Zum Inhalt springen

Handgunner

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2.211
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Handgunner

  1. hi, das abgebildete "fähnchen" passt in die 10/22 perfect - hab ich nicht nur gehört, sondern weiss ich aus eigener nutzung !
  2. sehen wird das wohl nur dein zuständiger sachbearbeiter bei einer ( möglichen ) aufbewahrungskontrolle der waffen - wenn der schrank in der nähe des waffenschrankes steht - spezielle munitionskontrollen kenne ich eigentlich nicht ........nur DER kann das in seinem fall beantworten.
  3. supermeier, dein beispiel: was wurde da erstattet bzw. bezahlt ? das material an der decke oder die geleistete arbeitszeit ? es geht hier beim laden für bekannte um die erstattung der komponenten - NICHT um eine kompensation der aufgewendeten arbeitszeit - DAS sollte man unterscheiden !
  4. du kannst überall einen echten profi erwischen oder auch nur einen honk - da ist der steuerbereich nicht ausgenommen und gerade da kommen bei aussagen immer wieder "persönliche einschätzungen" zum tragen die nanchmal eine vernünftigen aufarbeitung keine 5 minuten standhalten. wenn ich deine oben gemachten aussagen zur kostenerstattung zu 100 % prozent umsetze, darf ich meiner alten nachbarin ( nur ein beispiel ) nicht mal mehr einen kasten wasser mitbringen und mir dann das geld dafür geben lassen ?!?!?!? lasse mer mal die kirche im dorf........
  5. SO einem dappen hatte ich auch mal vertraut ! hat mich ordentlich geld gekostet !
  6. was ist dir tr in ihrer rechtlichen würdigung ? eine richtlinie - ein hinweisblatt - ein gesetz .... ?
  7. knight, wenn du die frage absichtlich nicht verstehen willst: wer STELLT DANN DEN ANTRAG AUF GENEHMIGUNG einer sportordnung ? wer eranbeitet die und zu welchem zweck ? mfg
  8. @knight, und wer lässt die sportordnung dann genehmigen...................fritz müller hat seine eigene sportordnung.... ? was eine unterwesung zur standaufsicht, also ein lehrgang mit dem madig machen von schießsport zu tun haben soll, erschliesst sich mir nicht. - erklär DU es mir !
  9. na ja....... wenn man über den genannten button dem admin mitteilt, dass ein anbieter / verkäufer / idiot in deutschland eine vom schießsport DEFINITIV ausgeschlossene waffe gerade FÜR SPORTSCHÜTZEN anbietet, dann passiert........................NICHTS !
  10. hier könnt ihr 100 antworten bekommen................... und von kmr eine frage : was sagt euer verband zu der sache ? handgunner
  11. ich finde die frage nicht langweilig - ich finde die von dir aufgestellte kette einfach nur sinnlos ! trage einen verkauf oder kauf als privatperson selber ein, geh damit zu deinem amt und schildere was dir "passiert"...... in der realität leben würde sinn machen - nicht um dinge diskutieren, die allgemein üblich sind............... egal wo´s steht. bin raus - viel spass !
  12. preisfrage: ist dir langweilig ?
  13. gewerblicher verkäufer darf / soll / muss / kann eintragen - dein zuständiges amt darf ein- und austragen . privatpersonen dürfen in den wbkd keine eintragungen oder veränderungen vornehmen.
  14. Handgunner

    AR15 in 45 ACP

    moin, von einem büma bauen lassen - 450mm läufe von l-w in 7,65 sind kein problem - passende reibahle und fertig. magazine sind mit 9mm identisch und vom impuls her funktioniert so ein system meist sogar ohne änderungen an verschluss oder feder.
  15. @HBM wenn man das anmelden weglassen kann und die behörde dann das "ergebnis" auch noch anerkennen muss, dann können die jubeln, die zeugnisse "VERKAUFEN" und damit ALLEN anderen an den karren fahren...... wenn so eine scheisse auch noch "gut geheissen wird" - gute nacht !
  16. moin, deine behörde hat ( leider ) recht, ist aber mit dem dir gesetzten zeitrahmen echt noch "human" unabhängig vom ausgang der angelegenheit, solltest du dir evtl. mal gedanken über die professionalität bzw. "sachkunde" der prüfungskommision in deinem verein machen........
  17. hallo joker, selbstverständlich bin ich in der lage das zu unterscheiden. ich habe auch nie behauptet, dass bei einem VERSIERTEN waffen- user ein volles magazin ein prinzipielles sicherheitsrisiko darstellt . ich habe nur mehrfach betont, dass es weder für jäger noch für sportschützen okay ist, mit geladenen / unterladenen waffen auf einen schiesstand zu kommen bzw sich in diesem zu bewegen ( ausgenommen auf der eigentlichen range ) . das ist für beide personengruppen ein no - go ! und wenn du mit dem letzten halbsatz meinst, dass jäger das im allgemeinen besser beurteilen können - dann reihst du dich hier mit erfolg in die reihe der dummschwätzer ein - super das zeigt stil ! auch für alle jäger gelten die regeln der stände ohne jede einschränkung - da gibt es in d keine ausnahmen - oder etwa nicht ?
  18. das ist schlicht und ergreifend saudummes geschwätz ! das bezeugt eindeutig, dass du absolut keine ahnung von den verschiedensten versionen im schiessport und der damit verbundenen waffenhandhabung, aber auch für behördliches ausbildungssschiessen auf zugelassenen schiesständen hast und einfach nur eine rechtfertigung für falsches verhalten suchst. geladene bzw. gefüllte magazine in der waffe haben erst mal nichts mit unsicherer handhabung zu tun - sie sind bei betreten eines schiesstandes ( in der waffe ) schlicht weg unzulässig / verboten und da ist es scheissegal, ob es sich um einen "jagdlichen" oder "sportlichen" schiesstand handelt.
  19. bei einem originalen ( nicht irgend ein sonderverschluss / schlagbolzen / irgendwas ) entspannten 98er ist die schlagbolzenspitze exakt DA, wo sie auch beim / bzw direkt nach dem schuss ist ! - nämlich im / am / auf dem zündhütchen - BUMM ! noch fragen ?
  20. unser stand ist ein "jägerstand" - bayerischer jagdschutzverband - unser "cheffe" ist ein 100% iger jäger und der stand liegt im grenzbereich von 3 revieren...... was glaubst du was unsere jagdlichen aufsichten zu einen kollegen sagen würden, der mit geladener waffe aus dem revier auf den stand kommt ? bitte nicht so einen krempel als rechtfertigungsgrund für eindeutig falsches verhalten aufführen ! handgunner
  21. moin, es gibt keinen SPORTSCHÜTZENSTAND .......... mit eigenen sicherheitsregeln...... ( als pauschale bezeichnung ) es gibt schiesstände mit für ALLEN gültigen sicherheitsregeln ( und da sind die regeln der jaglichen branche oft sogar noch "strenger" - .....mehr als 1 schuss in der büchse laden, vorher anmelden... ! ) also bitte hier nicht jäger und sportschützen wieder mal mit irgendwelchen erfahrungs, gewohnheits oder anwendungs- argumenten gegeneinander ausspielen - das ist nur dumm! auf einen "öffentlichen" ( nix polizei oder so ! ) schiesstand hat KEINER mit geladener waffe zu erscheinen - KEIN jäger und KEIN sportschütze. - egal wie sicher und unsicher der jeweilige benutzer das ding handhaben kann ! was die herren von ploizei; sek und mek machen hat hier in dieser diskussion ja wohl nichts zu sagen. see you on stage !
  22. eigentlich mag ich die art der antwort nicht, aber hier ist sie das einfachste, logischste und schnellste: google suche - eingeben VERSAND MUNITION ..... FERTIG ! gutes verkaufen !
  23. ein grossteil der wettkämpfe wird von verbänden bzw. von ihnen angeschlossenen vereinen organisiert und bei den meisten ( wettkämpfen ) davon musst du mitglied in eben diesem verband sein, um teilnehmen zu können. gerade am beginn einer schützenkarriere ist es sinnvoll, in einem verein aktiv zu werden. disziplinen, wettkampfbedingungen und abläufe "lernt" man am besten von schon aktiven und nicht unbedingt aus büchern.......
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.