Zum Inhalt springen

uwewittenburg

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    7.773
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Die Beantragung steht dir frei, aber bekommen wirst du ihn auch nicht nach 10 Überfällen. Jede Beantragung kostet Gebühren die man nach einem abschlägigen Bescheid nicht erstattet bekommt.
  2. Der Hinweis auf ein verdecktes Führen ist schon sinnvoll, denn es gibt vervöse Mitbürger (nicht unbedingt grün/rot) die beim Anblick einer Waffe "kollabieren" und die "Rennleitung". Die reagiert prompt mit Eigensicherung und stellt die Fragen nicht vor der Kontrolle!
  3. Winnenden/Erfurt? Der Gesetzgeber oder die Parteien haben immer reagiert. Noch eine derartige Tat und ich weiß nicht was kommt! Ich kann es nur erahnen. Da wird es dann wohl nur noch Dart-Wettkämpfe geben, bis einer mit so einem Pfeil verletzt wird. Unser Sohn hatte vor Jahren im Kinderzimmer damit den Heizkörper getroffen und seit dem lagen die verschlossen. Hatte den Vorfall nicht gemeldet, ansonsten wären die Stahlpfeile bestimmt im WaffG aufgenommen worden.?
  4. Es geht nicht um Verstand sondern um das Gesetz, bzw. den politischen Willen! Der politische Wille sagt: "Waffen raus aus dem Volk". Ich bin seit 2012 aus dem polizeilichen Alltag raus und da hat sich die Situation in Berlin bezüglich Waffen schon erheblich verschärft. Dem heutigen Nachwuchs ist gar nicht klar dass normale Bürger Waffen besitzen dürfen, was ihnen auch nicht richtig erklärt wird.
  5. Wenn Mustafa unter das JGG fällt dann Einzug Waffe/Munition, ev. Diversion oder Einstellung. Die Wette halte ich.
  6. So in etwa habe ich das doch beschrieben. Hätte aber nicht gedacht dass auch in Bayern (und nicht nur in Berlin) fast einheitlich gehandelt wird. Nur in Berlin hätte das keine Streife überprüft. Man zäumt das Pferd von hinten auf, man duldet den Verkauf/Erwerb von derartigen Waffen und versucht sie noch "vor der Ladentür" wieder abzunehmen. Hier verdient der Produzent. Nun will man eine Fleischsteuer erhöhen, hier verdient aber nicht der Erzeuger/Produzent! Der bleibt geknechtet gegenüber Billiganbieter. Wählt weiter Rot/Grün und ihr könnt eure Waffen in die Schrottpresse bringen, nur den Verkauf bzw. die Produktion wird man nicht stoppen. Um so mehr abgenommen wird um so mehr wird neu produziert!
  7. Steht ja auch in der Überschrift.? Das mit dem in die Luft schießen (auch aus scharfen Waffen) erwähnte jemand anders. Im PKW Konvoi aus allen Fenstern hängend? Das nimmt Überhand und wird in der heutigen Zeit nicht mehr toleriert, die Gründe sind bekannt. Ich bin tolerant, es ist der Bürger auf der Straße der eine "wilde Schießerei" meldet! Die Polizei hat dann kaum einen Spielraum und rückt auch gegen den auf dem Balkon knallenden Anwohner mit SEK vor. Die Rigaer Str. ist ein anderes leidiges Thema. Wo fängt Toleranz an und wo hört sie auf.
  8. Andere User haben dir schon gesagt was sie von deinem Geschreibsel halten, von daher wiederhole ich den Blödsinn nicht. Du solltes aber einmal darüber nachdenken mit welcher Geschwindigkeit Geschosse wieder auf die Erde zurückkommen!
  9. Wo siehst du Nachteile? Ich nicht, denn ein Verfahren wird immer teurer, als z. B. 2.000,- € Strafbefehl und Einstellung des Verfahrens. Bei den vielen Fällen die ich persönlich kenne werden die Beteiligten aufgerufen und es wird vom Richter eröffnet dass es aus der Aktenlage zu einer Verurteilung kommen wird, die weit aus teurer ausfallen wird. In keinem der Fälle hat das dann einer komplett durchgezogen. Es blieb dann beim Strafbefehl und natürlich bei den Anwaltskosten. Das Schießen könnte ev. als OWI vernachlässigt werden, kenne aber auch Fälle wo Vorgärten nachgemessen wurden um das befriedete Besitztum zu klären. Bei einem unerlaubten Führen gibt kein Richter eine SRS zurück und heute schon gar nicht mehr!
  10. Richtig, 1 x Straftat und 1 x OWI. In der Regel wird beides von der Staa. zusammengefaßt und mit Strafbefehl geahndet wenn die Voraussetzungen hiebei erfüllt sind: - nicht vorbestraft - Einsicht in das Fehlverhalten - Einverständnis mit der außergerichtlichen Einziehung von Waffe und Munition. Ist ein Anwalt eingeschaltet, bzw. Widerspruch gegen die Beschlagnahme eingelegt, geht es kaum noch ohne Richterentscheid, sollte man von daher schon überlegen ob es das Wert ist. Waffe gibt es eh nicht mehr zurück, denn wenn damit eine Straftat begangen wurde unterliegt sie der Einziehung.
  11. Das habe ich mich damals auch gefragt, aber leider wird bei Schusswaffen Verdacht nur noch das SEK eingesetzt, egal ob SRS oder sonst etwas. In seltenen Fällen klingeln sie sogar, nur habe ich bisher nicht rausbekommen ob vor oder nach dem Eindringen.
  12. Es stören sich leider immer mehr daran. Auch wenn man erlaubter Weise auf seinem Grundstück ballert.
  13. Schießen ohne Schießerlaubnis? Oder Verstoß gegen die Lärmschutzverordnung?
  14. Richtig, Vereinskamerad, u.v.a. reichen auch, wollte nur zum Ausdruck bringen dass man eine stichhaltige Begründung haben sollte, die sich dann auch belegen lassen kann. Den direkten Weg sollte man eben nur beachten.
  15. P.S.: Schwierig im grenznahen Raum, aber auch da reicht die Begründung "Training oder Wettkampf" völlig aus. Kompliziert wird es nur wenn es keinen Stand in Fahrtrichtung gibt, aber eine angegebene Unterkunft reicht dann aber auch wieder.
  16. Quatsch. Mit welchem Recht sollte ich etwas ausladen? Verbandskasten, Warndreibock mehr nicht. Der Koffer bleibt zu!
  17. Die ist auch nur im Zusammenhang mit dem EFP für manche Länder erforderlich. Nicht aber in Deutschland.
  18. Ich muß in Deutschland gar nichts nachweisen. Die Auskunft dass ich einen Schützenverein besuche wenn ich von Berlin nach München mit meinen Waffen fahre reicht. Das habe ich. Quatsch, kann man im Internet recherchieren. Richtig, aber ich werde immer ein Bedürfnis oder den Zusammenhang damit nachweisen können. Das Gegenteil muß mir bewíesen werden und nicht umgekehrt.
  19. 1 x das SEK am falschen Ort? Ich kenne die Einsätze und habe sie gehaßt, weil eben oft unnötig. Das weiß man aber eben nicht vorher. Voraufklärung habe ich immer als wichtig erachtet. Heute reicht wohl ein dummer besoffener Zeuge.
  20. Da kommt ein Auto in die Schrottpresse und man fiindet dort tatsächlich noch eine Jagdpatrone unter der Matte. Klar eine Anzeige!
  21. Irgenwann wird die Nagelfeile als verbotener Gegenstand oder als verdächtiges Mordinstrument eingestuft.
  22. Die Strafvereitelung im Amt gab es im Osten nicht, von daher war der tritt in den Hintern auch wirksam.
  23. Du hast ja Recht, aber was hilft es? Es gibt Anweisungen und daran muß man sich halten. Ich habe sie umgangen und zwar im Sinne des Bürgers. Dafür hatte ich die "Arschkarte", war mir aber egal. Ich konnte hinterher jedem in die Augen schauen, auch wenn die Tür kaputt und meine Frau bei der gleichen WBG tätig war.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.