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Raiden

WO Silber
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  1. Da hast du Recht, wenn man das AR10 als Ursprungsprodukt betrachtet. Die Runterskalierung auf das AR15 ist aber direkt einem militärischen Projekt geschuldet.
  2. Das ist definitv falsch. Es war von Anfang an eine militärische Entwicklung.
  3. Ganz klar, beim R8 kommt das nicht zum Tragen. Ist ja logisch , schließlich handelt es sich um einen Repetierer. Die "Vollauto-Grundkonstruktion-Argumentation" kommt auch z.B. bei HA-Flinten beim Verschlussträger zum Tragen, wo dieser kein wesentliches Teil darstellen soll. Mir ist klar, dass der Leitfaden stellenweise ungarer Mumpitz mit recht...kreativer Auslegung des Gesetzestextes ist. Der letztendlich nur zu noch mehr Rechtsunsicherheit führt. Schönes Beispiel M1/M2 Carbine. War zuerst das Ei oder das Huhn da? Zielrichtung ist klar: AR-Lower. Das ganze hat man pseudo-fachlich verpackt.
  4. Auch nicht, meines Wissens nach. Wie gesagt, man wollte mit der Änderung gezielt die AR-Lower erwischen und hat versucht, dem ganzen eine technische Grundlage zu geben. Dabei kommt dann eben Murks heraus. Es gibt nämlich keinen logischen Grund, warum die Abzugsgruppe eines M1A wesentliches Teil ist, die eines Garands aber nicht.
  5. Ist es aber nicht, da bei der Mossberg keine vollautomatische Grundkonstruktion zugrunde liegt.
  6. Gemäß Leitfaden hat das Ruger 10/22 aber kein unteres Gehäuse.
  7. Laut dem BKA-Leitfaden können doch nur vollautomatische Langwaffen oder solche Waffen, die auf einer solchen basieren, ein mehrteiliges Gehäuse haben (technisch natürlich Unsinn, aber man muss dem "Lex Lower" ja einen pseudo-fachlichen Anstrich geben). Aufgrund dessen ist die Abzugseinheit eines M1A wesentliches Teil, die eines Garands, SKS oder M1 Carbines müssten jedoch keines sein, da es sich um rein halbautomatische Urkonstruktionen handelt. Somit kein mehrteiliges Gehäuse und somit nur die Systemhülse wesentlich. Beim 10/22 würde ich das auch so sehen. Falls ich das falsch interpretiere, bitte gerne berichtigen!
  8. Eben nicht. Das WaffG spricht nur von Nachtsichtauf- und -vorsätzen.
  9. So verstehe ich das auch. Wobei die Einfuhr von verbotenen Gegenständen sicher nicht so einfach ist. Ansonsten hege ich, wie Tony, eine gewisse Skepsis.
  10. Ist das Schreiben schon bekannt? Drittes-Waffenänderungsgesetz.pdf
  11. Stadt, leider. Im 3km entfernten Landkreis geht es äußerst zügig. Hast du mehr Infos? Zumindest wird die VS-Abfrage als Grund genannt.
  12. Kann ich nicht bestätigen, warte schon 4 Wochen.
  13. Aufgrund von massiver Einschüchterung, nicht, weil das Volk die Richtlinie so toll fand.
  14. Nicht nur das, die VEBEG, also ein staatlicher Betrieb, hat noch 2018 verbotene Magazine ins Volk gebracht - mit dem Wissen dass es diesen tollen Stichtag gibt. Also: -absehbar verbotene Gegenstände verkauft -Erlös und Steuern kassiert -und wenn es ganz blöd läuft, dürfen diese Gegenstände wieder entschädigungslos an den Staat übereignet werden Double Penetration von ganz oben.
  15. Muss es nicht zwangsläufig. Du darfst übrigens Waffe sagen, davon macht sich keiner ins Höschen
  16. Wer sagt denn, dass sein AR mit WS wie eine Kriegswaffe aussieht?
  17. Nicht für Neu-Dekowaffen, steht ja so im Gesetz. Für Alt-Dekowaffen wird es erst relevant, wenn sie den Besitzer wechseln. Ist in dem Dokument auch endlich mal schön übersichtlich dargestellt, wie es sich insgesamt mit Altdeko verhält, auch, was die Augbewahrung anbelangt.
  18. Wissen tut es letztendlich niemand. Ich lass mir noch schnell was komplettes draus bauen, sicher ist sicher.
  19. Du hast übersehen, dass es momentan völlig unnütz ist, sich solche Gedanken zu machen.
  20. Deswegen ist er ja auch Sachverständiger!
  21. Keine Sorge, die kommen automatisch kostenpflichtig bei dir vorbei. Toller Service, oder?
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