Zum Inhalt springen

Frank222

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2.641
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Frank222

  1. In SG ebenfalls. Die kümmern sich dort mehr um meinen Hund als um den JJS. Die Verlängerung ist dann Nebensache. WH Frank
  2. Würde in NRW ins Schema passen so wenig wie möglich Waffen im Volk zu haben bzw. den vorhandenen Bestand dauerhaft zu verringern. Noch gar nicht lange her: Guter Bekannter, POK aD., einen Schlag über 80 Lenze, hatte im April vergessen seinen JJS zu lösen. Im Juni bekam er Besuch von der Behörde. Aufbewahrungskontrolle hieß es. Also Schrank auf, WBK und JJS zeigen. Frage nach Munition. Antwort: da oben im abschließbaren Fach. Ergebnis: JJS abgelaufen + kein Munerwerb in WBK gestempelt = Anzeige wegen Verstosses gegen das Waffengesetz. Weil man dann schon einmal vor Ort war, die Waffen gleich sichergestellt und zur Dienststelle verbracht. So kann es gehen! Ich bin darüber nicht unbedingt traurig. Ich hatte ihn dutzende Male gefragt ob er seinen JJS gelöst hätte. Er wusste als Ex-Polizist und Personenschützer von Vater Johannes immer alles besser. Zumal er in den letzten Jahren körperlich und geistig ziemlich abgebaut hat und manchmal etwas dement wirkte. Von daher hat es nicht unbedingt den Falschen getroffen. Ich habe mir so meine Gedanken zu der Vorgehensweise gemacht und entsprechende Konsequenzen gezogen. Gruß Frank
  3. N´abend, ich schließe den Versand an nicht in Deutschland wohnhafte Personen grundsätzlich aus. Ziemlich groß, in rot und im Angebotstext. Dann noch in der Muttersprache des üblichen Klientels. Ausnahme: Bürger aus AT Ich habe einfach keinen Bock mehr auf den Scheixx!!! Extreme Verhandlungen über die Versandkosten, ewige Warterei aufs Geld, dann ellenlange Ausreden und zum guten Schluss Beschwerden und Nachverhandlungen. Habe ich satt, auch wenn der Artikel vieleicht den einen oder anderen Euro mehr bringen würde. Ist mir der Stress mit den Kameraden nicht wert. Sollte sich trotzdem jemand erdreisten zu bieten, fliegt er raus. Bei EWB-Artikeln aus Prinzip nicht. Keine Waffe und kein Schuß Munition verlässt den Geltungsbereich des hiesigen Waffengesetzes. Gruß Frank
  4. Ja, da war mal etwas. Ich meine in der SHZ oder den Leserbriefen hatte sinngemäß so etwas gestanden. Bei irgendeiner Katastrophe soll Flick geholfen haben. Möglicherweise auch mit einen anderen Gefährt. Mit dem Panther dürfte das dann aber erst nach 84 gewesen sein. Flick soll später auch Probefahrten mit dem Koloss unternommen haben, und keiner hat sich dafür interessiert. Nur der Presse glaube ich nichts mehr, da wird ziemlich viel aus dem Zusammenhang gerissen und Halbwahrheiten verbreitet. Gruß Frank
  5. Und die Erde ist eine Scheibe! Also aus verschiedenen Fragebögen, wobei jeder für sich den einschlägigen "Gütekriterien" entspricht. Extrahiert wurden jedoch ausschließlich....... Na, welche Fragen denn wohl? Frank
  6. jepp, war einer von fünf die in Hannover bei Hentschel unter Aufsicht der Briten montiert wurden. Sind alle zur Erprobung auf die Insel gekommen.
  7. Das ist schwerlich möglich. Nur der Richtigkeit halber: Der Panzer stand 1978 noch als Wrack auf einem Schrottplatz im englischen Surrey, kam erst 1979 nach DE und wurde bis 1984 restauriert. Gruß Frank
  8. Hätte - Hätte - Fahrradkette Man muss die Geschichte viel pragmatischer angehen. Augenscheinlich ein C1 (F) wenn nicht ein C2 (F), Feuerfalz hat er auch. Gebrauchte Tresore, älter als 2003, werden in den seltensten Fällen mit einem Zertifikat verkauft. Das Pickerl drauf und Friede geblasen.
  9. warum muss ich dabei spontan an Dover denken? Ad aprum ridentem - Wildschwein in Minzsoße - Das arme Schwein
  10. Hallo Bravo to Zero, versuche es doch einfach mal hier: https://www.bundeswehrkarriere.de/beratungsstellenfinder Die machen auch so etwas ähnliches wie Milsim. Da gibt es passende Kleidung, Überlebensübungen im Wald mit MRE und Leuchtsignale die richtig hoch steigen. Einen KWS benötigt man dort auch nicht. Danach klappt es vielleicht auch mit der Fitness und die 500m den Berg hoch stellen nur noch einen Spaziergang dar. Dort bekommst Du dann auch Deine eigene Gun und darfst Dich damit nach Herzenslust austoben. Gehe einfach mal dorthin und nimm am besten den Rest von eurer Gruppe gleich mit. Deinen Bruder darfst Du natürlich auch mitnehmen. Erkläre denen dann einfach was Ihr denn so machen möchtet. Die Damen und Herren dort freuen sich ganz bestimmt darüber. Viel Erfolg wünscht Frank
  11. Frank222

    Waffen Braun

    Kann ich nicht bestätigen. Als mein XR15 beim zweiten Einsatz sein Magazin plötzlich leerspuckte bekam ich anstandslos eine Ersatzwaffe. Die hatten sogar noch bei meinem SB angeklingelt und dem Erklärt, dass sie die Waffe aufgrund eines Defektes zurücknehmen müssen und ich eine Ersatzwaffe bekäme. Gruß Frank
  12. Heinz, Steven bezieht sein Wissen hier aus dem Forum. Aus diesem Faden und dem, welcher sich im OT befindet und ein ähnliches Thema behandelt. Die wesentlichen Informationen stammen von mir. Meiner einer kommt eben aus dem selben Kaff und kennt verschiedene handelnde und die behandelten Personen. Meine Infos kommen sozusagen aus aller erster Hand. Lies bitte alles durch und mache Dir dein eigenes Bild. Mehr wird von meiner Seite aus vorerst nicht gesagt, auch nicht als PN. Anfragen zwecklos. (Ich bitte das zu respektieren) Sofern sich etwas wesentliches in der Angelegenheit ändert, gebe ich laut. Gruß nach HH Frank
  13. Mach Dir dahingehend mal keine Sorgen. Meine Wenigkeit wird es, falls es dazu kommt, hier schon in aller epischen Breite auswalzen. Gruß Frank
  14. Frank222

    § 27 SprengG

    Update: heute war die Eingangsbestätigung der LDI in der Post. Fall wird unter angegebenem Aktenzeichen bearbeitet. Das LDI weist jedoch darauf hin, dass es bei der Bearbeitung aufgrund der hohen Anzahl an Posteingängen zu Verzögerungen kommen kann. Ich werde dann weiter berichten. Gruß Frank PS: Könnte ein Mod den Faden mal kurz durchwischen und den OT ggf. in das passende Unterforum verschieben. Dankeschön
  15. Frank222

    § 27 SprengG

    Eine Klage vor dem VG wäre drastischer. Dann hätten wir vielleicht in 2017 noch ein Urteil. Das mit der Bedürfnisbescheinigung habe ich der Dame ebenfalls gesagt. Hat aber nix genutzt. Im Anschreiben an den Datenschutzbeauftragten habe ich diesen Umstand und auch die SprengVwV erwähnt. Den letzten Schuh zieht Sie sich nicht an. Sie will für alles und jedes eine Kopie der WBK. Wir als LWB müssen uns buchstabengetreu an Recht und Gesetz halten. Die Sprengstofferlaubnisbehörde legt jedoch die Dinge nach eigenem Gusto aus und misst mit eigenen Maßstäben. Mir ist es im Grunde genommen viel zu lästig die Leute vom Amt zwischen die Hörner zu hauen. Ich weis durchaus meine Freizeit mit schöneren Dingen zu verbringen als böse Briefe zu schreiben. Nur bei derartigen Fällen von Beratungsresistenz ist irgendwann einmal der Bogen überspannt. Nebenbei habe ich maximale Sicherheitsbedenken bezüglich der Aufbewahrung der erhobenen Daten. In meinen Augen sind alle Daten über Waffenbestände in Privathaushalten extrem sensibel zu behandeln damit sie nicht in falsche Hände gelangen und gewissen Personen als Einkaufsliste dienen. Meine Akte wurde mit zwei Handgriffen direkt aus dem hölzernen, offenen Büroschrank gefischt! Beide Umstände, sind im Zusammenhang gesehen, ein Unding. Zuerst höchst sensible Daten sammeln welche eigentlich gar nicht erforderlich sind und diese Daten dann im Anschluss nicht sorgfältig vor Einblick und Zugriff Dritter verwahren. Das treibt mir die Schweißperlen auf die Stirn, denn es ist immerhin mein Hintern den ich hochgebunden bekomme wenn ich zuhause Gäste bekomme die ich nicht eingeladen habe und anschließend etwas fehlt. Dies steht sinngemäß ebenfalls im besagten Anschreiben. Gruß Frank
  16. Frank222

    § 27 SprengG

    Hallo Frosch, es wird dort im Amt nicht nur mein JJS und der 27er verwaltet, in der Liste der JABs taucht der Name auch noch auf. Waffen machen in NRW die örtlich zuständigen KPB. Das mit der Amtshilfe habe ich ihr auch schon versucht zu erklären.Da sie die KPB zwecks Stellungnahme sowieso anschreiben würden und alles in einem Zug erledigen könnten. Nebenbei schwafelte Sie noch etwas von Ablaufdatum der WBK würde noch im Antrag fehlen. Darauf bin ich erst gar nicht näher eingegangen. War mir zu dämlich sie darauf aufmerksam zu machen, doch die Fragestellung und Bezug der betreffenden Zeile in Gänze zu lesen. Bei der geballten Intelligenz wäre das auch ein zweifelhaftes Vergnügen gewesen. Komischerweise gerate ich seit 10 Jahren immer wieder an diese Dame und jedes Mal veranstaltet sie diesen Affenzirkus. Eine Klage erübrigt sich, die Unterlagen werden heute Abend dem Kollegen übergeben und landen Morgen in der Hauspost. Verderben kann ich mir bei der Dame nichts mehr, die ist in längstens 5 Jahren im Ruhestand und nebenbei ist sie nur die Vertretung. Die könnte mir maximal mein Osterfeuer für 2017 und 2018 nicht genehmigen. Geklagt hatte ich beim letzten Mal, die wollte mir partout nicht genehmigen, SP in Patronenhülsen (45/70 & 45/120) zu füllen und die entsprechende Auflage (SP nur für Vorderlader) zu streichen. Sind dann aber nach dem ersten Schriftsatz eigeknickt und ich habe die Klage wegen Entfalles des Klagegrundes zurückgezogen. Die Thematik dürfte sich auch noch irgendwo in den Tiefen des Forums befinden. Nun lasse ich die Leute vom Datenschutz für mich arbeiten. Das ist dann weitaus unangenehmer für das Amt. Die stellen dann dazu noch ziemlich komische Fragen ans Amt. Sobald ich aus Düsseldorf eine Antwort bekomme werde ich sie hier mitteilen. Gruß Frank
  17. Moin, mein Ordnungsamt in NRW möchte mit mir mal wieder Probleme bezüglich der Verlängerung meines Sprengstoffscheines haben. Letzte Woche beantragte ich frühzeitig die Verlängerung des Scheines auf dem dafür vorgesehenen Formular des lokalen Ordnungsamtes. Der übliche Mitarbeiter des OA weilte im Urlaub, also bekam die Dame welche Vertretung machte den Antrag. Da ich Jäger und Sportschütze bin, habe ich die Kreuze im Antrag entsprechend gesetzt. Die Vertreterin ging den Antrag durch, und forderte dann zusätzlich Kopien aller meiner WBKen. Auf mein Veto hin, für die Waffen sei ausschließlich die Kreispolizeibehörde zuständig, bekam ich als Begründung zu hören „Man wolle wissen, ob sich mein Waffenbestand seit letztmaliger Verlängerung des §27 vermehrt oder vermindert hätte“ Habe dann erst mal „gute Mine zum bösen Spiel“ gemacht, bin aber direkt zu einem guten Bekannten aus einem anderen Ressort des Ordnungsamtes gegangen. Der meinte auch nur“ Häh, watt will die?“ Die restlichen Kommentare von Ihm dazu, waren nicht so ganz Stubenrein und die erspare ich mir hier. Mir geht es hier nicht um die Kopien. Mir geht es darum dass seitens des Amtes Daten erhoben werden sollen, welches das Amt für die Durchführung des Gesetztes nicht benötigt. Weiterhin um die Lagerung und auch den Zugriff der erhobenen Daten. Es kann nicht sein, dass das BVA besondere Maßstäbe an die Sicherheit der Daten und Zugriffsrechte des NWR stellt um missbräuchliche Verwendung durch Dritte zu verhindern und im hiesigen Ordnungsamt liegen die Daten mehr oder minder offen und für fast jeden sichtbar im Holzschrank oder Archiv. Einen Tag später habe ich mich dann mal hingesetzt und eine Anfrage an den Landesdatenschutzbeauftragten gestellt. Inhaltlich hatte ich auf die Erhebung, die Lagerung und den Zugriff auf Daten aus dem meiner Meinung nach, hochsensiblen Bereich von Schusswaffenbeständen in Privathaushalten, abgestellt. Ob das den alles so seine Richtigkeit hätte und höflich um Beantwortung gebeten. Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen bei Ersterteilung oder Verlängerung gemacht. Gruß Frank
  18. Die 1ng wurden ja bereits genannt, ab dieser Konzentration geht der Gesetzgeber von einer berauschten Fahrt aus und deren Konsequenzen wie Bußgeld 500,- und 1 Monat ÖPNV. Weitere führerscheinrechtliche Maßnahmen sind Länderabhängig. Grundsätzlich gilt: bei THC: Einmaliger (Probier) Konsum ist nicht führerscheinschädlich Gelegentlicher Konsum mit trennvermögen zum Straßenverkehr ist ebenfalls nicht führerscheinschädlich Regelmäßiger Konsum ist unvereinbar Jeglicher Konsum anderer Drogen außer THC ist grundsätzlich unvereinbar mit einer Fahrerlaubnis In einigen Bundesländern geht die Tendenz in die Richtung keinen Erstkonsum anzuerkennen, weil man davon ausgeht, dass es aufgrund der geringen Kontrolldichte sehr unwarscheinlich ist als Erstkonsument in eine Kontrolle zu geraten. Derzeit in BW, BY, NRW und SH der Fall. Hier geht man immer von mindestens gelegentlichem Konsum aus. Im günstigsten Fall wird dann die Konsumform über ein ärztliches Gutachten bestimmt, im ungünstigsten Fall die MPU angeordnet oder die FE sofort entzogen. Das Thema ist zu komplex um es in wenige Worte zu fassen. Wenn Du magst, kannst Du dich hier http://www.verkehrsportal.de/board/index.php einlesen. (oder Deine Fragen stellen) Gruß Frank
  19. Die Täter sind eher im BMVg, im BWB und im Bundestag unter den Lobbyisten zu suchen. Dort haben die zuständigen Personen seinerzeit nicht sauber gearbeitet und ihr Lastenheft nicht mit der nötigen Sorgfalt und Weitsicht erstellt. ich habe nichts anderes geschrieben, nur anders formuliert Gruß Frank
  20. Es stößt bei mir auf auf maximales Unverständnis, dass hier wieder versucht wird der Firma Heckler und Koch die Nase schwarz zu machen. Persönlich habe ich zwar eine leichte Antipathie gegen den Laden aus Oberndorf, dies hat jedoch andere Gründe. Lasst uns jedoch zuerst mal einen Blick in die Historie werfen. Wir schreiben das Jahr 1990. Helmut Kohl war Bundeskanzler und der Warschauer Pakt machte seine letzten Atemzüge -die Bundeswehr hatte plötzlich kein wirkliches Feindbild mehr. Bei der Firma Heckler und Koch standen die Mitarbeiter „Gewehr bei Fuß“, die Produktion des ferigentwickelten und truppenreifen G11 aufzunehmen. Doch die Bestellung für die Waffen blieben leider aus. Im Juni 1993 kam dann die offizielle Mitteilung über die Nichteinführung der Waffe seitens des BMVg. Somit wurden dann die ca. 100 Mio DM Entwicklungskosten, bezahlt aus Steuergeldern, in den Sand gesetzt und konnten abgeschrieben werden. Bereits im Jahre 1992 forderte das Heer eine neue, leichtere Stan-Waffe im Natokaliber 5,56x45 um das G3, welches bereits seit 1959 im Dienste der Bundeswehr stand, abzulösen. Aus finanziellen Gründen entschied man sich für die Beschaffung einer bereits auf dem Mark erhältlichen Waffe anstatt für eine Neuentwicklung. Im Truppenversuch wurden dann etwa 10 Waffentypen unterschiedlichster Hersteller getestet. Unter anderem: Steyr Stgw. 77 (AUG), SIG 550 (Stgw 90), Diemaco-C7/C8 und FAMAS-F2 .Heckler und Koch stellte das HK50 zur Verfügung dessen Entwicklung bereits in den 70er Jahren begann. Nach intensiven Truppenversuchen wurde das HK50 als neues Gewehr für die Bundeswehr ausgewählt und im Mai 1995 wurde die Einführungsgenehmigung für die Waffe unter der Bezeichnung G36 erteilt. Im Dezember 1997 wurde die Waffe durch Brigadegeneral Wedde offiziell der Truppe übergeben. Dies fand alles weit vor dem Zeitpunkt statt, an dem die Truppe zu Auslandseinsätzen entsandt wurde welche nicht in der gemäßigten, mitteleuröpäischen Klimazone lagen und mit Infantrie-Kampfhandlungen zu rechnen war. Die Beschaffung fand also zu einem Zeitpunkt statt an dem a: keine Bedrohung seitens des Warschauer Paktes mehr vorlag, b: man bei Kampfhandlungen, lediglich von Kampfhandlunggen zum Zwecke der Landesverteidigung in einer gemäßigten Klimazone im urbanen Umfeld ausging. Für diesen Einsatzzweck ist die Waffe G36 vollumfänglich geeignet. Erst seit Januar 2002 befindet sich die Bundeswehr unter extremen klimatischen Bedingungen im Auslandseinsatz bei dem überdies mit anhaltenden Feuergefechten zu rechnen ist. Dafür ist das G36 leider nur noch bedingt geeignet. Uns allen hat die Lebenserfahrung gelehrt: „Der Fisch stinkt immer am Kopf zuerst“. So auch in diesem Fall. Der oder die Schuldigen sitzen mitnichten in Oberndorf. Die Täter sind eher im BMVg, im BWB und im Bundestag unter den Lobbyisten zu suchen. Dort haben die zuständigen Personen seinerzeit nicht sauber gearbeitet und ihr Lastenheft nicht mit der nötigen Sorgfalt und Weitsicht erstellt. Dort ist der faule Apfel zu suchen und nicht bei der Firma Heckler und Koch! Auch hierzu gibt es im englischen Sprachraum zwei Sinnsprüche “-shit in -shit out” und “you get, whot you paid for” Das BMVg hat nach Spezifikation bestellt und HK hat nach Spezifikation geliefert. Wo liegt also der Fehler? Den schwarzen Peter hält eindeutig der Beschaffer, der hat nicht das Beste, sondern nur etwas Ausreichendes und Billiges beschafft. Also im Ablauf wieder alles wie im richtigen Leben, „wer billig kauft, kauft zwei Mal“ und „Die Freude an Qualität währt länger als des Spaß am kleinen Preis“ mit freundlichen Grüßen Frank 222
  21. Bingo Dann gibt es auch ne schöne Urkunde darüber. Gruß Frank
  22. Frank222

    Waffen Braun

    Hatte gestern den Anschein ob kürzlich die Vandalen über den Laden hergefallen wären. Wollte GK-Munition in 5-stelliger Anzahl kaufen. Ganze 5St. 20erPakungen waren noch vorrätig obwohl die Lieferfähigkeit vorher telefonisch abgeklärt wurde. Bekomme aber von den angefragten Patronen die gewünschte Menge mit der nächsten Lieferung zum alten Kurs plus ein Zückerli obenauf. daher oder Note 1+ Gruß Frank
  23. Frank222

    änderung WaffG

    JA!!!!! Zumindest im Bereich der Verbrechensbekämpfung, dafür stehen sie sehr hoch im Ansehen der Verkehrsüberwachung. NEIN!!!!!! Sie werden seitens der Vorgesetzten nicht genug aufgeklärt, dienen sozusagen nur als Sperrbrecher. Gruß Frank
  24. Frank222

    änderung WaffG

    Früher hast Du von deinem Bezirkspolizisten etwas mit der Hand zwischen die Ohren bekommen! Heute rückt die Einsatzhundertschaft aus wenn ein paar Halbwüchsige mit Plastespielzeug im Park gesehen werden. Gewisse Leute haben haben halt den Bezug zur Realität verloren. Terroristen pflegen nicht am hellichten Tage im Stadtpark oder auf der Straße, offen mit ihren Gewehren umher zu laufen. Da rücken selbst drei Steifenwagen aus, wenn ein Jäger in typischer Kleidung nachmittags im Weizen einige Tauben schießt, und veranstalten dabei fast ein zweites OK-Corall. Sensibelität gegenüber Dingen, in denen Waffen im Spiel sind, mag seitens der Rennleitung schon angebracht sein, entbindet die Beteiligten aber nicht vom selbstständigen Denken. Ich kann Troopers Bedenken hinsichtlich eines Schußwaffengebrauchs schon verstehen, insbesondere gegen Kinder und Jugendliche. Hier helfen keine Verbote sondern nur Aufklärung, letztlich steckt auch niemand Nägel in Steckdosen da Aufklärung betrieben wurde. @Trooper Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Hast Du vieleicht mal über die Möglichkeit nachgedacht das es auch Modellwaffen gibt die nicht schußfähig sind? Und mit denen könnten Jugendliche auch vor Deiner Nase "herumfuchteln"! Üblicherweise kommen dererlei Meldungen wie: "hier sind mehrere Personen mit Gewehren im Park, per Telefon in der Zentrale an und es obliegt dem Telefonposten diesen Anruf etwas genauer zu hinterfragen, statt blindwütig einen Einsatz für die Streife über den Äther zu senden. In den meisten Fällen kann die Sachlage schon durch genauere Befragung des Anrufers am Telefon geklärt werden. Das spart auch einige eurer ohnehin schon knappen Recourcen und bringt keinen Kollegen in die Verlegenheit jemanden anzubleien. Gruß Frank
  25. Frank222

    änderung WaffG

    Seit wann und wo werden Gesatze nach dem Sinngehalt gemacht? Die letzten sinnvollen Gesetze sind landläufig als die "Zehn Gebote" bekannt, und diese Grundnorm sollte im Prinzip ausreichen um ein vernünftiges Zusammenleben in der Gesellschaft zu gewährleisten. Gruß Frank
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.