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Raiden

WO Silber
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  1. Ich habe nun auch eine zweite Schiene im Angebot, aber die ist mir fast schon ein bisschen peinlich Merke: Zur Montage immer passende/s Werkzeug/Utensilien benutzen. Naja, aus Fehlern lernt man. Die zweite Schiene ist am hinteren Ende leicht beschädigt; das "Gehäuse", das den Kimmensicherungsriegel aufnimmt ist links und rechts eingerissen. Dies wurde notbürftig mit 2K-Masse "repariert" und mit mehr oder minder passender Farbe überpinselt. Dies hat auch soweit hunderte von Schuss gehalten. Weiterhin fehlt das kleine Blechle mit Schraube für das vordere Ende, aber die sind für die Funktion eh unerheblich.Sonst ist die Schiene tip top in Ordnung. Entweder stört es den neuen Besitzer nicht oder er kürzt die Schiene einfach um die Kimme. Die Schiene wird ausdrücklich als defekt bzw. Bastlerobjekt verkauft. Macht mir einfach ein faires Angebot (heiler Neupreis: 255€) Im Übrigen ist auch die erste Schiene noch zu haben (nigelnagelneu). Eventuell würde ich diese auch gegen eine gekröpfte Era-Tac-Ultraleichtmontage, gegen Wertausgleich, tauschen.
  2. Dir muss ja echt langweilig sein, dass du jeden Reichsheinischnipsel direkt inhalierst...
  3. Selbst wenn es so gewesen wäre: Ein Sturmgewehr zu beschaffen, welches nicht als solches eingesetzt werden kann, zeugt nicht gerade Kompetenz.
  4. Wenn sein SB der Meinung ist, dass er das (als Beispiel 30 Kurzwaffen) begrenzen müsste, dann kann er das aber. Sagt auch das WaffG.
  5. Naja, ne Zahl wird man da direkt nicht finden. Es ist bewusst schwammig geschrieben, damit die Behörde Spielraum hat: "Im Einzelfall, wegen Art und Zahl"
  6. Alternativ könnt ihr mir auch ein Angebot machen
  7. Noch direkter ergibt es sich aus dem Waffengesetz §36 "(6) Ist im Einzelfall, insbesondere wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung, ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen. "
  8. Das Merkblatt ist doch eh veraltet, sonst würden A- oder B-Schränke gar nicht auftauchen.
  9. Bei der Threadüberschrift dachte ich erst an ungebetene Gaffer, die den Feuerwehrleuten Schläge androhen...
  10. Von vorgestern auf heute ist Martin zur Michaela getransgenderd
  11. Schützt bei Beschuss. (Mein Sonar meldet verdächtige Bewegungen)
  12. Ist Geco auch von Interesse? Magtech hätte ich vielleicht eine Schachtel
  13. Moin zusammen, verkaufe eine ARMS #38 S-EX Swan Sleeve mit integriertem, flachem #40L BUIS Ich hatte mir die Schiene doppelt gekauft, aber letztendlich nur eine benötigt. Die Schiene ist nigelnagleneu und wurde nie montiert. Sie wurde lediglich einmal zur Begutachtung aus der Verpackung genommen. Neupreis bei Oberland Arms: 255€ Mein Preis: 225€ (somit fast 12% gespart) zzgl. Versand. Päckchen (eigenes Risiko) oder Paket (Trackingnummer, versichert) Beispielbild:
  14. Zum Sichern den Abzug betätigen? Ähhhh....nein. Entweder sind konventionelle Sicherungen viel ergonomischer (meinen 1911 bekommen ich ohne Verrenkungen einhändig überhaupt nicht gespannt) und sicherer (erwähnte ich das Sichern über den Abzug? Von der Kimme kann man auch abrutschen.) oder die Waffe braucht überhaupt keine externe Sicherung. Was passiert, wenn die Kimme nach oben gezogen wird? Kann so versehentlich entsichert werden? Zumal ich auch keine Wackel-Dackel-Kimme auf einer Waffe gebrauchen kann.
  15. Deswegen lasse ich mir für jede kalibergleiche Waffe einen Munitionseintrag geben.
  16. So lese ich das ebenfalls. Satz 3 zur Munition: " und ist erlaubnispflichtige Munition binnen angemessener Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen " Da man dann ja ebenfalls selbst Berechtigter ist, sehe ich kein Problem
  17. Nein, der Logik der Sätze 1 und 2 wird nicht widersprochen. Satz 1 sagt: Wenn der Erbe ein Bedürfnis für die geerbten Waffen als z.B. Jäger oder Sportschütze geltend machen kann, sind die übrigen Voraussetzungen (Alter, Sachkunde, Zuverlässigkeit, etc. pp) ebenfalls zu prüfen. Anderenfalls (Satz 2) sind nur Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu prüfen, siehe Absatz 2. Dann darf er diese Waffen auch verwenden. Satz 2 sagt: Blockieren, wenn kein Bedürfnis vorliegt. Noch keine Waffen vorhanden. Verwendung ausgeschlossen Satz3 sagt: Hat der Erbe schon Waffen, braucht er keine Blockierung (da die innere Sicherheit dadurch ja nicht mehr gefährdet wird). Darf sie allerdings im Gegensatz zu Satz 1 auch nicht verwenden. Finde ich eigentlich klar und sauber aufgeschlüsselt. Kurzfassung: Verwendungsabsicht: Reguläres Bedürfnis und alle sonstigen Voraussetzungen nachweisen. Keine Verwendungsabsicht: Blockieren, falls noch keine erlaubnispflichtigen Waffen besessen werden. Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nachweisen.
  18. Hauptsache, Deutschland ist wieder ein Stück weit sicherer!
  19. Lieber AvP, ich hoffe, du verschwindest in der Versenkung. Bis dahin darfst du mich aber gerne in deine Negativ-Liste aufnehmen!
  20. Glaubst du, den Gesetzgeber interessiert das?
  21. Darauf ein like von einem Nichtjäger. Wir sollten nicht den alten Fehler machen, uns selbst auseinader zu dividieren (wer 'braucht' was etc.).
  22. Na, da ist ja mal fundiert!
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