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uwewittenburg

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  1. Begangene Straftaten durch Kinder werden registriert und haben ev. Bedeutung für die Jugendämter und die Prävention in den örtlichen Polizeiabschnitten. Kinder können sogar erkennungsdienstlich behandelt werden, das bedarf aber einer strengen Regelung und einer kriminellen Prognose.
  2. Z.B. ASOG? Es bleibt eine Straftat die nur nicht wegen Strafunmündigkeit geahndet werden kann. Dann weißt du eben nicht alles, ist aber nicht schlimm. Ja, da kenne ich einige.? Siehe oben.
  3. Hättest eigentlich von selbst drauf kommen können dass die kriminalpolizeilichen Datenspeicher gemeint sind. Das glaub ich nicht.
  4. Wachtel- Hühner- oder Straußeneier?
  5. Alles o.k. , eben wie oder wann oder weswegen, es gibt da eben schwierige Fälle und eben nur nach 1. Erkenntnis wird eingetragen und sichtbar. Der Mangel aus meiner Zeit bestand aus der KORREKTUR und dafür war die STAA ZUSTÄNIG; ICH HABE ES SELBST gemacht; Die Staa hat den Einstellungsgrund hinten eingetragen und das kann nicht jeder lesen, den Erfassungsgrund musste der Sb ändern, das hätte man integrieren müssen., aber wer hat dafür ein Interesse?
  6. Mit Sicherheit! Man muss eben unterscheiden. Ich war auch nicht frei von Jugendsünden, wenn dann aber die Masse erwischt oder ermittelt wird und man ist einer von 50 Beteiligten und hat lediglich 3 Bananen abbekommen sollte man darüber reden und seine ehrliche Einstellung zur Sache darlegen. Man unterscheide zwischen Jugendsünde, Dummheit, Straftat oder Verbrechen und dann die Wiederholung! Der Besitz eines Butterfly oder die Anwendung unterscheidet ja auch noch einmal.
  7. Ich denke mal dass der Begriff Führungszeugnis bekannt ist. Hier hat der KBB direkten Zugriff auf alle Datenbanken und ich unterstelle mal dass alle MA der Waffenbehörden im LKA Bereich das auch haben.
  8. Erwische ich den Hund nicht beim "Kacken" dann eben den Halter mit der fehlenden Tüte!? Ich würde mal sagen das was uns heute überhäuft haben wir in der ehemaligen DDR gut ertragen. Die Luftpumpe in der Hand hat den ABV nicht gejuckt, die Artillerieimmitationskörper waren geil, mit oder ohne Pfeifton, aber es rückte kein SEK aus. Kein Nachbar ist in die Luft gegangen.
  9. Eigentlich egal, weil man die Aktenlage kennen muß! Wir müssen uns aber nicht selbst jagen, denn jeder hat andere Erfahrungen mit seiner Behörde und keiner wird sagen woran es wirklich lag. Wenn das eine Bier am Lenkrad nicht ausreicht zieht man eben die Waffe im Kofferraum als Grund heran. Ist man erst mal im Visier dann wird es schwer. Im April bin ich im 5. Jahr der Verwaltungsgerichtsklage! Von daher sollte sich jeder überlegen wie hoch Sinn und Nutzen stehen! Manchmal ist im höheren Alter die Natur schneller!?
  10. Warum? Jede Einleitung einer Ermittlung wird unter Zeugen, Geschädigte und Täter erfaßt. Auch ein Kind kann Täter sein, also bleibt es als Kind als Täter mit Einstellung wegen Strafunmündigkeit erfaßt. Wenn ein 12-jähriger seine Mutter ersticht kann er nicht bestraft werden, aber er bleibt erfäßt.
  11. Wie ich schon mehrfach ausführte verlängert jedes erfasste Delikt die Speicherfrist in polizeilichen Registern! Der formlose Antrag an den zuständigen Polizeipräsidenten des BL auf Löschung aller gespeicherten Daten ist recht schnell beantwortet und auch ersichtlich ob eine weitere Speicherung erforderlich ist. Gegen die negative Antwort steh der Klageweg offen. Bei mehrfachen Einträgen wegen verstößen gegen das WaffG bekomme ich allerdings Kopfschmerzen, auch wenn Kinder nicht strafmündig sind werden die Delikte trotzdem erfasst nur eben nicht geahndet. Die mehrfache Empfehlung den KWS zu beantragen halte ich für überholt, weil der momentan sehr lange dauert.
  12. Ich glaube dass die Handhabung mit Alkohol anders als heute war. Früher hatte man auch beim dienstlichen Schießen einen Flachmann mit Zielwasser dabei, aber nicht mehr.
  13. Eins nach dem anderen! Man habt ihr Probleme, nächstens wird noch beim Preisskat Alkohol verboten.
  14. § 36 Abs 1 WaffG wurde gekürzt und der 2. Halbsatz für SRS entfällt somit, § 2 ist weggefallen, somit ist jeder für eine sichere Verwahrung verantwortlich.
  15. Ist aber einfach! Ne, nur dumm. gegen Kopftuch gleich als Nazi? Primitiv!
  16. Rot Front! LSD? Langhaarig süchtig und doof! Irgendjemand auf dem Stand heute erwähnte en Namen Hofreiter. Damit kann ich nun gar nichts anfangen. Irgendjemand schrieb: "Deutschland schafft sich ab."! Recht hat er. Ich wandere nach Syrien oder Afrika aus, da ist doch jetzt genug Platz und mit meiner Rente kann ich dort alles kaufen.
  17. Naja, ich bringe die Vereinspflichtstunden, sind die voll mache ich die Aufsicht und bekomme dafür Geld. Klar ist nur ein kleiner Obolus, aber egal, bei der Aufsicht trifft man andere Menschen und gewinnt so manchen für den Sport. Bei uns kommen viele Betriebe die das als Freizeitausgleich nutzen und man ist auch manchmal am Büffet eingeladen. Nein, das ist nicht wichtig aber es zeigt die Wertschätzung. Es ist aber momentan der Trend dass sich immer weniger Leute finden, so dass ich manchmal kurz vor Beginn angerufen werde. Zum Glück sind es nur ca. 2 km Entfernung, aber zeigt doch dass die Absprachen über die Termine, also mangelndes Interesse der Leitung, vorhanden sind. Da ist der Schießleiter manchmal der doofe.
  18. Jedes Delikt verlängert die Speicherfrist!
  19. Sind nicht alle immer unschuldig?
  20. Antrag auf deiner Polizeistation abgeben, die Gebühr (ca. 50,- €) bezahlen und abwarten. Ohne Gebührenzahlung passiert gar nichts, die Gebühr bist du dann aber auch ohne KWS Erteilung los. Silvester bleibt ein hohes Risiko, Schießen ohne Schießerlaubnis wenn nicht auf eigenem Territorium. (Ordnungswidrigkeit) Auf einer öffentlichen Veranstaltung ist das Führen auch mit KWS verboten = Straftat.
  21. Ja. Brandenburg schein das wohl so zu machen. Wie ich aber schon sagte, ich würde es nicht akzeptieren. Dazu gibt es verschiedene Wege. In Bayern kennt man doch bestimmt seine Beamten und weiß mit wem man reden, oder auch sich einlassen kann. Da sind garantiert einige Jäger und Sportschützen mit Fachwissen dabei.
  22. Damit bleibt Handlungsspielraum offen. Begründen läßt sich alles, besonders wenn die Durchsuchung zu einem Zufallsfund führt. Den wird es ja auch nicht unbedingt treffen. Zum Beispiel. Die Eingriffsermächtigungen unterscheiden sich immer weniger. Wobei es hier um die Einrichtung von Waffenverbotszonen mit verdachtsunabhängigen Kontrollmöglichkeiten ist. Bei den Bahnhöfen ist die Bundespolizei zuständig und da dürfte das Polizeigesetz einheitlich sein, in anderen BL wird es dann eben angepaßt.
  23. Das sind keine Vollzugsbeamten, nehmen aber manchmal welche mit.
  24. Ganz einfach. Z.B. ein LWB (oder auch normaler Touri) macht Urlaub und entdeckt im Laden interessante dort frei erwerbliche Waffe und kauft die, bringt die ohne entsprechende Verbringe Erlaubnis mit nach Hause, weil er ja denkt dass das bei der "Gelben" mit der nachträglichen Eintragung reichen würde. Kenne davon mehrere tatsächliche Fälle.
  25. Mit Sicherheit! Der Erwerb wird über mehreren "Kanälen" gemeldet, vom Verkäufer, vom Nachbarn, Zufallsfund im Netz (auch Behörden lesen mit) u.s.w.! Legale Waffenkäufe in Ländern mit freien Erwerb werden auch den deutschen Waffenbehörden gemeldet, von daher ist es ratsam dies schnellstens seiner Behörde zu melden, bevor die tätig werden, denn nach meiner Erkenntnis reagieren die ziemlich schnell.
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