

ASE
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Kein Argument gegen die Kordel, sondern geradezu eines dafür: Eine Waffe wie du sie gerade beschreibst wird nicht schiessen können, da sie nicht mal geladen werden kann. Bei einer lediglich sichtgeprüften Waffe ist das im Gegensatz dazu ganz easy, vor allem wen man über Selbstlader redet. Unterladenes AR15, Verschluss offen, im Koffer. Bodenwelle verschluss schnappt zu... Schwaches Argument. Wie wäre es mit größerer Koffer oder Verschluss entnehmen?
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Nein. Wir reden über konkrete Maßnahmen, welche den menschlichen Fehler bei nur-Sichtkontrolle eliminieren. Alles andere soll man dennoch beachten. Dass nennt man einen logische Zirkelschluss.. Komisch das es überhaupt noch Schießunfälle gibt, wo doch jede Sicherheitsüberprüfung korrekt stattgefunden hat🙄 Mysteriös.. Mit dem Gedanken, das eine Sicherheitsfahne ein Werkzeug der Sicherheitsüberprüfung ist, welche sicherstellt das das Patronenlager, auch schwer einsehbare, wirklich leer ist und nebenbei noch gratis dazu die Lauffreiheit überprüft, hast du dich einfach noch nicht angefreundet. Und ich bleibe bei meiner Nachfrage: Nenne mir einen Fall, bei der sich aus einer Waffe mit durchgehender Sicherheitsfahne ein Schuss gelöst hat. Für solche bei denen "sicherheitsüberprüfte" plötzlich geschossen haben, finden sich haufenweise Beispiele. Sage: wo landet die Waffe dann und in welche Richtung zeigt sie dann, so auf dem Weg vom Schießstand, vom Gelände, im Auto? Oder zeigt sie nirgenwo hin, weil sie im Koffer ist und sie niemand mehr sieht? Das sind antrainierte Reflexe die nur dann auslösen, wenn du die Waffe siehst. Das sie im Koffer günstigenfalls auf deine Beine und Familienplanung zeigt, scheint dir nicht bewusst zu sein.
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Beim heiligen Wenn! Das ist, gelinde gesagt, physikalischer Unsinn. Und spar dir das DSB gebashe, das ist a) kein Argument, b) schon garnicht gegenüber einem Mehrfach mitglied und c) da hab ich genug tacticoole BDS-Hanseln erlebt, die es nicht im griff hatten... Es it vorallem eines: Arroganz gegenüber der Gefahr, die offenbar kleiner ist weil man im coolen BDS ist. Beim heiligen Wenn! Was du hier vorlegst: Nur eine andere Formulierung von "Aber die war doch ungeladen." Sage mir, wie ist die prozentuale Verteilung wen warm entladen wurde? a) In wie vielen Fällen war zuvor gaaanz sicher eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt worden, bezeugt vom heiligen St. BDS-Officer, b) In wie vielen Fällen steckte eine in Patronenlager und Mündung sichtbare durchgehnde Sicherheitsfahne? Du versuchst mir gerade weiszumachen, eine physikalische Sicherheitseinrichtung die es de facto verunmöglicht, das die Waffe geladen ist, sei eine Krücke, während etwas das durch menschlichen Irrtum immer wieder zu Unfällen führt das non-plus-Ultra sei. Ich konnte mir dieses Geschwätz auch anhören, als ich tyranisch Sicherheitsfahnen in meinem Verein durchgesetzt habe. Von "Unfug" bis "schädigt die Schlagfeder" war alles an ausreden mit dabei. Das Geschwätz hat dann doch signifikant nachgelassen, als eine Standaufsicht einen fertiggeladenen Selbstlader aus dem Vereinswaffnschrank gezogen hat. Seit her sind die Fahnen drin.....
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So wie auf der DM in München bei der eine Frau erschossen wurde. ich habe mir die Freiheit genommen dir das relevante wort zu markieren. Ferner, was passiert mit den meisten Gewehren nachdem sie die ganz Cooper-style mit lauf nach oben zum Koffer transportiert wurden? Na? Deswegen Sicherheitsschnur.
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Wenn man durchgehende Fahnen zwingend verwendet. Mündungsdisziplin wiegt in falsche Sicherheit. Vor den Fahnen gab es nämlich Schiessunfälle, den sollten beim DSB die fürderhin verhindern.
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Das ist mit eingelegter am besten durchgehenden Sicherheitsfahne eigentlich irrelevant.
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Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
ASE antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Man müsste vorhandene Gesetze nur vollziehen... Der Spinner von Hanau hat den beweis erbracht, das man mancher Behörde den eigenen Wahn auf dem Silbertablett servieren kann und einfach nichts passiert. Wie kleine Kinder, mehr Spielzeug haben wollen, anstatt das was man hat mal zu benutzen. Und die Kommunisten sind ja immer ganz vorne damit dabei wenn es darum geht ihnen Missliebige Bevölkerungsgruppen zu pathologisieren. Nebenbei hat das auch unterstrichen, das an dem Rechtsextremismusmythos der öffentlich aufgebaut wurde nichts dran ist. Wäre sein Geschreibsel zu 80% Nazi-Hitler-Gaskammer gewesen wären die Waffen sofort weg gewesen. Spart euch die Argumente, ich hab sein Manifest gelesen.... hochgradig gestört. Wen alles um sich herum als Bedrohung wahrgenommen wird, gehören Ausländer halt auch dazu. Behörde und Politmedialer-Komplex derweil: -
Folge falscher Bescheinigungen über Tatsachen i.S.d. § 14 WaffG
ASE antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Bezirk....? Andere Länder andere Sitten. Waffenrechtlich ist nur der Verband zuständig -
Folge falscher Bescheinigungen über Tatsachen i.S.d. § 14 WaffG
ASE antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Ok nach dem Buchstaben des Gesetzes bestünde da bei §14 Abs 3 und 4 eine Lücke, weil die Bescheinigung aufgrund der Angaben des Vereines gemacht wird. bei §14 Abs. 6 wird definitiv die sportliche Betätigung als beim Verband "gemeldetes Mitglied" verlangt Als Verband würde ich mich aber auf sowas wie im ersten Satz nicht einlassen. Durchmeldung aller Mitglieder, Bescheinigung nur für dem Verband gemeldete Mitglieder. Scheint aber nicht überall so zu sein. Beim WSV hat man Mitcom, das vereint die Verwaltungssoftware für den Verein und die Meldung an den Verband. Insofern ist das Beispiel von @webnotar durchaus von praktischer Bedeutung. Meine Ansicht: 1) Der Verband ist sind falsche Angaben gemacht worden. 2.) Die unmittelbare Verantwortung tragen die Unterzeichner seitens des Vereins. 2) Die Bescheinigung des Verbandes ist dennoch inhaltlich Fehlerhaft Nach §15 Abs 4, wodurch prinzipiell die Anerkennung des Verbandes und insbesondere der Bescheinigungen in höchster Gefahr sind: Allerdings ist die Ursache für die inhaltliche Richtigkeit nur mittelbar dem Verband zuzurechnen, mittelbar insofern als das es durchaus Maßnahmen gibt, welche das von @webnotar dargestellte Szenario vermieden hätten werden können, nämlich die grundsätzliche Meldung aller Mitglieder des Vereins an den Verband und keine Bescheinigung ohne Mitgliedschaft im Verband. Austritte die nur dem Verein vorliegen, sind dabei als ungültig zu betrachten, also effektive Zwangsmitgliedschaft im Verband, sonst eben keine Bescheinigung. Wenn das nur einmal vorkommt: Verband sollte am besten zusammen mit dem Verein unverzüglich an die Behörde melden, so dass das Rücknahmeverfahren nach §45 Abs 1 eingeleitet werden kann. Ist natürlich peinlich. Wenn sowas häufiger vorkommt, siehe zitierte Stelle oben... -
Folge falscher Bescheinigungen über Tatsachen i.S.d. § 14 WaffG
ASE antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Hmpf, also bei mir geht das einfach technisch nicht(Mitcom) Wenn ich jemand über das Verbandsportal anmelde, ist er de facto Mitglied im Verein und Verband. -
Folge falscher Bescheinigungen über Tatsachen i.S.d. § 14 WaffG
ASE antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Kann den konstruierten Fall nicht nachvollziehen. WSV z.b hat eine zentrale Datenbank durch dir geprüft wird, ob der Antragsteller mitglied in einem Verein ist. BDS sind die Mitglieder auch zentral registriert. Gibt es in der BRD irgendwo Landesverbände, bei denen das nicht der Fall sein sollte? -
Glaube ich auch nicht. Was aber denkbar ist, das bleistaubemittierende Kugelfangsysteme der Vergangenheit angehören könnten bzw mit Containment nachgerüstet werden müssen. Also beim Bau evtl gleich über Sand oder besse Granulat nachdenken. Meistens fixiert man sich auf das Geschoss, aber bei den Zündsätze könnte sich auch was tun. Das wird aber das kleinste Problem. Bleitrinitroresorcinat ist halt klassich im Zündsatz enthalten, brauch man aber eigentlich nicht. Die nontox sind aus nur Produktionsökonomischen gründen teuerer. Wenn es keine Nicht-Nontox-Zündis mehr gibt, dann sind die Nontox eben der Standard und kosten genauso viel wie die hetutigen Tox. Einen vorteil hat das Ganze: Wenn man konsequent Bleistaubemission vermeidet, können RLA einfacher ausgelegt werden. Das Argument für Kolbenstrom ist nämlich nur bei vorhandenen Bleistäuben relevant
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Und wenn RSA dann RLA damit es einem nicht langweilig wird
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Na das Problem wird bei den Verbotsfantasien wird die Realität des EU-Rechts sein.
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Das war eines der wichtigsten Kriterien der Nazis bei der Beurteilung wer Minderwertig ist. Seht her ich bin gebildet und ihr seid alle doof. Sind die meisten 1933-1945/ 1989 auch. Rückgratlos war es dennoch. Weit haben wir es gebracht. Guilt-by Association. Den Kulturmarxismus in seinem Lauf halten Untertanen wie @highlower nicht auf...
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@frogger sag blos
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Wo kann ich das gegenwärtig meinungsrechtlich zulässige erfragen bzw meine Meinung zur Freigabe vorlegen? Örtliche Antifa-Linksterroristen? Grünes Wahlkreisbüro? Bei einer der beiden Kommunistenkirchen? Könntest du mir wo wir dabei sind einen Link auf das von dir zitierte Meinungsrecht posten?
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Ist es den nun wirklich so einfach mit den ganzen Neuerungen?
ASE antwortete auf Quetschkopf's Thema in Waffenrecht
Da liegt das Problem, wirtschaftliche Interesse wird ist wie ich weiter oben dargestellt habe vom Gesetzgeber vorgesehen, in den Gesetzesentwürfe wird als "Regelfall" durch nicht-Sammler die Abgabe an Berechtigte oder Polizeidienststellen betrachtet. -
Ist es den nun wirklich so einfach mit den ganzen Neuerungen?
ASE antwortete auf Quetschkopf's Thema in Waffenrecht
Nein, auch hier gilt der 1.9.2021 als frist für die Beantragung. Du verwechselst das mit der Erlaubnispflicht dieser Teile. Die gilt seit 1.9.2020, daher nur noch überlassen an Berechtigte und im Waffenschrank zu lagern -
Ist es den nun wirklich so einfach mit den ganzen Neuerungen?
ASE antwortete auf Quetschkopf's Thema in Waffenrecht
Na mit Jagd bist du eh fein raus wenn du Gesamtwaffe fahren musst. Wesentliche Teile dürften unter allen Aspekten der Tabelle von @Quetschkopf die größte bundesweite inhomogenität ausweisen, was die Behandlung durch die Behörden anbelangt Spezielle bei der Frage nach dem Bedürfnis, da ja keine reinrassige Altbesitzreglung expressis verbis geschaffen wurde. Bei Lowern evtl sogar noch am einfachsten, was die Bedürfnisbescheinigung durch die Verbände anbelangt Bei andere wesentlichen Teilen(Systemhülsen/leere Upper, Verschlussträger) nicht wirklich vorstellbar das da was bescheinigt werden kann. -
Ist es den nun wirklich so einfach mit den ganzen Neuerungen?
ASE antwortete auf Quetschkopf's Thema in Waffenrecht
Dann Berichte doch bitte ob er einzeln eingetragen wurde ohne Bedürfnisnachweis. Backup über ganze Waffe hast du ja immer noch -
Ist es den nun wirklich so einfach mit den ganzen Neuerungen?
ASE antwortete auf Quetschkopf's Thema in Waffenrecht
Nö. Du kannst ja wie gesagt klagen wenn du mit der effektiv entschädigungslosen Enteignung via nichtbeibringbarkeit der Vorraussetzungen für eine Besitzerlaubnis nicht einverstanden bist. Prinzipiell(GG) steht dir ja schon ein vernünftige Entschädigung zu. Also nicht unbedingt was du für vernünftig hälst. Der Lower aber bleibt weg. Kann es sein, das du dir einen Lower gekauft hast, bevor du deine erste WBK bekommen hast und jetzt etwas "grumpy" darüber bist? Frage interessehalbe, meine es nicht bös,. -
Ist es den nun wirklich so einfach mit den ganzen Neuerungen?
ASE antwortete auf Quetschkopf's Thema in Waffenrecht
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Ist es den nun wirklich so einfach mit den ganzen Neuerungen?
ASE antwortete auf Quetschkopf's Thema in Waffenrecht
Wo ist da die Rechtsbeugung? Seit bestehen des Grundgesetzes darf auch aufgrund eines Gesetzes enteignet werden, Art 14 GG. Strenggenommen wirst du auch nicht wirklich enteignet. Es steht dir ja frei eine Besitzerlaubnis zu beantragen. Das WaffG berührt zunächst mal nur dein Besitzrecht, nicht dein Eigentumsrecht... Wo genau wird den was verboten? Lower sind nun halt erlaubnispflichtig, so wie bei Kurzwaffen seit anno Tobak. Das die Lower-Lücke nicht ewig halten würde, hätte jedem klar sei müssen beim Kauf. Mir zumindest war das klar das ein Unterlaufen der Kontingentsregel kraft Gesetzes nicht ewig halten würde. Ich hab meine Lower dennoch gekauft, das nennt man Risikobereitschaft. Du kannst natürlich wegen eines 300-500€ Lowers bis vor den BGH/ BVerfG ziehen. Am ende wird man dir die Knete vllt sogar hinwerfen, aber egal ob du dabei Gewinn oder Verlust einfährst, der Lower bleibt weg. Bei den Magazinen wird das eher fliegen, weil die BRD weit über EU-Recht hinausgeschossen ist (regulieren vs verbieten) -
Ist es den nun wirklich so einfach mit den ganzen Neuerungen?
ASE antwortete auf Quetschkopf's Thema in Waffenrecht
Frag mal die ehemaligen Besitzer kurzer Pumpguns, von Leuchtspurmunition oder .22 Hornet-Revolver nach ihrer fundierten Meinung dazu. Schlimmstenfalls (für den Staat) wird halt auf finanzielle Entschädigung für die Enteignung erkannt, der Lower aber bleibt weg. Freundet euch mit der Realität an, dass die Lower-Lücke dicht ist. It was fun while it lastet. Weit mehr bringt es nun, genügend Wettkämpfe anzubieten um Kontigentsüberschreitungen für Ersatzwaffen gleichen kalibers oder Waffen anderer Kaliber anzubieten. Bei den Kurzwaffen gehts doch auch. --------------------------------------------------- Aber vllt zurück zum eigentlichen Thread, also zur Auflistung des Was/Wie/Wann bei den Teilen etc.