Das mit B7 / B4/B5 ist offensichtlich korrekt. Ich will auch nicht sagen, das wird schon nicht so schlimm werden - keinesfalls. MOMENTAN würden unsere in DE in Privathand befindlichen HA nicht betroffen sein. Nichtsdestotrotz, wie ich bereits vorher schrieb, hat das BKA in einigen Gutachten geschrieben "Der HA gleicht optisch der vollautomatischen Kriegswaffe" und dann später den HA in B4 / B5 eingestuft. Momentan gut - aber nichts hält den Gesetzgeber davon ab, festzustellen, daß der Bearbeiter des BKA bedauerlicherweise keine Ahnung und einen Fehler gemacht hat. Das verschafft uns im besten Fall etwas Zeit in DE.
Aber - der Panikmode hier im Forum hilft nicht weiter. Ja, ich habe schon die Petition gezeichnet, ich habe meinen Verein informiert und die Mitglieder, die einen Computer haben, gedrängt zu zeichnen. Allerdings glaube ich, das unter dem Stichwort "Halbautomat" zu wenige wirklich mobilisiert werden. Das Potential ist weitaus höher, wenn wir Sammler von Dekowaffen, Besitzer von Gas - und Schreckschusswaffen etc. erreichen - diese sind weitaus mehr, und haben mit Sicherheit mehr Objekte zu verlieren als die 3 Halbautomaten, die manche von uns haben ....
Im CO2 Air Forum laufen ähnliche Threads, auf diese sollten wir auch aufmerksam machen .. Nur in der Masse haben wir Gewicht.