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Handgunner

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  1. hallo, für eine leihe bedarf es KEINES bedürfnisnachweises - definitiv NICHT ! unabhängig des gesetzestextes würde ich aber jemandem ohne erlaubnispflichtige waffe bzw mit "leerer" wbk trozdem KEINE solche waffe zur leihe geben...
  2. wenn ich diese diskussion um vorschläge zu holzkloben oder textilballenkugelfänge lese, wird mir angst und bange um den schiessport ! jede inovation im waffen bereich wird heiss diskutiert und als non plus ulta erkannt. elektronik hält den einzug vom gehörschutz über das glas bis zum entfernungsmesser. carbon und titan müssen an die kanonen ran - auf teufel komm raus. jede neue ar von nem minihersteller usa wird in den himmelgelobt - was neues muss her ! und dann kommen zum genau so wichtigen einsatz als kugelfang für die high tech kanonen NEU ZU BAUENDE holzkloben und stoffballen zum einsatz ? das sind definitiv kugelfangaufbauten aus der steinzeit ! es gibt etliche erprobte und sinnvolle aufbauten - wobei wahrscheinlich die versionen mit geschüttetem aufbau ( gummigranulat, kunststoffgranulat oder einfach sand ) am einfachsten zu handhaben sind, da sie bei vernünftiger pflege keine zerplatzenden geschosse und damit bleistaub produzieren. sobald stahl als lamellenversion, ketten, seile oder trichtermit im spiel ist, ist oft der arbeitsaufwand während der nutzungsdauer geringer, oder gar nicht gegeben, aber durch platzende / sich zerlegende geschosse muss man sich um abluft und staubreste kümmern - in gewerblichen anlagen aber inzwischen standart - da bezahlt das der nutzer über seine miete. beim granulatkugel braucht man sich in der regel keine sorgen um staub machen - wenn der kugelfang in einem vernünftigen turnus gepflegt wird - beim sandkugelfang hat man mit der richtigen materialauswahl ( gewaschener sand und kein unbehandelter "grubensand" ) und etwas wässern vor dem jeweiligen betriebstag mit staub auch keine probleme. sowohl der holz als auch der ballenkugelfang produziert nicht recycelbaren sondermüll ( oder will uns einer weissmachen, dass die holz oder stoffreste dann auch noch normaler brennstoff ( holz ) bzw hausmüll ( stofffetzen ) sind ? ) und sind nach ihrer bestimmten lebensdauer nur schwerst aus dem eigentlichen kugelfangbereich auszubauen - wer ein einziges mal im leben einen mit zentnern blei "vollgeballerten" stoffballen - kugelfang ausgebaut bzw gereinigt und wiedergefüllt hat, weiss bescheid ! und wie bei stoffballen aus , in der regel, zerschippelten kleidungsstücken der brandschutz gewährleistet werden kann wäre äusserst interessant. der brand SCHUTZ - nicht die brandmeldung über brandrauch - melder !!!! sowohl granulate als auch sand können ohne riesen maschieneinsatz und auch bei beengten Raumverhältnissen durch sieben problemlos getrennt werden und das grundmaterial geht wieder in den kugelfang - was übrigbleibt, sind bleireste mit anhaftungen - die nimmt jeder schrothändler gegen entsorgungsnachweis an - da muss nichts als sondermüll entsorgt werden...... der eine oder andere händler zahlt auch noch bei anlieferungen einen guten euro dafür.......
  3. ein kugelfang aus holzkloben ist definitiv STEINZEIT ! man kann sich kaum mehr zukünftige arbeit schaffen, als mit dieser kugelfanggestaltung ! das zentrum ist recht schnell zerschossen und kann eigentlich nie ohne riesen aufwand ausgetauscht werden - das restholz ist sondermüll. nehmt granulat oder sand - beides ist ohne schwere maschinen zu händeln......
  4. steven, hast du schon mal 308 kg in einem "standartwohnhaus" an die wand gehängt ?
  5. moin, ein holzbrett wird auf dauer KEINE verteilung des gewichts bewirken. ausserdem sind diese zulässigen flächenlasten zwar bezogen auf 1qm, aber gelten für die vorhandene baustruktur . wenn ich einen 10qm raum habe, kann den mit der gesamtlast bezogen auf 1qm belegen. - runterbrechen auf kleine flächen ( standfläche tresor oder mit brett ) macht keinen sinn. ich kann mich locker mit meinen "zierlichen" 100kg. auf einen bierdeckelgrossen klinkerstein mitten im zimmer stellen. rechne ich jetzt die bierdeckelfläche auf 1qm um, bin ich schon bei ca. 100 x 100kg gleich 10 tonnen pro 1qm......... also runterbrechen auf "kleinflächen" ist technisch gesehen quark.......
  6. selbstlade - langwaffen mit 2 schuss magazinkapazität sind in eine andere kategorie eingeordnet als dto. mit z.b. 5 schuss magazinkapazität.....
  7. das landratsamt hat diese information, weil es halt auch so ist. ich kenne KEINE pistole im kaliber .38WC deren magazin eine standartprtrone .38 rundkopf ( oder ähnliches geschoss ) aufnehmen und zuführen kann. also wozu eine erwerbsberechtigung für munition, für die die betreffende waffe NICHT geeignet ist ? anders herum ist natürlich kein problem - in einer waffe mit kaliber.38 sepc. lässt sich natürlich auch .38 WV verschiessen. ich sehe da nicht unlogisches.........
  8. Handgunner

    30er Magazine

    in den texten ist dem sportschützen mit gemeldeten alt- magazinen erlaubt, diese unblockiert und mit mehr als 10 schuss geladen in deutschland zu nutzen ? BITTE EINE TEXTKOPIE ! DANKE
  9. Handgunner

    30er Magazine

    moin scotty 600 ! wenn du mir eine offizielle quelle nennen kannst, aus der ersichtlich ist , dass sportschützen in d mit langwaffen mit magazinen über 10 schuss legal TRAINIEREN dürfen , gibts von mir 50,- !!!!!! im gesetzt steht ausschluss vom schießsport ( allgemein ) und nicht vom wettkampf !
  10. Handgunner

    30er Magazine

    moin, wenn du die magazine als besitzer gemeldet hast, darfst du sie auch im rahmen deines bedürfnisses nutzen. beim sportlichen schiessen ist in d bei langwaffen mit 10 schuss schluss. beim jagdlichen schiessen nicht....... aber: auch wenn du es darfst - welcher zweck soll diese übung haben ? du wirst mit sicherheit die jeweiligen aufsichten dazu "anspornen" das zu bemängeln - mit " jagdlichem schiessen" haben 30 schuss magazine in langwaffen recht wenig zu tun..... auch wenn man es darf !!! see you on stage !
  11. weder o noch 1 muss verankert werden ! verankerung gabs nur bei B weniger bzw mehr als 5 kurzwaffen....
  12. was ist wohl das grössere problem: wenn dir auf dem stand deine glock 17 in 9mm luger abhanden kommt, oder aber ein gemeldetes 30 schuss glock magazin ?
  13. hi, besenhalter und ein etwas stärkerer, in u form gebogener draht von oben durch die hohlnieten gesteckt - fertisch !
  14. moin, die zulassung der tresore 0 bzw. 1 ist eine "bauartzulassung" auf das gefertigte behältnis und KEINE einzelabnahme am verwendungsort inclusive der befesrtigung! wenn sie so freundlich wären, uns die gesetzliche grundlage ( kein "handbuch" ) darzulegen, dass die klassen 0 bzw. 1 nur gültig sind, wenn die jeweiligen tresore befestigt sind, wäre das eine sache.......... grüsse
  15. bei der verankerung ging es nur um b schränke und kurzwaffen darin: unter 200kg / nicht verankert : max 5 kurzwaffen über 200kg / nicht verankert : max 10 kurzwaffen unter 200kg UND ENTSPRECHEND verankert : max 10 kurzwaffen see you on stage !
  16. es gibt eine "regel - unzuverlässigkeit" von 5 jahren . wenn weg, kannst du im normalfall nach 5 jahren wieder beantragen bzw. neu anfangen.
  17. werter colt s, stimmt bei dir was nicht ? du hast eine gesetzliche / waffenrechtliche frage gestellt und dann nachdem die sachliche antwort gekommen ist, irgendwelche möglichen verwendungen der betreffenden waffe in den raum gestellt ! was hat das bei den anderen teilnehmern "der fragerunde" dann mit ......haare in der suppe suchen...... zu tun ?
  18. werter colt s, in dieser diskussion geht es um den ERWERB einer kk kurzwaffe - nicht um deren wie auch immer geartete verwendung !
  19. ich will damit ausdrücken, dass ein repetierer ( mehrlader ) durch das "nicht-verwenden" des magazines nicht zu einem einzellader wird ! entweder wolltest du das ironisch rüberbringen ( .... grün.....) oder aber du schreibst einfach mal ( waffenrechtlichen ) unsinn. du kannst dir das jetzt gerne aussuchen.....
  20. colt s : glaubst du, was du da so schreibst oder ist dir nur "grün" ausgegangen ?
  21. max muscolo: wenn du als sportschütze in d unterwegs bist, MUSST du einen IPSC surt ablegen BEVOR du auf ein ipsc bedürfnis hin waffen erwerben kannst.
  22. und bei grün braucht es dazu eine bestätigung des verbandes MIT zugehöriger disziplin. das dürfte wohl ehr knapp werden. anhang: und auch auf gelb müsste es eine geeignete disziplin eines zugelassenen verbandes dafür geben ! see you on stage !
  23. @shiva: wenn einer für sechs monate in den knast geht, sind das 6 x 30 bzw. 31 tage und auch KEINE 8 monate weil der erste und letzte monate "angebrochen" war und nicht voll gezählt wird.......
  24. moin, stimmt so nicht ! sinngemäss heisst es, dass ( von sportschützen ) innerhalb von 6 monaten in der regel nicht mehr als zwei waffen erworben werden dürfen. bedeutet: sobald das kaufdatum der ersten waffe länger als 6 monate "rum ist" darfst du eine weitere sportwaffe erwerben. wenn allerdings 1. und 2. zusammen erworben wurden, heisst es warten....... see you on stage !
  25. hi raiden, da musst du wirklich pech mit der auswahl der stände haben - verallgemeinern lässt sich ein unzuverlässiges oder gar nicht funktionieren nicht ! wenn solche anlagen einigermassen gepflegt werden, laufen sie zuverlässig und problemlos...... scheibenkameras mit anlagen zum vorlaufen kann man evtl. auf einem stand verwenden, wenn nur gleichartige disziplinen geschossen werden ( schiessen auf ansage bzw. bei wettkämpfen ) das kenne ich auch und funktioniert zuverlässig. bei anlagen, die mit diversesten disziplinen und total unterschiedlichen zeitabläufen ( z.b. waffen ein- und anschiessen ) geht das überhaupt nicht - da wäre mehr zeit zum vorlaufen vertrödelt, als reine schiesszeit übrig bleibt.
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