wenn sie den Namen und die Anschrift des Anbieters sowie die von ihm je nach Waffenart mitzuteilenden Hinweise enthalten. Satz 2 gilt nicht für die Bekanntgabe der Personalien des nicht gewerblichen Anbieters, wenn dieser der Bekanntgabe widerspricht. Derjenige, der die Anzeige oder Werbeschrift veröffentlicht, ist im Fall des Satzes 3 gegenüber der zuständigen Behörde verpflichtet, die Urkunden über den Geschäftsvorgang ein Jahr lang aufzubewahren und dieser auf Verlangen Einsicht zu gewähren.
  15. Eben. Wenn der Bedürfnisschein da ist, geht er postwendend zum Amt. Sollte eine Waffe mehr als 12 Monate Lieferzeit haben, lässt sich sicher mit der Behörde reden.
  16. So liest es sich und ist nicht die klügste Vorgehensweise. Man hat ja nach Voreintrag ein Jahr Zeit sich zu entscheiden.
  17. http://www.schuetzen-bernburg.de/Service/Bundesverwaltungsvorschriften.pdf In der Verwaltungsvorschrift heißt es: § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftma- chung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilver- bandes darüber, dass – der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Mo- naten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaf- fen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1); – die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportord- nung nach § 15 Absatz 7 für die Disziplin zugelassen und erforderlich ist (Nummer 2); das ist der Fall, wenn mit ihr nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des An- tragstellers auch geschossen werden kann. Daraus geht hervor, dass du lediglich mit erlaubnispflichtigen Waffen trainiert haben musst, nicht mit dem beantragten Kaliber. Des Weiteren muss ein geeigneter Schießstand zur Verfügung stehen. Dies muss nicht der eigene sein, sondern zum Beispiel ein kommerzieller, auf dem man regelmäßig trainieren kann (Nachweis z.B. durch Vertrag oder Schießbuch)
  18. Raiden

    Enfield Abzugsgewicht

    Hier eine Anleitung: https://enfieldteile.de/epages/994dfb96-5b86-4897-9e15-9d093b422ea1.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/994dfb96-5b86-4897-9e15-9d093b422ea1/Categories/"Lee Enfield"/Lee_Enfield_Modifizierung/Schlagbolzenmutter
  19. Tja, von unseren Interessenverbänden hört man leider gar nichts.
  20. Ich habe bisher jeden zusätzlichen Schrank, mit der Bitte um Bestätigung, gemeldet. So kommen auch keine Nachfragen, wenn eine Höchstmenge (z.B. über 10 LW im A-Schrank) überschritten wird. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, werde ich zur Sicherheit nochmal alle Schränke für den Bestandsschutz auflisten und um Bestätigung bitten.
  21. Waffenrechtlich gibt es doch keine Wechselverschlüsse... Es gibt Wechselläufe und Wechselsysteme (Verschluss PLUS Lauf). Hintergrund ist der, dass man mit einem Wechsellauf oder -system andere Munition verschießen oder andere ballistische Wirkungen erlangen können soll. Nur mit einem Verschluss ist das schwerlich möglich. Ich würde mir einfach ein komplettes Glock-Oberteil (=Wechselsystem) zulegen, dann gibts keine Hirnknoten oder Probleme.
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