Ulli S
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Ist doch aber nichts Neues, und wird bei uns genauso gehandhabt, wie der Bedürfnisnachweis. Und den stellt ja nicht der Verein aus, sondern der Verband. dafür gibt es auf dessen Seite ein entsprechendes Formular, das der Antragsteller vom Verein unterschreiben lässt ( daß er noch Mitglied ist, und der Antragsteller schickt das Formular mit Kopie seines Schießnachweisbuchs ( letzte 12 Monate) an den Verband. Der bestätigt dann das Fortbestehen des Bedürfnisses, genau so wie ein Neubedürfnis quasi. Das ist aber schon seit -zig Jahren so .... Etwa um 2000 rum, als ich Vereinsvorsitzender wurde , konnte der Verein noch das Bedürfnis bestätigen, aber ich glaube, so etwa ab 2003 nur noch der Verband ..
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Das ist hart .. bin gespannt, ob das mit GRT weitergeht .. das war die einzige echte Alternative zu Quickload, und auch unter Linux lauffähig .... Ruhe in Frieden, Gordon ..
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Ich schieße hin und wieder mal mit Vorderladerkanonen, habe auch etliche selbst gebaut und Beschießen lassen. Problem ist, wie schon erwähnt, eine Sportordnung ... zum Beispiel beim VdSK, oder anderen anerkannten Verbänden. Meinen Coehorn - Mörser wollte ich auch scharf beschießen lassen, aber das Beschußamt in Suhl lehnte ab, da es für Steilfeuerwaffen keine anerkannte Sportordnung gäbe .... so ist das dann doch nur ein Böller geworden. Und mit den Hinterladerkanonen ist das genauso, fürchte ich .... Als Böller sind die an keine Form gebunden. Da ein Böller ein Klanginstrument ist, bin ich auch nicht drauf beschränkt, nur Geräte mit Funken - und Luntenzündung zu bauen. Damit ist ein Achtacht Nachbau als Böller kein Problem, als scharfe Waffe dürfte ich den nur bauen, wenn ich die dazu nötige Waffenherstellerlaubnis hab .. Wer Lust und Zeit hat - nächstes Wochenende ist in Sondershausen die Europäische Meisterschaft der Feldartillerie
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Fallenjagd mit 4 mm M20 ja, wenn Du auf Mäusejagd gehst ... Die brauchen keine Entlastungsbohrungen, die sind von Hause unter 7,5 Joule. Aber wie gesagt, Mun ist nicht mehr verfügbar. Den Einstecklauf kann man im Prinzip entsorgen. Findige Bastler haben sich einen 4mm M20 Hülse gedreht, vorn eine 4,3 mm Rundkugel drauf, und hinten ein small Pistol Zündhütchen rein. Aber dann lieber eine 8x57 IS Hülse bezündern, und vorn eine 8mm Softairkugel drauf. Bei einem guten Lauf ist das auf 25 Meter ganz ok, aber vorsicht - die sind dann über 7,5 Joule ..
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Bei uns hat so ziemlich jeder die Befähigung als Standaufsicht bzw. Schießleiter .... Dadurch können Vereinsmitglieder nach wie vor trainieren. Problem vieler Vereine ist leider, das sie für Gastschützen nicht aufmachen können / wollen, weil sich wegen der Standgebühr für ein oder 2 Bahnen keiner sie Stunden zur Aufsicht ans Bein nagelt beziwhungsweise auch nur zum Aufschließen der Anlage zum Schießstand fährt .....
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Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
Ulli S antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
@EkelAlfred Doch .. muss Gold sein - die aus Silber laufen beim Putzen der Vorderladerwaffen darin so häßlich an -
Also unser Vereinsschießstand (Brandenburg) ist offen für Mitglieder. Die Schießstände, die geschlossen sind, sind das meist für Gäste - da sich durch die geringen erlaubten Zahlen keiner vom Verein hinstellen wird, um für 8 oder 10 Euro Standnutzungsgebühr die Stunde den Stand für Gäste aufzumachen ..
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Ist ne plausible Geschichte ... würde ich beim Zählen meiner Bestände feststellen, es sind nur noch 2000 Schuß im Haus, bekäme ich auch nen Herzinfarkt .... Unvorstellbar ..
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Nicht wirklich - weil, das darfst Du ja damit nicht benutzen (es sei denn, gemeldet und begrenzt)
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Richtig - auf Nachfrage bei der zustandige Waffenbehörde - das zur Dekowaffe gehörige Magazin ist Bestandteil der Dekowaffe. Genauso wie das Gehäuse, der Verschlußtrager etc. Dumm ist nur, wenn man zur Deko - AK47 nicht nur ein 30er Stangenmagazin, sondern sagen wir auch noch eine 75er Trommel hat ... da muss man dann wohl eins von melden ..
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Also ich habe 2 Lagerstätten, eine für 1 Kilo SP, und eine für 1,5 Kilo NC (Halbierung, da Raum ohne Druckentlastungsfläche. Beide im selben Haus, aber in nicht aneinandergrenzenden Räumen). Und "genehmigt" im amtlichen Sinne ist das so nicht, aber ich musste angeben, wie ich zu lagern gedenke, und die Behörde sagte mir dann, ja, so ist es zulässig .... ( Land Brandenburg)
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Ach, Ich hab auch schon Sachen mit NC-Pulver gesehen ..... Die Risiken sind anders, Aber die Möglichkeit, sich Hände und das Gesicht zu entfernen - oder Schlimmer - hat man mit Beiden. Deswegen muss man ja auch sachkundig sein ...
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Mit dem ursprünglich enthaltenen Pulver, ja. Die Freigabe des Gebindes ist ja Produktspezifisch für Pow-Ex erfolgt, wenn die für Schweizer Pulver genutzt wird, ist das formal nicht gültig. Ob allerdings bei einer Kontrolle soviel Sachverstand vor Ort ist, festzustellen das der Inhalt nicht mehr Pow-Ex ist .. Ich hatte die Frage auch mal an mein Amt für Arbeitsschutz etc. gestellt, und die sagen auch, Abfüllen in die zum Verschießen verwendeten Pulverröhrchen verändert nicht die Aufbewahrungsmenge. Allerding kann ich natürlich, wenn ich morgen Schießen gehen will, heute Abend die Landungen dafür fertig machen und im Schrank lagern - in zum Verschießen üblichen vorbereiteten Mengen - das würden sie noch nicht als Aufbewahren interpretieren. Solange da nicht eine volle Kilodose Pulver und noch ein Mal ein Kilo in Röhrchen da steht, alles paletti.
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Weiss nicht mehr, wo ich das gesehen habe, könnte Mythbusters gewesen sein. Die Theorie war, das sich das Pulver in ausreichend großen Behältern durch Erschütterungen verdichtet und dann durch innere Reibung zündet. Die hatten da irgendeinen Kleinwagen mit einem Fass Pulver beladen, und mehrere Male (unbemannt) einen holprigen Hang runterrollen lassen. Die ersten Male passierte nichts, und als sie gesagt hatten, na gut, einmal noch, dann hören wir auf, gab es eine Explosion. Der Test oben ist übrigens interessant, funktioniert aber nur (nicht), wei die heutigen Pulver graphitiert sind (mit Graphit poliert), und Graphit leitet - dadurch sitzt das Pulverkorn in einem faradayschen Käfig. Das macht man, um zu verhindern, das sich Pulver beim Rieseln auflädt und zündet. Würden die Pulverkörner zerbrechen, oder man hat ein nicht graphitiertes Pulver, zündet es.
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ehem ... Schwarzpulver schwerer zu zünden halte ich für eine Legende. Es gibt sogar Tests, vo (größere) Mengen SP in Fässern sich beim Transport auf schlechten Wegen selbst zündete. Zündtemperatur von SP llegt 170 Grad Celsius, NC- Pulver leicht darüber. und ein glimmender Papierrest im Lauf reicht definitiv, um frisch eingeschüttetes Pulver zur Erheiterung der Standnachbarn zu zünden Für die Zündfreudigkeit ist allerdings auch die Körnung von Bedeutung, ein N1 zündet schneller als ein Nummer 5 ...
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Nichts desto trotz argumentiert meine zuständige Behörde - wohlgemerkt für eine KOMPLETTE Dekowaffe - das das dazugehörige Magazin Bestandteil der Dekowaffe (die Bestandsschutz hat, und bei Altbesitz nicht meldepflichtig) sei und damit nicht meldepflichtig. Gleiches gelte ebenfalls für an sich verbotene Einzelgegenstände, wie zum Beispiel das Gehäuse einer Ex- Full - Auto Deko AK. Ein Deko - Teilesatz könnte durchaus problematisch sein, da es sich ja nicht um eine komplette "Waffe" handelt ..
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Nö. Da wir ja erklären, wem wir welche Daten weitergeben können - auf Grund gesetzlicher Vorschriften, und der Neuling beim Eintritt die Bedingungen akzeptiert, kein Problem.
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Kenne mich mit dem BDMP nicht so aus - stimme Dir aber zu. Zum Beispiel gibt es ja keine Einzelmitgliedschaft im Brandenburgischen Schützenbund, da sind ja nur die Vereine in der Pflicht.
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Schon klar, aber ich fürchte, das müsst Ihr dann mit der BDMP - Geschäftsstelle klären .. - wobei - wenn sie nachträglich noch Einzelmitglieder im BDMP sind, sind sie ja nicht ausgetreten, oder ?
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Das ist richtig. Wir weisen die Mitglieder sowohl beim Ein - als auch beim Austritt darauf hin, das wir bei WBK - Inhabern den Austritt an die Behörde melden. Text der Mitteilung ist dann in der Regel etwa " Ausscheiden eines Mitgliedes Sehr geehrte Damen und Herren, Herr/ Frau xyz, geb. am aa.bb.ccc, scheidet mit Wirkung vom 31.12.2019 aus unserem Verein aus." Der / die Betroffene bekommt dann in der Regel innerhalb von einigen Woche eine Aufforderung der Behörde, mitzuteilen wie es schießssportlich weitergehen soll. Wenn geantwortet wird, das man keine Pläne hat, kommt die Aufforderung, die Waffen innerhalb einer Frist zu veräussern.
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Korrekt. Der Austritt von Mitgliedern mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist der Behörde durch den Verein mitzuteilen. "§ 15 Absatz 5 nimmt den schießsportlichen Verein in die Pflicht, ausgeschiedene Mitglieder zu melden. Zuständige Behörde im Sinne des § 15 Absatz 5 ist die Waffenbehörde, in deren Bezirk der Inhaber der WBK seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Kommt der Verein der Verpflichtung nicht nach, so meldet dies die Waffenbehörde auf dem Dienstweg dem BVA und setzt die Anerkennung von weiteren Bescheinigungen des Verbandes, dem dieser Verein angehört, für Schützen dieses Vereins aus, bis das BVA eine Entscheidung darüber getroffen hat, wie weiter zu verfahren ist. Die Meldepflicht ist auch bei der Auflösung eines schießsportlichen Vereins zu beachten."
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Wo ist das Problem ? Erlaubnisfrei heisst nicht, das es nicht eingetragen wird....
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… einschüssige Kurzwaffen gehen auch auf Gelb ..
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..Hört sich gut an, ist aber wenn ich mich recht entsinne schon einmal gerichtlich entschieden worden. Habe leider kein Az zur Hand, aber vielleicht erinnert sich jemand. Tenor war, ein Sportschütze schießt IMMER sportlich, und alle Funktionstests beziehen sich REIN auf dieses sportliche Schießen, unterliegen damit den selben Regularien. Das galt übrigens sinngemäß auch für Jäger mit dem 2- Schuß - Magazin. Ich hoffe eher, das eine Regulierung wie in den USA möglich ist, wo die Magazine einfach auf 10 Schuß blockiert werden können. Ihr wisst ja - die Hoffnung stirbt zuletzt - Aber .. SIE STIRBT.
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Ehrlich, ich verstehe das Problem nicht. Es geht nicht um den Neuerwerb von Waffen. Die Behörde fragt an, ob das Bedürfnis noch besteht, und man antwortet höflich, "Ja, das Besteht noch im Rahmen meiner Mitgliedschaft im Verein XYZ". Eventuell noch eine Bestätigung des Vereines, das man noch Mitglied ist. Fertig. Ist quasi der Umkehrschluss, das der Verein ja verpflichtet ist, das Ausscheiden eines Mitglieds mit Waffenrechtlichen Erlaubnissen zu melden hat - und nicht, das derjenige im letzten Jahr nur 2 mal Schießen war.