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JPLafitte

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  1. Hat er geschrieben das es so war oder so sein könnte? Wenn die Behörde gegen den Bürger argumentiert "der Verdacht liegt nahe" so hat doch der Bürger das gleiche Recht so gegen die Behörde zu argumentieren. Ich will damit nicht sagen das jede Behörde jederzeit und überall mit gezinkten Karten spielt aber es soll schon mal vorgekommen sein. Nicht jeder LWB verstößt gegen das Gesetz aber alle LWB werden als potentielle "Gefahrenherde" angesehen.
  2. Dann bleib doch bitte auf den Seiten wo es nur um Waffen geht. Bei den Diskussionen über Schussbilder und den dazugehörigen Waffen habe ich noch keine politischen Einwände gesehen. Verbot von Blei ist nicht politisch sondern eine "Glaubensfrage".
  3. Ich habe leichte Probleme mit der Interpretation der beiden Zitaten. Der Staatsschutz informiert über die "Absicht" etwas zu tun und für heletz und andere Wesen (ich weiß ja nicht ob und welches Geschlecht sie haben) ist die Ankündigung einer Absicht schon die Tatsache/Vollzug. Ist der Staatsschutz eigentlich für die Waffenrechtliche Erlaubnis zuständig oder die Waffenbehörde?
  4. Nimm mal Kontakt mit Schützen aus Estedt/Gardelegen auf die müssten es doch wissen.
  5. Ich habe mir mal erlaubt den von ASE so gerne Zitierten Absatz 5 zu zitieren: Der Gesetzgeber hat davon geschrieben das der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat. - das Wort "hat" bedeutet in der Vergangenheit bis zum Zeitpunkt der Antragstellung und nicht über diesen Zeitpunkt hinaus. - hätte der GG geschrieben: "teilgenommen hat und weiterhin wird" ist eine weitere verpflichtende Teilnahme an Wettkämpfen vorgeschrieben. Gesetzestexte sind nicht nur juristisch sondern auch mal sprachlich zu sehen.
  6. Nach der Meinung einiger hier hättest du so wie Colt sofort deine Zuverlässigkeit verlieren und alle Waffen abgeben müssen. Und nicht nur Colt stolpert über "übellaunige" Behördenmitarbeiter, bei mir waren es FA, ALFF und sogar ein SB der Waffenbehörde obwohl der nur Unterlagen "verlegt" hat und an Göttlichkeit litt.
  7. Das "Bedürfnis" für 6 Waffen für eine Disziplin wie du schon bezweifelt hast ergibt sich aus der Sportordnung des DSB. Es ist allerdings nicht für jede Disziplin anwendbar. Dem Schützen wird beim Wettkampf pro Anschlagsart eine eigene Waffe zugestanden sowie eine "Ersatzwaffe im Falle einer Störung", dieses ist wohl den Spitzenschützen oberhalb der Deutschen Meister zugestanden aber diese Einschränkung steht nicht in der Sportordnung. Damit komme ich auf eine von der Sportordnung abgesegneten Waffenzahl von 6 möglichen Waffen für den Wettbewerb 3-Stellungskampf. Ich begründe mein Bedürfnis mit der Sportordnung und der Verband soll nur meine Auslegung bestätigen oder stichhaltig Begründen warum das Regelwerk nicht für mich zählt. Regeln und Gesetze sind für jeden da und sie können auch mal gegen die "Hüter der Ordnung" angewandt werden. Noch ist alles erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist und nicht wie auch hier viele meinen das alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist gehört verboten. Wir leben noch in einer Demokratie wenn auch sich eine ganze menge "Halbgötter" wie Diktatoren aufspielen.
  8. Und trotzdem kann man mehr als 10 Waffen welche eigentlich auf die Gelbe gehören erwerben - ist nur teurer geworden.
  9. Mein Landes und auch Kreisverband fanden meine Interpretation der Sportordnung auch nicht so schön, konnten aber nicht widersprechen. Wir haben im Waffengesetz keine Begrenzung der Waffenanzahl - das ist eine willkürliche Auslegung der Sachbearbeiter in den Verbänden und Behörden sowie von der Politik. Falls hier irgendjemand der Meinung ist das es doch eine Zahlenmäßige Begrenzung der Waffen gibt so möchte er dieses doch bitte mit Auszug aus dem Waffengesetz belegen. Ich meine keine Auslegung nach dem Motto §xy in Verbindung mit Absatz hastenichjesehn und der Wille des Volkes ist der Meinung sondern den Satz "der Schütze darf nur XX Waffen haben". Das (W)affengesetz ist schon eine Nummer aber wir leiden mehr unter der Auslegung von irgendwelchen scheinbar wichtigen "Personen" als unter dem Gesetz.
  10. Wenn ein Schütze seine Waffe begründen kann so ist es seine Sache wie viele er hat. Gehe ich nach der DSB Sportordnung kann ich nur für die Disziplin KK-3stellung 6 Waffen beantragen: Umbau zwischen den Anschlägen nicht zwingend nötig (pro Anschlag eine Waffe) und dem Schützen steht im Fall eines Waffenfehlers eine Ersatzwaffe zu. Also für jede Waffe noch eine Ersatzwaffe, die Regel ist zwar für unsere Olympioniken gedacht aber steht so in der Sportordnung.
  11. Achja, in Magdeburg sind auf diese Art Unterlagen in Banken und Wahl - Untersuchungen gesichert worden. Pech gehabt. Hatte aber nichts mit mir zu tun.
  12. Einschlägige Erfahrungen mit Behörden, selbst eine Kopie mit Eingangsstempel wurde bei mir mal als Beweis der Abgabe von Unterlagen angezweifelt.
  13. Die Unterlagen sind zwecks besserer Einsicht nach Magdeburg versandt worden, der Archivar für wichtige Beweismittel hat gerade seinen Reißwolf neu geschärft.
  14. Warum, die üben doch nur rechtzeitig das "ins Gras beißen" - wollten nicht mehr Grüne Vegetarier werden?
  15. Leute versetzt euch doch einfach mal in das Denkmuster der "Fachleute" die uns mit ihren Auflagen das Leben schwer machen. Sie denken von anderen meist so wie sie selber auch gestrickt sind, mich haben z.B. schon "höhere Mitarbeiter" des FA gebeten ohne Rechnung zu arbeiten. Kein Wunder das alle Finanzbeamte nur betrügerische Steuerzahler sehen. Der Gedanke das man die Waffe eines anderen statt seine eigene benutzt kommt mit Sicherheit aus dem Bereich in dem sich alle Politiker und uns das Leben schwer machenden Fachleute auskennen: Nutze nicht deine eigene Frau ab sondern nimm dir die vom Nachbarn, oder so ähnlich.
  16. Wäre ich Jurastudent (ohne Hoffnung auf Abschluss) würde ich eine Doktorarbeit über die Schaffung von Gesetzen, speziell Waffengesetz schreiben. Beginnend mit dem was unsere Vorväter bei Schaffung der BRD gewollt und festgelegt haben im Vergleich mit den Hürden im Verein. Beschlussfähigkeit und lesen (nicht nur Vorlage) des zu beschließenden Textes wären nur ein kleiner Teil. Das Ergebnis dieser Arbeit würde wohl zu einem Badewannenausflug auf einem Bahnübergang führen.
  17. Es ist alles eine Sache der Ausschreibung, ein Verein bei dem ich an Preisschießen teilgenommen habe hat seine Ausschreibungen von Jahr zu Jahr angepasst. Basis KK sitzend aufgelegt 50 m zuerst Visierung beliebig dann nur Diopter, eigene Waffen zulässig. Danach wurden Vereinswaffen gestellt (natürlich vom "King" eingeschossen), klappte auch nicht - falsche Sieger - wieder zurück auf eigene Waffen (Ausrichter/King hatte aufgerüstet) bis hin zum Einladungswettkampf. Es kann doch nicht sein das die falschen immer gewinnen. Ich sehe Vereins- Preisschießen nur noch als Wettkampfeintrag mit Spaßfaktor und Klönmöglichkeit an.
  18. Jörg, es ist ein Vereinsschießen ohne direkten Bezug auf die Sportordnung gewesen. Vereine können Wettbewerbe nach eigenen Gutdünken ausrichten, bei euch war es so und keiner hat sich beschwert. Für die Zukunft und für die Chancengleichheit sollte im nächsten Jahr eine vernünftige Ausschreibung mit allem Kladeradatsch vorgelegt werden.
  19. Das Problem ist doch das Personen die von der Materie (Sportschießen ist vielschichtig) keine Ahnung haben etwas vorschreiben wollen. Ich betreibe "statisches" Schießen beim DSB und könnte so manche Trainingseinheit als Trockentraining absolvieren - zählt aber nicht. Soll ich jetzt mein Training nur auf die Schußabgabe reduzieren damit ich meine "Schußzahl" voll bekomme oder reicht es wenn ich nach einem "Durchlauf" mit der Schußabgabe ende. Andere Verbände haben andere Bewegungsabläufe und daher kann ich nicht für sie sprechen und es ist daher nachvollziehbar wenn dort mehr Wert auf die Schußabgabe als auf die Vorbereitung gelegt wird. Die Vorgesetzte meiner SB hatte angeregt das eine Trainingseinheit einem Wettkampf entsprechen sollte - kein Kommentar.
  20. Das ist aber den meisten Funktionären und damit auch den Verbänden (Zusammenschluss von Funktionären) leider nicht mehr bewusst.
  21. Das einzig Unfaire (es war wohl ein offenes Schießen) an der Sache ist für mich die Standbelegung. Die Halbautomaten hätten in einen eigenen Durchgang gehört.
  22. bis zum Moralischen Unrecht. Die Personen die sich an das "Gesetz und die Auslegung des Gesetzes durch ihre Vorgesetzten" gehalten haben werden teilweise noch 80 Jahre nach ihrer Treue dem Gesetzgeber verfolgt und bestraft.
  23. Ich bezog mich auch die Äußerung von Cannon Balls das der Verein für die Führung der Schießkladde zuständig sei. Der Verein (Vorsitzende) kann sicher nur die Termine bestätigen bei denen er auch selbst anwesend war, wir wissen ja das die Mitarbeiter einer Behörde die Schützen für so glaubwürdig einschätzen wie sie selber sind.
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