

Ulli S
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Ach, Ich hab auch schon Sachen mit NC-Pulver gesehen ..... Die Risiken sind anders, Aber die Möglichkeit, sich Hände und das Gesicht zu entfernen - oder Schlimmer - hat man mit Beiden. Deswegen muss man ja auch sachkundig sein ...
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Mit dem ursprünglich enthaltenen Pulver, ja. Die Freigabe des Gebindes ist ja Produktspezifisch für Pow-Ex erfolgt, wenn die für Schweizer Pulver genutzt wird, ist das formal nicht gültig. Ob allerdings bei einer Kontrolle soviel Sachverstand vor Ort ist, festzustellen das der Inhalt nicht mehr Pow-Ex ist .. Ich hatte die Frage auch mal an mein Amt für Arbeitsschutz etc. gestellt, und die sagen auch, Abfüllen in die zum Verschießen verwendeten Pulverröhrchen verändert nicht die Aufbewahrungsmenge. Allerding kann ich natürlich, wenn ich morgen Schießen gehen will, heute Abend die Landungen dafür fertig machen und im Schrank lagern - in zum Verschießen üblichen vorbereiteten Mengen - das würden sie noch nicht als Aufbewahren interpretieren. Solange da nicht eine volle Kilodose Pulver und noch ein Mal ein Kilo in Röhrchen da steht, alles paletti.
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Weiss nicht mehr, wo ich das gesehen habe, könnte Mythbusters gewesen sein. Die Theorie war, das sich das Pulver in ausreichend großen Behältern durch Erschütterungen verdichtet und dann durch innere Reibung zündet. Die hatten da irgendeinen Kleinwagen mit einem Fass Pulver beladen, und mehrere Male (unbemannt) einen holprigen Hang runterrollen lassen. Die ersten Male passierte nichts, und als sie gesagt hatten, na gut, einmal noch, dann hören wir auf, gab es eine Explosion. Der Test oben ist übrigens interessant, funktioniert aber nur (nicht), wei die heutigen Pulver graphitiert sind (mit Graphit poliert), und Graphit leitet - dadurch sitzt das Pulverkorn in einem faradayschen Käfig. Das macht man, um zu verhindern, das sich Pulver beim Rieseln auflädt und zündet. Würden die Pulverkörner zerbrechen, oder man hat ein nicht graphitiertes Pulver, zündet es.
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ehem ... Schwarzpulver schwerer zu zünden halte ich für eine Legende. Es gibt sogar Tests, vo (größere) Mengen SP in Fässern sich beim Transport auf schlechten Wegen selbst zündete. Zündtemperatur von SP llegt 170 Grad Celsius, NC- Pulver leicht darüber. und ein glimmender Papierrest im Lauf reicht definitiv, um frisch eingeschüttetes Pulver zur Erheiterung der Standnachbarn zu zünden Für die Zündfreudigkeit ist allerdings auch die Körnung von Bedeutung, ein N1 zündet schneller als ein Nummer 5 ...
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Nichts desto trotz argumentiert meine zuständige Behörde - wohlgemerkt für eine KOMPLETTE Dekowaffe - das das dazugehörige Magazin Bestandteil der Dekowaffe (die Bestandsschutz hat, und bei Altbesitz nicht meldepflichtig) sei und damit nicht meldepflichtig. Gleiches gelte ebenfalls für an sich verbotene Einzelgegenstände, wie zum Beispiel das Gehäuse einer Ex- Full - Auto Deko AK. Ein Deko - Teilesatz könnte durchaus problematisch sein, da es sich ja nicht um eine komplette "Waffe" handelt ..
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Nö. Da wir ja erklären, wem wir welche Daten weitergeben können - auf Grund gesetzlicher Vorschriften, und der Neuling beim Eintritt die Bedingungen akzeptiert, kein Problem.
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Kenne mich mit dem BDMP nicht so aus - stimme Dir aber zu. Zum Beispiel gibt es ja keine Einzelmitgliedschaft im Brandenburgischen Schützenbund, da sind ja nur die Vereine in der Pflicht.
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Schon klar, aber ich fürchte, das müsst Ihr dann mit der BDMP - Geschäftsstelle klären .. - wobei - wenn sie nachträglich noch Einzelmitglieder im BDMP sind, sind sie ja nicht ausgetreten, oder ?
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Das ist richtig. Wir weisen die Mitglieder sowohl beim Ein - als auch beim Austritt darauf hin, das wir bei WBK - Inhabern den Austritt an die Behörde melden. Text der Mitteilung ist dann in der Regel etwa " Ausscheiden eines Mitgliedes Sehr geehrte Damen und Herren, Herr/ Frau xyz, geb. am aa.bb.ccc, scheidet mit Wirkung vom 31.12.2019 aus unserem Verein aus." Der / die Betroffene bekommt dann in der Regel innerhalb von einigen Woche eine Aufforderung der Behörde, mitzuteilen wie es schießssportlich weitergehen soll. Wenn geantwortet wird, das man keine Pläne hat, kommt die Aufforderung, die Waffen innerhalb einer Frist zu veräussern.
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Korrekt. Der Austritt von Mitgliedern mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist der Behörde durch den Verein mitzuteilen. "§ 15 Absatz 5 nimmt den schießsportlichen Verein in die Pflicht, ausgeschiedene Mitglieder zu melden. Zuständige Behörde im Sinne des § 15 Absatz 5 ist die Waffenbehörde, in deren Bezirk der Inhaber der WBK seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Kommt der Verein der Verpflichtung nicht nach, so meldet dies die Waffenbehörde auf dem Dienstweg dem BVA und setzt die Anerkennung von weiteren Bescheinigungen des Verbandes, dem dieser Verein angehört, für Schützen dieses Vereins aus, bis das BVA eine Entscheidung darüber getroffen hat, wie weiter zu verfahren ist. Die Meldepflicht ist auch bei der Auflösung eines schießsportlichen Vereins zu beachten."
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Wo ist das Problem ? Erlaubnisfrei heisst nicht, das es nicht eingetragen wird....
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… einschüssige Kurzwaffen gehen auch auf Gelb ..
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..Hört sich gut an, ist aber wenn ich mich recht entsinne schon einmal gerichtlich entschieden worden. Habe leider kein Az zur Hand, aber vielleicht erinnert sich jemand. Tenor war, ein Sportschütze schießt IMMER sportlich, und alle Funktionstests beziehen sich REIN auf dieses sportliche Schießen, unterliegen damit den selben Regularien. Das galt übrigens sinngemäß auch für Jäger mit dem 2- Schuß - Magazin. Ich hoffe eher, das eine Regulierung wie in den USA möglich ist, wo die Magazine einfach auf 10 Schuß blockiert werden können. Ihr wisst ja - die Hoffnung stirbt zuletzt - Aber .. SIE STIRBT.
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Ehrlich, ich verstehe das Problem nicht. Es geht nicht um den Neuerwerb von Waffen. Die Behörde fragt an, ob das Bedürfnis noch besteht, und man antwortet höflich, "Ja, das Besteht noch im Rahmen meiner Mitgliedschaft im Verein XYZ". Eventuell noch eine Bestätigung des Vereines, das man noch Mitglied ist. Fertig. Ist quasi der Umkehrschluss, das der Verein ja verpflichtet ist, das Ausscheiden eines Mitglieds mit Waffenrechtlichen Erlaubnissen zu melden hat - und nicht, das derjenige im letzten Jahr nur 2 mal Schießen war.
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Die von Petromax haben eine etwas bessere Oberfläche. Ich hab meine von "Toro BBQ", und meine Eltern einen noch preiswerteren. Bei dem Billigen kippelt der Deckel etwas. Funktionieren tun aber alle einwandfrei. Wenn man die Variante ohne Füße nimmt, braucht man einen Ständer, wenn man über Holzkohle garen will (oder legt drei Steine unter...) P.S. Achte darauf, die Größe passend zur Anzahl der Personen zu kaufen. Für eine drei - 4 Köpfige Runde ist der 4,5 er optimal, Bei Parties mindestens der 9er … Wenn Du für Dich allein unterwegs kochst , reicht ein 2 Liter Dopf völlig. Wenn Du im 9er ein 250 Gramm Stück Fleisch machen willst, wird es vermutlich trocken. Der Dopf sollte immer knapp voll sein. Und wenn ich oben lese, Thermometerdurchführung - das ist dann wie ein Vorderlader mit Laser Rangefinder und 40-Fach Zielfernrohr
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Hier mal ein paar Nette Rezepte, die ich aus dem Netz hab. Ich lösche die in Kürze wieder, bevor jemand mit Urheberrecht kommt Dutch_Oven.pdf
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Wir haben mittlerweile 3 dutch oven … Egal was Du machst, wird immer lecker. zB. das erwähnte Schichtfleisch, oder einen Hähnchentopf : Kartoffelspalten, Paprika, Zwiebel und ähliches Gemüse in Stücke geschnitten, in den Dopf, etwas Öl, Salz und Pfeffer drüber, durchmengen, damit alles vom Öl benetzt ist, frischen Rosmarin drauf, und dann Hähnchenschenkel mit Salz, Öl und Pfeffer / Paprika einreiben, oben drauf, Deckel drauf, etwas mehr Oberhitze, und nach anderthalb Stunden hat man eine komplette Mahlzeit. Schau mal auf Youtube unter Dutch Oven, da sind haufenweise Rezepte,
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Na gut, aber bis auf die grüne Dame und die Abmoderation fand ich den Beitrag recht sachlich - Schießen macht Spaß, wir sind keine durchgeknallten Irren und Waffen sind halt nicht böse, weil halt nur ein Werkzeug. Für die sonst übliche Berichterstattung doch nicht übel ..
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Bedüfrnis für Waffe die nicht im eigenen Verein nutzbar ist
Ulli S antwortete auf Penecho's Thema in Waffenrecht
Ja, schon klar - ändert aber nixhts -
Bedüfrnis für Waffe die nicht im eigenen Verein nutzbar ist
Ulli S antwortete auf Penecho's Thema in Waffenrecht
An sich bestätigt der Verein ja nur, das es die MÖGLICHKEIT gibt, mit der zu erwerbenden Waffe zu schießen - das kann auch bei einem Partnerverein, kommerziellen Stand etc. sein. Allerdings muß der Verband bestätigen, dass Du die Waffe für eine bestimmte Disziplin braucht (da SLF). Und da fürchte ich, wird der Verband, wenn es ein DSB Verband ist, sagen - Selbstladeflinte ? No. Braucht er nicht, kann sich ja auf Gelb ohne Bedürfnis eine normale Doppelflinte kaufen ... Das Du die SLF mit nur einer Patrone schießen darfst, ist wohl eher ein Versuch, andere Schützen oder Jäger mit ihren Waffen an den Wettkämpfen teilnehmen zu lassen. Aber - Versuche es, und erzähl mal, wie es ausging. -
Na ja, finanzieller Aufwand ist so eine Sache. Vor 2,3 Jahren hätte ich Dir noch zugestimmt. Den K98 hat man 1992 für 100 DM bekommen - Laufeinbau und Beschuss kosten heute etwa 500 Euro. Und die K98 mit .308er Läufen auf dem Markt sind in der Regel ziemlich ausgelutscht, die Preise für gut erhaltene Ordonnanzwaffen gehen derzeit durch die Decke ... Allerdings auch die Preise für Salutwaffen, dadurch lohnt es eigentlich nur, wenn man die früher mal günstig bekam (Frankonia hat die 2008 teilweise für 49 Euro verhökert, wegen Rechtsunsicherheit neues WaffG). Heute zahle ich ja für eine Salutwaffe mehr als für eine scharfe. Und zum Stift durch die Hülse - nicht bei allen .. Aber da der Stift teilweise als Anlage für die Adapterpatrone dient, hat man den ganz simpel dort hingebohrt, wo die Adapterpatrone zu Ende war. Beim K98 oder auch beim Gewehr 88 war das glücklicherweise vor der Hülse. Beim M95 übrigens auch.
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- steyer m95
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na ja, wie du schon schriebst ... durftest ... - Aber ich geb Dir recht, als Ersatzteilquelle, oder um irgendwann mal wieder einen scharfen Lauf reinschrauben zu lassen, ok (zum Beispiel K98 Salut in K98 in .308 .. ) - soweit das bei den Waffen geht ( bei langen Systemhülsen geht der Stift auch durch die Hülse ..).
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- steyer m95
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ausserdem ... mach Dir nichtsoviel Gedanken um die Maßgenauigkeit der Adapterpatronen. Wir reden hier nicht über scharfe Waffen, sondern um Salut ... Die originalen Adapterpatronen wiesen keinerlei Beschußstempel auf, und ich würde sagen, es waren "Universaladapter", bei meinen stand damals drin, Passend für M95 und Mosin Nagant - und die passen auch in beide rein, mit ausreichend Spiel. Da die eh am Rand anliegen, spielt eine präzise Zentrierung oder exakte Länge keinerlei Rolle. Und - Salut mit den Dingern schießen ist affig, glaub mir. Ein 6 mm Flobert Revolver ist annähernd gleichlaut, und durch den Gasaustritt im aufgefrästen Visiersockel (Visier unbedingt entfernen beim Schießen) sieht es auch blöd aus . Einziger Vorteil der Saluts ist, das sie im freinen Bereich die wenigsten Änderungen aufweisen, und man das Funktionsprinzip weitgehend erhalten hat.
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- steyer m95
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Na ja, das Öl läuft ja raus. In der Regel - und wenn die Waffe stehend Lauf nach oben aufbewahrt wird - hat der Schütze beim Ersten Schießen das Öl im Gesicht Deswegen - Brille tragen
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Das Öl im Lauf verursacht einen höheren Widerstand und damit Gasdruck - und den sogenannten "Ölschuss", der deutlich ausserhalb des normalen Trefferbereichs liegt. Ein dickerer Lauf oder Militärlauf wird davon allein weder zerstört noch gibt es eine Laufaufbauchung. Bei Dünnwandigen Läufen von Jagdwaffen würde ich meine Hand nicht dafür ins Feuer legen. Die Gefahr ist allerdings, das das Öl, das man vor längerer Zeit zur Konservierung einbrachte, natürlich auch Staub, Sand, Schmutz etc. binden kann - dann wird der Widerstand noch größer. Und wenn das im Mündungsbereich ist, wo Staub gern mal hinkommt, kann das auch den Lauf zerstören.