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Ulli S

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Alle Inhalte von Ulli S

  1. Na ja, ich weiss nicht. Mit der Einstufung hätte man ja jetzt erst einen - "unnötigen" Zwischenschritt eingebaut. Denn, wenn die Vorlage angenommen wird, müsste man erst die Halbautomaten umklassifizieren. Ansonsten ist es ja technisch recht einfach, sobald B7 verboten ist, brauche ich nur auf einen Knopf zu drücken, und habe alle Besitzer, die ich anschreiben muss. Jetzt muss ich erst - quasi als freitextsuche - alle einzelnen Typen heraussuchen, die falsch eingestuft wurden, und die Kategorie ändern... und dann kann ich erst handeln. Aber ich denke nicht, das dies etwas am Grundproblem ändert, und manchmal haben scheinbar komplizierte Dinge ganz triviale Ursachen. Wie schon vorher erwähnt, das schafft bestenfalls etwas mehr Zeit ... Nochmal die Vorlage im Original : http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/1/translations/en/renditions/native
  2. Aber bestimmt hat jeder Terrorist schon mal Wasser getrunken, das Zeug gehört auch verboten ! Whisky ist politisch korrekt, da Alkohol ja von fundamentalistischen Moslems nicht getrunken werden darf. Prost !
  3. Hier noch mal die Kategorien: 6.8.2 Genehmigungspflichtige Feuerwaffen (Kategorie B) 6.8.2.1 Halbautomatische Kurz-Schusswaffen und kurze Repetier-Schusswaffen 6.8.2.2 Einzelladerkurzwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung 6.8.2.3 Einzelladerkurzwaffen für Munition mit Randfeuerzündung mit einer Gesamtlänge unter 28 cm 6.8.2.4 Halbautomatische Lang-Schusswaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann 6.8.2.5 Halbautomatische Lang-Schusswaffen, deren Magazin und Patronenlager nicht mehr als drei Patronen aufnehmen kann und deren Magazin auswechselbar ist oder bei denen nicht sichergestellt ist, dass sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht zu Waffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann, umgebaut werden können 6.8.2.6 Lange Repetier-Schusswaffen und halbautomatische Schusswaffen mit glattem Lauf, deren Lauf nicht länger als 60 cm ist 6.8.2.7 Zivile halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Selbstladerwaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist Im Entwurf steht, das die Kategorie B7 gestrichen wird und die Waffen dieser Kategorie in A sollen (also Privatbesitz grundsätzlich verboten). Momentan sind in DE die meisten, wenn nicht alle zivilen HA in Kat B4 oder B5 eingestuft - warum auch immer. Dies kann derzeit Absicht und weise Vorausahnung sein - oder aber auch einfach ein leicht zu korrigierender Fehler ..... Weiterhin würden Dekowaffen aus ehemaligen Waffen Kat A weiterhin in dieser Kategorie bleiben, also jede Deko - AK etc. ist damit verboten. Ausserdem würden Gas - und Signalwaffen registrierungspflichtig und Kat C.
  4. Das mit B7 / B4/B5 ist offensichtlich korrekt. Ich will auch nicht sagen, das wird schon nicht so schlimm werden - keinesfalls. MOMENTAN würden unsere in DE in Privathand befindlichen HA nicht betroffen sein. Nichtsdestotrotz, wie ich bereits vorher schrieb, hat das BKA in einigen Gutachten geschrieben "Der HA gleicht optisch der vollautomatischen Kriegswaffe" und dann später den HA in B4 / B5 eingestuft. Momentan gut - aber nichts hält den Gesetzgeber davon ab, festzustellen, daß der Bearbeiter des BKA bedauerlicherweise keine Ahnung und einen Fehler gemacht hat. Das verschafft uns im besten Fall etwas Zeit in DE. Aber - der Panikmode hier im Forum hilft nicht weiter. Ja, ich habe schon die Petition gezeichnet, ich habe meinen Verein informiert und die Mitglieder, die einen Computer haben, gedrängt zu zeichnen. Allerdings glaube ich, das unter dem Stichwort "Halbautomat" zu wenige wirklich mobilisiert werden. Das Potential ist weitaus höher, wenn wir Sammler von Dekowaffen, Besitzer von Gas - und Schreckschusswaffen etc. erreichen - diese sind weitaus mehr, und haben mit Sicherheit mehr Objekte zu verlieren als die 3 Halbautomaten, die manche von uns haben .... Im CO2 Air Forum laufen ähnliche Threads, auf diese sollten wir auch aufmerksam machen .. Nur in der Masse haben wir Gewicht.
  5. Das ist auch meine These. Da die Typenbezeichnungen sehr unübersichtlich sind, und ein AR15 in vielen Fällen nicht so heisst, würde ein Verbot - vorerst - nur die als B7 registrierten Waffen (und ihre Besitzer) betreffen. Scusi, Italianos .... Wäre nur die Frage - sind unsere Behörden doch heimliche Waffenfreunde, das sie vorsorglich immer die B4 oder B5 eingetragen haben ? Oder träume ich jetzt ?
  6. Brauchst Dich nicht entschuldigen - ich verstehe das ja auch nicht voll, deswegen der Post eins höher .. Und jede Idee ist willkommen
  7. Interessant ist zum Beispiel auch das Gutachten der MKE T43 - > https://www.bka.de/nn_196810/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/090331FbZ176SelbstladebuechseMKET43.html?__nnn=true Das BKA schreibt zum Anfang sogar: "Hersteller ist die Firma MKE, Ankara / Türkei. Die Schusswaffe T 43 ist eine komplette Neufertigung mit ausschließlicher halbautomatischer Funktion. Sie gleicht optisch der vollautomatischen Kriegswaffe Modell HK 33" kommt dann aber zu dem Schluss: "5. Die o. a. Schusswaffe ist als halbautomatische Lang-Schusswaffen in die Kategorie "B" gem. Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG Abschnitt 3 Nr. 2.4 bzw. 2.5 einzuordnen."
  8. Auf Seite 4 des Gutachtens -> https://www.bka.de/nn_196810/sid_C0503763A93144690E9EEB5E5EF33D9B/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/110526FbZ201-205CUGIR.html?__nnn=true Zitat: "5. Die o.a. Schusswaffen sind als halbautomatische Lang-Schusswaffen in die Kategorie"B" gem. Anlage 1 zu §1 Abs.4 WaffG Abschnitt 3 Nr. 2.4 bzw. 2.5 einzuordnen (je nach verwendetem Magazin) .." In der WBK steht auch Kategorie B, aber beim Anlegen der Waffe im NWR habe ich mit dem Sachbearbeiter zusammen auf den Bildschirm gesehen, daher weiss ich es in meinem Fall genau. Und ich habe alle Feststellungsbescheide durchgesehen, die das BKA veröffentlicht hat - bis auf z.B. das Maxim SG - das allerdings gleich in die Kat A fiel und daher nicht erhältlich, waren alle HA 4 oder 5 ...
  9. Ja, mach mal eine Liste - deswegen frage ich ja ! Selbst eine Cugir in 7,62x39 ist im BKA - Gutachten als B4 oder B5 eingestuft, was mich überrascht hat. Meine Zastava ist als B4 eingetragen. Das LuxDefTec G3 - B4 .... Diverse AR Klone - genau so, nachzulesen hier: http://www.bka.de/nn_205618/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/feststellungsbescheideSchussSpielzeugwaffen__tabelle,gtp=205642__3D4.html Deswegen - hat jemand sicher einen Halbautomaten, der als B7 registriert ist ?
  10. Mal eine praktische Frage. In dem Entwurf steht faktisch, das Halbautomaten der Kategorie B7 in die Kategorie A verschöben würden, und damit quasi verboten. Schaut man sich die ganzen BKA Gutachten an, sind aber die einschlägig bekannten AR - und AK Klone alle in der Gruppe 4 oder 5. Hier noch einmal die Gruppen: 6.8.2 Genehmigungspflichtige Feuerwaffen (Kategorie B) 6.8.2.1 Halbautomatische Kurz-Schusswaffen und kurze Repetier-Schusswaffen 6.8.2.2 Einzelladerkurzwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung 6.8.2.3 Einzelladerkurzwaffen für Munition mit Randfeuerzündung mit einer Gesamtlänge unter 28 cm 6.8.2.4 Halbautomatische Lang-Schusswaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann 6.8.2.5 Halbautomatische Lang-Schusswaffen, deren Magazin und Patronenlager nicht mehr als drei Patronen aufnehmen kann und deren Magazin auswechselbar ist oder bei denen nicht sichergestellt ist, dass sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht zu Waffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann, umgebaut werden können 6.8.2.6 Lange Repetier-Schusswaffen und halbautomatische Schusswaffen mit glattem Lauf, deren Lauf nicht länger als 60 cm ist 6.8.2.7 Zivile halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Selbstladerwaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist Welche konkrete Waffe ist denn zum Beispiel in der B7 kategorisiert ? Habt Ihr da ein Beispiel ?
  11. Also ich gehe recht offen mit meinem Hobby um, sobald das Thema auf Freizeitgestaltung kommt. Ich habe selbst Pazifisten dazu bewegen können, mit auf den Schießsstand zu kommen, ich schieße mit den Nachbarn Luftgewehr und Luftpistole im Garten, war mit der örtlichen Polizeitruppe Vorderladerschießen, habe für die Firma Teamevents auf Schießsständen organisiert und bisher hat nahezu Jeder früher oder später mein Hobby als solches toleriert, Sicherlich als ein verantwortungsvolles Hobby, aber das ist Auto - oder Motorradfahren schließlich auch. Ich verstecke mich nicht, und denke, so ist die Gefahr, das mir das SEK beim Waffenreinigen auf der Terasse helfen kommt, relativ niedrig - jeder hier weiss, was ich mache.
  12. Natürlich ist die lauter ... als eine richtige .22 Zmmer ;-)
  13. Findes es leider nicht mehr - war diesen Sommer, da hat auf einem "Schießen für Jedermann" eines Vereins im Raum Frankfurt Oder eine Frau (vorher nie mit Waffen zu tun gehabt), die (kurz-) Waffe abgesetzt, nach unten gehalten und einem Mann, der neben ihr stand, unbeabsichtigt in den Fuß geschossen. Stand unter anderem auch in der Berliner Zeitung, aber relativ sachlich und nüchtern ... keine weiteren Details, auch später keine weiteren Meldungen mehr dazu. Da wir solche Veranstaltungen auch machten, dachte ich mir nur, wie gut, daß wir da nur Schißen mit der Langwaffe anbieten. Ich möchte dort jedenfalls nicht die Standaufsicht oder der Schießleiter gewesen sein ;-)
  14. Solche Events habe ich mit Kollegen und Freunden auch schon einige Male veranstaltet. Allerdings vermeide ich das Schießen mit Kurzwaffen, wenn mehr als ein "Neuling" anwesend ist - zu schnell dreht sich eine unbedarfte Person mit KW um, weil irgendwas nicht funktioniert, und der ganze Stand liegt auf dem Bauch - oder Schlimmeres, wie unlängst in Frankfurt passiert. War zum Glück nur ein Fuß ... Eine Langwaffe bleibt in der Regel "automatisch" in der richtigen Richtung. Außerdem hat man mit einer Langwaffe zum Anfang ein Erfolgserlebnis fast garantiert (zumindest bei Luftballons u.Ä.), das hebt die Moral ..
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