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Ulli S

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Alle Inhalte von Ulli S

  1. Schon klar, aber ich fürchte, das müsst Ihr dann mit der BDMP - Geschäftsstelle klären .. - wobei - wenn sie nachträglich noch Einzelmitglieder im BDMP sind, sind sie ja nicht ausgetreten, oder ?
  2. Das ist richtig. Wir weisen die Mitglieder sowohl beim Ein - als auch beim Austritt darauf hin, das wir bei WBK - Inhabern den Austritt an die Behörde melden. Text der Mitteilung ist dann in der Regel etwa " Ausscheiden eines Mitgliedes Sehr geehrte Damen und Herren, Herr/ Frau xyz, geb. am aa.bb.ccc, scheidet mit Wirkung vom 31.12.2019 aus unserem Verein aus." Der / die Betroffene bekommt dann in der Regel innerhalb von einigen Woche eine Aufforderung der Behörde, mitzuteilen wie es schießssportlich weitergehen soll. Wenn geantwortet wird, das man keine Pläne hat, kommt die Aufforderung, die Waffen innerhalb einer Frist zu veräussern.
  3. Korrekt. Der Austritt von Mitgliedern mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist der Behörde durch den Verein mitzuteilen. "§ 15 Absatz 5 nimmt den schießsportlichen Verein in die Pflicht, ausgeschiedene Mitglieder zu melden. Zuständige Behörde im Sinne des § 15 Absatz 5 ist die Waffenbehörde, in deren Bezirk der Inhaber der WBK seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Kommt der Verein der Verpflichtung nicht nach, so meldet dies die Waffenbehörde auf dem Dienstweg dem BVA und setzt die Anerkennung von weiteren Bescheinigungen des Verbandes, dem dieser Verein angehört, für Schützen dieses Vereins aus, bis das BVA eine Entscheidung darüber getroffen hat, wie weiter zu verfahren ist. Die Meldepflicht ist auch bei der Auflösung eines schießsportlichen Vereins zu beachten."
  4. Wo ist das Problem ? Erlaubnisfrei heisst nicht, das es nicht eingetragen wird....
  5. … einschüssige Kurzwaffen gehen auch auf Gelb ..
  6. ..Hört sich gut an, ist aber wenn ich mich recht entsinne schon einmal gerichtlich entschieden worden. Habe leider kein Az zur Hand, aber vielleicht erinnert sich jemand. Tenor war, ein Sportschütze schießt IMMER sportlich, und alle Funktionstests beziehen sich REIN auf dieses sportliche Schießen, unterliegen damit den selben Regularien. Das galt übrigens sinngemäß auch für Jäger mit dem 2- Schuß - Magazin. Ich hoffe eher, das eine Regulierung wie in den USA möglich ist, wo die Magazine einfach auf 10 Schuß blockiert werden können. Ihr wisst ja - die Hoffnung stirbt zuletzt - Aber .. SIE STIRBT.
  7. Ehrlich, ich verstehe das Problem nicht. Es geht nicht um den Neuerwerb von Waffen. Die Behörde fragt an, ob das Bedürfnis noch besteht, und man antwortet höflich, "Ja, das Besteht noch im Rahmen meiner Mitgliedschaft im Verein XYZ". Eventuell noch eine Bestätigung des Vereines, das man noch Mitglied ist. Fertig. Ist quasi der Umkehrschluss, das der Verein ja verpflichtet ist, das Ausscheiden eines Mitglieds mit Waffenrechtlichen Erlaubnissen zu melden hat - und nicht, das derjenige im letzten Jahr nur 2 mal Schießen war.
  8. Ulli S

    Dutchy

    Die von Petromax haben eine etwas bessere Oberfläche. Ich hab meine von "Toro BBQ", und meine Eltern einen noch preiswerteren. Bei dem Billigen kippelt der Deckel etwas. Funktionieren tun aber alle einwandfrei. Wenn man die Variante ohne Füße nimmt, braucht man einen Ständer, wenn man über Holzkohle garen will (oder legt drei Steine unter...) P.S. Achte darauf, die Größe passend zur Anzahl der Personen zu kaufen. Für eine drei - 4 Köpfige Runde ist der 4,5 er optimal, Bei Parties mindestens der 9er … Wenn Du für Dich allein unterwegs kochst , reicht ein 2 Liter Dopf völlig. Wenn Du im 9er ein 250 Gramm Stück Fleisch machen willst, wird es vermutlich trocken. Der Dopf sollte immer knapp voll sein. Und wenn ich oben lese, Thermometerdurchführung - das ist dann wie ein Vorderlader mit Laser Rangefinder und 40-Fach Zielfernrohr
  9. Ulli S

    Dutchy

    Hier mal ein paar Nette Rezepte, die ich aus dem Netz hab. Ich lösche die in Kürze wieder, bevor jemand mit Urheberrecht kommt Dutch_Oven.pdf
  10. Ulli S

    Dutchy

    Wir haben mittlerweile 3 dutch oven … Egal was Du machst, wird immer lecker. zB. das erwähnte Schichtfleisch, oder einen Hähnchentopf : Kartoffelspalten, Paprika, Zwiebel und ähliches Gemüse in Stücke geschnitten, in den Dopf, etwas Öl, Salz und Pfeffer drüber, durchmengen, damit alles vom Öl benetzt ist, frischen Rosmarin drauf, und dann Hähnchenschenkel mit Salz, Öl und Pfeffer / Paprika einreiben, oben drauf, Deckel drauf, etwas mehr Oberhitze, und nach anderthalb Stunden hat man eine komplette Mahlzeit. Schau mal auf Youtube unter Dutch Oven, da sind haufenweise Rezepte,
  11. Ulli S

    GRA auf Pro7

    Na gut, aber bis auf die grüne Dame und die Abmoderation fand ich den Beitrag recht sachlich - Schießen macht Spaß, wir sind keine durchgeknallten Irren und Waffen sind halt nicht böse, weil halt nur ein Werkzeug. Für die sonst übliche Berichterstattung doch nicht übel ..
  12. An sich bestätigt der Verein ja nur, das es die MÖGLICHKEIT gibt, mit der zu erwerbenden Waffe zu schießen - das kann auch bei einem Partnerverein, kommerziellen Stand etc. sein. Allerdings muß der Verband bestätigen, dass Du die Waffe für eine bestimmte Disziplin braucht (da SLF). Und da fürchte ich, wird der Verband, wenn es ein DSB Verband ist, sagen - Selbstladeflinte ? No. Braucht er nicht, kann sich ja auf Gelb ohne Bedürfnis eine normale Doppelflinte kaufen ... Das Du die SLF mit nur einer Patrone schießen darfst, ist wohl eher ein Versuch, andere Schützen oder Jäger mit ihren Waffen an den Wettkämpfen teilnehmen zu lassen. Aber - Versuche es, und erzähl mal, wie es ausging.
  13. Na ja, finanzieller Aufwand ist so eine Sache. Vor 2,3 Jahren hätte ich Dir noch zugestimmt. Den K98 hat man 1992 für 100 DM bekommen - Laufeinbau und Beschuss kosten heute etwa 500 Euro. Und die K98 mit .308er Läufen auf dem Markt sind in der Regel ziemlich ausgelutscht, die Preise für gut erhaltene Ordonnanzwaffen gehen derzeit durch die Decke ... Allerdings auch die Preise für Salutwaffen, dadurch lohnt es eigentlich nur, wenn man die früher mal günstig bekam (Frankonia hat die 2008 teilweise für 49 Euro verhökert, wegen Rechtsunsicherheit neues WaffG). Heute zahle ich ja für eine Salutwaffe mehr als für eine scharfe. Und zum Stift durch die Hülse - nicht bei allen .. Aber da der Stift teilweise als Anlage für die Adapterpatrone dient, hat man den ganz simpel dort hingebohrt, wo die Adapterpatrone zu Ende war. Beim K98 oder auch beim Gewehr 88 war das glücklicherweise vor der Hülse. Beim M95 übrigens auch.
  14. na ja, wie du schon schriebst ... durftest ... - Aber ich geb Dir recht, als Ersatzteilquelle, oder um irgendwann mal wieder einen scharfen Lauf reinschrauben zu lassen, ok (zum Beispiel K98 Salut in K98 in .308 .. ) - soweit das bei den Waffen geht ( bei langen Systemhülsen geht der Stift auch durch die Hülse ..).
  15. ausserdem ... mach Dir nichtsoviel Gedanken um die Maßgenauigkeit der Adapterpatronen. Wir reden hier nicht über scharfe Waffen, sondern um Salut ... Die originalen Adapterpatronen wiesen keinerlei Beschußstempel auf, und ich würde sagen, es waren "Universaladapter", bei meinen stand damals drin, Passend für M95 und Mosin Nagant - und die passen auch in beide rein, mit ausreichend Spiel. Da die eh am Rand anliegen, spielt eine präzise Zentrierung oder exakte Länge keinerlei Rolle. Und - Salut mit den Dingern schießen ist affig, glaub mir. Ein 6 mm Flobert Revolver ist annähernd gleichlaut, und durch den Gasaustritt im aufgefrästen Visiersockel (Visier unbedingt entfernen beim Schießen) sieht es auch blöd aus . Einziger Vorteil der Saluts ist, das sie im freinen Bereich die wenigsten Änderungen aufweisen, und man das Funktionsprinzip weitgehend erhalten hat.
  16. Na ja, das Öl läuft ja raus. In der Regel - und wenn die Waffe stehend Lauf nach oben aufbewahrt wird - hat der Schütze beim Ersten Schießen das Öl im Gesicht Deswegen - Brille tragen
  17. Das Öl im Lauf verursacht einen höheren Widerstand und damit Gasdruck - und den sogenannten "Ölschuss", der deutlich ausserhalb des normalen Trefferbereichs liegt. Ein dickerer Lauf oder Militärlauf wird davon allein weder zerstört noch gibt es eine Laufaufbauchung. Bei Dünnwandigen Läufen von Jagdwaffen würde ich meine Hand nicht dafür ins Feuer legen. Die Gefahr ist allerdings, das das Öl, das man vor längerer Zeit zur Konservierung einbrachte, natürlich auch Staub, Sand, Schmutz etc. binden kann - dann wird der Widerstand noch größer. Und wenn das im Mündungsbereich ist, wo Staub gern mal hinkommt, kann das auch den Lauf zerstören.
  18. Ob Du das unterschreibst, oder nicht, ist völlig Wurst (Sammler mal ausgenommen). Dein Bedürfnis, die Waffe zu besitzen, ist entweder das sportliche Schießen, oder die Jagd. Wird ein Waffentyp per Mufti verboten, kannst Du diesen nicht mehr zur Befriedigung Deines Bedürfnisses nutzen, damit ist die Waffenrechtliche Erlaubnis hinfällig - egal, ob Du den Wisch unterschrieben hast oder nicht.
  19. Na ja, für´s erste wird es wohl so ablaufen : -B7 Halbautomaten werden quasi verboten. Das sind in DE momentan nicht viele, bisher hat sich nur ein Besitzer eines SLG34 gemeldet, dessen Waffe in B7 eingeordnet ist. Ich persönlich würde über meine Waffenrechtsschutz eine Klage einreichen. Inwieweit eine mögliche Entschädigung diese Klage chancenlos macht, keine Ahnung (da ja die Waffenrechtliche Erlaubnis ans Bedürfnis gekoppelt ist, und ich mit einer verbotenen Waffe dem Schießssport nicht mehr nachgehen kann, fällt ja das Bedürfnis weg, damit wäre das verbliebene Thema Enteignung ..) - Deko - Umbauten von Kriegswaffen werden Verboten. Auch hier ist eine Klage sinnvoll, allerdings vermute ich - da die meisten dieser Waffen eh nicht verfolgbar erfasst sind, wird der überwiegende Teil in die Illegalität abrutschen - die tun ja auch niemandem weh, wenn sie dann allerdings bei einer zufälligen Hausdurchsuchung gefunden werden, ist man definitiv ein pöhser Taliban oder ähnliches .. - Deko - Umbauten von anderen Waffen und Schreckschusswaffen werden registrierungspflichtig. Wird ähnlich laufen wie die Waffenamnestien in den 70ern oder nach dem Fall der Mauer, man muß zur Behörde, meldet, und eine WBK wird ausgestellt. Natürlich muß man einen A- Schrank haben , und inwieweit Gebühren erhoben werden, wird auch hier bestimmen, wie hoch der Anteil der neuen illegalen Waffen dann ist. - Gültigkeit Waffenrechtlicher Erlaubnisse von 5 Jahren - Na ja, bisher kann die Behörde 3 Jahre nach Erteilung der WBK prüfen, ob das Bedürfnis noch besteht (oder bei irgendeinem Verdacht ..). Das wird ähnlich wie bei der Sprengpappe laufen, denke ich .... Alle 5 Jahre Bedürfnis bestätigen lassen, Stempel abholen und Gebühr zahlen. Allerding - Von den 2 Sachbearbeitern die vorher für meinen Kreis zuständig waren, ist nur noch einer da, und der ist jetzt die halbe Woche auch noch für einen anderen Kreis zuständig - den Ärmsten mal zu erwischen ist mittlerweile reine Glückssache. Wie die Behörden das leisten sollen, ist mir rätselhaft. - Medizinische Untersuchung - na ja, Zahlemann und Söhne , klar - wobei hier ja erst mal festgelegt werden muss, was da medizinisch untersucht wird - kann der Schütze die Scheibe überhaupt sehen, Gicht im Abzugsfinger, oder was ? - Magazine über 10 Schuß Kapazität für Halbautomaten werden verboten (siehe Frankreich, wo die Magazinlippen abgeschnitten werden müssen)- Ist mehr ein ideologisches Problem, da man in DE außer beim Bund eh nicht mit Magazinen über 10 Schuss schießen darf. Das wird alles nicht lustig, und im schlimmsten Fall denkt man noch einmal über die Klassifizierung der anderen Halbautomaten nach.
  20. Sorry, aber ich will meinen Krempel auch behalten. Ohne Entschädigung würde aber eine Riesenflut Klagen aufkommen - es ist viel einfacher, eine Entschädigung zu zahlen. Eigentum hat in der westlichen Gesellschaft einen gewissen Stellenwert, das lässt sich nicht ohne größere propagandistische Anstrengung wegnehmen, besonders, wenn es um größere Beträge geht. Und wie schon gesagt, hier geht es nicht um ein paar lausige PSM´s. Jeder halbwegs vernünftige Waffenbesitzer hat - oder sollte - eine Waffenrechtschutzversicherung haben. Die hierdurch zu erwartenden Unruhen wären zu lästig. Mit einer Entschädigung dagegen ist jede Klage bezüglich einer Enteignung abgeschmettert, und es kostet ja nichts - zahlt ja der Steuerzahler ... Und wie gesagt, schaut doch einfach nach England, da ist die Aktion schon erfolgreich gelaufen (aus Sicht der Regierung, versteht sich) - und erfolgreiche Vorgehensweisen kopiert man. und wie schon vorher von mehreren (und mir) gesagt, halte ich es für falsch, sich auf das Thema Halbautomaten zu beschränken. Als Propaganda von unserer Seite hat das Thema Verbot von Dekowaffen, Registrierung von Schreckschußwaffen, auf 5 Jahre befristete Waffenrechtliche Erlaubnisse und regelmäßige medizinische Untersuchungen viel mehr Potential zur Mobilisierung von Massen. Die Verordnung muss als Ganzes gekippt werden. Als Besitzer eines Halbautomaten ist man eher ein seltener Exot
  21. Umbauten aus Vollautomaten sind eh nicht mehr zulassungsfähig. Der Text ist an sich eindeutig, B7 sind "Zivile halbautomatische Schusswaffen, die vollautomatischen Kriegswaffen ähneln". Weiss der Henker, warum in DE die meisten HA in B4 oder B5 sind, man könnte ja mit etwas Phantasie sagen, dass eine Cugir mit 10- Schuss - Magazin nicht mehr aussieht wie eine AK47 mit dem Standard 30- Schuss Mag. Silhouette ist ja eindeutig anders ....
  22. @ Wauwi - Wie das ablaufen könnte kann man aus der Geschichte zum Beispiel Großbritanniens oder Australiens sehen. Ich schau mal in meine Kristallkugel: Aus dem NWR ergibt sich, was an legalen scharfen Waffen abgegeben werden muss. Die Besitzer werden angeschrieben werden, in der Nähe welchen Hochofens sie Ihre Waffen abzugeben haben. Es wird, um Klagen zu vermeiden, einen Katalog geben, wieviel Entschädigung für die Waffen und damit genutztes Zubehör gezahlt wird, um zu vermeiden, das es ewige Prozesse wegen Enteignung gibt. Zahlen werden wir das natürlich selbst, zur Not mit etwas höheren Steuern. Ähnlich würde mit den Dekos verfahren werden, Entschädigungszahlungen halte ich für wahrscheinlich, da bei den teilweise hohen Sachwerten und den bisher nicht registrierten Dekowaffen die meisten davon in irgenwelchen Verstecken verschwinden würden - also müssen Anreize geschaffen werden. Na, klingt der Plan nicht gut ?
  23. Na, weiter vorne hatten wir schon die Info, das in Italien die AR15 als B7 eingestuft sind. Hier auch noch einmal die für Halbautomaten relevante Passage des Entwurfs: (13) in Annex I to Directive 91/477/EC part II is amended as follows: (a) point A is amended as follows: (i) in Category A, the following points are added: ‘6. Automatic firearms which have been converted into semiautomatic firearms; 7. Semi-automatic firearms for civilian use which resemble weapons with automatic mechanisms 8. Firearms under points 1 to 7 after having been deactivated’; (ii) in category B, point 7 is deleted. (iii) In Category C, the following points are added: ‘5. Alarm and signal weapons, salute and acoustic weapons as well as replicas; 6. Firearms under category B and points 1 to 5 of category C, after having been deactivated’. Heisst auf Deutsch, in A gehen die bisherigen B7 Halbautomaten sowie aus Kriegswaffen umgebaute Dekowaffen ein und sind damit quasi verboten, und in Kategorie C fallen dann Gas - und Schreckschusswaffen , Replicas (die Denix Zinkdruckgussteile) sowie deaktivierte Zivile HA B1-B5. Weiter vorne im Originaldokument sind dann noch die Punkte Medizinische Untersuchung, Erlaubnisdauer maximal 5 Jahre etc. - auch diese sollten sich zu einer Mobilisierung der Massen eignen. Wenn man alle 5 Jahre eine MPU über sich ergehen lassen (und bezahlen) muss, für die Zinkdruckgussreplika über dem Kamin eine WBK beantragen muss, die Silvesterknallpistole registrieren muss und alle 5 Jahre einen neuen Bedürfnisantrag einreichen muss ist das für viele weit schlimmer als wenn ein paar Halbautomaten weg müssen ! Und außerdem schein es ja, das die Einstufung der Waffen im persönlichen Gusto des jeweiligen Landes und seiner Behörden zu liegen - das mit der jetzigen Einstufung unserer HA kann sich auch schnell ändern. Unser Ziel müsste sein, dass die Kategorie B7 ganz verschwindet - und nicht zu A7 wird
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