ASE
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TresorPEDIA mechanisches Zahlenschloß Historie
ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Verpflichtung nicht, sofern du 24/7 wach bist. -
Troll detected. Neue User, 0 Posts und wieder ein Frage, die hart an der Legalität kratzt, bzw eindeutig darauf abzielt Antworten zu bekommen die man dann verwerten kann in Richtung: "DA, die böse Waffenlobby gibt Tips wie man ohne WBK eine Waffe bekommt." Wäre man ein ernsthafter Frage stellen, würde es genügen, den Wikipediaartikel zu Waffenbesitzkarte zu lesen. Um zu wissen, daß die Rote wohl der dümmste Einsteig in den legalen Waffenbesitz ist. Ich geb dir eine Anwort: Gar keine Waffe bekommst du ohne WBK.
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TresorPEDIA mechanisches Zahlenschloß Historie
ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Leider schon: §52 Abs. 3 Nr. 7a. -
TresorPEDIA mechanisches Zahlenschloß Historie
ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Die Frage ist, warum der Impuls hier nicht kommt, das das zum Standard wird. Unbestrittener Standard heute ist das dreischeiben Mechanikschloss oder sein elektronischer Bruder das 6-Ziffern-Elektronikschloss. ------------------------ Wie sieht es eigentlich mit der tatsächlichen Statistik aus bezüglich der Haltbarkeit mechanisches vs elektronisches Schloss? -
TresorPEDIA mechanisches Zahlenschloß Historie
ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Schaltest du den Airbag aus, weil er evtl nicht auslösen könnte. Ich schrieb was von Mobilfunk.... genau deswegen. Das kann ich Prinzipiell schon verstehen. Der Punkt ist nur: Anstatt sich am Schutzniveau der Schränke hochzujazzen, hätte man bei den Gesetzesänderungen vllt hier sinnvollere Vorgaben machen zu den Schlössern oder sonstiger Austattung der Schränke machen können, die am ende tatsächlich einen erhöhten Schutzeffekt haben. Denn beides Zielt auf das selbe ab: Tresorinhalt unattraktiv machen durch erhöhte Gefahr der Entdeckung. Bisher ist das eben nur passiv, weil Schrankkonstruktion und, passen zum Threadstart, das Schloss von einer Öffnung innerhalb weniger Minuten abhalten sollen. Nur sind 6(3 bei mechanischen) Zahlen halt mal schnell probiert. Wenn das aber die Entdeckung triggern könnte, bleiben die Hände eher weg vom Tresor. ---------------------------- Mal zum mechanischen Zahlenschloss: Weis eigentlich jemand, ob es da auch Konstruktionen mit Eingabesperre gab? mechanische Zeitschlösser für Zugriffssteuerung nach Tageszeit sind ja bekannt, aber gab es da auch mal welche, die z.b. beim Eindrehen der falschen Kombi auf mechanischem Wege eine Sperre eingeleitet haben? -
TresorPEDIA mechanisches Zahlenschloß Historie
ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
@Ronon79 Strohmann: Mein Argument war nicht, das jemand die Brute Force knackt, das geht schon deswegen nicht, weil die meisten Schlösser eine inkrementelle Zeitsperre nach Falscheingabe haben. Das haben die mechanischen Schlösser nicht, aber über der mühsamen/zeitaufwendigen Codeeindrehvorgang schafft da ein wenig ausgleich. Vorrichtungen gibt es, auch für mechanische Schlösser, nennt sich Dialer. Sondern das Argument war: Aufgrund der Bekanntheit der Codelänge ein zufälliges öffnen des Schlosses durchaus mal probiert werden könnte, z.b. anhand geometrischer Muster, auf dem Bedienfeld, die von manchen als Gedächtnisstütze verwendet werden. Un das Erfolgsfall die Beweislast waffenrechtlich umgedreht werden kann, und zwar genau Aufgrund einer Argumentation wie du sie fährst. Nach den Grundgesetzen der Kryptographie muss dem Angreifer das Schlüsselverfahren bekannt sein dürfen. Bei den klassischen Schlössern mit 6 Stellen ist es 1: 1 Mio-1 (Werkskombi...) und man kann es einfach mal probieren. Bei einem Passwort ist dem Angreifer aber bereits die konkrete Schlüssellänge nicht bekannt, was einen solchen Versuch weit Aussichtsloser erscheinen lässt, als mal 6 Tasten auf dem Nummernblock zu drücken. Das ist eine Verbesserung des Schutzes, welche weit mehr psychologisch als statistisch wirkt. Und die Meldefunktion, die du zwar zitierst, aber dann doch nicht Kommentierst: Gerade die hätte noch den weit aus besseren Abschreckungseffekt: Herumfummeln am Schloss = Gefahr der Entdeckung. Wenn das dem gemeinen Verbrecher bekannter Standard wäre, würde sich der Schutzwert der Tresore dramatisch erhöhen, weil Topschlagen im Mienenfeld. Natürlich kann man hier einwenden: Eine derartige Verbesserung der Schlösser führt zu Ausweichverhalten, im Sinne von dann eben gleich der mechanische Angriff. Aber den könnte man durch Sensorik auch unattraktiver gestalten und sowohl aus waffenrechtlicher als auch aus Versicherungssicht ist ein mechanisch Geöffneter Schrank besser als ein Schrank, der mit der geratenen Kombination geöffnet und im dreistesten Falle nach Entnahme wieder verriegelt wurde... -
TresorPEDIA mechanisches Zahlenschloß Historie
ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Jo, die Dinosaurier beim VdS^^ Das ist eine Frage des Marktes. was hat 1995 ein "Handy " gekostet... Per se richtig. Aber dennoch könnte man sich bei VdS mal bewegen. Und für die Einführung beim eines Passwort-Geschützten Schlosses gibt es keine Ausrede. -
TresorPEDIA mechanisches Zahlenschloß Historie
ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Das ist schon richtig, das Groß benutzt aber 6 Stellen. Zudem ist es ja i.d.R. schnell herauszufinden. Was ich damit sagen wollte, ist dass die heutigen Zahlenschlösser wie aus der Zeit gefallen wirken. Ich kann zwar mit der App mein Schützenhaus aufschliessen, aber der Tresor funktioniert noch wie eine Telefonzelle aus den 80ern -
TresorPEDIA mechanisches Zahlenschloß Historie
ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Meine persönliche Erfahrung mit mechanischen Scheibenschlössern geht dahin, dass sie sicherer als ihre elektronischen Nachfahren sind. Aufgrund der kleinen mechanischen Toleranz an der Öffnungsmarke gepaart mit der Frustrationsintoleranz der jüngeren Generation, bekommt letztere das Schloss nicht einmal auf, wenn man die Kombination auf dem Tresor steht. Finde das Thema schon interessant, speziell deswegen weil ich mit den Zahlenschlössern an sich nicht zufrieden bin. Ein 3 Scheibenschloss (1-100) hat genau wie das übliche elektronische schloss mit 6 Ziffern theoretisch 1Mio Kombinationen. Praktisch etwas weniger, aus mechanischen Gründen oder beim elektronischen z.B. weil Werkskombi (12-34-56) oder Hinrisskombinationen wie 000000 nicht verwendet werden sollten. Aber: Ein Langfinger weis, das es sich um eine 6-Stellige zahl handelt. Theoretisch könnte er bereits beim ersten Versuch richtig raten. Problem hier: Beweis, dass der Tresor richtig verriegelt war? Beweis, dass die Kombination nicht draufstand? Ich für meinen Teil halte das für Steinzeit. Wesentlich sicherer wäre eine Schloss mit folgenden Eigenschaften, nicht abschliessend: - Passwort statt Zahlenkombination: Zum einen weil man die Länge variieren kann und ein größerer Eingaberaum vorhanden ist: Ziffern, Groß- und Kleinbuchstaben und Sonderzeichen. Auch hier könnte man Raten, aber es wird eine Gewisse "Abschreckung" erreicht, wenn die Schlüssellänge nicht bekannt ist. - Frei programmierbare Schließzeiten(Gut, gibt es beim Zahlenschloss auch schon), so daß man ggf den Schrank deaktivieren könnte wenn man in Urlaub fährt. - Meldefunktion/Alarmfunktion bei falscher Eingabe, am besten direkt über Mobile-Daten (um ein Deaktivieren des WLANs durch den Einbrecher sinnlos zu machen.) Beweisbarkeit der Bedienung in Abwesenheit des Rechtmäßigen Besitzers verbessern. -
Nun, es war die Askese nur 50 KW aufbewahren zu dürfen.
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Made my day, einfach großartig.
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Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?
ASE antwortete auf Sebastian Neuling's Thema in Waffenrecht
Erwas ulkig, wie hier trotzig über Schießbuchpflicht diskutiert wird. Es ist klar definiert, wieviel Schießtermine zu erbringen sind. Ein Nachweis darüber muss auf nachvollziehbar Dokumentation basieren. Auf was auch sonst?!? Vorsätzlich unrichtige Schießbücher und Vereinsbescheinigungen erfüllen den Straftatbestand der Urkundenfälschung und darüber Hinaus kann die waffenrechtliche Unzuverlässig abgeleitet werden. Bei Verbandsbescheinigungen droht obenauf noch die Infragestellung aller Verbandsbescheinigungen.... Was ist eigentlich so schwer daran, nach dem Schiessen einen Schiessbucheintrag vorzunehmen? Muss ja nicht mal jedesmal sein, nur die jeweilige Mindestmenge erreichen. Aber ne, lieber kompletter Schlendrian und dann den Vorstand anranzen, warum er keine Urkundenfälschung begehen will, wenns einem einfällt das man ad Hoc nen Wisch braucht. -
pfF lol, Einzelfall bei dem sich die Behörde über den Tisch hat ziehen lassen, der jetzt hochgejazzt werden soll. GRA halt...
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Eine Frist zur Beantragung der Erlaubnis
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Ah... ja...moment.. räusper: "Legalwaffenbesitzer sind soooooooo gesetzestreu" Die Leier spielt seit 1971. Richtig Lobbyarbeit bedeutet gerade den Bullshit der anderen zu callen. Die sind nämlich erfolgreich mit ihrem Lügenrausch, falls es dir noch nicht aufgefallen sein sollte...
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Lower eingetragen in Grüner WBK wird mit Wechselsystem behandelt wie eine Komplettwaffe
ASE antwortete auf BergKrähe's Thema in Waffenrecht
@Sachbearbeiter Absolut zutreffend, dem Buchstaben des Gesetzes nach kann der Lower natürlich einzeln eingetragen werden. Das stellt noch keine erlaubnispflichtige Herstellung dar. Nur mit dem Aufsetzen eines WS ist dieser Punkt dann bereits erreicht D.h. Punkt 1/2 von @dune : Klares nein. Der Lower ist keiner Waffe zugeordnet und damit darfst du damit genau eines machen: Ihn besitzen. Sobald du ein WS aufsetzt ist es eine Waffenherstellung, da hat @CZM52 Behörde absolut recht. Selbst wenn er zugeordnet wäre, ist die Rechtslage bestenfalls dunkelgrau. Natürlich könntest du mit deiner Behörde das abklären, ob sie dir Erlaubt den Lower mit WS zu benutzen. Ergo wäre das eine Ausnahme von den Erlaubnispflichten nach §12 Abs 5 WaffG. Aber wie immer: Nur schriftliches ist wahres, am besten währe hier eine Eintragung auf die WBK unter "Amtliche Eintragungen" so alá "Eine Ausnahme von §21 für den Zusammenbau der auf dieser WBK eingetragenen Lower mit dafür bestimmten Wechselsystemen wird erteilt" Damit wärst du dann safe. -
Genau! Schweigen und artig den Blick senken hat ja seit Gründung der BRD noch jede Waffenrechtsverschärfung verhindert. DAS ist in etwa das Beispiel der deutschen Waffenlobby. Biss wie eine aufgetaute Fertigpizza.
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Ideologisch durchschaubar, wie das wieder gemolken werden soll. Schreibt irgendeiner dieser Journalistenimitatoren was von: - Baumarkt verkauft Strick an Selbstmörder - wan handelt die Politik - Profit vor Menschlichkeit: Der umstrittene Markt der Gasbacköfen - Straßenbahn: Wie lange noch darf jeder aufs Gleis? Bürgermeister schweigt.
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Frage zur Waffenübergabe und Nutzung durch andere
ASE antwortete auf Partychr's Thema in Waffenrecht
Vedammt @Raiden war schneller. Ich würde die Reglungen allerdings sehr konservativ auslegen. Es ist besser, wenn eine WBK vorhanden ist, spart diskussionen. -
Frage zur Waffenübergabe und Nutzung durch andere
ASE antwortete auf Partychr's Thema in Waffenrecht
Geeignete Person = Inhaber einer WBK, dessen Bedürfnis das Ausleihen dieser Waffe zulässt. Jäger, Sportschützen: Ja. Erben, 4mm-WBK-Inhaber: Nein!. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html Absatz 1 Nr 1a -
Deutsches Waffengesetz von 1972 - würde das heute noch gutgehen?
ASE antwortete auf highlower's Thema in Waffenlobby
#Übelhäusererlass von 1781 Denunziation wird gefördert, von der Obrigkeit, was das Mißtrauen untereinander und gleichzeitig die Autorität der Obrigkeit stärkt. Zwischenzeitlich war es aber doch irgendwo recht freiheitlich, in der BRD 1.0 -
Deutsches Waffengesetz von 1972 - würde das heute noch gutgehen?
ASE antwortete auf highlower's Thema in Waffenlobby
Naja, das hat viel mit den Umtrieben und der Bredouille in die Herzog Ulrich sich gebracht hat zu tun. Die Landstände haben die Gunst der Stunde genutzt, die Niederschlagung der Bauernaufstände finanziert aber über den Tübinger Vertrag sowas wie eine Schwäbisch-Württembergische Urverfassung mit 2nd Amendment erpresst. Darüber hinaus hat Ulrich dann die Reformation erzwungen, wodurch sich der lokale Adel in Hoffnung auf Reichsunmittelbarkeit von ihm distanzierte. Da er auf den Adel nicht mehr vertrauen konnte, hat er das Schützenwesen der Bürger nachfolgend stark gefördert, wodurch ehemals Württembergische Lande sehr alte Schützengilden aufweisen können. -
Obacht, jetzt verwurstest du Munition mit Waffen. Schauen wir uns das mal in Ruhe an: -> WBKS,WHLs, MES, Schießstanderlaubnisse, Schießerlaubnisse und auch alle sonstigen Ausnahmengenehmigungen der Behörden gelten weiter. Und mehr gibt es nicht zu beachten. --> Bezieht sich alleine auf Munition und ist eine formaljuristische Blüte, denn 1976er Gesetz ist nämlich nur der Erwerb von Munition geregelt und auch nur der Erwerb von Munition strafbewehrt, nicht aber der Besitz. Die Passage wurde erst in den Ausschüssen dem Gesetzesentwurf hinzugefügt. Aus der Begründung des Ausschussentwurfes: Die Verwurstung und Verschwurbelung durch königlich bayrische Behörden und Ministerien(sic!) zwischen dem glasklaren Satz 1 und dem allein auf die Einführung einer Besitzerlaubnispflicht für Munition und die Freestyle-Ableitung einer alleinigen Besitzstandswahrung für Waffen nach Satz 1 in zeigen, wohin Lese/Verstehensschwäche führen kann, wenn man ihr Zugang zu den falschen Posten und Ämtern gewährt. Wirklich obszön was die Bayern da mit dem Gesetz machen. Klagen, Punkt.
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Die Auffassung kann die Behörde exakt bis zum BVerwG beibehalten, danach wies sie es besser. Pures Comedy-gold:Steht ja nur im Gesetz und extra für Doofe aber scheinbar nicht für bayrische Verwalter in der Verwaltungsvorschrift nicht da, dass die alten Erlaubnisse im alten Umfang weitergelten. Das ist juristischer Dadaismus. Da hilft auch der wichtig klingend wollende Begriff "Amtliche Überschrift" nichts, das ist Blendwerk für Doofe. Was soll das ein, eine "amtliche Überschrift"? Gesetzte werden von der Legislative erlassen, Ämter sind Exekutive und haben sie auszuführen. Das ist das einzig was man auf dieses Gedankenmus antworten sollte, abgesehen vom Schriftsatz des Anwalts, versteht sich. Der einzig in sich richtige Satz in dem beinahe reichsbürgerwürdigen Geschwurbel deiner Behörde. Allein, es findet auf ein Alt-Gelbe ja gerade kein Erwerbsvorgangnach §14 statt. Sondern einer nach §28 WaffG(1976) Erstaunlich was für Leute auf den Ämtern sitzen dürfen, denen es schon an elementaren Verständnis für die Rechtsmaterie die sie verwalten sollen fehlt. LOL. Das Schießt den Vogel vollends ab und erklärt das dumme Gerede der behörde. Der GG schreibt explizit das fortgelten der Erlaubnisse vor. Und die Alte Gelbe ist nunmal, expressis Verbis, eine Erlaubnis zum Erwerb. In Grund und Boden klagen, vor dem BVerwG. Das ist alles was da hilft. Hat in Thüringen auch geholfen beim Bedürfnisgeschwurbel zur neunen Gelben. Und da konnte man sich zumindest auf eine Unklarheit im Gesetzestext berufen. Was die Bayern hier treiben, ist krass Gesetzeswidrig, bis hoch zum Ministerium. In diesem Lichte sollte man auch ihre Merkblätter in andere waffenrechtlichen Angelegenheiten lesen, nur so am Rande erwähnt...
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Nein, ob es einen Vordruck physisch gibt spielt keine Rolle. Die Behörde jederzeit alte vordrucke bei der Bundesdruckerei nachbestellen. Und falls nicht, macht sie das gleiche Spiel wie vorher zwischen 2003-2012, nur eben andersherum: Sie nimmt einen neunen Vordruck und überklebt/siegelt den Erlaubnistext oder streicht diesen und trägt unter Amtliche Eintragungen ein, dass es sich um einen Alt-Gelbe handelt So wurde es auch in der Verwaltungsvorschrift von 2012 gehandhabt, hier ging man davon aus, das die Behörden die alten Formulare gleich verbrennen(höhöhöhö....): Nein, denn Erlaubnis und erlaubnisgrund jeder Waffe muss aktenkundig sein. Auch wenn der Vordruck weg ist, werden aus den alten "§28 Waffge(1976) i.V.m §58 Abs 1 WaffG (2020) "- Waffen und Erlaubnisses keine Waffen und Erlaubnisse nach §14 WaffG Die Ironie: Du kannst nur 10 EL auf deine neue Gelbe Kaufen, denn hier gilt die Begrenzung. Beide Erlaubnisse laufen parallel und getrennt voneinander und für die korrekte Aktenführung ist die Behörde verantwortlich.