Mal eine praktische Frage. In dem Entwurf steht faktisch, das Halbautomaten der Kategorie B7 in die Kategorie A verschöben würden, und damit quasi verboten. Schaut man sich die ganzen BKA Gutachten an, sind aber die einschlägig bekannten AR - und AK Klone alle in der Gruppe 4 oder 5. Hier noch einmal die Gruppen:
6.8.2 Genehmigungspflichtige Feuerwaffen (Kategorie B)
6.8.2.1 Halbautomatische Kurz-Schusswaffen und kurze Repetier-Schusswaffen
6.8.2.2 Einzelladerkurzwaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung
6.8.2.3 Einzelladerkurzwaffen für Munition mit Randfeuerzündung mit einer Gesamtlänge unter 28 cm
6.8.2.4 Halbautomatische Lang-Schusswaffen,
deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann
6.8.2.5 Halbautomatische Lang-Schusswaffen,
deren Magazin und Patronenlager nicht mehr als drei Patronen aufnehmen kann und deren
Magazin auswechselbar ist oder bei denen nicht sichergestellt ist, dass sie mit allgemein
gebräuchlichen Werkzeugen nicht zu Waffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als
drei Patronen aufnehmen kann, umgebaut werden können
6.8.2.6 Lange Repetier-Schusswaffen und halbautomatische Schusswaffen mit glattem Lauf,
deren Lauf nicht länger als 60 cm ist
6.8.2.7 Zivile halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer
vollautomatischen Selbstladerwaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes
über die Kontrolle von Kriegswaffen ist
Welche konkrete Waffe ist denn zum Beispiel in der B7 kategorisiert ? Habt Ihr da ein Beispiel ?