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Handgunner

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  1. dummes und rechtlich sogar gefährliches geschwätz ! direkter weg ins revier ist eine sache - schiesstand oder büchsenmacher aber ganz was anderes ! da gilt ohne einschränkung NICHT ZUGRIFFSBEREIT - i.d.r. also verpackt !
  2. DAS wollen wir in jedem fall machen - wie du schon schreibst: ...............spo lesen ist silber - selber sehen ist gold...........
  3. Das Match ist aktuell ausgebucht ! Da aber noch nicht alle Anmeldungen durch Zahlung endgültig bestätigt wurden, ist jetzt noch eine Voranmeldung für max. 10 Starts auf Warteliste möglich. Die Warteliste ist ebenfalls auf unserer Seite online. See you on Stage !
  4. da das bva ende februar die sportordnungen für 3 gun fertigkeit und 3 gun parcours genehmigt hat, wollen wir 3 gun fertigkeit gleich mal "anstossen"..... die sportschützenabteilung des bjv miltenberg aka. "actionshooting miltenberg" möchte euch daher zu einem einführungsmatch einladen. da das absolvieren der stage incl. vorbeitung, stageablauf und waffen klarmachen / wegräumen doch einiges an zeit benötigt, sind pro wettkapftag und stand nur ca. 36 einzelstarts möglich. aus diesem grund erfolgt die ausschreibung erst mal in kleinerem rahmen hier über wo und nicht gleich über den e-mail verteiler unseres landesverbands. die einladung, die anmeldung, die starterliste und die sportordnung findet ihr auf unserer vereins - webseite: www.Actionshooting-Miltenberg.de na leute, wie schauts aus - offen für neues ? euch allen geruhsame feiertage mit ausreiuchend zeit zum anmelden............
  5. hi, das abgebildete "fähnchen" passt in die 10/22 perfect - hab ich nicht nur gehört, sondern weiss ich aus eigener nutzung !
  6. sehen wird das wohl nur dein zuständiger sachbearbeiter bei einer ( möglichen ) aufbewahrungskontrolle der waffen - wenn der schrank in der nähe des waffenschrankes steht - spezielle munitionskontrollen kenne ich eigentlich nicht ........nur DER kann das in seinem fall beantworten.
  7. supermeier, dein beispiel: was wurde da erstattet bzw. bezahlt ? das material an der decke oder die geleistete arbeitszeit ? es geht hier beim laden für bekannte um die erstattung der komponenten - NICHT um eine kompensation der aufgewendeten arbeitszeit - DAS sollte man unterscheiden !
  8. du kannst überall einen echten profi erwischen oder auch nur einen honk - da ist der steuerbereich nicht ausgenommen und gerade da kommen bei aussagen immer wieder "persönliche einschätzungen" zum tragen die nanchmal eine vernünftigen aufarbeitung keine 5 minuten standhalten. wenn ich deine oben gemachten aussagen zur kostenerstattung zu 100 % prozent umsetze, darf ich meiner alten nachbarin ( nur ein beispiel ) nicht mal mehr einen kasten wasser mitbringen und mir dann das geld dafür geben lassen ?!?!?!? lasse mer mal die kirche im dorf........
  9. SO einem dappen hatte ich auch mal vertraut ! hat mich ordentlich geld gekostet !
  10. was ist dir tr in ihrer rechtlichen würdigung ? eine richtlinie - ein hinweisblatt - ein gesetz .... ?
  11. knight, wenn du die frage absichtlich nicht verstehen willst: wer STELLT DANN DEN ANTRAG AUF GENEHMIGUNG einer sportordnung ? wer eranbeitet die und zu welchem zweck ? mfg
  12. @knight, und wer lässt die sportordnung dann genehmigen...................fritz müller hat seine eigene sportordnung.... ? was eine unterwesung zur standaufsicht, also ein lehrgang mit dem madig machen von schießsport zu tun haben soll, erschliesst sich mir nicht. - erklär DU es mir !
  13. na ja....... wenn man über den genannten button dem admin mitteilt, dass ein anbieter / verkäufer / idiot in deutschland eine vom schießsport DEFINITIV ausgeschlossene waffe gerade FÜR SPORTSCHÜTZEN anbietet, dann passiert........................NICHTS !
  14. hier könnt ihr 100 antworten bekommen................... und von kmr eine frage : was sagt euer verband zu der sache ? handgunner
  15. ich finde die frage nicht langweilig - ich finde die von dir aufgestellte kette einfach nur sinnlos ! trage einen verkauf oder kauf als privatperson selber ein, geh damit zu deinem amt und schildere was dir "passiert"...... in der realität leben würde sinn machen - nicht um dinge diskutieren, die allgemein üblich sind............... egal wo´s steht. bin raus - viel spass !
  16. preisfrage: ist dir langweilig ?
  17. gewerblicher verkäufer darf / soll / muss / kann eintragen - dein zuständiges amt darf ein- und austragen . privatpersonen dürfen in den wbkd keine eintragungen oder veränderungen vornehmen.
  18. Handgunner

    AR15 in 45 ACP

    moin, von einem büma bauen lassen - 450mm läufe von l-w in 7,65 sind kein problem - passende reibahle und fertig. magazine sind mit 9mm identisch und vom impuls her funktioniert so ein system meist sogar ohne änderungen an verschluss oder feder.
  19. @HBM wenn man das anmelden weglassen kann und die behörde dann das "ergebnis" auch noch anerkennen muss, dann können die jubeln, die zeugnisse "VERKAUFEN" und damit ALLEN anderen an den karren fahren...... wenn so eine scheisse auch noch "gut geheissen wird" - gute nacht !
  20. moin, deine behörde hat ( leider ) recht, ist aber mit dem dir gesetzten zeitrahmen echt noch "human" unabhängig vom ausgang der angelegenheit, solltest du dir evtl. mal gedanken über die professionalität bzw. "sachkunde" der prüfungskommision in deinem verein machen........
  21. hallo joker, selbstverständlich bin ich in der lage das zu unterscheiden. ich habe auch nie behauptet, dass bei einem VERSIERTEN waffen- user ein volles magazin ein prinzipielles sicherheitsrisiko darstellt . ich habe nur mehrfach betont, dass es weder für jäger noch für sportschützen okay ist, mit geladenen / unterladenen waffen auf einen schiesstand zu kommen bzw sich in diesem zu bewegen ( ausgenommen auf der eigentlichen range ) . das ist für beide personengruppen ein no - go ! und wenn du mit dem letzten halbsatz meinst, dass jäger das im allgemeinen besser beurteilen können - dann reihst du dich hier mit erfolg in die reihe der dummschwätzer ein - super das zeigt stil ! auch für alle jäger gelten die regeln der stände ohne jede einschränkung - da gibt es in d keine ausnahmen - oder etwa nicht ?
  22. das ist schlicht und ergreifend saudummes geschwätz ! das bezeugt eindeutig, dass du absolut keine ahnung von den verschiedensten versionen im schiessport und der damit verbundenen waffenhandhabung, aber auch für behördliches ausbildungssschiessen auf zugelassenen schiesständen hast und einfach nur eine rechtfertigung für falsches verhalten suchst. geladene bzw. gefüllte magazine in der waffe haben erst mal nichts mit unsicherer handhabung zu tun - sie sind bei betreten eines schiesstandes ( in der waffe ) schlicht weg unzulässig / verboten und da ist es scheissegal, ob es sich um einen "jagdlichen" oder "sportlichen" schiesstand handelt.
  23. bei einem originalen ( nicht irgend ein sonderverschluss / schlagbolzen / irgendwas ) entspannten 98er ist die schlagbolzenspitze exakt DA, wo sie auch beim / bzw direkt nach dem schuss ist ! - nämlich im / am / auf dem zündhütchen - BUMM ! noch fragen ?
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