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EFP und Bedürfnisnachweis bei "ALT-WBK"
Handgunner antwortete auf Doggenrotti's Thema in Waffenrecht
mir ist schon klar, welchen verband du meinst - aber selbst DER ist der interessenvertreter seiner mitglieder und hat halt ( leider als einzigster) seinen fuss fest in der tür der politik ( und auch in deren geldbeutel ) komisch ist halt nur, wenn die mitglieder dieses grossen verbandes so unterdrückt und gegängelt werden...... ja, dann müssten die doch auch scharenweise ( zumindest als zweitmitgliedschaft ) zu den anderen verbänden kommen, um dort schiessportlich aktiv zu werden. aber komischerweise sind wohl auch dort die meisten zufrieden...? wieviele mitglieder "der grosse verband" hat und wieviele die anderen verbände zusammen, wirst du ja wissen... das problem sind in deutschland nicht die verbände ( definitiv auch nicht "der grosse" ) und deren sportliche ausrichtung - das problem sind deren mitglieder, die teilweise noch klatschen, wenn sie von der politik als sündenbock hergenommen werden ! see you on stage ! -
EFP und Bedürfnisnachweis bei "ALT-WBK"
Handgunner antwortete auf Doggenrotti's Thema in Waffenrecht
@estezev: wenn du einen bestimmten verband ( oder auch mehrere verbände ) nicht magst oder dessen funktion nicht als schiessport / sportschiessen bezeichen willst, ist das selbstverständlich dein gutes recht ! dann aber alle verbände über einen kamm zu scheren und das ganze dann als reichsschützenwesen abzutun ist einfach nur erbärmlich - das gilt besonders für alle aktiven mitglieder in diesen verbänden, die du mit dieser bezeichnung belegst !! logisch hat jeder verband andere zielrichtungen und konzepte - bei einem gefällt das angebot, beim anderen eher nicht - auch das ist okay und nicht unbedingt dem jeweiligen verband zuzuschieben...... und ja, auch in ländern ohne die strukturen von vereinen ( und oder verbänden ) gibt es schiessport und die leute können ihren spass haben - auch das bestreitet keiner ! und auch ja, keiner muss vereine mögen oder sich darin beteiligen - man sollte sich aber verallgemeinerungen verkneifen: denn verallgemeinerungen wie eben "alles vereinsmeierei" sind genau so sinnig wie...................alle XXXX klauen, kiffen und haben illegale kanonen........ see you on stage ! -
EFP und Bedürfnisnachweis bei "ALT-WBK"
Handgunner antwortete auf Doggenrotti's Thema in Waffenrecht
wenn du wissen willst wie alt ich bin und wie weit mein horizont beim schiessen geht, google mich doch einfach mal...... wenn jemand in verbindung mit den aktuell aktiven schützen - verbänden in deutschland den begriff REICHSSCHÜTZENWESEN verwendet , will er entweder nur pöbeln oder er hat halt einfach den iq von bohnensuppe ! -
EFP und Bedürfnisnachweis bei "ALT-WBK"
Handgunner antwortete auf Doggenrotti's Thema in Waffenrecht
wenn ich das liebe wort vereinsmeierei schon lese, könnte ich kotzen ! kanne81 - was denkst du, wieviel prozent der schiesstände gÄbe es in deutschland, ohne die vereine, über die man so schön herziehen kann ? sags uns......... -
Die "10-Jahres-Frist" (Nachweis Sportschützen-Bedürfniserhalt) gilt...
Handgunner antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
hallo, ohne rechtsberatung oder juristischen beistand: per definition ....10 jahre nach erstmaliger ausstellung der bestehenden wbk........ ohne garantie, aber so würde ich das zumindest deuten... -
hallo, für eine leihe bedarf es KEINES bedürfnisnachweises - definitiv NICHT ! unabhängig des gesetzestextes würde ich aber jemandem ohne erlaubnispflichtige waffe bzw mit "leerer" wbk trozdem KEINE solche waffe zur leihe geben...
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wenn ich diese diskussion um vorschläge zu holzkloben oder textilballenkugelfänge lese, wird mir angst und bange um den schiessport ! jede inovation im waffen bereich wird heiss diskutiert und als non plus ulta erkannt. elektronik hält den einzug vom gehörschutz über das glas bis zum entfernungsmesser. carbon und titan müssen an die kanonen ran - auf teufel komm raus. jede neue ar von nem minihersteller usa wird in den himmelgelobt - was neues muss her ! und dann kommen zum genau so wichtigen einsatz als kugelfang für die high tech kanonen NEU ZU BAUENDE holzkloben und stoffballen zum einsatz ? das sind definitiv kugelfangaufbauten aus der steinzeit ! es gibt etliche erprobte und sinnvolle aufbauten - wobei wahrscheinlich die versionen mit geschüttetem aufbau ( gummigranulat, kunststoffgranulat oder einfach sand ) am einfachsten zu handhaben sind, da sie bei vernünftiger pflege keine zerplatzenden geschosse und damit bleistaub produzieren. sobald stahl als lamellenversion, ketten, seile oder trichtermit im spiel ist, ist oft der arbeitsaufwand während der nutzungsdauer geringer, oder gar nicht gegeben, aber durch platzende / sich zerlegende geschosse muss man sich um abluft und staubreste kümmern - in gewerblichen anlagen aber inzwischen standart - da bezahlt das der nutzer über seine miete. beim granulatkugel braucht man sich in der regel keine sorgen um staub machen - wenn der kugelfang in einem vernünftigen turnus gepflegt wird - beim sandkugelfang hat man mit der richtigen materialauswahl ( gewaschener sand und kein unbehandelter "grubensand" ) und etwas wässern vor dem jeweiligen betriebstag mit staub auch keine probleme. sowohl der holz als auch der ballenkugelfang produziert nicht recycelbaren sondermüll ( oder will uns einer weissmachen, dass die holz oder stoffreste dann auch noch normaler brennstoff ( holz ) bzw hausmüll ( stofffetzen ) sind ? ) und sind nach ihrer bestimmten lebensdauer nur schwerst aus dem eigentlichen kugelfangbereich auszubauen - wer ein einziges mal im leben einen mit zentnern blei "vollgeballerten" stoffballen - kugelfang ausgebaut bzw gereinigt und wiedergefüllt hat, weiss bescheid ! und wie bei stoffballen aus , in der regel, zerschippelten kleidungsstücken der brandschutz gewährleistet werden kann wäre äusserst interessant. der brand SCHUTZ - nicht die brandmeldung über brandrauch - melder !!!! sowohl granulate als auch sand können ohne riesen maschieneinsatz und auch bei beengten Raumverhältnissen durch sieben problemlos getrennt werden und das grundmaterial geht wieder in den kugelfang - was übrigbleibt, sind bleireste mit anhaftungen - die nimmt jeder schrothändler gegen entsorgungsnachweis an - da muss nichts als sondermüll entsorgt werden...... der eine oder andere händler zahlt auch noch bei anlieferungen einen guten euro dafür.......
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ein kugelfang aus holzkloben ist definitiv STEINZEIT ! man kann sich kaum mehr zukünftige arbeit schaffen, als mit dieser kugelfanggestaltung ! das zentrum ist recht schnell zerschossen und kann eigentlich nie ohne riesen aufwand ausgetauscht werden - das restholz ist sondermüll. nehmt granulat oder sand - beides ist ohne schwere maschinen zu händeln......
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steven, hast du schon mal 308 kg in einem "standartwohnhaus" an die wand gehängt ?
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moin, ein holzbrett wird auf dauer KEINE verteilung des gewichts bewirken. ausserdem sind diese zulässigen flächenlasten zwar bezogen auf 1qm, aber gelten für die vorhandene baustruktur . wenn ich einen 10qm raum habe, kann den mit der gesamtlast bezogen auf 1qm belegen. - runterbrechen auf kleine flächen ( standfläche tresor oder mit brett ) macht keinen sinn. ich kann mich locker mit meinen "zierlichen" 100kg. auf einen bierdeckelgrossen klinkerstein mitten im zimmer stellen. rechne ich jetzt die bierdeckelfläche auf 1qm um, bin ich schon bei ca. 100 x 100kg gleich 10 tonnen pro 1qm......... also runterbrechen auf "kleinflächen" ist technisch gesehen quark.......
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Magazinbegrenzung bei Selbstladeflinten für Jäger rechtlich notwendig?
Handgunner antwortete auf Hans117's Thema in Waffenrecht
selbstlade - langwaffen mit 2 schuss magazinkapazität sind in eine andere kategorie eingeordnet als dto. mit z.b. 5 schuss magazinkapazität..... -
Erlaubnis für Munitionserwerb beschränkt auf Munitionstyp ?
Handgunner antwortete auf OSM_Gerry's Thema in Waffenrecht
das landratsamt hat diese information, weil es halt auch so ist. ich kenne KEINE pistole im kaliber .38WC deren magazin eine standartprtrone .38 rundkopf ( oder ähnliches geschoss ) aufnehmen und zuführen kann. also wozu eine erwerbsberechtigung für munition, für die die betreffende waffe NICHT geeignet ist ? anders herum ist natürlich kein problem - in einer waffe mit kaliber.38 sepc. lässt sich natürlich auch .38 WV verschiessen. ich sehe da nicht unlogisches......... -
in den texten ist dem sportschützen mit gemeldeten alt- magazinen erlaubt, diese unblockiert und mit mehr als 10 schuss geladen in deutschland zu nutzen ? BITTE EINE TEXTKOPIE ! DANKE
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moin scotty 600 ! wenn du mir eine offizielle quelle nennen kannst, aus der ersichtlich ist , dass sportschützen in d mit langwaffen mit magazinen über 10 schuss legal TRAINIEREN dürfen , gibts von mir 50,- !!!!!! im gesetzt steht ausschluss vom schießsport ( allgemein ) und nicht vom wettkampf !
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moin, wenn du die magazine als besitzer gemeldet hast, darfst du sie auch im rahmen deines bedürfnisses nutzen. beim sportlichen schiessen ist in d bei langwaffen mit 10 schuss schluss. beim jagdlichen schiessen nicht....... aber: auch wenn du es darfst - welcher zweck soll diese übung haben ? du wirst mit sicherheit die jeweiligen aufsichten dazu "anspornen" das zu bemängeln - mit " jagdlichem schiessen" haben 30 schuss magazine in langwaffen recht wenig zu tun..... auch wenn man es darf !!! see you on stage !
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Frage zur Verankerungspflicht von Schutzklasse 0 und I Tresoren
Handgunner antwortete auf TheLonestar's Thema in Waffenrecht
weder o noch 1 muss verankert werden ! verankerung gabs nur bei B weniger bzw mehr als 5 kurzwaffen.... -
Wie 20er/30er AR15 Magazine korrekt am Stand verwahren?
Handgunner antwortete auf sniperd's Thema in Waffenrecht
was ist wohl das grössere problem: wenn dir auf dem stand deine glock 17 in 9mm luger abhanden kommt, oder aber ein gemeldetes 30 schuss glock magazin ? -
IPSC Trolly und freie/offene "Muzzle Up" Befestigung
Handgunner antwortete auf Speedmark's Thema in IPSC
hi, besenhalter und ein etwas stärkerer, in u form gebogener draht von oben durch die hohlnieten gesteckt - fertisch ! -
Frage zur Verankerungspflicht bei alten Tresoren vor 2017
Handgunner antwortete auf noisehammer's Thema in Waffenrecht
moin, die zulassung der tresore 0 bzw. 1 ist eine "bauartzulassung" auf das gefertigte behältnis und KEINE einzelabnahme am verwendungsort inclusive der befesrtigung! wenn sie so freundlich wären, uns die gesetzliche grundlage ( kein "handbuch" ) darzulegen, dass die klassen 0 bzw. 1 nur gültig sind, wenn die jeweiligen tresore befestigt sind, wäre das eine sache.......... grüsse -
Frage zur Verankerungspflicht bei alten Tresoren vor 2017
Handgunner antwortete auf noisehammer's Thema in Waffenrecht
bei der verankerung ging es nur um b schränke und kurzwaffen darin: unter 200kg / nicht verankert : max 5 kurzwaffen über 200kg / nicht verankert : max 10 kurzwaffen unter 200kg UND ENTSPRECHEND verankert : max 10 kurzwaffen see you on stage ! -
es gibt eine "regel - unzuverlässigkeit" von 5 jahren . wenn weg, kannst du im normalfall nach 5 jahren wieder beantragen bzw. neu anfangen.
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werter colt s, stimmt bei dir was nicht ? du hast eine gesetzliche / waffenrechtliche frage gestellt und dann nachdem die sachliche antwort gekommen ist, irgendwelche möglichen verwendungen der betreffenden waffe in den raum gestellt ! was hat das bei den anderen teilnehmern "der fragerunde" dann mit ......haare in der suppe suchen...... zu tun ?
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werter colt s, in dieser diskussion geht es um den ERWERB einer kk kurzwaffe - nicht um deren wie auch immer geartete verwendung !
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ich will damit ausdrücken, dass ein repetierer ( mehrlader ) durch das "nicht-verwenden" des magazines nicht zu einem einzellader wird ! entweder wolltest du das ironisch rüberbringen ( .... grün.....) oder aber du schreibst einfach mal ( waffenrechtlichen ) unsinn. du kannst dir das jetzt gerne aussuchen.....
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colt s : glaubst du, was du da so schreibst oder ist dir nur "grün" ausgegangen ?