Die einzigen welche sich mit diesen Vorschriften auskennen sind die Herren in den grauen Anzügen, genannt BAG. Die Damen und Herren in grün oder anderenorts blau, kennen sich mit dieser Materie wenig bis gar nicht aus, üblicherweise liegt hier lediglich Halbwissen im Sinne von „Ja da gibt es was“, vor. Teilweise werden ebendiese Vorschriften sogar ignoriert (O-Ton: „ist mir sch...egal, die Regeln ändern sich eh jeden dritten Tag. Da hätten wir viel zu tun“.
Dies stellt für unsereins natürlich keinen Freibrief dar!
Diese Gesetze und Verordnungen müssen selbstverständlich strikt eingehalten werden!
Gegenfrage: Wer verbringt in seinem Fahrzeug seine Mun in einer Klarsichttragetasche offen auf dem Rücksitz?
Wer verwahrt sein Warndreieck und seinen Erste-Hilfe Kasten im Kofferraum statt unter den Sitzen?
Wer hat keinen PG6-Löscher im Kofferraum, und hat keinen Abreißblock blanko GGVS-Bescheinigungen mit UN-Nummer 0012 im Handschuhkasten?
Dürfen Polizeibeamte, außer dem Verdacht auf eine strafbare Handlung, einem Fahrzeug in den Kofferraum schauen?
Ich möchte in diesem Zusammenhang nochmals auf die nette, kleine Geschichte mit den Herren Jemand, Keiner und Niemand
erinnern.
Gruß
Frank