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Handgunner

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  1. hi prassekönig, ein wechselsystem in einem kleineren kaliber und eine 2,5" waffe die "generell erst mal vom schiessport ausgeschlossen ist" haben miteinander nichts zu tun. ( DER unterschied sollte aber einem "sachkundigen " schon so irgendwie bekannt sein.... ) und mit einem 2,5" wechselsystem, egal ob in .45 oder 9mm luger dürftest du auch nicht am schiessport teilnehmen ! ob die aufsicht beim wettkampf nach der waffe bzw. dem bedürfnisgrund fragt ist völlig für den ar....... - was zählt, ist die tatsache, ob die waffe in der vorliegenden konstellation "legal" ist oder nicht und wenn sie das nicht ist, und das bekommt ganz zufällig die "staatsmacht" mit, dann kanns saumässig ärger für den aktuellen besitzer geben. aber keiner braucht mir hierzu was zu glauben - trotz meiner funktion im bds habe ich keinen schimmer vom waffengesetz - macht FÜR EUCH SELBST ruhig was ihr so denkt und legt los - dann steigt in der nächsten zeit halt das waffenangebot bei egn - wegen " notverkäufen....." aber bitte, gebt anderen keine falschen ratschläge und verleitet sie am ende noch dazu , auch in die scheisse zu treten ! see you on stage ( hoffentlich noch mit eigenen waffen ) handgunner
  2. moin prassekönig, zitat: Bin nicht im BDMP aber wenn es da eine Disziplin für den kurzen Rev. gibt, kann man den Lauf natürlich montieren. er darf den kurzen lauf nur montieren, wenn eine für diese bestimmte bdmp disziplin eine "kurze" kurzwaffe vom verband bestätigt bekommen und danach eingetragen bekommen hat - SONST NICHT ! nicht jedes bdmp mitglied darf einen "kurzen" revolver haben, nur weil es die disziplin gibt ! wer´s mir nicht glauben will, kann gerne beim bdmp nachfragen ......... see you on stage handgunner
  3. hab ich auch gelesen .................immer schön wenn man sich seine eigene welt zusammenbaut.......
  4. @ kulli; es werden ar in 9mm ohne bescheid sportlich geschossen ! ob eine sl langwaffe sportlich einsetzbar ist , hat mit dem vorhandensein eines bka bescheides NICHTS zu tun. ein positiver bescheid zum NICHT vorhandensein der ausschlusskriterien vom schiessport bringt zusätzliche sicherheit - ist aber KEINE voraussetzung damit eine bestimmte waffe sportlich eingesetzt werden darf. es gibt genug "einzelstücke" ( büchsenmacherarbeiten - keine serienfertigungen ! ) für die kein bescheid existiert, weil nie beantragt und diese gewehre sind trotzdem sportlich einsetzbar, weil sie eben den anforderungen entsprechen ! see you on stage handgunner
  5. mir hängt gar nichts quer - aber warum behauptetst du so einen unsinn zu einem 9mm ar ? hast du ahnung von dem themenbereich oder posaunst du einfach was in die welt ? und eine bestimmte waffe ohne bedürfnis ( oder mit dem ursprünglichen erwerbsgrund nicht mehr kompatibel vereinbar..., ) ist auch logisch - im sonderfall " zu kurzer lauf " erst recht. mfg handgunner
  6. hallo kulli, du wolltest meinungen und keine sachlichen aussagen. okay : du gibst da einen gewaltigen bulshit von dir ! warum sollte ein ar in 9mm NICHT sportlich geschossen werden dürfen. ? wenn die gesamtwaffe "keinen anschein erweckt..... " ( alle die logisch denken können, wissen was damit gemeint ist ) dann ist die waffe sportlich zulässig- egal ob mit oder ohne bescheid ! zu deiner frage: als sportschütze mit zusammengebautem revolver mit 2 1/2" lauf unterwegs und nicht im bdmp in der entsprechenden disziiplin aktiv: vom schiessport ausgeschlossene waffe im besitz ! - was das bedeutet....? selber denken macht klug ! see you on stage handgunner
  7. tja, fyodor, wie du selbst richtig erkannt hast, musst du hier noch etwas nachlegen......... so eine selbstladeflinte oder ein halbautomat in 9mm passt doch immer noch auf die karte und in den schrank und dann dran denken: immer genug munition am mann ! see you handgunner
  8. was hast du denn da für seltsame grüne...... ? bei allen von mir finde ich das feld "BERECHTIGT ZUM ERWERB BIS............" und damit ist der voreintrag befristet, oder ? handgunner
  9. in absoluter kürze: für ein französisches zertifikat kannst du dir in deutschland nicht mal nen lutscher kaufen ! was irgendwo in europa legal ist, kann dich in d vor den richter bringen - finger weg ! handgunner
  10. hallo, das waffengesetz sieht weder eine verküpfung der gültigkeit mit der mitgliedschaft im verband vor, noch hat die waffen - SACHKUNDE irgend etwas mit einer erste hilfe schulung / ausbildung zu tun. diese beiden vorgaben sind "frei erfunden" und eigentlich ein NO GO ! bei anderen verbänden gibts den quatsch so nicht ! see you on stage ! handgunner
  11. Hallo, ein bekannter hat sich eine howa mit hogue schaft zugelegt und möchte den doch etwas nachgiebigen gummischaft durch was kräftigeres ( holz - oder kevlar - schaft ) ersetzen. howa schäfte findet man recht selten im netz, wogegen gute gebrauchte remington 700 schäfte recht oft auftauchen. im netz heisst es immer wieder, howa und remington 700 wären von den aüßeren abmessungen her baugleich ( logisch, nur innerhalb der gleichen kalibergruppe ) hat einer von euch schon mal erfolgreich schäfte zwischen howa und remington 700 getauscht und kann hier meinem kumpel einen tip geben.... ? in freudiger erwartung handgunner p.s. ja, ich habe die suchfunktion genutzt - nein, ich habe nicht brauchbares hierzu gefunden..........
  12. @ alzi, stimmt beim bds kannst du unabhängig vom wohnort, mitglied ( auch einzelmitglied ) in einem landesverband werden. handgunner
  13. Handgunner

    Lauflänge

    hi micha g, was willst du denn damit schiessen ? manche sachen gehen recht gut , für anderes nicht sinnvoll - damit könnte man dir einen tip geben.......... handgunner
  14. Handgunner

    Lauflänge

    mon micha g, wenn du 41 cm meinst - dann sollte die flinte auf gelb gehen - blos für was willst du die einsetzen ? selbst die kurzen coach - gun´s beim westernschiessen habe im original ca. 52 -54 cm lauflänge..... see you on stage handgunner
  15. moin, in diesem jahr findet noch eine waffensachkunde in 63897 statt. bei interesse bitte mail an unten stehende adresse. see you on stage. handgunner
  16. hi männers, ich kann bleivorbei hier nur recht geben - hier wird um "pillipalle" diskutiert....... echt so nicht nötig, weil noch nie ein problem bei veranstaltungen des bds. p.s. wenn bleivorbei mit dem gehörschutz und seinem "berufs - outfit" bei unseren gestrengen bayerischen aufsichten durchgeht, dann gibts für alle anderen nichts zu überlegen - gelle ? see you on stage handgunner
  17. @ gonzzo, ja, bei der aufzeichnungspflicht der vereine geht es um die ersten 3 jahre nach erstmaliger erteilung einer waffenrechtlichen erlaubnis - regelüberprüfung.
  18. @ der joker: exakt so ist das prozedere geregelt ! handgunner
  19. hi männers, das man gesetzlich kein schiessbuch haben MUSS ist prinzipiell erst mal richtig. dass der verein...........MUSS... stimmt aber so wie geschrieben eben nicht. durch eine geeignete art und weise der aufzeichnung müssen die zu grunde gelegten schiesstermine innerhalb der letzten 12 monate ersichtlich sein - dann kann der vorstand / schützenmeister/.....die notwendige bescheinigung unterschreiben. das sieht dann so aus: Wir bestätigen hiermit dem Antragsteller, dass er Mitglied in o.g. Verein / Gruppe ist und regelmäßig seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in unserem Verein / unserer Gruppe als Sportschütze betreibt. Ferner bescheinigen wir, dass wir die notwendigen Standanlagen für die beantragte Disziplin*/ für erlaubnispflichtige Waffen** in eigenem Besitz haben / ein Mietverhältnis*** nachweisen können. + Ein Auszug aus dem Schießbuch liegt bei. + Sonstige Unterlagen über den Nachweis der Sportschützeneigenschaft (Urkunden etc.) des Antragstellers liegen bei. also, entweder der verein führt die notwendigen aufzeichnungen über schiessportlichen aktivitäten der mitglieder( "schiesskladde" ) oder man selbst führt die aufzeichnungen (" schiessbuch" ) . der verein muss diese aufzeichnungen nur in den ersten 3 jahren des jeweiligen wbk besitzes führen - danach nicht mehr. es gibt genug vereine bei denen es absolut nicht derartiges gibt - was machst man dann ohne eigene aufzeichnungen ? see you on stage ! hasndgunner p.s. ganz vergessen: bist du in einem verband gemeldet - wenn ja, wie lange schon ?
  20. kennst du persönlich einen einzigen der damals in die entscheidungen eingebundenen / direkt betroffenen ? ja oder nein ?
  21. hi mattes, ein normales paket koste je nach anbieter zwischen 6,- und 1o,- offizieller waffenversand kommt auf ca. 29,- bis 34,- für die differenz von ca. 20,- gibts heutzutage ca. 14 liter sprit , 1 50er schachtel .45acp munition oder 1.8 mass bier auf der wisn. klar da macht das sinn, seine waffen nicht gesetzeskonform bzw. entgegen der beförderungsbedingungen der versandfirmen zu verschicken - noch dazu wo der käufer im regelfall die versandkosten trägt. viel spass wenn dann mal eine kanone wegkommt !
  22. moin männers, der standbetreiber ( - besitzer ) legt fest, wer bei ihm als verantwortliche aufsicht eingesetzt werden darf - er "bestellt" die aufsichtsführende person. der standbetreiber kann / muss hierfür eine "qualifikation" fordern. das kann ( als absolutes minimum ) eine waffensachkunde / eigene wbk, eine standaufsichtenschulung, eine schiessleiterschulung oder auch ein universitätsabschluss in angewandter physik sein. was als ausreichend auf einem bestimmten stand angesehen wird, bestimmt der betreiber / besitzer ! daher sind verallgemeinerungen ( jeder schütze........ ) hier absolut NICHT zutreffend. see you on stage handgunner
  23. moin männers, wo ist eigentlich das problem, verkaufte waffen mit einer firma zu versenden, die den versand von waffen nicht ausdrücklich ausschliesst, sondern sogar offiziell und ausdrücklich anbietet ?
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