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Frank222

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  1. Musst Du nicht! ich habe letztlich einen Kameraden vom Bayrischen Soldatenbund beim RSB hier am Ort zur WSK angemeldet. Kurzes und nettes Anschreiben, dass die Bayrischen hier in NRW keine WSK anbieten würden und ob es möglich sei.........? Laut RSB kein Problem. Sprechenden Menschen kann geholfen werden. Einfach mal nachfragen. Gruß Frank
  2. Die Täter sind eher im BMVg, im BWB und im Bundestag unter den Lobbyisten zu suchen. Dort haben die zuständigen Personen seinerzeit nicht sauber gearbeitet und ihr Lastenheft nicht mit der nötigen Sorgfalt und Weitsicht erstellt. ich habe nichts anderes geschrieben, nur anders formuliert Gruß Frank
  3. Es stößt bei mir auf auf maximales Unverständnis, dass hier wieder versucht wird der Firma Heckler und Koch die Nase schwarz zu machen. Persönlich habe ich zwar eine leichte Antipathie gegen den Laden aus Oberndorf, dies hat jedoch andere Gründe. Lasst uns jedoch zuerst mal einen Blick in die Historie werfen. Wir schreiben das Jahr 1990. Helmut Kohl war Bundeskanzler und der Warschauer Pakt machte seine letzten Atemzüge -die Bundeswehr hatte plötzlich kein wirkliches Feindbild mehr. Bei der Firma Heckler und Koch standen die Mitarbeiter „Gewehr bei Fuß“, die Produktion des ferigentwickelten und truppenreifen G11 aufzunehmen. Doch die Bestellung für die Waffen blieben leider aus. Im Juni 1993 kam dann die offizielle Mitteilung über die Nichteinführung der Waffe seitens des BMVg. Somit wurden dann die ca. 100 Mio DM Entwicklungskosten, bezahlt aus Steuergeldern, in den Sand gesetzt und konnten abgeschrieben werden. Bereits im Jahre 1992 forderte das Heer eine neue, leichtere Stan-Waffe im Natokaliber 5,56x45 um das G3, welches bereits seit 1959 im Dienste der Bundeswehr stand, abzulösen. Aus finanziellen Gründen entschied man sich für die Beschaffung einer bereits auf dem Mark erhältlichen Waffe anstatt für eine Neuentwicklung. Im Truppenversuch wurden dann etwa 10 Waffentypen unterschiedlichster Hersteller getestet. Unter anderem: Steyr Stgw. 77 (AUG), SIG 550 (Stgw 90), Diemaco-C7/C8 und FAMAS-F2 .Heckler und Koch stellte das HK50 zur Verfügung dessen Entwicklung bereits in den 70er Jahren begann. Nach intensiven Truppenversuchen wurde das HK50 als neues Gewehr für die Bundeswehr ausgewählt und im Mai 1995 wurde die Einführungsgenehmigung für die Waffe unter der Bezeichnung G36 erteilt. Im Dezember 1997 wurde die Waffe durch Brigadegeneral Wedde offiziell der Truppe übergeben. Dies fand alles weit vor dem Zeitpunkt statt, an dem die Truppe zu Auslandseinsätzen entsandt wurde welche nicht in der gemäßigten, mitteleuröpäischen Klimazone lagen und mit Infantrie-Kampfhandlungen zu rechnen war. Die Beschaffung fand also zu einem Zeitpunkt statt an dem a: keine Bedrohung seitens des Warschauer Paktes mehr vorlag, b: man bei Kampfhandlungen, lediglich von Kampfhandlunggen zum Zwecke der Landesverteidigung in einer gemäßigten Klimazone im urbanen Umfeld ausging. Für diesen Einsatzzweck ist die Waffe G36 vollumfänglich geeignet. Erst seit Januar 2002 befindet sich die Bundeswehr unter extremen klimatischen Bedingungen im Auslandseinsatz bei dem überdies mit anhaltenden Feuergefechten zu rechnen ist. Dafür ist das G36 leider nur noch bedingt geeignet. Uns allen hat die Lebenserfahrung gelehrt: „Der Fisch stinkt immer am Kopf zuerst“. So auch in diesem Fall. Der oder die Schuldigen sitzen mitnichten in Oberndorf. Die Täter sind eher im BMVg, im BWB und im Bundestag unter den Lobbyisten zu suchen. Dort haben die zuständigen Personen seinerzeit nicht sauber gearbeitet und ihr Lastenheft nicht mit der nötigen Sorgfalt und Weitsicht erstellt. Dort ist der faule Apfel zu suchen und nicht bei der Firma Heckler und Koch! Auch hierzu gibt es im englischen Sprachraum zwei Sinnsprüche “-shit in -shit out” und “you get, whot you paid for” Das BMVg hat nach Spezifikation bestellt und HK hat nach Spezifikation geliefert. Wo liegt also der Fehler? Den schwarzen Peter hält eindeutig der Beschaffer, der hat nicht das Beste, sondern nur etwas Ausreichendes und Billiges beschafft. Also im Ablauf wieder alles wie im richtigen Leben, „wer billig kauft, kauft zwei Mal“ und „Die Freude an Qualität währt länger als des Spaß am kleinen Preis“ mit freundlichen Grüßen Frank 222
  4. Alfred Anlässlich der Waffenbörse in Dortmund, muss irgendwo zwischen 1995 und 1997 gewesen sein, bekamen wir 2 Stück Wolf Ultramatic mit diversen Wechselsystemen in unterschiedlichen Lauflängen mit Kompensatoren in 9mm und 45ACP von den Herren selbst auf den Stand gelegt. Ich habe mich derer dann einmal angenommen und am Freitagabend auf dem heimischen Schießstand getestet. Und plötzlich war auf 25m ein roter Punkt der vorher nicht da war. Hat dann einige Sekunden gedauert bis ich begriffen hatte das ich den da hin leuchtete. Jedenfalls war die Illuminationsmimik vorn im Schlitten hinter dem Spring-plug recht kompakt eingebaut und funzelte durch ein Loch im Plug. So viel zur Größe anno 1996
  5. Warum sollte mich das nicht weiterbringen? Selbst wenn der Käufer bei Selbstabholung die Dokumente im Orginal vorlegt, sich passend mittels BPA ausweist. Name zur WBK, Lichtbild im BPA zur Person passt, könnte die EWB bereits wiederrufen oder schlicht gefälscht sein. Was will man dann noch alles machen wenn der SB die Auskunft verweigert? Genau...... Nix. Eisen ins Paket packen und ab zur Meldeadresse des Käufers. Mehr geht nicht. Ich klinke mich an dieser Stelle aus. weil: hätte-hätte Fahrradkette und Hätte spielt jetzt Klarinette. Gruß und schönen Abend Frank
  6. Ach Chapmen, das übliche Deckmäntelchen des Datenschutzes. Erinnert mich irgendwie an an die Begründung für alles mit vier Buchstaben bei der Bundeswehr. "Is-so" Was ich dann machen würde? Ganz einfach: Ich schiebe dem SB noch eine Mail hinterher mit der gleichlautenden Anfrage. In der Antwort kann er sich dann gerne auf den Datenschutz berufen und das Auskunftsbegehren ablehnen. Das hält mir dann im Fall der Fälle den Rücken frei. Danach darf er sich dann gerne mit Carcano zanken. Gruß Frank
  7. Ihr redet alle von Datenherausgabe und Datenschutz. Der Verkäufer verfügt bereits über alle erforderlichen Daten des Käufers. Beidseitige Kopie von WBK, evt. JJS und Personalausweis / Meldebescheinigung und die Anschrift und Telefonnummer seines SB. Sofern man dann, bei dem für den Käufer, zuständigen SB die sachlich richtige Frage stellt, reicht zur Beantwortung seitens des SB ein schlichtes „Ja“ oder „Nein“. Also ganz im Sinne von Chapmans definierter Fragestellung ob diese genannte EWB der genannten Person vorliegt. Ich sehe Dahingehend noch nicht einmal eine rechtliche Grauzone. Hier muss der Datenschutz ganz deutlich hinter dem viel gepriesenen öffentlichen Interesse zurücktreten. Gruß Frank
  8. Bingo! Exakt so wurde das Verbot begründet. Gruß Frank
  9. Warum wundert mich das jetzt nicht? Es wurde hier bei WO in der Vergangenheit bereits mehrfach darauf hingewiesen, das sich das Zentrale Zeugamt 4 (SSZZA4) und diverse andere Waffenabnahmeämter wohl doch am Rhein in der Nähe von Worms befunden haben müssen. Gruß Frank
  10. chapmen: wo nebenan. Nord, Ost, Süd oder West? Mettmann…. Mettmann….. hmmmmm Ist das nicht die KPB die: - waffenrechtliche Unterlagen nach dem Haufenprinzip bearbeitet, sortiert und ablegt / archviert? - Den LWB immer so lustige Briefe schreibt und Auskünfte über Dinge fordert die sie als Erlaubnisbehörde eigentlich wissen müsste und vorliegen haben sollte? (Sorry, grün war aus) Gruß Frank
  11. Bingo Dann gibt es auch ne schöne Urkunde darüber. Gruß Frank
  12. Hallo Foristi, ich bin auf der Suche nach den Patronenlagerabmessungen einer Signalwaffe im Kaliber 4. Bei der Commission-Internationale-Permanente bekomme ich nur die Datenblätter für Schrot in 4/101 oder für die 4-Bore Rifle. Und Tante Google spuckt auch nichts aus. Hintergrund: ich plane einen Kartuschenböller mit Perkussionszündung. Der Einfachheit halber sollen als Kartuschen abgeschossene Signalpatronen dienen. Danke und Gruß Frank
  13. Quatsch Er wird lediglich versuchen sich an den TE zu halten. Mehr aber auch nicht! Bei einem Rechtsstreit wird er dann eine Bauchlandung hinlegen. Bei einem gehackten Account ist er nach Meinung des OLG Bremen (21.06.2012 Az. 3 U 1/12)in der Beweispflicht. Und den kann er nicht führen, da er allen anderen die Kohle überwiesen hat, aber nur nicht dem TE. Das der TE sein Vertragspartner sei, nimmt er fälschlicherweise an. Dem ist aber nicht so, da der Account nachweislich gehackt und gekapert wurde. Ende der kleinen Geschichte. Bei Egun gibt es in DE keinen Treuhandservice mehr. Hat seinerzeit die Banken- oder Finanzaufsicht untersagt. Begründung: Egun sei nicht als Kreditinstitut zugelassen und dürfte demzufolge keine Finanzgeschäfte durchführen. Gruß Frank
  14. Ich habe bei der ganzen Geschichte ein Verständnisproblem Da bekommt ein Mitglied eines Auktionshauses eine E-Mail, dass die seinem Account zugehörige E-Mailadresse geändert wurde. So weit, so gut. Frage: Wieso sendet das Auktionshaus die E-Mail an die alte Mailadresse und nicht an die geänderte die neuerdings beim Auktionshaus im System hinterlegt ist? Das riecht nicht nur schlecht; das stinkt schon förmlich nach Pishing. Gruß Frank
  15. Frank222

    Waffen Braun

    Hatte gestern den Anschein ob kürzlich die Vandalen über den Laden hergefallen wären. Wollte GK-Munition in 5-stelliger Anzahl kaufen. Ganze 5St. 20erPakungen waren noch vorrätig obwohl die Lieferfähigkeit vorher telefonisch abgeklärt wurde. Bekomme aber von den angefragten Patronen die gewünschte Menge mit der nächsten Lieferung zum alten Kurs plus ein Zückerli obenauf. daher oder Note 1+ Gruß Frank
  16. Frank222

    änderung WaffG

    JA!!!!! Zumindest im Bereich der Verbrechensbekämpfung, dafür stehen sie sehr hoch im Ansehen der Verkehrsüberwachung. NEIN!!!!!! Sie werden seitens der Vorgesetzten nicht genug aufgeklärt, dienen sozusagen nur als Sperrbrecher. Gruß Frank
  17. Frank222

    änderung WaffG

    Früher hast Du von deinem Bezirkspolizisten etwas mit der Hand zwischen die Ohren bekommen! Heute rückt die Einsatzhundertschaft aus wenn ein paar Halbwüchsige mit Plastespielzeug im Park gesehen werden. Gewisse Leute haben haben halt den Bezug zur Realität verloren. Terroristen pflegen nicht am hellichten Tage im Stadtpark oder auf der Straße, offen mit ihren Gewehren umher zu laufen. Da rücken selbst drei Steifenwagen aus, wenn ein Jäger in typischer Kleidung nachmittags im Weizen einige Tauben schießt, und veranstalten dabei fast ein zweites OK-Corall. Sensibelität gegenüber Dingen, in denen Waffen im Spiel sind, mag seitens der Rennleitung schon angebracht sein, entbindet die Beteiligten aber nicht vom selbstständigen Denken. Ich kann Troopers Bedenken hinsichtlich eines Schußwaffengebrauchs schon verstehen, insbesondere gegen Kinder und Jugendliche. Hier helfen keine Verbote sondern nur Aufklärung, letztlich steckt auch niemand Nägel in Steckdosen da Aufklärung betrieben wurde. @Trooper Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Hast Du vieleicht mal über die Möglichkeit nachgedacht das es auch Modellwaffen gibt die nicht schußfähig sind? Und mit denen könnten Jugendliche auch vor Deiner Nase "herumfuchteln"! Üblicherweise kommen dererlei Meldungen wie: "hier sind mehrere Personen mit Gewehren im Park, per Telefon in der Zentrale an und es obliegt dem Telefonposten diesen Anruf etwas genauer zu hinterfragen, statt blindwütig einen Einsatz für die Streife über den Äther zu senden. In den meisten Fällen kann die Sachlage schon durch genauere Befragung des Anrufers am Telefon geklärt werden. Das spart auch einige eurer ohnehin schon knappen Recourcen und bringt keinen Kollegen in die Verlegenheit jemanden anzubleien. Gruß Frank
  18. Frank222

    änderung WaffG

    Seit wann und wo werden Gesatze nach dem Sinngehalt gemacht? Die letzten sinnvollen Gesetze sind landläufig als die "Zehn Gebote" bekannt, und diese Grundnorm sollte im Prinzip ausreichen um ein vernünftiges Zusammenleben in der Gesellschaft zu gewährleisten. Gruß Frank
  19. de50ae Hattest Du denn einen Gleichrichter dazwischengeschaltet. Wenn nicht flackert auch die Halogenbirne mit 50Hz und beeinflusst die Messung. Und den Diffusor soltest Du nicht vergessen. Die Öffnung braucht nicht größer zu sein als die Birne, der Diffusor muss aber so weit entfernt sein das er nicht in Rauch aufgeht. Die Aluverkleidung kann, muß aber nicht sein. Gruß Frank
  20. Ich habe Jahren einen LS-Energy Meßrahmen im Einsatz. Das Meßsystem ist mit Infrarotlichtschranken ausgestattet, die Meßstrecke berägt 0,5m. Als Anzeige kommt der LS-Action-Timer an einem 5m Kabel zum Einsatz. Eine PC-Schnittstelle ist auch vorhanden. Mit dem Gerät bin ich sehr zufrieden, von der Erbsenpistole bis zur 5,6x61 SE konnte bisher alles fehlerfrei gemessen werden. Leder war seinerzeit der Preis mit etwa 1000DM schon ziemlich hoch, verglichen mit der Mehl-Anlage aber noch günstig. Am Markt sind jedoch nur noch Gebrauchtwaren zu bekommem da der Hersteller die Produktion vor einigen Jahren eingestellt hatte. Ein Chrony hatte ich auch mal, die Probleme mit der künstlichen Beleuchtung habe ich seinerzeit folgendermaßen in den Griff bekommen. Abklappbare 2x 20W Halogenbeleuchtung an ein Stück Brüstungskanal montiert, im Brüstungskanal befanden sich ein 12V 60VA-Trafo, ein 10A Brückengleichrichter sowie ein großer MP-Kondensator aus einer Waschmaschine. Unter den Birnen in 10cm Abstand wurde ein Diffusor aus weißem Zeichenkarton befestigt. Hat dann prima geklappt, auch unter Neonröhren. Leider hatte der Chrony keine Fernbedienung und –anzeige, entsprechend hielt sich der Bedienkomfort in Grenzen. Gruß Frank
  21. Ähnliche Probleme hatte ich auch. Im Verlauf eines Gespräches, mit dem Leiter der seinerzeit noch zuständigen StAfA, erklärte dieser sinngemäß: „Der Vermierter kann Ihnen keine Erlaubnis beschneiden welche Ihnen der Staat erteilt hat, das Lager sowie der Ort des Umganges wären schlußendlich besichtigt und durch das Amt genehmigt worden. Die Gefährdung durch die Lagerung von Rasenmäherkraftstoff oder Farbsprühdosen sei als weit aus größer anzusehen als diejenige von Treibladungspulver“ Um des lieben Friedens willen, empfahl er mir keine weitere Konversation mit dem Vermieter und die Sache im Sande verlaufen zu lassen. Habe mich daran gehalten, und seitdem war ruhe im Schiff. Im übrigen kann ich mich nur den Empfehlungen des Mondes anschließen, Türe zu und Feierabend. Gruß Frank
  22. Dann fangen wir doch mal an Rückwärts zu denken. Großkalibrige Schußwaffen gibt´s erst ab 25 Den zivilen LKW-Führerschein gibt´s mit 21 den PKW-Führerschein schon mit 18, ebenso darf sich mit diesem Alter der männliche, deutsche Bevölkerungsteil bei Y-Tours einfinden und sich u.U. irgendwo eine blaue Bohne verpassen lassen. Der PKW-Führerschein mit 17 wurde bereits diskutiert! Mit 16 und Zustimmung der Eltern darf man heiraten, ebenfalls halten einige Parteien 16-Jährige für reif genug über Wohl und Wehe des Volkes abzustimmen und votieren für die Freigabe weicher Drogen. Wir fassen also zusammen: theoretisch bestünde die Möglichkeit das ein verheiraterter 17-Jähriger bekiffter Wähler mit dem von Pappa geliehenen 300PS SUV in eine 30-köpfige Gruppe Grundschüler rast welche an einer Haltestelle auf den Schulbus wartet. Aber rein praktisch ist es in der BRD für Schützen nicht möglich als 24-Jähriger, unverheirateter, nicht drogenabhängiger Fußgänger ohne MPU auf legalem Weg an eine 38ér zu kommen. Die Zeilen sind natürlich recht überspitzt und provokant dargestellt, ("Müssen sie aber auch" würde Herr Maiwald jetzt sagen) da sie darlegen sollen mit welchen Maßstäben jeweils gemessen wird und welches Vertrauen seitens unserer Volksvertreter in uns Waffenbesitzer gesetzt wird. Auto´s (KFZ) sind grundsätzlich keine Waffen. Jeder Gegenstand kann zur Waffe werden wenn es der Steuermann so will!! Gruß Frank
  23. Die einzigen welche sich mit diesen Vorschriften auskennen sind die Herren in den grauen Anzügen, genannt BAG. Die Damen und Herren in grün oder anderenorts blau, kennen sich mit dieser Materie wenig bis gar nicht aus, üblicherweise liegt hier lediglich Halbwissen im Sinne von „Ja da gibt es was“, vor. Teilweise werden ebendiese Vorschriften sogar ignoriert (O-Ton: „ist mir sch...egal, die Regeln ändern sich eh jeden dritten Tag. Da hätten wir viel zu tun“. Dies stellt für unsereins natürlich keinen Freibrief dar! Diese Gesetze und Verordnungen müssen selbstverständlich strikt eingehalten werden! Gegenfrage: Wer verbringt in seinem Fahrzeug seine Mun in einer Klarsichttragetasche offen auf dem Rücksitz? Wer verwahrt sein Warndreieck und seinen Erste-Hilfe Kasten im Kofferraum statt unter den Sitzen? Wer hat keinen PG6-Löscher im Kofferraum, und hat keinen Abreißblock blanko GGVS-Bescheinigungen mit UN-Nummer 0012 im Handschuhkasten? Dürfen Polizeibeamte, außer dem Verdacht auf eine strafbare Handlung, einem Fahrzeug in den Kofferraum schauen? Ich möchte in diesem Zusammenhang nochmals auf die nette, kleine Geschichte mit den Herren Jemand, Keiner und Niemand erinnern. Gruß Frank
  24. In Antwort auf: Wenn es eine Vermutung gegeben hätte, hätte das VOR der Durchsuchung geäussert werden müssen. Eine Durchsuchung von Fahrzeug, Person, im Rahmen einer "normalen Kontrollmaßnahme" halte ich für rechtswidrig. Das ginge nur mit der Begründung "Durchsuchungsbefehl", "Gefahr im Verzug", "begründete Verdachtsmomente in Kombination mit Gefahr im Verzug", "Eigensicherung" (letzteres bei Festnahme). Die Kontrolle von Waffe, WBK, BPA hingegen halte ich für zulässig. - aber das sehen hier sicherlich alle genauso. Wenn's wirlich so war wie geschildert, sollte man den Jungs kräftig auf die Finger hauen. Gruß Tabs Tabs Die Durchsuchung von KFZ ohne vorherige Belehrung des jeweiligen KFZ-Führers auf den Verdacht einer strafbaren Handlung war gemäß Polizeigesetz rechtswidrig. Hier hätte lediglich eine schriftliche Anordung des Richters oder die mündliche Anordnung eines anwesenden Richters oder Staatsamwaltes Abhilfe geschaffen. Ich mag mir nur nicht vorstellen was demjenigen geblüht hätte(Repressalien und/oder direkt) welcher in Kenntnis der Sachlage einer solchen Aktion nicht zugestimmt hätte. Gruß Frank
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