hallo forum !
ich hätte da mal ein problemchen, zu dem ich bisher im netz nur widersprüchliche aussagen gefunden habe:
ein vereinsmitglied hat von einem seiner bekannten munition vermacht bekommen.
was anfangs nach ein paar kistchen aussah, hat sich jetzt nach eingehender prüfung auf einige hundert kilo "gemausert"
die frage, die er mir jetzt gestellt hat ist kurz und knackig:
wieviel munition ( welches gesamtgewicht ) darf ich privat transportieren, ohne gesetzlich anzuecken ?
wirklich zuverlässige angaben zu gefahrgut findet man nur für den gewerblichen bereich - aber das hilft hier nicht weiter.
mein tip mit jeweils kleinen mengen hat sich dann auch recht schnell als unbrauchbar erwiesen - beim transport geht es um fast 400 km !
kann mir / uns da einer einen tip auf eine "belastbare" quelle bzw. einen passenden gesetzestext geben ?
grüsse aus franken und schon mal DANKE IM VORAUS !
handgunner