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Handgunner

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Alle Inhalte von Handgunner

  1. Waffen - Sachkundelehrgang und Prüfung: Am 22.10.05 und am 29.10.05 besteht in 63897 Miltenberg die Möglichkeit zur Teilnahme an einen Sachkundelehrgang für Sportschützen. Ausführlicher Lehrgang mit anschliessender Prüfung. Durchgeführt von DSU / BDS Schützen und nicht von Theoretikern und Pseudo - Profis. Nähere Infos hierzu unter : handgunner@gmx.net
  2. Waffen - Sachkundelehrgang und Prüfung: Am 22.10.05 und am 29.10.05 besteht in 63897 Miltenberg die Möglichkeit zur Teilnahme an einen Sachkundelehrgang für Sportschützen. Ausführlicher Lehrgang mit anschliessender Prüfung. Durchgeführt von DSU / BDS Schützen und nicht von Theoretikern und Pseudo - Profis. Nähere Infos hierzu unter : handgunner@gmx.net
  3. moin ! also,.........für flg´s sind dir löcher etwas gross und viel zu sauber gestanzt. junge erzähls, was habt ihr da durch den lauf gejagt handgunner
  4. Western SURT Sicherheits- Und Regeltest für´s BDS / BBS Westernschiessen in Leibersdorf . Informationen und Anmeldungen : Jürgen Ott handgunner@gmx.net
  5. Western SURT Sicherheits- Und Regeltest für´s BDS / BBS Westernschiessen in Leibersdorf . Informationen und Anmeldungen : Jürgen Ott handgunner@gmx.net
  6. harlekin ! du brauchst dich hier nicht so überheblich aufzuspielen ! es geht hier um 2 reaktionen von dir , in denen du jeweils genau das gegenteil behauptet hast. und das kanns doch wohl nich sein ? nur darauf war meine nachfrage gerichtet. in deinen letzten post hast du dann den vorgang ja auch richtig dargestellt. nebenbei wäre es halt auch ein schöner zug, wenn man leute mit anderer meinung nicht als blöd hinstellt. dass du der einzige bist der lesen , denken und schreiben kannst ist mir eh klar ! ohne gruss handgunner
  7. hallo ! gestern schreibst du die GENEHMIGUNG erfolgt durch das zuständige AMT; heute schreibst du durch den VERBAND...... was ist jetzt richtig bzw. deine aussage ? fragt friedlich handgunner
  8. handgunner
  9. hallo harlekin ! schon mal so ein formular gelesen ? die verbände entscheiden nicht ob jemand ein waffe bekommen darf, logisch, die erwebsberechtigung kommt vom zuständigen amt. die verbände bescheinigen ( ausserhalb des grundkontingents ) OB JEMAND EINE BESTIMMTE WAFFE FÜR EINE BESTIMMTE DISZIPLIN BEDARF ( = braucht ) UND OB DIESE WAFFE FÜR DIESE DISZIPLIN GEEIGNET IST. die verbände kennen in den meisten fällen die betreffenden schützen gar nicht. also werden gegebenenfalls informationen eingeholt. hierzu sind dann die organe der verbände geeignet. ( sportleiter; trainer; vorstände, usw. ) also sind die vereine in diesen prozess mit eingebunden, auch wenn du´s nicht glauben willst bzw. es das gesetz nicht explizit so fordert. wenn ich dein obiges schreiben so lese, haben auch die verbände nichts zu beurteilen, die ham auch einfach abzustempeln. schütze will was und amt hat´s zu genehmigen. fertig ! gott sei dank geht DAS nicht handgunner
  10. hallo lonestar ! du zitierst mich, also lese bitte auch was ich genau geschrieben habe ! ich habe mich mehrfach dafür ausgesprochen , DASS SCHIESSBÜCHER WAHRHEITSEGEMÄSS UND OHNE EINSCHRÄNKUNGEN gegenzuzeichnen sind! also zitiere bitte nicht mich und erzähle dann was von willkür oder verdrehe meine aussagen ! danke ! es geht hier auch nicht ums rasenmähen im verein ( mache übrigens immer ich ) sondern um einhalten von vorher akzeptierten regeln. ausserdem, falsch geraten : dsu ( von fast anfang an ) und bds. handgunner
  11. hallo harlekin ! die ausgangsfrage war das schiessbuch als reine bestätigung der durchgeführten aktivitäten. das gibts keine diskussion, denke ich. die diskussion ging dann aber weiter, und der "heisse Punkt" war dann inhaltlich die praxis der bestätigungen für den dachverband, und hier steht es den vereinen zu zu differenzieren, denke ich. es ist jedem freigestellt, ob er als ernster wettkampfschütze oder als gelegentlicher "spasschütze" aktiv werden will. keine diskussion, aber wer den "spasschützen " wählt sollte halt mit dem auskommen, was der waffenschrank schon hergibt. was aber auch nicht heisst, dass ein wettkampf keinen spass macht, es kommt halt auf die art und die einstellung an ! schiessen ist freizeibeschäftigung und muss spass machen ! aber: der schiessport ist keine beschaffungsstelle für abgeblitze waffen - sammler oder verhinderte waffenschein - freunde ! wer sportlich schiessen will, soll das auch; von mir aus mit 20 kurz und 20 langwaffen ! jeder soll sich die disziplinen suchen, die ihm liegen und die er gerne ausübt. von statisch über mehrdistanz, bis hin zu western und ipsc, absolut legitim ! die vereine sind aber nicht dazu da, sich anzulügen und verarschen zu lassen, damit waffen unters volk kommen ! und mir geht der hut hoch wenn vereine als " einfache art der waffenbeschaffung dargestellt werden" : der verein wird auf ein büro reduziert, dass gefälligst den gewünschten wisch auszufüllen hat, fertig !!!!!! von wem wird das so dargestellt ? von uns schützen selber ! und wenn der verein nicht zieht, dann verklage ich ihn oder ich mache halt den jagdschein ! mann, leute das kanns doch nicht sein ! handgunner
  12. hallo harlekin ! würdest du bitte mein schreiben noch mal lesen ? worin deutest du, dass ich gegen eine wahrheitsgemässe unterzeichnung der SCHIESSBUCHDATEN bin ? handgunner
  13. hallo ! ich denke das schiessbuch ist nicht der punkt ! hier wird das eingetragen, was schütze X schiesst, und wenn das stimmt gibt es überhaupt keinen grund oder argument die abzeichnung der daten zu verweigern. die gesamte diskussion ist etwas abgeglitten, es geht hier um die weitergabe der bestätigungsunterlagen vom verein an den zuständigen verband. handgunner
  14. hallo karlyman! wo ist da dein problem ? wir haben in deutschland das bedürfnissystem für sportschützen. wer für eine bestimmte disziplin, die er ernsthaft ausüben will, eine sportwaffe benötigt, bekommt diese i.d.r auch genehmigt. grundlage für die ausübung ist die sportordnung des jeweiligen verbandes. der schütze entscheidet über den verein , dem er beitritt; und indirekt auch über den verband zu dem er´gemeldet werden will. hierbei kann er sich im vorab über regularien der vereine und verbände informieren und muss sie dann halt nach beitritt auch akzeptieren. wenn jetzt ein verein festlegt, -dass aktive schützen eben auch bei der unterhaltung und instandhaltung mithelfen müssen, - dass aktive schützen eben nicht nur gelangweilt die mindestzahl der schiessaktivitäten ableiern müssen, - dass aktive schützen auch an wettkämpfen teilnehmen sollen, - dass aktive schützen nur waffen für solche disziplinen beantragen sollen, die sie auch einigermassen beschreiben können, - dass aktive schützen den begriff VEREIN definieren können und auch anwenden ...... was ist daran falsch ? ich kann mit sicherheit nicht erkenn, ob neuschütze X probleme mit seiner frau hat und deren lover erschiessen will, oder ob er es vielleicht in 3 jahren hätte, oder in 10 ....... ne wirklich, einen potentiellen amokläufer kann ich nicht jahre vorher erkennen- das halte ich für unangemessen. das ist nicht die sache, um die´s geht. aber man kann recht gut erkennen, ob dass neumitglied Y mit dem ganzen vereinsmist, mit dem mitarbeiten und den wettkampffahrten absolut nix am hut hat. der ganze quatsch ödet den an, der will die kanone über den verband, und dann gehts in den gewerblichen stand, da können den die vereinsärsche mal am ars...! da löhnt der seine euros und fertig ! und genau um so leute gehts! auch der kollege mit dem tollen 5 er bmw oder geilen neuen benz muss mit ran ans sandsieben oder ans rasenmähen, auch der muss mal als aufsicht seinen dienst tun oder mal mit auf nen wettkampf, nix mit ableiern der termine und evtl. ne spende für´s vereinsheim und her mit dem zettel ! auch der kollege, von beruf sohn, muss sich an die regeln halten, die er vor kurzem noch unterschrieben hat. wohlgemerkt, ich rede hier von regelungen, die von anfang an feststehen und bekannt sind ! wenn sich in einer firma einer einstellen lässt, und dann dauerhaft versucht sich von der arbeit zu drücken und auf kosten der kollegen weiterzukommen, dann finden das die wenigsten betroffenen gut. wenn das aber jetzt einer in einem verein durchzieht, dann finden sich auf einmal etliche leute, die ein solches verhalten verteidigen müssen. und wenn der verein solches verhalten mit internen regelungen verhindern will, ist er undemokratisch, rechthaberisch, ein blockwart - verein, usw. sagt mal leute, sonst gehts noch ? was hat eine solche regelung mit "erpressung " zu tun ? könnte der herr mal erpressung definieren ? aber wart mal, ich probiers selber: ich mache einen vertrag in gegenseitigem einverständnis, und wenn ich dann ein jahr später an die einhaltung erinnere, dann erpresse ich den anderen vertragspartner ! klar, das ist erpressung handgunner
  15. hallo iggy ! den "schmarrn" kannst du dir gerne auf die fahnen schreiben......... es geht nicht um "inaktive" mitglieder , die halt nur so im verein sind, nur ab und zu mal zum schiessen kommen und auch von wettkämpfen nichts wissen wollen. das ist absolut legitim ! das ist deren berechtige art und weise ihrem hobby nachzugehen ! denen will auch niemand was vorschreiben. es geht hier um leute die ihrer eigenen auffassung nach AKTIV sind. es geht um leute, die laut ihrer eigenen aussage IM VEREIN AKTIV DEN SCHIESSPORT AUSÜBEN wollen. es geht um leute, die beim eintritt in den verein darüber informiert werden, dass AKTIVE im jahr 10 arbeitsstunden ableisten müssen...............die erinnern sich nach den verlangten 12 monaten zuverlässig daran, dass der verein jetzt die gewünschten waffen bestätigen MUSS,..........aber an ihre stunden erinnern die sich nicht ! DARUM GEHTS ! es wäre einfach mal super, wenn man sich vor dem motzen über die jeweiligen richtlinien RICHTIG INFORMIEREN würde, und vor allen dingen mal über das wort VEREIN nachdenken würde. wer die jeweils geltenden richtlinien in einen verein ( und seien sie noch so blöde ) nicht beachten will, hat darin nichts verloren. der soll sich einen besseren suchen oder einen eigenen gründen ! handgunner
  16. hallo harlekin ! harlekin, ich glaube da bist du auf dem holzweg : der verband sollte schon wissen wieviele (geeignete) waffen du hast! denn daraus entscheidet es sich obs um das grundbedürfnis von 2 kw oder um 3. / 4./........waffen geht. und bei diesen waffen muss die bescheinigung schon etwas anders auusehen. der verband bescheinigt dir dann nämlich, dass die beantragte waffe für die disziplin geeignet ist UND dass du sie dafür benötigst. ( brauchst ) aber du brauchst die beantragte waffe nur, wenn du nicht schon exakt eine oder sogar mehrere gleiche hast. oder ? wie soll der verband das nun wissen und bestätigen wenn er keine wbk kopien hat ??????????????????? gedankenübertragung, oder was ? ohne zu wissen, was der antragsteller schon hat, kann nicht beurteilt werden was er bedarf ( noch braucht ) ! bitte einfach mal logisch darüber nachdenken, ja ? es geht hier nicht um bespitzelung oder wildes datensammeln, es geht um vernünftige und zutreffende bedürfnissbescheinigungen, die nicht reihenweise von den ämtern in den papierkorb geschmissen werden können. meint handgunner, der zwar die sache nicht auf verbandsebene erledigt, aber weiss von was er spricht.
  17. bis
    4. Kombinationsschiessen für Kurzwaffen und Repetierflinten in 63897 Miltenberg. 10 Schuss mit GK Kurzwaffe auf IPSC und Speedscheiben und 10 Schuss mit Repetierflinte auf IPSC Target und Klappsscheiben. Bei Kurzwaffe nur offene Visierung , bei Flinten auch Leuchtpunktvisierung zugelassen. Leihwaffen für beide Übungen vorhanden Info: Handgunner@gmx.net
  18. bis
    4. Kombinationsschiessen für Kurzwaffen und Repetierflinten in 63897 Miltenberg. 10 Schuss mit GK Kurzwaffe auf IPSC und Speedscheiben und 10 Schuss mit Repetierflinte auf IPSC Target und Klappsscheiben. Bei Kurzwaffe nur offene Visierung , bei Flinten auch Leuchtpunktvisierung zugelassen. Leihwaffen für beide Übungen vorhanden Info: Handgunner@gmx.net
  19. hallo berliner ! wenn du dir die ganze story um das neue waffengesetz mal zu gemüte führst, wirst du feststellen was für einen quark du da erzählst ! scheisshausparolen sind kein ersatz für logik ! handgunner
  20. hallo ! ich bin der meinung, das die sachkundeprüfung eine ernst zu nehmende aufgabe für angehende sportschützen darstellen soll. ein vernünftiges grundwissen ist absolut wichtig und sollte auch ernsthaft überprüft werden. aber..... die fragen sollen die sachkunde für SPORTSCHÜTZEN abfragen. fragen füe wiederlader oder jägerprüfung haben hier nichts zu suchen ! auch ist es total unsinnig einige wenige zahlen (ohne weiteren zusammenhang ) auswendig zu lernen, um sie dann 5 minuten später wieder zu vergessen. -blanke waffen, schaftverschneidungen, zündhütchengrössen und patronenlängen sind absolute "fragenbringer" und haben keine praktische bedeutung für SPORTSCHÜTZEN. -was hier gefragt sein sollte, ist der ablauf eines schiessdurchgangs, beseitigung einer waffenstörung, evtl. funktionsablauf bei einem selbstlader,.......eben das was im SCHÜTZENBEREICH vorkommt und nicht an den haaren herbeigezogen. denkt sich handgunner und wünscht schöne feiertage !
  21. Handgunner

    Waffenbörse(n)

    hallo sputnik ! die fragen des users magman hatten fast alle einen schalen beigeschmack...... wo ist kein forum zum scharfmachen von gaswaffen oder zum selberbauen von "kanonen" und deine unterstellungen mit den illegalen waffen......sprichst du aus eigener erfahrung handgunner
  22. hallo ares ! mir gefällt die geheimnisskrämerei auch nicht ( fritz sag doch einfach mal was !!!) aber die verzögerungtaktik haben mit sicherheit die verbände NICHT zu vertreten ! fakten : 1. der bds ist im moment noch nicht ankerkannt! wie die überwältigende mehrheit aller anderen, schiessport treibenden verbände auch. 2. ipsc ist genausowenig verboten, wie der bds anerkannt ist. die sache ist in der schwebe. und zu den 70 ländern: meines wissens wird ipsc in 28 ländern betrieben. falls das nicht stimmt, wäre ich für einen erklärende link sehr dankbar. 3. ........quatsch mit sosse ! und ganz nebenbei: was haben denn andere positives erreicht ? ich freue mich auch nicht über den "kleinen anscheinsparagraphen" aber was wäre denn die alternative gewesen: überhaupt keine halbautomaten mehr ? oder evtl. nur noch kk sportwaffen ? oder nur noch 25 meter kw disziplinen ? usw....... und jetzt ganz subjektiv und meine persönliche meinung: die opferrolle, die dem ipsc in letzter zeit immer wieder zugeteilt wird, ist für mich nicht so ganz verständlich. im gesetzt steht sinngemäss, dass das schiessen aus der bewegung heraus nicht gestattet ist. ( über den sinn will ich nicht streiten, ehrlich ! ) mag stimmen, aber wir leben nun mal in deutschland, unsere fachleute wollen das so, und im gesetz steht´s auch so............. das letzterenur mal so zum überlegen, und wenn was davon nicht stimmt, lasse ich mich gerne überzeugen. jürgen auf userwunsch editiert
  23. hallo ihr flattermänner ! so so ! fallschirmspringer sind das, die immer so schön über unserem trapstand winken........ guten flug.....äh sprung weiterhin ! handgunner vom bjv
  24. hallo ! die abänderungen nach altem recht haben weiterhin bestand. will sagen. es gibt keine verpflichtung einmal legal umgebaute waffen noch weiter umzubauen ( vorausstzung ist allerdings, dass der umbau damals offiziell - büchsenmacher - durchgeführt wurde. ) auf dem teil sollte sich dann auch ein stempel mit einer bka - nummer finden , dann isses koscher. was sollte das teil denn kosten ? wenn noch da, bitte mail an mich ! jürgen
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