Zum Inhalt springen

ASE

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    3.774
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von ASE

  1. ja ja, weil man garnicht "erschleichen" kann, wie ich nachfolgend darlegen werde Wir lesen nochmal dein Beispiel Der gedankliche Fehler liegt darin, das man auf ein Bedürfnis gar nichts erwerben kann. Diese "auf Bedürfnis" kaufen ist eine häufige Figur in Sportschützenkreisen und schlicht falsch. Man erwirbt aufgrund einer Erlaubnis Diese Erlaubnis muss auf der Erlaubnisurkunde aber exakt bestimmt sein. Hier gibt es kein "ja die Behörde hat aber bestimmt gemeint aber nicht hingeschrieben etc" Um bei deinem Beispiel zu bleiben: Exakt nach vorliegendem Bedürfnis müsste die Behörde aufgrund einer DSB-Bescheinigung einen Voreintrag eintragen der Lautet: "Revolver, 4-6 Zoll, .357 Magnum" Wenn sie das aber nicht macht, dann erteilt sie unmissverständlich die Erlaubnis, einen Revolver nach deinem Gusto, z.B. 2 oder 3 Zoll zu kaufen, weil sie vom Inhalt der Bedürfnisbescheinigung nach eigenem Ermessen abgewichen ist. An keinem Punkt hat du in ordnungswidriger oder gar strafbarer Weise gehandelt, du hast exakt den Buchstaben der Erlaubnis befolgt und dir nichts erschlichen. Natürlich kann es allerdings dazu kommen, dass du den Revolver nicht behalten darfst: a) Fällt der Behörde dies bei der Erteilung der Besitzerlaubnis auf, das der Revolver nach der Bedürfnisbescheinigung nicht umfasst ist, dann kann sie diese mit Hinweis auf fehlende Glaubhaftmachung des Bedürfnisses abschlägig bescheiden und dich auffordern, den Revolver binnen Frist einem Berechtigten zu überlassen oder vernichten zu lassen. b) Fällt es später auf, so kann sie die Erlaubnis für den Revolver zurücknehmen (nicht widerrufen!) Ferner könnte die Behörde unter Amtliche Eintragungen eine inhaltliche Beschränkung vornehmen ala, "es dürfen nur Waffen erworben werden, die nicht vom sportlichen schießen ausgeschlossen sind" . Dann wäre es mit dem 2 Zoll asche, denn der Erwerb würde gegen eine Inhaltliche Beschränkung verstoßen, was den Widerruf zur Folge haben kann.
  2. Noch schlimmere machen ihren eigene Republik und bekommen das meiste sowieso ohne "Bedürfnis" oder eben mit dem Bedürfnis Selbstschutz... aber mit dem Angriff Steiners kommt das in Ordnung. Das darf der Waffenkontrolleur nicht kontrollieren, nur die Aufbewahrug. Und auch der Polizeibeamte nicht unterwegs nicht. Merke: Eine Eintragung in eine WBK besitzt rechtskraft, selbst wenn sie rechtswidrig ist.
  3. Sehe ich nicht so. Theoretisches: Das mit dem Erwerb ist wieder die typische Falle des wörtlichen Lesens. Dann gibts auf gelbe auch keine Munition mehr,und Eintragung nur gegen Bedrüfnisbescheinigung für jede Waffe was dann aber abgelehtn wird, weils in §14 Abs 6 nur eine Rechtsgrundlage für den Erwerb von Waffen gibt. Und Waffen auf grün gibts auch nicht mehr, denn §14 Abs. 3 spricht nur von einer Bescheinung des Verbandes für den Erwerb einer Waffe, wie das mit dem Besitz dann gehen soll, tja gibt wohl keine Rechtsgrundlage mehr dafür....Der Gesetzgeber hat den Erwerb von WS erlaubnisfrei gestellt und in der Folge auch den auch den Besitz. Es besteht nämlich entgegen landläufiger Meinung keine Erlaubnispflicht für den Besitz von WS, lediglich Anzeige- und Eintragungspflichten nach den §§ 37a und 37g. Der letzte Satz ist diskutabel. Im Lichte der verschiedenen Erlaubnisarten (WBKs) hätter der GG hier eine Präzisierung vornehmen müssen, an anderen Stellen auch(z.B. sichere Aufbewahrung durch WBK-Inhaber) was denn nun genau erworben& besessen werden darf. Das hat er aber nicht getan. Kann man im vergleich bei den Erben noch darauf abstellen, das keine weiteren Waffenteile erworben werden dürfen bzw der Besitz dann icht genehmigt werden muss, da es um die reine Besitzstandswahrung geht wird man vor dem BGH damit durchkommen. Aber bei Sportschützen, bei denen die Nutzung ein nicht durch die reine Lauflänge begrenzt wird (nicht jedes AR hat Anschein und Disziplinen gibt es zuhauf bei allen Verbänden) wird es da schon schwieriger. Keinesfalls wird man damit durchkommen als Behörde, das es keine Disziplin im Verband gibt, welche der Sportschütze angehört, das bekommt man aus der Zeile in nAalage 2 einfach nicht heraus. Historisches Rechtsgeschichte der WS-Reglung lässt da auch keinen Zweifel dran. Die Formulierung des erlaubnisfreien Erwerbs, der den erlaubnisfreien Besitz nach sich zieht, wurde lediglich um die o.g. Eintragungspflicht erweitert um den schwunghaften Handel mit Pistolen-WS zu unterbinden, die sich, da ja nicht registriert, dann auf 4mmM20 Griffstücken wiedergefunden haben, so ganz ohne WBK und so. Wille des Gesetzgebers war lediglich, hier einen Riegel vorzuschieben, nicht den Besitz durch WBK-Inhaber zu unterbinden. Hätte er es anders gewollt, wäre es kaum dabei geblieben, eine Erlaubnispflicht für den Erwerb wegfallen zu lassen und stattdessen eine für den Besitz einzuführen. Praktisches Hast du schon jemals ein Bedürfnisbescheinigung für ein WS vorlegen müssen? Das wäre nach deiner Auslegung nämlich zwingend notwendig für die Erteilung einer Besitzerlaubnis, es sei denn.... na das die Formulierung der Anlage 2 wie so oft nicht wörtlich zu sondern Eingedenk des Faktums zu verstehen ist, das Erwerb den Besitz ipso factum erzeugt. Schießen geht bei genanntem Beispiel nicht, falls Anschein des WS vorliegt. Falls nicht kein Problem, Metaebene Wir beobachten hier das was passiert, wenn der GG eine logische Lücke lässt bzw logische Widersprüche im Gesetz erzeugt, die füllt dann jeder mit seiner Interpretation, mich eingeschlossen...
  4. Ja? Ist er auch. Nur mancher Händler macht da ohne Rechtsgrundlage trara. Hier die Rechsgrundlage Bedürfnis benötigst du nur für die Erteilung der Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe.
  5. Muss er nicht. Es ist ein Wechselsystem und damit von allem Bedürfnisfirlefanz befreit.
  6. Es gab durch aus Strömungen die das so haben wollten und hineniinterpretieren wollten, mangels Präzisierung im Gesetz. Da wurde jetzt ein Riegel vorgeschoben und das ist gut so.
  7. Na deine Ausfürhungen sind doch komplett obsolet, insbesondere die Verwaltungsvorschrift in Bezug auf den Fortbestand des Bedürfnisses. Seit 1.9 ist Ruhe im Karton, 4/6 für Besitz, Kurz/Lang und fertig
  8. @arcticwolf ich meins nicht böse, aber hast du das letzte Jahr unter einem Stein geschlafen?
  9. Das sehe ich nicht so. Man kann Kurzwaffe und Langwaffe an einem Termin schiessen also max. 6 Termine, es können nur keine 2 idente Termine an einem Tag also 2x Langwaffe abgerechnet werden, die Betrachtung von Kurz und Langwaffe erfolgt nach $ 14 Abs 4 getrennt von einander Ferner: Eigentlich muss ja nur 4 Termine je Gattung pro Quartal haben. Das man bei der 12/18 Regel evtl nicht dazu kommt jeden Monat regelmäßig zu schiessen kann bei Urlaub, Reise, Krankheit Land unter auf der Arbeit etc ja durchaus sein. Aber einmal in drei Monaten soll nicht gehen? Das dürfte bei der Mehrheit der Menschen in D eher die Aussnahme sein...
  10. @cartridgemaster Wie ich dir im folgenden darlegen will, diese Behauptung ist falsch: Sie entstammt der wörtlichen Interpretation des §14 Abs. 6 und ist genauso falsch wie die wörtliche Interpretation des alten §14 Abs 4 und des damaligen §28 WaffG. Den gleichen Fehler, den diejenigen gemacht haben, die glaubten für die Eintragung einer Waffe in die gelbe WBK, verwaltungsrechtlich also für die Erteilung der Besitzerlaubnis sei eine Bedrüfnisbescheinigung notwendig(NRW, Thüringen). Eine unhaltbare Interpretation, die von den Gerichten dann mannigfaltig korrigiert wurde. Nach dem Willen des Gesetzgebers zieht die Erteilung einer Erwerbserlaubnis ipso factum die Erteilung der Besitzerlaubnis nach sich, so daß sich in keinem Text eine explizite Erwähnung der Besitzerlaubnis bezüglich Schusswaffen findet, ausser in §10 Abs 1. --------------------------------------------------------- Würde man das nämlich rein nach dem Buchstaben lesen, denn wäre folgendes der Fakt: a) Erwirbt man auf grün eine Waffe nach Ablauf der Geltungsdauer der Bedürfnisbescheinigung(i.d.R. 6 monate) dann wäre eine erneute Bescheinigung für den Antrag auf Besitzerlaubnis nötig, da je keine gültiges Bedürfnis für die Erteilung der besitzerlaubnis mehr vorliegt. b) Müsste jeder Erwerb auf gelb nach Ablauf von a) ebenfalls eine Bedrüfnisbescheinigung für die Eintragung beigebracht werden. c) Wäre seit dem 1.9 dann erforderlich, das für die Eintragung der Waffe(Erteilung der Besitzerlaubnis/Bedürfnis für den Besitz nach §14 Abs. 4) die letzten 24 Monate geprüft werden d) Aufgrund c) d.h. §14 Abs 5 Satz 1 dann niemand mehr eine Waffe bekommt, denn er hätte ja mit den eigenen Waffen schießen müssen, die er ja noch garnicht hat.... e) Wäre der Erwerb von Munition gänzlich ausgeschlossen. Oder liest du irgendwo in §14 Abs 6 etwas von Munition? Nein? Das it aber schlecht, @cartridgemaster bitte benahrichtige ASAP die Bundesdruckerei und die Inneministerien der Länder, das mit ihren gelben WBKs gewaltig was nicht stimmt. --------------------------------------------------------- Wie man leicht sehen kann, wäre ein wörtliche interpretation des wortes Erwerb in bezug auf die gelbe WBK seit jeher grotesk, falsch, unlogisch und schlicht rechtswidrig wie die Gerichte ausgiebig ausgeurteilt haben. Der Wille des Gesetzgebers war und ist klar: Auf die gelbe WBK sollen Waffen durch einmalige Nachweis der Sportschützeneigenschaft erleichtert erworben werden können, wo im §14 Abs 6. etwas vom Erwerb von Schusswaffen steht, ist Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Erwerb und Besitz der dafür vorgesehenen Munition zu lesen. Die Begründung der aktuellen deckelung auf den Besitz bezogen: das Horten, also das halten großer Bestände solle verhindert werden, nicht das kaufen.... Die Rechtsgeschichte von §28 Abs 2. Waffg(1976) bis zum §14 Abs 6. WaffG(2020) bildet da ein schönes Kontinuum. ------------------------------------------------------ Letztlich will ich deine Ansicht einer Zehnerkarte für den reinen Erwerb ad absurdum führen: Nehmen wir dein Beispiel und lassen jemanden der am 1.9. 10 Waffen auschließlich auf Gelb besessen hat, nicht 5 sondern alle 10 Waffen verkaufen: - die gelbe WBK ist als Besitzdokument erloschen, die Urkunde wird bei der letzten Austragung eingezogen. -Unser fiktiver Kandidat besitzt jetzt nach deiner Lesart weder eine waffenrechtliche Urkunde noch überhaupt eine waffenrechtliche Erlaubnis mehr, de facto ist die Einziehung der Urkunde in ihrer juristischen Wirkung mit der Einziehung bei einem Widerruf der WBK gleichzusetzen. Aber in §14 Abs 6 steht doch ..." eine unbefristete Erlaubnis". Wie ziehe ich eine Erlaubnis ein, die unbefristet ist und für deren Widerruf/Rücknahme es keine grundlage gibt? - Unser fiktiver Kandidat ist jetzt vor dem Waffengesetz ein Bürger zweiter Klasse geworden. Nach deiner wortwörtlichen Auslegung kann auf Lebenszeit nie wieder eine Waffe nach §14 Abs 6 erwerben, sondern ausschließlich noch nach §14 Abs 3. Viel Spaß vor dem Bundesgerichtshof mit der Auslegung, der Anwalt wird dich damit in kleine Scheibchen schneiden, zu Belustigung der Umstehenden... Gleichstellung vor dem Gesetz und so, Art 3 Abs 1 Grundgesetz sag ich nur. Begründe mal deine Interpretation auf der Grundlage von Art 3 Abs 1 Grundgesetz und dem Schutz der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach §1 WaffG. Lege am besten gleich noch Zitierstellen in den Gesetzesentwürfen bei, die den GG-Willen erkennen lassen.
  11. Ja unbedingt, fragen kostet nichts. Rechtsanspruch hast du keinen darauf, aber jo mei. Konnte so auch mal einen Revolver austauschen der defekt war, ohne Verbandsbescheinigung. Wenns nicht klappt nicht ärgern, und halt nach Standard-Verfahren vorgehen.
  12. Glaubst du du bist der einzige der das Thema seit 2003 hier hochgekocht hat? Man kann schon verlangen, das wenn man hier Aussagen trifft, man sich vorher mit den einschlägigen Normen beschäftigt hat. Es mag ja durchaus diskussionspunkte geben, da Gesetze manchmal handwerkliche Fehler aufweisen, die dann unterschiedliche Auslegungen erlauben. Aber nicht in diesem Fall: die Gelbe-WBK-Geschichte wurde nicht nur einmal durch die Wurstmaschine gedreht sondern gefühlte 100x. Und es gab zahlreiche Prozesse zu eben diesem Thema, weil man speziell NRW und Thüringen erklären musste, was die Wortfolge "Erlaubnis erteilt" bedeutet und das selbstredend bei der gelben WBK die Besitzerlaubnis OHNE Bedürfnisprügung erfolgt. Und stell dir vor, die wurden allesamt von den Behörden verloren. Und offensichtlich mangelt es am elementaren Grundwissen, das 12/18 nur für die Erteilung einer Erwerbserlaubnis anwendbar ist.
  13. Absoluter Blödsinn. Bitte erst versuche zu verstehe, was Begriffe wie Erlaubnis" und erteilt so bedeuten, bevor man hier im Forum wieder Unfug verzapft, ja? Danke!
  14. Nein können sie nicht. Es lautet klar: " Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen. Komplet Falsch. Dafür gibt es eben genau keine Rechtsgrundlage Klagen! Sofort! Gott was stimmt denn mit dem nicht, muss man jetzt wieder klagen wie mitte der 2000er bis es der letzte begriffen wie das mit der Gelben funktioniert? hat? Also: 3 Waffen verkaufen. 1 Waffe kaufen. Eintragung beantragen. Wenn er nicht will, rechtmittelfähigen Ablehungsbescheid geben lassen-> Anwalt -> Verwaltungsgericht -> recht bekommen. ja. rechtswidriger schwachsinn.
  15. Ha, ich hatte mit dem UHU recht 🤣
  16. Darf man den Threadersteller fragen, warum auch immer jemand seinen Waffenkoffer mit einem Kabelbinder verschließen möchte? Legal ist es definitiv, nur...warum??? Ich persönlich nehme ja lieber Epoxidkleber, am Anfang den Endfest von Uhu, aber da war mir die stundenlange Warterei vor der Fahrt ins Schützenhaus dann zu lange und ich bin auf den 5-min- Schnellfest umgestiegern.....
  17. ASE

    AR15 Upper und Lower

    Es widerspricht der Logik eines führenden Teiles und dem erkennbaren willen des GG. Und nicht nur neue Waffe, sondern, erlaubnispflichtige Herstellung einer solchen. Das war ja gerade der Clou an der Gesetzesänderung. Was erlaubt ist: Zwei Lower, die jeweils führendes teil einer Waffe sind, mit anderen WS paaren, z.b. .223 und .22 Ar15 vorhanden, jetzt kann man auch ein weiteres .223 auf den .22 lower setzen, den: Druch richtige auswahl der Selbstlader bzw der Lowe und WS (9mm mit .223 lower, 223,22) kann man auch im Kontigent 3x3 kalibergleiche Waffen haben.
  18. Meines Wissens wurden da schon welche an die Behörden geschickt, so zumindest aussage meiner Behörde
  19. Danke schonmal, @Zordus Und was sind die Absoluten noGos, also wo darf ich die magazine laden, sichrheitsfahne rausnehmen etc? Sorry in meinem Verein gibts da kein tradiertes Wissen zu trotz BDS-Gruppe.
  20. Frage zum Laden der Waffe: Pistole: Mit wieviel Schuss lädt man seine Magazine und lädt man die alle gleich? Revolver: Speedloader mit 6 oder mit 5? Und braucht man auch Einzelpatronen zum nachladen?
  21. Lauf erhitzen, Dorn kühlen(CO2) und schmieren schmieren
  22. Wen interessieren bei mißbräuchlicher Verwendung ein paar Riefen im Lauf? Es wird wohl kaum einer mit seine Erbwaffe zum Pistolen-benchrest gehen. Züge und Felder sind völlig überbewertet in diesem Anwendungsfeld... Vorsicht: nachfolgend staatsfeindlicher Hasssprech: Die ganze Blockiersache ist im Grunde Grundgesetzwidrig: Weder gab es hierfür eine kriminalistische Notwendigkeit im Sinne der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, noch konnte daraus folgend irgendein Effekt auf Kriminalstatisktiken erzielt werden. Unser Grundgesetz soll aber gerade das verhindern: Das sich Politiker&Lobbyheinies in sicherheitspolitischer Paranoia und Raffgier an Freiheit und Geldbeutel des Bürgers vergehen, ohne das es dafür eine objektive Notwendigkeit gibt. Aber solche verfassungrechtlichen Feinheiten bleiben den Zivilversagern& Studienabbrechern in Berlin natürlich auf ewig ein Buch mit sieben Siegeln.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.