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Handgunner

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  1. @ der joker: exakt so ist das prozedere geregelt ! handgunner
  2. hi männers, das man gesetzlich kein schiessbuch haben MUSS ist prinzipiell erst mal richtig. dass der verein...........MUSS... stimmt aber so wie geschrieben eben nicht. durch eine geeignete art und weise der aufzeichnung müssen die zu grunde gelegten schiesstermine innerhalb der letzten 12 monate ersichtlich sein - dann kann der vorstand / schützenmeister/.....die notwendige bescheinigung unterschreiben. das sieht dann so aus: Wir bestätigen hiermit dem Antragsteller, dass er Mitglied in o.g. Verein / Gruppe ist und regelmäßig seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in unserem Verein / unserer Gruppe als Sportschütze betreibt. Ferner bescheinigen wir, dass wir die notwendigen Standanlagen für die beantragte Disziplin*/ für erlaubnispflichtige Waffen** in eigenem Besitz haben / ein Mietverhältnis*** nachweisen können. + Ein Auszug aus dem Schießbuch liegt bei. + Sonstige Unterlagen über den Nachweis der Sportschützeneigenschaft (Urkunden etc.) des Antragstellers liegen bei. also, entweder der verein führt die notwendigen aufzeichnungen über schiessportlichen aktivitäten der mitglieder( "schiesskladde" ) oder man selbst führt die aufzeichnungen (" schiessbuch" ) . der verein muss diese aufzeichnungen nur in den ersten 3 jahren des jeweiligen wbk besitzes führen - danach nicht mehr. es gibt genug vereine bei denen es absolut nicht derartiges gibt - was machst man dann ohne eigene aufzeichnungen ? see you on stage ! hasndgunner p.s. ganz vergessen: bist du in einem verband gemeldet - wenn ja, wie lange schon ?
  3. kennst du persönlich einen einzigen der damals in die entscheidungen eingebundenen / direkt betroffenen ? ja oder nein ?
  4. hi mattes, ein normales paket koste je nach anbieter zwischen 6,- und 1o,- offizieller waffenversand kommt auf ca. 29,- bis 34,- für die differenz von ca. 20,- gibts heutzutage ca. 14 liter sprit , 1 50er schachtel .45acp munition oder 1.8 mass bier auf der wisn. klar da macht das sinn, seine waffen nicht gesetzeskonform bzw. entgegen der beförderungsbedingungen der versandfirmen zu verschicken - noch dazu wo der käufer im regelfall die versandkosten trägt. viel spass wenn dann mal eine kanone wegkommt !
  5. moin männers, der standbetreiber ( - besitzer ) legt fest, wer bei ihm als verantwortliche aufsicht eingesetzt werden darf - er "bestellt" die aufsichtsführende person. der standbetreiber kann / muss hierfür eine "qualifikation" fordern. das kann ( als absolutes minimum ) eine waffensachkunde / eigene wbk, eine standaufsichtenschulung, eine schiessleiterschulung oder auch ein universitätsabschluss in angewandter physik sein. was als ausreichend auf einem bestimmten stand angesehen wird, bestimmt der betreiber / besitzer ! daher sind verallgemeinerungen ( jeder schütze........ ) hier absolut NICHT zutreffend. see you on stage handgunner
  6. moin männers, wo ist eigentlich das problem, verkaufte waffen mit einer firma zu versenden, die den versand von waffen nicht ausdrücklich ausschliesst, sondern sogar offiziell und ausdrücklich anbietet ?
  7. er muss nicht, aber er kann !
  8. wenn du meinst, dass das glück ist..............dann würde ich dafür beten, dass nie dein sachbearbeiter wechselt.....
  9. ohne jetzt überhaupt gesetze und rechtlinien zu quälen oder zu zitieren: hältst DU es für sinnvoll in einer unbefestigten bzw. an 12mm spanplättchen verschraubten 20 kg blechkiste DEINE kw zu lagern ?
  10. hi joker, welcher aufwand / finanzieller einsatz ist deiner meinung nach sinnvoll / notwendig / angebracht /......, damit deine waffen nicht in falsche hände kommen ? was wiegt den denn der b tresor ? handgunner
  11. zum abschluss meiner beteiligung an dieser "diskussion" und für alle. die des lesens und des denkens noch mächtig sind: handgunner ( meinereiner ) ist bundessportleiter - cas beim bds und sitzt damit auch im bds - präsidium. ( zur erinnerung bds - das ist der verband mit den +50.000 mitgliedern, die von ihren verbandsvertretern in vorauseilendem gehorsam schikanös gepiesackt und in ihrer sportausübung wo immer möglich behindert und ausgebremst werden..... ) selbstverständlich hat handgunner damit auch keine ahnung von befürwortungsvorgaben / richtlinien und dem vorgegebenen prozedere in verbindung der verbände, ihrer sportordnungen im bezug zu den waffenbehörden und dem bva. see you on stage ! handgunner
  12. flohbändiger hat den zusammenhang erfasst ! VOLLE PUNKTZAHL !!!!!
  13. ja fyodor, wie das ...?
  14. hi, unser verein war mit 7 "ersttätern" auf der lm in bamberg - auf der heimfahrt wurden dann schon intensive beratungen zur beschaffung der stahlziele getätigt....... alle 7 mann und frauen eindeutig infiziert ! ein lob an veranstalter und aufsichten für die ganze arbeit und die unterstützung. steel challenge macht laune - see you on stage ! handgunner
  15. hi big mamma, es geht hier nicht um die behörde - es geht um die prüfung des jeweiligen bedürfnisses des antragstellers ( DU ) durch den verband. diese aufgabe ist lt. gesetz an die zugelassenen verbände übertragen worden. DEIN verband prüft, ob DU ein bedürfniss für eine weitere sportwaffe hast - DEIN verband braucht gegebenfalls die genaueren angaben der bestandswaffen um aufgrund von sportordnungs - definitionen festzustellen: "hat er schon" oder "braucht er noch " diese aufgaben hat deine behörde nicht mehr ! deine behörde prüft das vorliegen der notwendigen unterlagen, deine zuverlässigkeit, eignung, usw.... handgunner
  16. cartridgemaster, das JAGDLICHE und das SPORTLICHE bedürfnis einer person haben nichts miteinander zu tun - DAS wurde auch nie hier behauptet. dise beiden bedürfniss ( gründe ) können problemlos nebeneinander bestehen und sich trotzdem nicht gegenseitig beschneiden ( dabei gehts eh nur um die kurzwaffen ) fakt ist aber, dass mehrfache mitgliedschaften in mehreren verbänden und die daraus erworbenen waffen in einen topf kommen und bei der beantragung von weiteren sport - waffen gerechnet, betrachtet, bewertet werden. ( MÜSSEN ) das hat mit restriktionsforderungen der verbände nichts zu tun. ( für den verband in dem ich aktiv bin und derexakt diese notwendigen angaben in den unterlagen der mitglieder fordert, ist das eine unverschämte unterstellung ! ) wobei ich aber auch zugebe, dass hier nicht alle verbände absolut gleich agieren, ( was in anderen verbänden abgeht weiss ich nicht ) deshalb zwei fragen an dich - um die sache einzugrenzen: in welchem verband bist du ? im grundkontingent oder drüber ? handgunner
  17. fyodor, noch besser: wäre man nach der von cm vorgetragenen logikin 2 / 3 / 4 verbänden dürfte man sich für jeden verband das material zusätzlich ( doppelt, dreifach, vierfach, usw. ) zulegen........ dass dem so nicht ist, sollte eigentlich jedem waffenbesitzer mit eigener wbk ( und damit auch wohl "sachkundig" ) klar sein. handgunner
  18. so so, was du an sport - waffen im bestand hast, bzw. über einen anderen verband ( schon früher ) erworben hast, hat den verband, der dein aktuelles bedürfnis bestätigen soll NICHT zu interessieren............ was du früher mal von verband X bestätigt bekommen hast ( egal ob überhaupt gekauft oder nicht ) hat mit dem was AKTUELL in deinem besitz ist, doch wohl absolut nichts zu tun. entweder kannst du alles schon wieder verkauft haben, oder aber du hast über verband Y schon das doppelte zugekauft. lies doch bitte mal die passagen des waffengesetzes und der ausführungsverordnungen zum thema sportschütze und bedürfnis durch.... die verbände sind verpflichtet VOR der erneuten bestätigung eines bedürfnisses zu überprüfen, ob die beantragte waffe notwendig......ist. und das geht nur über eine sichtung des aktuellen bestands der jeweilgen person. - oder aber du kennst da was anderes, das funktiniert..... ? handgunner
  19. und wie stellst du dir vor, dass dein verband prüft was du zur weiteren ausübung des schießsports zusätzlich benötigst, wenn den verband deine wbk kopien einen sch.... dreck angehen ? machen das deine bearbeiter beim verband mit würfeln, losen, kaffeesatz oder knochenstückchen............. by the way: welcher ist denn dein verband ? beste grüsse aus franken handgunner
  20. @ czm52, absolute zustimmung zu dem von dir geschriebenen - wenn der verband es fordert und dann steht in den unterlagen für den verband da nix, dann gibts auch ...............nix ! see you on stage ! handgunner
  21. zum abschluss, denn ich merke das du überhaupt kein interesse an der sache hast: zu verantworten, ob der beantragende schütze eine weitere waffe für die ausübung des regulären schiessports benötigt hat der VERBAND DER DIE BESCHEINIGUNG AUSSTELLT ! der verband schreibt dir bestimmt nicht vor was du zu kaufen hast - der jeweilige verband bietet dir ein genehmigtes sportprogramm. innerhalb dieses sportprogramms kannst du aktiv werden und entscheiden was du schiessen möchtest. die hierzu gewünschten waffen müssen dazu passen, aktuell benötigt werden und für eine ordnungsgemässe / erfolgreiche ausübung notwendig sein. diese punkte prüft der verband vor der bescheinigung des bedürfnisses. und dazu gehört auch das, was du als nötig betrachtetst und kaufen möchest. die schiesport - verbände sind keine blossen zettelausfüller für beliebige waffen wenn du dich nicht gut aufgehoben fühlst, warum machst du dann keinen eigenen verband auf, der seine mitglieder nicht so gängelt und drangsaliert. ? wenn du meine wsk überprüfen möchtest - mach ruhig- dann solltest du aber auch in der lage sein das aktuelle waffengestz in ruhe zu lesen, drüber nachzudenken und zu verstehen was da drin steht. handgunner
  22. und genau diese abänderung meine textes ( waffen - ART ) durch dich stimmt NICHT ! waffenart ist zum beispiel "halbautomatische selbstladepistole 9mm luger" die zur disziplin passende ( bei der beantragung angegebene ) waffe liegt unter einem gewichtslimit und ist für die disziplin zulässig - die dann gekaufte ist schwerer und liegt über dem limit - darf in der "angegebenen disziplin" NICHT verwendet werden . bei vielen bedürfnisbescheinigungen ( bei waffen oberhalb des regelbedürfnisses - bei extrem aktiven wettkampfschützen ) ist das modell genau so wichtig wie der waffentyp ! handgunner
  23. zum abschluss: die aktuell beantragte waffe MUSS mit der aktuell angegebenen disziplin übereinstimmen - GEEIGNET; NOTWENDIG UND ZUGELASSEN dafür ! ich muss hier niemanden bekehren und weiss auch bestimmt nicht alles zum thema, aber ich habe meinen kenntnisstand auch nicht aus dem überraschungs - ei ! wer mich nicht einschätzen kann bzw. mich lt. dem etwas älteren bild nicht kennt, blicke mal auf meine unten angegebene signatur und dann auf die bds seite............ ICH weiss wovon ich rede........
  24. dann muss das "schief gegangene" gerichtet werden - sei es durch technische massnahmen oder durch einen austausch des "gerätes" diverse fräsungn an waffen haben den sinn einer ( notwendigen ) gewichtserleichterung - im umkehrschluss liesse sich auch ein zusatzgewicht dauerhaft anbringen. handgunner
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