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Frank222

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Alle Inhalte von Frank222

  1. N´abend, ich schließe den Versand an nicht in Deutschland wohnhafte Personen grundsätzlich aus. Ziemlich groß, in rot und im Angebotstext. Dann noch in der Muttersprache des üblichen Klientels. Ausnahme: Bürger aus AT Ich habe einfach keinen Bock mehr auf den Scheixx!!! Extreme Verhandlungen über die Versandkosten, ewige Warterei aufs Geld, dann ellenlange Ausreden und zum guten Schluss Beschwerden und Nachverhandlungen. Habe ich satt, auch wenn der Artikel vieleicht den einen oder anderen Euro mehr bringen würde. Ist mir der Stress mit den Kameraden nicht wert. Sollte sich trotzdem jemand erdreisten zu bieten, fliegt er raus. Bei EWB-Artikeln aus Prinzip nicht. Keine Waffe und kein Schuß Munition verlässt den Geltungsbereich des hiesigen Waffengesetzes. Gruß Frank
  2. Ja, da war mal etwas. Ich meine in der SHZ oder den Leserbriefen hatte sinngemäß so etwas gestanden. Bei irgendeiner Katastrophe soll Flick geholfen haben. Möglicherweise auch mit einen anderen Gefährt. Mit dem Panther dürfte das dann aber erst nach 84 gewesen sein. Flick soll später auch Probefahrten mit dem Koloss unternommen haben, und keiner hat sich dafür interessiert. Nur der Presse glaube ich nichts mehr, da wird ziemlich viel aus dem Zusammenhang gerissen und Halbwahrheiten verbreitet. Gruß Frank
  3. Und die Erde ist eine Scheibe! Also aus verschiedenen Fragebögen, wobei jeder für sich den einschlägigen "Gütekriterien" entspricht. Extrahiert wurden jedoch ausschließlich....... Na, welche Fragen denn wohl? Frank
  4. jepp, war einer von fünf die in Hannover bei Hentschel unter Aufsicht der Briten montiert wurden. Sind alle zur Erprobung auf die Insel gekommen.
  5. Das ist schwerlich möglich. Nur der Richtigkeit halber: Der Panzer stand 1978 noch als Wrack auf einem Schrottplatz im englischen Surrey, kam erst 1979 nach DE und wurde bis 1984 restauriert. Gruß Frank
  6. Hätte - Hätte - Fahrradkette Man muss die Geschichte viel pragmatischer angehen. Augenscheinlich ein C1 (F) wenn nicht ein C2 (F), Feuerfalz hat er auch. Gebrauchte Tresore, älter als 2003, werden in den seltensten Fällen mit einem Zertifikat verkauft. Das Pickerl drauf und Friede geblasen.
  7. warum muss ich dabei spontan an Dover denken? Ad aprum ridentem - Wildschwein in Minzsoße - Das arme Schwein
  8. Hallo Bravo to Zero, versuche es doch einfach mal hier: https://www.bundeswehrkarriere.de/beratungsstellenfinder Die machen auch so etwas ähnliches wie Milsim. Da gibt es passende Kleidung, Überlebensübungen im Wald mit MRE und Leuchtsignale die richtig hoch steigen. Einen KWS benötigt man dort auch nicht. Danach klappt es vielleicht auch mit der Fitness und die 500m den Berg hoch stellen nur noch einen Spaziergang dar. Dort bekommst Du dann auch Deine eigene Gun und darfst Dich damit nach Herzenslust austoben. Gehe einfach mal dorthin und nimm am besten den Rest von eurer Gruppe gleich mit. Deinen Bruder darfst Du natürlich auch mitnehmen. Erkläre denen dann einfach was Ihr denn so machen möchtet. Die Damen und Herren dort freuen sich ganz bestimmt darüber. Viel Erfolg wünscht Frank
  9. Frank222

    Waffen Braun

    Kann ich nicht bestätigen. Als mein XR15 beim zweiten Einsatz sein Magazin plötzlich leerspuckte bekam ich anstandslos eine Ersatzwaffe. Die hatten sogar noch bei meinem SB angeklingelt und dem Erklärt, dass sie die Waffe aufgrund eines Defektes zurücknehmen müssen und ich eine Ersatzwaffe bekäme. Gruß Frank
  10. Heinz, Steven bezieht sein Wissen hier aus dem Forum. Aus diesem Faden und dem, welcher sich im OT befindet und ein ähnliches Thema behandelt. Die wesentlichen Informationen stammen von mir. Meiner einer kommt eben aus dem selben Kaff und kennt verschiedene handelnde und die behandelten Personen. Meine Infos kommen sozusagen aus aller erster Hand. Lies bitte alles durch und mache Dir dein eigenes Bild. Mehr wird von meiner Seite aus vorerst nicht gesagt, auch nicht als PN. Anfragen zwecklos. (Ich bitte das zu respektieren) Sofern sich etwas wesentliches in der Angelegenheit ändert, gebe ich laut. Gruß nach HH Frank
  11. Mach Dir dahingehend mal keine Sorgen. Meine Wenigkeit wird es, falls es dazu kommt, hier schon in aller epischen Breite auswalzen. Gruß Frank
  12. Frank222

    § 27 SprengG

    Update: heute war die Eingangsbestätigung der LDI in der Post. Fall wird unter angegebenem Aktenzeichen bearbeitet. Das LDI weist jedoch darauf hin, dass es bei der Bearbeitung aufgrund der hohen Anzahl an Posteingängen zu Verzögerungen kommen kann. Ich werde dann weiter berichten. Gruß Frank PS: Könnte ein Mod den Faden mal kurz durchwischen und den OT ggf. in das passende Unterforum verschieben. Dankeschön
  13. Frank222

    § 27 SprengG

    Eine Klage vor dem VG wäre drastischer. Dann hätten wir vielleicht in 2017 noch ein Urteil. Das mit der Bedürfnisbescheinigung habe ich der Dame ebenfalls gesagt. Hat aber nix genutzt. Im Anschreiben an den Datenschutzbeauftragten habe ich diesen Umstand und auch die SprengVwV erwähnt. Den letzten Schuh zieht Sie sich nicht an. Sie will für alles und jedes eine Kopie der WBK. Wir als LWB müssen uns buchstabengetreu an Recht und Gesetz halten. Die Sprengstofferlaubnisbehörde legt jedoch die Dinge nach eigenem Gusto aus und misst mit eigenen Maßstäben. Mir ist es im Grunde genommen viel zu lästig die Leute vom Amt zwischen die Hörner zu hauen. Ich weis durchaus meine Freizeit mit schöneren Dingen zu verbringen als böse Briefe zu schreiben. Nur bei derartigen Fällen von Beratungsresistenz ist irgendwann einmal der Bogen überspannt. Nebenbei habe ich maximale Sicherheitsbedenken bezüglich der Aufbewahrung der erhobenen Daten. In meinen Augen sind alle Daten über Waffenbestände in Privathaushalten extrem sensibel zu behandeln damit sie nicht in falsche Hände gelangen und gewissen Personen als Einkaufsliste dienen. Meine Akte wurde mit zwei Handgriffen direkt aus dem hölzernen, offenen Büroschrank gefischt! Beide Umstände, sind im Zusammenhang gesehen, ein Unding. Zuerst höchst sensible Daten sammeln welche eigentlich gar nicht erforderlich sind und diese Daten dann im Anschluss nicht sorgfältig vor Einblick und Zugriff Dritter verwahren. Das treibt mir die Schweißperlen auf die Stirn, denn es ist immerhin mein Hintern den ich hochgebunden bekomme wenn ich zuhause Gäste bekomme die ich nicht eingeladen habe und anschließend etwas fehlt. Dies steht sinngemäß ebenfalls im besagten Anschreiben. Gruß Frank
  14. Frank222

    § 27 SprengG

    Hallo Frosch, es wird dort im Amt nicht nur mein JJS und der 27er verwaltet, in der Liste der JABs taucht der Name auch noch auf. Waffen machen in NRW die örtlich zuständigen KPB. Das mit der Amtshilfe habe ich ihr auch schon versucht zu erklären.Da sie die KPB zwecks Stellungnahme sowieso anschreiben würden und alles in einem Zug erledigen könnten. Nebenbei schwafelte Sie noch etwas von Ablaufdatum der WBK würde noch im Antrag fehlen. Darauf bin ich erst gar nicht näher eingegangen. War mir zu dämlich sie darauf aufmerksam zu machen, doch die Fragestellung und Bezug der betreffenden Zeile in Gänze zu lesen. Bei der geballten Intelligenz wäre das auch ein zweifelhaftes Vergnügen gewesen. Komischerweise gerate ich seit 10 Jahren immer wieder an diese Dame und jedes Mal veranstaltet sie diesen Affenzirkus. Eine Klage erübrigt sich, die Unterlagen werden heute Abend dem Kollegen übergeben und landen Morgen in der Hauspost. Verderben kann ich mir bei der Dame nichts mehr, die ist in längstens 5 Jahren im Ruhestand und nebenbei ist sie nur die Vertretung. Die könnte mir maximal mein Osterfeuer für 2017 und 2018 nicht genehmigen. Geklagt hatte ich beim letzten Mal, die wollte mir partout nicht genehmigen, SP in Patronenhülsen (45/70 & 45/120) zu füllen und die entsprechende Auflage (SP nur für Vorderlader) zu streichen. Sind dann aber nach dem ersten Schriftsatz eigeknickt und ich habe die Klage wegen Entfalles des Klagegrundes zurückgezogen. Die Thematik dürfte sich auch noch irgendwo in den Tiefen des Forums befinden. Nun lasse ich die Leute vom Datenschutz für mich arbeiten. Das ist dann weitaus unangenehmer für das Amt. Die stellen dann dazu noch ziemlich komische Fragen ans Amt. Sobald ich aus Düsseldorf eine Antwort bekomme werde ich sie hier mitteilen. Gruß Frank
  15. Moin, mein Ordnungsamt in NRW möchte mit mir mal wieder Probleme bezüglich der Verlängerung meines Sprengstoffscheines haben. Letzte Woche beantragte ich frühzeitig die Verlängerung des Scheines auf dem dafür vorgesehenen Formular des lokalen Ordnungsamtes. Der übliche Mitarbeiter des OA weilte im Urlaub, also bekam die Dame welche Vertretung machte den Antrag. Da ich Jäger und Sportschütze bin, habe ich die Kreuze im Antrag entsprechend gesetzt. Die Vertreterin ging den Antrag durch, und forderte dann zusätzlich Kopien aller meiner WBKen. Auf mein Veto hin, für die Waffen sei ausschließlich die Kreispolizeibehörde zuständig, bekam ich als Begründung zu hören „Man wolle wissen, ob sich mein Waffenbestand seit letztmaliger Verlängerung des §27 vermehrt oder vermindert hätte“ Habe dann erst mal „gute Mine zum bösen Spiel“ gemacht, bin aber direkt zu einem guten Bekannten aus einem anderen Ressort des Ordnungsamtes gegangen. Der meinte auch nur“ Häh, watt will die?“ Die restlichen Kommentare von Ihm dazu, waren nicht so ganz Stubenrein und die erspare ich mir hier. Mir geht es hier nicht um die Kopien. Mir geht es darum dass seitens des Amtes Daten erhoben werden sollen, welches das Amt für die Durchführung des Gesetztes nicht benötigt. Weiterhin um die Lagerung und auch den Zugriff der erhobenen Daten. Es kann nicht sein, dass das BVA besondere Maßstäbe an die Sicherheit der Daten und Zugriffsrechte des NWR stellt um missbräuchliche Verwendung durch Dritte zu verhindern und im hiesigen Ordnungsamt liegen die Daten mehr oder minder offen und für fast jeden sichtbar im Holzschrank oder Archiv. Einen Tag später habe ich mich dann mal hingesetzt und eine Anfrage an den Landesdatenschutzbeauftragten gestellt. Inhaltlich hatte ich auf die Erhebung, die Lagerung und den Zugriff auf Daten aus dem meiner Meinung nach, hochsensiblen Bereich von Schusswaffenbeständen in Privathaushalten, abgestellt. Ob das den alles so seine Richtigkeit hätte und höflich um Beantwortung gebeten. Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen bei Ersterteilung oder Verlängerung gemacht. Gruß Frank
  16. Die 1ng wurden ja bereits genannt, ab dieser Konzentration geht der Gesetzgeber von einer berauschten Fahrt aus und deren Konsequenzen wie Bußgeld 500,- und 1 Monat ÖPNV. Weitere führerscheinrechtliche Maßnahmen sind Länderabhängig. Grundsätzlich gilt: bei THC: Einmaliger (Probier) Konsum ist nicht führerscheinschädlich Gelegentlicher Konsum mit trennvermögen zum Straßenverkehr ist ebenfalls nicht führerscheinschädlich Regelmäßiger Konsum ist unvereinbar Jeglicher Konsum anderer Drogen außer THC ist grundsätzlich unvereinbar mit einer Fahrerlaubnis In einigen Bundesländern geht die Tendenz in die Richtung keinen Erstkonsum anzuerkennen, weil man davon ausgeht, dass es aufgrund der geringen Kontrolldichte sehr unwarscheinlich ist als Erstkonsument in eine Kontrolle zu geraten. Derzeit in BW, BY, NRW und SH der Fall. Hier geht man immer von mindestens gelegentlichem Konsum aus. Im günstigsten Fall wird dann die Konsumform über ein ärztliches Gutachten bestimmt, im ungünstigsten Fall die MPU angeordnet oder die FE sofort entzogen. Das Thema ist zu komplex um es in wenige Worte zu fassen. Wenn Du magst, kannst Du dich hier http://www.verkehrsportal.de/board/index.php einlesen. (oder Deine Fragen stellen) Gruß Frank
  17. Ausgemustert ist gleichzusetzen mit "nicht Wehrdienstfähig" zumidestens nach heutiger Gesetzeslage Gruß Frank
  18. Das war deren gutes Recht, Dich nicht zu wollen. Es heisst aber im Umkehrschluss für Dich nicht, nicht trotzdem zu müssen wenn man Dich dann doch ruft sofern Du die Voraussetzungen erfüllst. Gruß Frank
  19. Sofern Du unter Artikel 116 GG fällst, solltest Du, unabhängig einer militärischen Verwendung anderen Ortes, als ungedienter klassifiziert werden.
  20. Aber ich könnte wetten wenn man das Thema weiter konkretisiert, bleiben am Ende nur Absichtserklärungen und große Seifenblasen über! Siehe unseren ach so tollen RSU-Kompanien. Wenn man so etwas will, müssen dafür auch zwingend Gesetze her bzw. geändert werden. Die betroffenen Reservisten müssen für diesen Job verpflichtend von ihren jeweiligen Arbeitgebern freigestellt werden; ohne Einkommensverluste natürlich. Sonst hat man auf der Straße ein Klientel stehen, welches sich überwiegend aus D****n und H4-lern rekrutiert. Die Geräteeinheiten hat man ja nun schon vor einiger Zeit abgeschafft, Auseüstung wäre dann auch schon mal keine vorhanden. Nachste Frage: Verpflegung und Unterbringung. Die Verpflegung ließe sich noch hinbekommen, da man die Infrastruktur massiv heruntergefahren hat wäre in Punkto Unterbringung auch ein geringfügiger Handlungsbedarf festzustellen. Alles nicht so einfach... Auch die Über- und Unterstellungsverhältnisse sollten geklärt werden, ebenso ob die KVKs mit von der Partie sind. Wie ich die Geschichte kenne, und wenn es wirklich dazu kommen sollte, wird, wie in Deutschland üblich, die Sache kaputtgeplant werden. Da werden dann etliche Kommissionen und Ausschüsse gebildet werden, besetzt, wie ebenfalls in Deutschland üblich, mit Personen die davon nicht die geringste Ahnung haben. Und wenn sich dann mal alle einig sind und man einen ganz-ganz tollen Plan auf dem Papier hat, ist der Zug schon zwei Stationen weiter. Am Ende kommt dann eben entweder nichts, oder ein Bürokratiemonster raus; jedenfalls nicht viel mehr als ein Papiertiger. Helfen wird und weder das Eine, noch das Andere. Fazit: Totgeburt Gruß Frank
  21. Hmmmh, vor Gericht und auf hoher See ............ Die einzig wirksame und unanfechtbare Zustellung ist die durch einen Gerichtsvollzieher. Kostet im Moment zwar eine Kleinigkeit mehr, darf aber am Ende die andere Partei übernehmen, Gruß Frank
  22. Mit einer ähnlichen Vorgehensweise rechne ich auch, Ich rechne jedoch auch damit, dass in diesem Fall Nägel mit Köpfen gemacht werden und in einem Aufwasch gleich alles kassiert wird was nur im entferntesten nach Waffe, Waffenteil oder Munition ausschaut, riecht oder schmeckt! Gruß Frank
  23. Wer Ihn noch mal sehen und hören möchte: DTS ist voraussichtlich in den beiden letzten Februarwochen im bergischen Städtedreieck. Vortrag: "70 Jahre Ende des 2. Weltkrieges - 60 Jahre Bundeswehr - 50 Jahre diplomatische Beziehungen Israel - Bundesrepublik Deutschland" Wird wieder interessant werden. Bei Interesse PN
  24. Frank222

    WBK Dauer

    Nö, bei uns im Städtedreieck auch noch Usus. Bei mir kam 1985 auch der Bezirksbeamte vorbei, neulich auch bei einem Vereinskollegen mit Erstantrag. Bei Antrag oder Verlängerung des 27er´s ist es ebenfalls üblich vom Bezirksdienst Besuch zu bekommen. Da ich dem Bezirksdienst jedoch bekannt bin (positiv natürlich), wie der sprichwörtliche bunte Hund, verzichtet er bei mir meistens auf seine Aufwartung. Gruß Frank
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