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sag mal an wo das steht. offenes Feuer und Funken sind klar.......aber wo steht das Handy im SprengG?
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das NWR weiß es. das IFG sagt es Dir.
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Du kannst lesen?....dann probiers doch einfach mal mit dem WaffG..... die "Qualifikation" besagter Personengruppe äußert sich dahingehend, dass die in die WaffVwV etwas anderes geschrieben haben........intelligenterweise....
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das wichtigste Wort liest mal wieder keiner.......drum nochmal: "erstmalig" d.h. die Halbjahresfrist kann auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder (im Sinne von: ein weiteres Mal) in Lauf gesetzt werden, dann nämlich wenn über einen bestimmten Zeitraum (in dem Fall mehr als 6 Monate) kein Waffenerwerb stattgefunden hatte!
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mal bissl mitdenken bitte! er hat eine Frage gestellt, ich habe seine Frage zitiert und die entscheidenen Stellen hervorgehoben, so dass er sich die Antwort selbst geben kann. genau so ist mein Beitrag zu verstehen! ... ich kenne durchaus den Unterschied zwischen Frage und Antwort...... Satzzeichen sind mir ebenso ein Begriff.... hab hier aber auch kuschelige 22,5 °C..... weiß ja nicht wie heiß es bei Dir ist.....evtl. paar Grad zu viel für Dich heute ;)... muss man inzwischen seine Beiträge auch noch erklären?..... wow..... @AGS: ja hätte er........alzi bevorzugt es aber, wenn die Leute selbst nachdenken......spart evtl. in der Zukunft weitere Fragen.... ...und hier wäre meine Antwort "NEIN" gewesen.....nochn Grund nicht "JA" zu scheiben
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so einfach kann die Antwort sein, wenn man mal die eigenen Beiträge liest
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Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
alzi antwortete auf BEG's Thema in Waffenrecht
öhm......also auch mir als juristischem Laien zeigt diese Aussage, dass Du ganz allgemein ein paar Verständnisschwierigkeiten hast. Du siehst einen Widerspruch, wo keiner ist! -
ist ja nicht so dass man ihm das nicht schon geschrieben hätte....... ...manche brauchen eben bissl länger..... .... hier haben jedoch der SB sowie auch der Erlaubnisinhaber ein paar Verständnisprobleme! wenn ich 2 Schriebe (Erlaubnisse) habe die mir den Besitz von trallala erlauben und eine fällt weg (wird ungültig)......... ist doch logisch dass ich das trallala dann garnicht mehr besitzen darf (kurze Anmerkung für diejenigen die das Offensichtliche nicht erkennen: grün = Ironie)
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und wenn Du jetzt nochmal den Satz lesen würdest vor demjenigen, weclhen Du zitiert hast........ na?...was steht denn da? falls Du etwas anderes damit ausdrücken wolltest, habe ichs nicht kapiert, sorry. kann leider nicht erfassen inwiefern das Zitat aus dem WaffG jetzt dem Zitat aus meinem Beitrag widerspricht. ...oder dem Satz davor.....
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Gemeinsamer Munitionserwerbsschein - gibts sowas ?
alzi antwortete auf 2011-Jack's Thema in Waffenrecht
ja, dann bekommst aber eher noch ne gemeinsame WBK ( bzw. zusätzlichen Berechtigten auf der WBK eingetragen). Aufwand wäre dann so ziemlich der gleiche, wobei es schwieriger sein dürfte ne Munitionsberechtigung (ohne Waffe) zu begründen als ne zusätzliche Waffe (mit Munitionsberechtigung). ......die lange Version ( war das jetzt angenehmer zu lesen verpackt?) -
Gemeinsamer Munitionserwerbsschein - gibts sowas ?
alzi antwortete auf 2011-Jack's Thema in Waffenrecht
wirst Du nicht bekommen. -
das Problem ist, die eine Behörde verquickt gerne Sprengstoffrecht und Waffenrecht, da wird dann eine Beschränkung in den 27er geschrieben "nur Kaliber für die eine WBK..." ... die andere Behörde unterstellt Du hättest keinen Munitionserweb aufgrund einer WBK und sollst drum vernichten/verbrauchen trallala. die 2 Wochen sind auch daneben, der (abgelaufene) 27er erlaubt den Munitionsbesitz für weitere 6 Monate (WaffG §10 Abs.3). da sollte mal wer zur Nachschulung. und selbstverständlich darfst Du die wiedergeladene Munition behalten, solange Du eine anderweitige Erlaubnis für dieses Kaliber hast, z.B. durch WBK/MES!
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Nach Amoklauf in München: Verschärfung des Waffenrechts wird geprüft
alzi antwortete auf J.A.K's Thema in Waffenlobby
jemand der problemlos mit der ganzen Famull in den Iran kann........und wieder RAUS!......glaubst Du der ist ein normaler Zivilist? ...und dann juckt auch kein iranisches Waffenrecht! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
DAS liest sich doch schon ganz anders....... -
blablabla.........
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
nochmal, ich bin kein Jurist, aber meinem Verständnis nach, trifft das, für besagte amtliche Vermerke auf den erwähnten Erlaunissendokumenten, nicht zu. bei Genehmigungs- bzw. Ablehnungbescheiden sähe das anders aus, aber sind o.g. Erlaubnisdokumente derartiges? als juristischer Laie........muss man das fragen. -
und wie stellst Du den Zeitpunkt der Infektion fest? welchen Wiederherstellungspunkt wählst Du aus? oder meinst Du hier "zurück auf Null"? .....wäre dann aber schon bissl aufwendig, je nach Programmauswahl....die ganzben Updates, etc. pp....
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um ein deutsches Bedürfnis als Sportschütze aufrecht zu erhalten musst du NACH den ersten 3 Jahren als WBK-Inhaber, die 12/18 nicht mehr erfüllen (ausser für die 12 Monate vor einem weiteren Erwerb über einen Voreintrag). danach reicht eine gewisse schießsportliche Aktivität. diese kann auch mal für einen gewissen Zeitraum unterbrochen werden. (wurde großteils ja schon angesprochen, dass Dein SB da rumzickt ist natürlich blöd!) in Deinem Fall würde ich mich mit dem BVA in Verbindung setzen und erstmal die Zuständigkeiten klären lassen! ....bevor das noch komplizierter wird....
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
das schreibst Du jetzt schon zum (mind.) zweiten Male. kannst Du dafür eine belastbare Quelle nennen ( ich bin kein Jurist). Nach Deiner Aussage/Behauptung/Feststellung wären meine sämtlichen WBKs und 27er rechtswidrig ausgestellt worden, da auf ALLEN zusätzliche amtliche Vermerke mit Zitaten (sowohl wörtlich als auch sinngemäß) aus Gesetzen und Verordnungen ( z.B. hinsichtlich 2/6 bzw. Verwendung/Aufbewahrung) vorgenommen wurden! -
Die Freie Welt, Artikel: "Gedankenanstoß zum Selbstschutz gegen den Terror"
alzi antwortete auf horidoman's Thema in Waffenlobby
diese Meinung und genau diese Argumente (Fakten!!) werden im mainstream (politisch wie publizistisch) nur allzugerne ignoriert, oder im Klartext: unterdrückt! der Artikel ist wirklich sehr sehr gut........einem solchen Vorhaben werden die links-grünen Baumknuddler aber niemals zustimmen.....egal was noch passiert. faktisch geht heutzutage politisch ohne die (Bundesrat) aber fast nix. wenn jemand wie der Kretschmann ( als Realist ) hier aktiv werden würde......wird er aber nicht. -
braucht eGun nicht ne WHE für seinen Betrieb? "Zusatzleistungen" kann man sich ja vergüten lassen.......
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eine Rechtsberatung ...... gibts von einem bestimmten Personenkreis, i.d.R. gegen entsprechendes Entgeld.....
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nene, er ist jetzt schon einen Punkt weiter auf seinem Formular...... ... bis Montag simmer dann durch nochmal: schließ Dich doch mal mit den Leuten aus Deinem Verein kurz! glaub mir, das ist einfacher als hier 20 Beiträge wegen 2 Seiten Formular zu schreiben.
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sehr ungewöhnliche Frage, wie ich finde..... ....kontaktier doch mal die Erlaubnisinhaber aus Deinem Verein, die sollten das Formular kennen........hier kennt das eher keiner und weiß auch keiner in welchem konkreten Zusammenhang das abgefragt wird. für solche Probleme sind immer die Leute vor Ort der beste Ansprechpartner, nutze das! das ist i.d.R. immer sinnvoller und hilfreicher als ein (überregionales) Forum.
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da Du sachkundig bist, weißt Du auch dass es nicht nur aufs Bedürfnis ankommt! wenn Du Dir jetzt noch bissl Mühe gibst, dann merkst Du evtl. dass mein Denkanstoß vielleicht doch Sinn macht..... es ist nämlich nicht "ja" oder "nein", sondern "es kommt drauf an". worauf es ankommt, das weißt Du......zumindest aufm Papier.