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Handgunner

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  1. die definition für den umgang mit einer mitgliederbefragung ist echt geil ! das muss man sich als " funktionierer" in einem verein echt gut merken......
  2. das dürfte wohl stimmen - auch wenn über 40cm lauflänge fällt das wegen der hülsenlänge der verwendeten munition unter den "sportlichen anschein" - mit dem vorderschaft dürfte das nix werden......
  3. moin, hängt davon ab, wie das ws aussieht..... welches ws von chiappa - gibts davon ein bild ? franken grüsst
  4. ferryman, könntest du uns den folgenden satz bitte mal erklären: Das der BDS, und damit vor allem IPSC, zur Zeit unglücklicher Weise ausgerechnet von Dieter Graefrath repräsentiert wird ist Sche...,
  5. bei dem ersten zitierten gespräch "nwr austausch" ging es wohl um das nationale waffenregister - da ist der vdb der richtige ansprechpartner als vertreter der händler und büchsenmacher. das ist absolut okay und in DER runde braucht es auch keine sportverbände oder das fwr.....nur um das ins rechte licht zu setzen.....
  6. nicht ganz passend zum eigentlichen thema, aber da hier so schön bhds herumgehackt wird: jeder verband oder verein kann sich seinen verbandszweck selber geben und gestalten. allen möglichen mitgliedern oder interessenten ist es freigestellt sich zu informieren und einem bestimmten verband / verein beizutreten oder auch nicht. wenn sich der bhds diese befürwortungsrichtlinien gegeben hat, dann scheint das innerhalb der gesetzten verbandsziele seinen hintergrund zu geben. ausserdem scheint es genug mitglieder zu geben, die mit diesen richtlinien zurechtkommen und damit leben können. die richtlinien müssen weder allen, noch uns gefallen, wenn sie den jeweiligen vereins oder verbandsmitgliedern gefallen ist es okay. wenn nicht, hat jeder die möglichkeit den entsprechenden verein oder verband zu wechseln. ich finde es daher einfach nur peinlich dann das mit......zum erbrechen..... zu titulieren ! es gibt nicht nur "meine meinung" - es gibt auch immer die des anderen. in den meisten fällen kann keine meinung die alleinige und gottgegebene wahrheit für sich beanspruchen. meistens kann man dann trotzdem bei gleicher grundrichtung gezielt zusammenarbeiten- man muss sich halt nur absprechen. da komme ich zurück zu eigentlichen thema. wenn ich mir die diversen veröffentlichungen zu der vdb aktion und so manche öffentlichen aussagen dazu revue passieren lasse, dann kommt es mir so vor, als ob die vdb aktion eben nicht ( vernünftig; rechtzeitig, überhaupt ) mit dem rest der verbände abgesprochen war... ? kann sein, dass ich mich hier täusche, dann kann mich gerne jeder verbessern, der es aus sicherer quelle weis.... ob der ausschluss aus der führungsriege sinnvoll oder angemessen war, wird sich wohl mit der zeit zeigen......................... jetzt aber auf verbänden oder personen rumzuhacken, wird definitiv nichts verbessern! wenn jemand meint, "die richtige seite" zu kennen, dann soll er gerne seinem gefühl folgen und diese auch unterstützen - absolut sinnvoll !!!! und auch wenn sich die forderungen und ziele nicht zu 100% decken, kann man trotzdem ein gemeinsames ziel anstreben... oder ?
  7. Das sehe ich nicht so ! wenn sportschützen mit der beantragung einer wbk nach mindestens 12 monaten mitgliedschaft in einem verein und einem verband nicht unterscheiden können, was die funktion des verbandes bei der bedürfnisbescheinigung ist und was die funktion des amtes ist, dann klaffen da einfach eklatante lücken. ! ..... das amt kann doch einfach aus .45 ne 9mm machen.... oder ? ) logisch, es muss keiner ein rechts sachverständiger sein, um den schiessport auszuüben, aber was das teilweise so an kruden ideen kursiert ? das ist für mich vergleichbar damit , wenn ein kfz besitzer auf die zulassungsstelle geht um dort einen tüv termin auszumachen..... eine gewisse ahnung, wie die zusammenhänge sind, sollte JEDER waffenbesitzer haben und auch die sachkunde nicht nur als "zettelspender" betrachten......
  8. Die behörde kann / darf aus .45 kein 9mm machen ! dein verband hat für eine bestimmte disziplin eine.45 bestätigt - ob für diese disziplin eine 9mm zulässig / geeignet / benötigt ist / wird kann rein rechtlich nur dein verband "bestätigen" und nicht deine waffenbehörde !
  9. es geht bei dem bild um sportschützen, oder ? wenn sich die herren mit ihren gewehren hätten fotografieren lassen hätten, DANN hätte das bild auch sinn ! was der scheiss mit den bierflaschen soll, erschliesst sich mir nicht ! und da ist es egal, ob alkohlfrei, mit alk oder apfelsaftschorle............. wenn ich mich für mein hobby schäme und stattdessen bierwerbung machen muss, sollte ich es einfach bleiben lassen !
  10. selbstverständlich ! schon mal bei einem bds wettkampf teilgenommen ? sowohl im kw als auch im lw bereich werden die wettkämpfe in gemischrer zusammensetzung geschossen - also NICHT nur ein kaliber bzw nur eine wertungsklasse......
  11. moin, sag mal- hast du schon mal aufsicht bei einem wettkampf gemacht oder warst teilnehmer bei einem solchen... ? da ist definitiv KEINE zeit, dass ein teilnehmer vor oder unter den tischen rumkrabbelt um eine runtergefallene kk-patrone zu suchen.......... es ist absoluter standart, dass bei der standreinigung munition gefunden wird - wer noch nie was gefunden hat, hat auch noch nie "aufgeräumt". see you on the range
  12. moin, wie wärs damit das zuständige amt ( waffenbehörde ) einfach mal zu befragen und um eine schriftliche antwort bitten? ....... was ist euch lieber ? das zeugs in einer kiste sammeln und "regelmässig" zur entsorgung geben , oder euch jedes mal anrufen / den kleinkram vorbeibringen..... ?
  13. moin, mal angenommen, die behörde hat einen sachverständigen in den eigenen reihen hat und lässt den die überprüfung machen, glaubst dann jemand ernsthaft, dass diese überprüfung dann kostenlos oder zumindest günstiger wäre, als von einem "freien sachverständigen" ??? wegen der wahl / nötigen beauftragung eines sachverständigen bzw. wegen der dann anfallenden kosten vor gericht ziehen ? euch muss es echt gut gehen, dass ihr keine anderen probleme habt .................................
  14. sorry, so ein quatsch ! wir reden hier von vorgaben des WAFFENGESETZES und nicht von dem, was dein schrank hersteller in die bedienungsanleitung reinschreibt ! wenn da drin steht, dass du alle zwei jahre eine inspektion für 200,- machen lassen sollst - rufst du dann auch brav an und machst einen termin aus ?
  15. hallo freischütz, zur kontrolle eigentlich nichts zu sagen - ich denke da ist alles vernünftig gelaufen. aber was ganz anderes - zu diesem satz zu deinem waffenschrank: (er muss verankert sein und ist es auch) du hast eine kurzwaffe- ja ? welcher schrank welchen typs muss da laut gesetz verankert sein bzw. werden ?
  16. die nutzung durch den "mieter" ist die gleiche art der nutzung wie durch einzelne gäste ( wohl meistens ohne mietvertrag ) oder durch die eigenen mitglieder..... wo ist da der angebliche unterschied beim "datenschutz" ?
  17. ein vereinsgelände ( in dem fall schiessanlage ) ist KEIN öffentlicher raum ! oder läuft da bei euch jeder durch, der an der strasse vorbeikommt ?
  18. ... kriminalitätsprognose für eine tankstelle, wertstoffhof, baumarkt,.......... ja klar - ist recht !
  19. eine frage an diejenigen, die bei kameraüberwachung bzw. aufzeichnung ihre grundrechte verletzt bzw. den untergang des abendlandes sehen und vehement darauf hinweisen, dass dies nur mit ihrer selbsteigenen schriftlicher zustimmung zulässig ist und hier mit einschalten des zuständigen datenschutzbeauftragten und ähnlichem ungemach für den standbetreiber drohen: wie haltet ihr das auf bahnhöfen, in fussgängerzonen, in fussballstadien, in kaufhäusern, an tankstellen, usw. usw. usw....... ich vermutetr jetzt mal einfach, keiner von euch hat den betreffenden institutionen eine schriftliche erklärung zur überwachung erhalten und gelesen und noch weniger seine zustimmung zur überwachung /aufzeichnung gegeben.... verlasst ihr dann auch unter aufschrei sofort den ort des geschehens und ruft den datenschutzbeauftragten des bundeslandes zur hilfe ? hat sich schon mal einer von euch wegen einer aufzeichnung z.b. beim tanken an den datenschutzbeauftragen des bl gewendet... ? bitte erklärt mir das mal........
  20. moin, .....komische sache und komisches agieren vom standbetreiber aus...... eine frage zur klärung: da kurzwaffen geschossen werden., gehe ich von einem 25 meter stand aus - ist der stand explizit für langwaffen zugelassen ?
  21. @Proud NRA Member DANKE ! dein letzter satz sagt alles - nur manche wollen so etwas nicht wahrhaben.... !
  22. super solche spielchen ! DAS ist natürlich der "königsweg" für sportschützen - absolut top ! mann oh mann.........
  23. und für was soll das gut sein ?
  24. hi, kein mensch sagt, dass du mit JEDER waffe in deinem besitz schiessen musst - steht hier auch nirgends ! es steht aber im gesetz, dass du mit jedem typus ( langwaffe versus kurzwaffe ) schiessen musst und das mit waffen aus deinem eigenen besitz.....
  25. moin ! nur um die zahlen mal etwas zurechtzurücken: 5KN KRAFT entsprechen einem ABRISSGEWICHT von 500 KG ! immer noch viel, aber wohl nicht unlösbar, denn sonst gäbs keins sichern balkongeländer........
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