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die "sichere verwahrung" ist, wie fyodor schon geschrieben hat, nicht an einen festen zeitraum gebunden - ist aber auch nicht als dauereinrichtung geplant. wenn dein bekannter nicht mehr schießen gehen kann und oder will und auch keine INTERESSIERTEN möglichen erben da sind, dann macht es eigentlich nur sinn, den bestand geregelt, aber auch zeitlich geplant einem verkauf - einer vernünftigen verwertung - zuzuführen - auch evtl. an dich..... wenn DU schieß - sportlich aktiv bist, sollte dein bedürfnis für die entsprechenden waffen ( geeignetheit vorausgesetzt ) ja auch kein problem sein, oder ? ich würde mich nicht darauf verlassen, dass sich dein zuständiger sachbearbeiter darauf einlässt von der 2/6 regelung abzweichen - lieber frühzeitig das vorhaben starten..... besser als dann später in zeitliche probleme mit erben - wbk ~ evtl. blockierungsvorgaben für erben ~ erwerbstreckungsgebot ~ usw zu kommen. see you on stage handgunner
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Handgunner antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
mit was soll ich rausrücken - habe ich was davon gesagt, das ich das machen will oder werde ? mich regt nur auf, dass du genau weisst wer wann was falsch gemacht hat , speziell die sportverbände haben sich deiner meinung nach hinter den jagdverbänden "versteckt". wenn die sportverbände sich in der vergangenheit auf die "jäger" verlassen hätten, gäbs für sportschützen heute maximal softair - so wie z.b. in japan. aber du weisst ja aus sicherer quelle dass das so war (.... im windschatten gesegelt,,,,, ) - super DANKE ! jetzt hat sich gottseidank die erkenntnis durchgesetzt, dass alle legalwaffenbesitzer auf der "abschussliste" stehen - jetzt stehen die chancen gut, dass dauerhaft zusammengearbeitet wird. ! über das fwr kannst du gerne denken was du willst, sag mir aber bitte noch kurz, wer ausser dem fwr von den interessenverbänden der spo noch zugang zu den oberen politischen ebenen hat...... ? see you ! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Handgunner antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
hi südwest, wenn ich so wenig ahnung von den vorgängen hätte wie DU, würde ich mir ernsthaft überlegen etwas zurückhaltender über andere zu urteilen ! handgunner -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Handgunner antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
hi greenthumb, nimm halt einfach in zukunft bei spitzen - ironischen - usw aussagen "green gleich grün als schriftfarbe" dann weiss jeder wie´s gemeint ist und es passt auch noch zu deinem namen.... see you handgunner -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Handgunner antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
hi greenthumb, das mag aus deiner sicht logisch sein und wenn du esJETZT so erklärst, ist es auch verständlich ! aber wenn jemand nur deinen beitrag liest ( auch im zusammenhang mit den vorherigen ) . glaubst du DER weiss dann was damit gemeint ist ? see you on stage handgunner -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Handgunner antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
@ greenthumb, vielleicht wäre es besser, du schreibst erst wieder weiter, wenn das, was du geraucht, geschluckt oder sonstwie zu dir genommen hast, seine wirkung verloren hat..... ? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Handgunner antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
DANKE für die INFO! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Handgunner antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
hallo südwest, mit dererelei aussagen geht es dir doch nur ums trennen der betroffenen gruppen und sichern der vermeintlichen eigenen ( ebenfalls vermeintlichen ) pfründe und definitiv nicht darum gemeinsam an einem strang zu ziehen: Und Neid gibt es natürlich - wir Jäger müssen halt nicht jeden Scheiß von irgendeiner Durchlaucht abstempeln lassen. Das sorgt natürlich für unmut. Geh einfach mal regelmäßig als Jäger auf einen Sportschützenstand trainieren, dann wisst Ihr was ich meine. meiner meinung nach ist da einfach verstand durch arroganz abgelöst worden - das begreift nun hoffentlich jeder der deine beiträge liest, nach solchen wortwahlen: ......durchlaucht...... ...... sportschießer........ eigentlich sollte es für einen gebildeten jäger ( für den du dich durch deine eigenen aussagen ja ausgiebst ) doch möglich sein, sich in normaler wortwahl und mit normalen begriffen auszudrücken - oder ? Handgunner -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Handgunner antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
hallo südwest, schön dass du uns endlich erklären konntest, wer an der ganzen "halbautomaten - verbotsscheisse" schuld ist - nicht die behörden oder die sogenannten volksvertreter sind schuld, schuld sind alleine die "neidhammel, die so was nicht haben dürfen" - und so wie ich das bei dir lese sind das wohl auch die sportschützen...... und klar, gesetzlich spricht nichts dagegen mit einem 30er grundkörper ein jagdliches 2 schuss magazin zu führen und davon bilder zu posten..... es spricht auch nichts dagegen auf dem amaturenbrett des nachts am bahnhof geparkten wagens ein 700,- € handy abzulegen......blos kein mensch mit hirn wird das machen, weil er weiss, was seinem wagen und handy droht...... nicht alles, was man darf sollte man auch tun bzw. macht sinn - fast immer kommt man zu einem vernünftigen ergebnis, wenn man über was nur etwas nachdenkt. jedem klar denkenden lwb ist die momentane situation der waffenbesitzer ( und da ist es pups - egal obs um jäger oder sportschützen geht ) in deutschland bekannt. wenn ich in der situation mit kaschi und 30 er magazin posen muss, dann sollte ich mich nicht darüber aufregen, dass das andere lwb eventuell etwas unpassend finden und ich sollte mich schon gar nicht darüber wundern, dass waffengegner solche bilder bei unkundigen mitbürgern, gutmenschen und waffengegnern gegen mich ( den lwb ) ausnutzen !!!!!! ob uns das gefällt oder nicht - es ist nun mal so ! in der situation aktiven und zuverlässig informierten verbandsvertretern "tips" zu geben, wie sie ihre sache machen sollen , zeugt nicht gerade von "zurückhaltung" in diesem fall, wo das ganze auf einen beitrag von f.g. hin erfolgt, finde ich persönlich deine abschilessende aussage von "verbandsFÜRSTEN" eine absolute unverschämtheit ! wenn du die aktivitäten für ALLE LWB von f.g. kennen würdest, dann würdest du dir für eine solche betitelung in den eigenen arsch beissen ! wenn die vorsitzenden der anderen verbände ähnlich aktiv wären, dann könnten die sich "von----" schreiben ! aber von ausserhalb her motzen ist halt wesentlich einfacher, als sich zu informieren oder gar in einem verband aufgaben / verpflichtungen zu übernehmen. beste grüsse von einem neid - insider ! see yo on stage ! handgunner -
Erlaubnispflichtige Waffenersatzteile - wie läuft den das genau ab ?
Handgunner antwortete auf 2011-Jack's Thema in Waffenrecht
und die kann nur ein büchsenmacher auf der welt reparieren..... wer hat DIR den bären aufgebunden ? was ist da an deiner waffe aus technischer sicht anders als am rest der 2011 - pistolen dieser welt ? -
Erlaubnispflichtige Waffenersatzteile - wie läuft den das genau ab ?
Handgunner antwortete auf 2011-Jack's Thema in Waffenrecht
hi 2011-jack, und was für welche sollten das sein ?? kleinteile ( federn; auszieher; usw. ) zu bevorraten seh ich ja noch ein - aber grosse / wesentliche teile wie einen lauf ? ich habe für mein autolein auch immer die bremsbeläge parat liegen - aber einen motor oder ein getriebe passt nicht ins regal...... handgunner -
Besuch im Raumschießkino: Wo die Jäger schießen üben
Handgunner antwortete auf Scheibenschütze's Thema in Allgemein
hi norbert s, ich hoffe bei dir war nur grün gerade mal aus.... oder ? -
hi akula, für das geld kriegst du aber auch eine ruger mk II und etliches an munition...........
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Erwerb Wechsellauf Revolver "2,5" als Sportschütze
Handgunner antwortete auf kulli's Thema in Waffenrecht
moin, männers - ein tip vom oberlehrer: da es sich hier ja wohl um eine reine bdmp verband - mitglieds - sonderregelungs - frage handelt : fragt doch einfach mal beim bdmp bundesvorstand nach, wie die sache mit den "kurzen" aussieht - dann habt ihr das ergebnis aus erster quelle ! ... oder gehts hier nur ums diskutieren / rechthaben wollen und gar nicht um die eigentliche frage ? handgunner -
Erwerb Wechsellauf Revolver "2,5" als Sportschütze
Handgunner antwortete auf kulli's Thema in Waffenrecht
@ stefan0303 - DANKE - speziell für die beiden letzten sätze ! ich fürchte nur dass manche nicht in der lage sind deren sinn zu verstehen und das entsprechend auch umzusetzen ! -
Erwerb Wechsellauf Revolver "2,5" als Sportschütze
Handgunner antwortete auf kulli's Thema in Waffenrecht
hi prassekönig, ein wechselsystem in einem kleineren kaliber und eine 2,5" waffe die "generell erst mal vom schiessport ausgeschlossen ist" haben miteinander nichts zu tun. ( DER unterschied sollte aber einem "sachkundigen " schon so irgendwie bekannt sein.... ) und mit einem 2,5" wechselsystem, egal ob in .45 oder 9mm luger dürftest du auch nicht am schiessport teilnehmen ! ob die aufsicht beim wettkampf nach der waffe bzw. dem bedürfnisgrund fragt ist völlig für den ar....... - was zählt, ist die tatsache, ob die waffe in der vorliegenden konstellation "legal" ist oder nicht und wenn sie das nicht ist, und das bekommt ganz zufällig die "staatsmacht" mit, dann kanns saumässig ärger für den aktuellen besitzer geben. aber keiner braucht mir hierzu was zu glauben - trotz meiner funktion im bds habe ich keinen schimmer vom waffengesetz - macht FÜR EUCH SELBST ruhig was ihr so denkt und legt los - dann steigt in der nächsten zeit halt das waffenangebot bei egn - wegen " notverkäufen....." aber bitte, gebt anderen keine falschen ratschläge und verleitet sie am ende noch dazu , auch in die scheisse zu treten ! see you on stage ( hoffentlich noch mit eigenen waffen ) handgunner -
Erwerb Wechsellauf Revolver "2,5" als Sportschütze
Handgunner antwortete auf kulli's Thema in Waffenrecht
moin prassekönig, zitat: Bin nicht im BDMP aber wenn es da eine Disziplin für den kurzen Rev. gibt, kann man den Lauf natürlich montieren. er darf den kurzen lauf nur montieren, wenn eine für diese bestimmte bdmp disziplin eine "kurze" kurzwaffe vom verband bestätigt bekommen und danach eingetragen bekommen hat - SONST NICHT ! nicht jedes bdmp mitglied darf einen "kurzen" revolver haben, nur weil es die disziplin gibt ! wer´s mir nicht glauben will, kann gerne beim bdmp nachfragen ......... see you on stage handgunner -
Erwerb Wechsellauf Revolver "2,5" als Sportschütze
Handgunner antwortete auf kulli's Thema in Waffenrecht
hab ich auch gelesen .................immer schön wenn man sich seine eigene welt zusammenbaut....... -
Erwerb Wechsellauf Revolver "2,5" als Sportschütze
Handgunner antwortete auf kulli's Thema in Waffenrecht
@ kulli; es werden ar in 9mm ohne bescheid sportlich geschossen ! ob eine sl langwaffe sportlich einsetzbar ist , hat mit dem vorhandensein eines bka bescheides NICHTS zu tun. ein positiver bescheid zum NICHT vorhandensein der ausschlusskriterien vom schiessport bringt zusätzliche sicherheit - ist aber KEINE voraussetzung damit eine bestimmte waffe sportlich eingesetzt werden darf. es gibt genug "einzelstücke" ( büchsenmacherarbeiten - keine serienfertigungen ! ) für die kein bescheid existiert, weil nie beantragt und diese gewehre sind trotzdem sportlich einsetzbar, weil sie eben den anforderungen entsprechen ! see you on stage handgunner -
Erwerb Wechsellauf Revolver "2,5" als Sportschütze
Handgunner antwortete auf kulli's Thema in Waffenrecht
mir hängt gar nichts quer - aber warum behauptetst du so einen unsinn zu einem 9mm ar ? hast du ahnung von dem themenbereich oder posaunst du einfach was in die welt ? und eine bestimmte waffe ohne bedürfnis ( oder mit dem ursprünglichen erwerbsgrund nicht mehr kompatibel vereinbar..., ) ist auch logisch - im sonderfall " zu kurzer lauf " erst recht. mfg handgunner -
Erwerb Wechsellauf Revolver "2,5" als Sportschütze
Handgunner antwortete auf kulli's Thema in Waffenrecht
hallo kulli, du wolltest meinungen und keine sachlichen aussagen. okay : du gibst da einen gewaltigen bulshit von dir ! warum sollte ein ar in 9mm NICHT sportlich geschossen werden dürfen. ? wenn die gesamtwaffe "keinen anschein erweckt..... " ( alle die logisch denken können, wissen was damit gemeint ist ) dann ist die waffe sportlich zulässig- egal ob mit oder ohne bescheid ! zu deiner frage: als sportschütze mit zusammengebautem revolver mit 2 1/2" lauf unterwegs und nicht im bdmp in der entsprechenden disziiplin aktiv: vom schiessport ausgeschlossene waffe im besitz ! - was das bedeutet....? selber denken macht klug ! see you on stage handgunner -
tja, fyodor, wie du selbst richtig erkannt hast, musst du hier noch etwas nachlegen......... so eine selbstladeflinte oder ein halbautomat in 9mm passt doch immer noch auf die karte und in den schrank und dann dran denken: immer genug munition am mann ! see you handgunner
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was hast du denn da für seltsame grüne...... ? bei allen von mir finde ich das feld "BERECHTIGT ZUM ERWERB BIS............" und damit ist der voreintrag befristet, oder ? handgunner
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Deko Waffen aus Frankreich: Problematisch?
Handgunner antwortete auf mauser_collector's Thema in Waffenrecht
in absoluter kürze: für ein französisches zertifikat kannst du dir in deutschland nicht mal nen lutscher kaufen ! was irgendwo in europa legal ist, kann dich in d vor den richter bringen - finger weg ! handgunner -
WSK nun nur noch temporär und plus Vorlage erste Hilfe?
Handgunner antwortete auf Thema in Waffenrecht
hallo, das waffengesetz sieht weder eine verküpfung der gültigkeit mit der mitgliedschaft im verband vor, noch hat die waffen - SACHKUNDE irgend etwas mit einer erste hilfe schulung / ausbildung zu tun. diese beiden vorgaben sind "frei erfunden" und eigentlich ein NO GO ! bei anderen verbänden gibts den quatsch so nicht ! see you on stage ! handgunner