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Ulli S

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Alle Inhalte von Ulli S

  1. Wär da nicht ein KK - Gewehr günstiger / Einfacher ? KK Longrange ist mit der passenden Waffe und Munition gut bis 300 Meter möglich. Die CZ 457 bekommst Du schon unter 700 Euro, und die geht auf 100 Meter Super : CZ 457 Synthetik Repetierbüchse 20 .22lr mit Soft-Touch Oberfläche (shoot-club.de) Es bleibt ja nicht beim Gewehr - Du brauchst dann gute Pellets, die kosten auch nicht 5 Euro die 500er Schachtel .. Kompressor, Druckbehälterprüfung etc - wär mir zuviel Streß ..
  2. Bereut hab ich eigentlich keinen Kauf. Nicht mal den vom Mosin Trainer (hab ich immer noch - ist mal was anderes .. ). Verkauft habe ich auch schon etliche Waffen, die ich mir heute nicht noch mal kaufen würde (aber eher, weil ich sie ja schon hatte) . so den Schwedenmauser ( aus logistischen Gründen verkauft), einen 22er Trainer Steyr 1896 "Carlos Primeros" ( interessantes und schönes Stück, leider deutlich ungenauer als selbst der Mosin Trainer), eine Erma M1 ( dauernd war da der Spannhebel gebrochen, mit ZF nicht zu Schießen wegen dem Hülsenauswurf nach oben, ohne ZF bescheidenes Visier) - der Rest der Waffen ist noch da und bleibt auch ...
  3. gut, bei dynamischen Disziplinen mag das anders aussehen, da die Waffe dann nicht groß aus der Visierlinie gerät ..
  4. Ich denke mal, man muss das unterscheiden. die meisten "Kleinkaliber" ( also unter 8mm ) , spezeill die Halbautomaten, haben ja keine Bremsen sondern Mündungsfeuerdämpfer. Die machen auch nicht übermäßig Lärm. Echte Bremsen leiten einen großen Teil der Pulvergase schäg nach hinten, um nach dem Raketenprizip den Rückstoß zu dämpfen. Die sind für die Nachbarn im richtigen Abstand schon doof. Nach jedem Schuß des Nachbarn die MTM - Boxen wieder aufheben und neu einräumen .... Ich hab mal mit einem meiner Repetierer rumexperimentiert, weil der ein Gewinde draufhatte. Eine Verbesserung oder Verschlechterung der Streukreise habe ich nicht feststellen können (lagen auf 100 m immer so bei 18-20 mm), allerdings eine signifikante ( mehrere CM) Verlagerung des Treffpunktes durch das zusätzliche Gewicht am Bull Barrel Lauf. Rückstoß ist signifikant weniger. Aus Rücksicht auf die Nachbarn (und weil es bei uns im Wettkampf laut SPo eh nicht erlaubt ist), hab ich das wieder abgebaut. Auf dem Halbautomaten in .223 ist ein MFD drauf, der tut nix. Ist laut SpO auch erlaubt. Sieht nur cooler aus. Treffen geht auch weder besser noch schlechter. Ich denk mal, die Verbesserung der Streukreise mit Bremse passiert nur, wenn der Schütze sonst "Schußangst" hat und den Schuß beim Abziehen verreißt.
  5. Was ist bitte eine Waffenstörung ? Ich hab in der Regel höchstens einen kleinen Schraubendreher oder Inbusschlüssel im Koffer, falls ein Visier verstellt oder ein ZF angezogen werden muss. Beim Vorderladerschießen dann natürlich etwas mehr wie Pistonschlüssel oder Nadel zum Zündlochräumen, Kugelzieher und Krätzer. Ansonsten hab ich wirklich noch kein Werkzeug auf dem Stand gebraucht. Die Kniften machen in der Regel das, wofür sie gebaut sind. Sollte eine dauerhaft rumzicken, fliegt sie raus.
  6. "Problematisch" dürfte da nur der Altbesitz von Umbauten sein. Da die jetzt im Ursprungskaliber gerechnet werden, wäre hier vorstellbar, die jetzt mit aufs Grundkontingent anzurechnen. Alles Andere müsste sich relativ einfach mit einem Widerspruch gegen den erlassenen Bescheid aus der Welt schaffen lassen.
  7. Dann wäre aber spannend, wie sie die 4M20 voreintragen ... Wollen Sie da auch einen "Bedürfnisnachweis" sehen ?
  8. Richtig. Ausnahme ist nur eine aus einer bedürfnispflichtigen Pistole (z.B. 9mm Para in 4 M20 konvertierten) Waffe, die zählt dann wie die Ursprungswaffe. Wobei das für eine solche quasi kaum noch möglich ist, ein Bedürfnis zu bekommen.
  9. Also ganz praktisch - wenn Du die Waffe(n) als Erinnerungsstücke zu Hause haben willst, such Dir einen Büchsenmacher, der die dauerhaft deaktiviert. Kostet sicher deutlich mehr, als die Waffen wert sind, aber der "Sentimentalitätsfaktor" wurde ja schon treffend diskutiert. Dann ist das unkompliziert und mit der Deaktivierung abgeschlossen. Über die Sportschützenschiene macht eigentlich nur Sinn, wenn man auch sportlich schießen will - Vereinsmitgliedschaft, Sachkunde, WBK, regelmäßige Trainingsteilnahme wenigstens 1 Jahr vor WBK- Erwerb und 10 Jahre danach, Tresor, Verzicht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, regelmäßig Zuverlässigkeitsüberprüfung - das lohnt wirklich nicht, wenn man die Gewehre nur zu Hause haben will. An die Wand hängen darf man sie dann auch nicht. Jäger sein sehe ich ähnlich. Wenn man jagen will, sind die Waffen des Großvaters sicher eine tolle Erinnerung. Nur die Jagdprüfung machen, Tresor, Zuverlässigkeit, Verzicht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung und jedes Jahr einen neuen Jagdschein lösen ist auch quatsch. Und an die Wand hängen um sie täglich zu betrachten und an Opa zu denken geht auch nicht.
  10. Das kommt auf das Wechselsystem an. Manche sind für das sportliche Schießen zugelassen, manche nicht (von wegen Anscheinswaffe). Bei uns im Verein hat jemand ein 22 er WS fürs AR15 eingetragen ( als Sportschütze). Aber frag mich nicht nach dem Hersteller. Ein BKA - Gutachten war beim WS dabei.
  11. Was ist bitte ein Waffenbegleitschein ? Geht es um Deutschland ? Da kenne ich nur eine Überlassungsvereinbarung. Und da steht zum Beispiel drin, das man als inhaber einer Waffenrechtlichen Erlaubnis, WBK Nr. xyz, oder als Mitglied der schießsportlichen Vereinigung ABC die Waffe 123 bis zum xx.yy.zz. ügerlassen bekommt zum Zweck der Aufbewahrung / des Trainings auf Schießstand / der Wettkampfteilnahme. Und damit darf man dann genau das tun.
  12. Bei Waffen, deren Visierlinie über dem Lauf liegt, schneidet die Geschossban genau 2 mal die Visierlinie. Erst einmal muss das Geschoß ja auf deren Höhe steigen, dann fällt es wieder ab. Bei kurzen Entfernungen wie 25 Metern liegt dann für gewöhnlich der erste Schnittpunkt dort, und je nach Munition der zweite entsprechend weiter hinten - wenn man Glück hat, vielleicht sogar wieder bei 50 Metern. Aber das muss man ermitteln. Die günstigste Einschießentfernung ist nicht direkt damit im Zusammenhang, das ist der Bereich, in dem das Geschoß generell über eine möglichst große Strecke nur minimal von der Ziellinie abweicht. Bei rasanten Geschossen wie der .223 zum Beispiel kann man auf 25 Meter Fleck einstellen, dann liegt der zweite Schnittpunkt etwa bei 150 Metern, und man kann in einem Berech von 25-200 Metern mit dem selben Haltepunkt schießen - das Geschoß trifft dann in einem Bereich von maximal 5 cm zum Haltepunkt.
  13. "Fotogewehr" wär auch möglich. Auf dem Schaft wird mittels Stativgewinde eine Kamera mit Superteleobjektiv angebaut, mittels Drahtauslöser dann über einen "Abzug" ausgelöst. Hilft bei der Tier- Und Wildfotografie enorm, die Kamera ruhig zu halten.
  14. Nein, der Sachverständige kommt aus ca. 150 km einfache Entfernung, sind also knapp 140 Euro Fahrtkosten. Dazu Papier, Drucker, Poro etc.. Fahrtzeit 3 Stunden insgesamt, ca. eine Stunde auf dem Stand, eine Stunde Papierkram - sind also ein Stundenlohn von 40 Euro. Find ich okay. Der Sachverständige ist nicht von der Behörde, sondern macht den Job als bestellter und vereidigter Sachverständiger nebenbei. Die 25 Euro sind von der Behörde für die erneute Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb der Schießsstätte und damit der Standardsatz für einen Deutschen Stempel . Die Behörde möchte unseren Stand nicht sehen
  15. Na ja - unsere Behörde läßt uns alle 4 Jahre den Sachverständigen beauftragen, der kostet uns mittlerweile (Dank hoher Wegekosten) 450 Euro ( das meiste davon Kilometerpauschale), kassiert dann von uns noch 25 Euro und alles ist gut. Sind also knapp 119 Euro pro Jahr, können wir gut mit leben. Allerdings - nur offener KK- Stand ...
  16. Der Brandenburgische Schützenbund macht das heute schon. Antrag auf Bestätigung des Weiterbestehens des dringenden Bedürfnisses mit Schießnachweis runterladen -> Bescheinigung Verband über das Fortbestehen des Bedürfnisses – Brandenburgischer Schützenbund (bsb-web.de) , ausfüllen, mit Schießnachweis an den Verband senden, und der stempelt dann ab und schickt es Dir zurück. Damit zur Behörde, fertig. Geht eigentlich ganz geschmeidig.
  17. Interessant ist, ich erhielt (als Vorstand, Land Brandenburg) ein Infoschreiben der Waffenbehörde, das Vereine / Verbände in der Vergangenheit versäumt hätten, das Ausscheiden von Mitgliedern anzuzeigen. Deshalb würde man bis auf Weiteres ausgestellte Bedürfnisbescheinigungen dieser Vereine / Verbände nicht ohne Weiteres anerkennen. Hatte bei uns im Verein allerdings bisher noch keine Konsequenzen. Von wem stammte der Bedürfnisnachweis ?
  18. Hier in Oranienburg ist vor ein paar Jahren jemand mit einem originalen Willis rumgefahren - allerdings mit einem Deko . Browning unter der Segeltuchhülle. Wurde festgenommen, MG eingezogen, und eine Geldstrafe gab es auch, wenn ich mich recht entsinne. Würd ich in DE nur machen, wenn mir sterbenslangweilig wäre ..
  19. Nein, Ich hab die ja nicht verkauft. Verkauft haben immer die Erben. Ich hab nur die Fotos gemacht, Account und Angebot für sie in Egun erstellt, mit den Käufern kommuniziert, den Versand organisiert.
  20. Also bei den letzten Fällen in unserem Verein sah das so aus : Waffenbesitzer verstirbt, in dem Moment erlangten die Witwen den Schlüssel oder Notschlüssel (den der Waffenbesitzer natürlich bis zum Tod bei sich trug). In der Regel wandten sie sich an mich, was denn nun passiert, Ich riet Ihnen, sich mit der Behörde in Verbindung zu setzen. Zusätzlich - Ausscheiden eines Mitgliedes - informierte ich die Behörde. Die sind bei uns sehr Freundlich, meinten zu mir, Ja, wissen wir schon - Wir kontaktieren die Witwe so in 2 oder drei Wochen, die hat momentan andere Probleme. In einem Fall ( Depressive Witwe, tragischer Tod - die Sachbearbeiterin und die Witwe kannten sich privat) bat mich die Sachbearbeiterin, die Munition wenn möglich bei mir einzulagern. Ich habe mit den Hinterbliebenen dann die Verfahrensweise abgestimmt, also ob sie die Waffen behalten oder veräußern wollten, und dann bei Beantragen der Erben- WBK unterstütz, oder mit der Behörde vereinbar, daß die Waffen innerhalb von 6 Monaten verkauft sind. Dazu wurde dann keine Erben - WBK ausgestellt. Der Verkauf war wesentlich lukrativer als die Waffen einem Händler als Paket zu überlassen, hat mich aber einen Haufen Zeit gekostet - Würde ich auch nur noch bei mir sehr nahestehenden Erben machen ...
  21. Besser nicht. Er kann sie behalten, da vor dem Stichtag erworben, nehme ich jetzt mal so an - wie es die Polizei offensichtlich auch tat, in weiser Kenntnis der Gesetzeslage - Prost, Hangman69 ! Verkaufen, verschenken etc. ist nicht, siehe oben. Das ist wirtschaftlich völlig sinnlos.
  22. Steht doch im verlinkten Dokument drin : Ich besitze eine Alt-Dekowaffe. Muss ich diese bei der Behörde anzeigen? Nein, für Alt-Dekowaffen gilt ein Bestandsschutz gem. § 25c AWaffV. Es ist also keine Anzeige bei der Waffenbehörde nötig. Die Alt-Dekowaffe muss weder in die WBK eingetragen werden, noch ist eine besondere Aufbewahrung nötig. Die Devise lautet hier: Nur nicht bewegen! Denn sobald eine AltDekowaffe überlassen wird, ist entweder ein Umbau in eine Neu-Dekowaffe nötig oder diese wird wie eine scharfe Schusswaffe behandelt. Für den künftigen Erwerb und Besitz einer Alt-Dekowaffe ist durch das 3.WaffRÄG eine Erlaubnis erforderlich. Wenn die Waffe nicht gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 deaktiviert worden ist, ist sie wie die Ursprungswaffe einzustufen. Beispiel: Ein MG42 mit einer korrespondierenden Beschussamtsbescheinigung sollte alle Kriegswaffeneigenschaften verloren haben, ist aber eine verbotene Waffe nach dem WaffG (ehemals vollautomatische Feuerwaffe). Daher sind für den Erwerb eine Ausnahmegenehmigung des BKA und zusätzlich eine Erwerbserlaubnis in Form eines Voreintrages in eine Waffenbesitzkarte erforderlich. ... Erwerb von Alt-Dekorationswaffen ist seit dem 01.09.2020 erlaubnispflichtig, sodass eine Anzeige bei der Behörde nötig ist. Um die Waffe weiterhin besitzen zu dürfen, ist eine Deaktivierung nach dem EU-Deaktivierungsstandard nötig (§ 25 a Abs. 3 AWaffV). Ohne die entsprechende Bescheinigung wird diese Alt-Dekowaffe nun wie eine scharfe Waffe (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG) behandelt und es gilt eine WBK-Pflicht. Um eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer solchen Alt-Dekowaffen zu erhalten, ist kein Sachkunde- (§7 WaffG) und kein Bedürfnisnachweis (§ 8 WaffG) nötig. Ebenso gilt keine besondere Aufbewahrungspflicht.
  23. .... Das hört sich jetzt aber ganz schön negativ an
  24. v9t2wss8.pdf (vdb-waffen.de) Polizisten sind nicht immer eine zuverlässige Rechtsberatung
  25. Der Stift / Schweißpunkt ist dann dort, wo der gelbe Kreis ist. Der Stift begrenzt die Länge im Patronenlager dann auf die Länge der "Salutadapter", die ihrerseits sie 8mm - Platzpatrone aufnahmen.
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