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ASE

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  1. Nur das die neuen Regeln nicht "seit Jahren" gelten. Knackpunkt: War das teil verbaut? Hier gibt es die Anhänger der "physischen" Argumentation, also das es einmal eingebaut war und dass die Behauptung an sich dann vor Gericht genügt um davon zu kommen. Die Anhänger der juristischen Argumentation, hingegen stellen darauf ab, dass das Teil im legalen Sinne verbaut gewesen sein muss, also als als führendes Teil einer Schusswaffe verbaut und registriert sein muss, damit das zusammenstecken mit einem WS nicht als HErstellung im Sinn des Ich halte es mit der juristischen Sichtweise, vrgl Wille des Gesetzgebers etc. Im Einzelfall hilft hier ein vergleichender Blick in die Gebührenverzeichnisse der Behörden und in die Gebührenordnung der Strafverteidiger. Einen Voreintrag gibt es billiger als auch nur die anwaltliche Erstberatung im Falle des Vorwurfs der illegalen Waffenherstellung. Vvllt. mal aus diesem Blickwinkel darüber nachdenken.
  2. Läuft dann ins Leere, sobald das privat weiterverkauft wird.
  3. war grün aus?
  4. ASE

    Stromausfälle

    Die Rechnung beim Import/Export ist für die "Merkel-BRD 2.0" ohnehin mit vorsicht zu geniessen: Strom exportieren wir, wenn Solar und Wind auf volle Pulle läuft und wir ihn loswerden müssen, z.B. an Österreich. Exportieren heißt hier nicht verkaufen, sondern verschenken. Mit anderen worten: MAn füllt mit seiner EEG Umlage nicht nur die Taschen der Grünen-Mafia, sondern auch noch österreichische Stauseen. Strom Importieren wir dann wieder, wenn Solar und Wind halt machen, was Solar und Wind halt so machen. Da Kann uns das Land der Hämmer dann seinen Wasserkraftstrom verkaufen.... Was kein Vorwurf an die Ösis sein soll, wenn ein Depp Geld auf die Straße wirft, darfst du es ruhig aufheben.
  5. Patente greifen nur bei kommerzieller Nutzung. Viel infos zum Thema Eigenbaufindest du in amerikanischen Foren.
  6. Und genau da hättest du das Posting beenden können. Du betrachtest das aus der Perspektive des staatlichen Gewaltmonopols("Schusswaffeneinsatz" hat dich verraten...). Für den Bürger kommt indes nur Notwehr oder Notstand als Grund für einen Schusswaffeneinsatz in Frage und die Straftaten die in Frage kommen sind völlig unbeachtlich, weil der Bürger nur rechtswidrige Angriffe abwehrt und eben keinen Flüchtenden stoppt, Personen schützt oder Durchsuchungsbefehele vollstreckt. Alle nachfolgend angeführten punkte sind hier nämlich nicht nur bedingt relevant. Das ist richtig,und weitaus wichtiger als graue Theorie. Wie sieht es denn in Ländern aus in denen das führen Erlaubt ist, insbesondere USA. Deutsche Reglungsparanoia ist mit der Realität recht schwer in Einklang zu bringen.
  7. Und? Wie kommst du auf 50-60 Stunden reiner unterricht? Wären Übungen im Schießkino nicht wichtiger? Soooo komplex ist die Notwehrlage in deutschland nun auch nicht.
  8. Ja und? Es gibt übrigens genug Statistiken, speziell bezogen auf das verdeckte Führen, die einen erheblichen generalpräventiven Effekt bestätigen, während die schlimmsten Gewaltverbrechensraten in den USA dort erzielt werden wo das Waffenrecht besonders strikt ist. Und die Rechte sind also vom Himmel gefallen? Dann ändert man eben die Rechtslage. Fangen wir gleich mit dem "Felony Murder" an. Wer eine Notwehrsituation provoziert, haftet für alle daraus folgenden Konsequenzen, ansteller der deppischen Reglung wie sie in Deutschland mal wieder zu Gunsten von Schwerverbrechern existiert. es sind 22.... Und ein Strohmannargument ohnedies: Niemand hier sagt, daß man ohne Kurs im Verteidigungsschiessen eine Waffe führen sollte. Wie ist es denn in der Jägerprüfung? Die wird ja auch das sichere Handling im Jagdbetrieb geprüft, weil dass bei der Jagd eben vorkommt.
  9. Wers nicht tut, der lässt sich dann eben bei CNN vor brennendem Supermarkt was über "mostly peacefull protests" erzählen. Ja Ja, und "Defund the police" hat wohl auch der böse orange man erfunden. Hab ich bei CNN gehört.
  10. Darf man erfragen, wen es denn neben dem Otto-Normalbürger in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat noch gibt? Soweit ich mitbekommen habe gibt es unterschiedliche Arten Menschen nur bei den Faschisten, Kommunistern oder von-gottes-Gnaden-Feudalen, was aber irgendwie eh das gleiche ist.
  11. you don't say 🤣 Ach watt, mit dem Erschliessen größerer Lagerstätten von Kobold-Baerbockat kommt das alles in Ordnung. Versprochen.
  12. Ja wünsche ich dir auch
  13. Und das CO2 welches dabei freiwird, wurde zuvor vom Baum aus der Luft gebunden. Mit anderen worten: 100% klimaneutral. Wie die Holzpellets vom grünen Feuerwerkshasser die Strasse runter. Deswegen hat mein Böller auch die grüne Plakette
  14. Vermutlich sogar ja, ganz unironisch.In Wuhan (10.6 Mio ) wurde eine flächendeckende Studie (93% aller Einwohner) durchgeführt und in Nature communications, also in einem hochrangigen Journal veröffentlicht. Von solchen Teilnehmerzahlen können die Amateure hier nur Träumen. https://www.nature.com/articles/s41467-020-19802-w Wesentliche Ergebnisse: - 37 % False Positive bei PCR - Asymptomatisch Infizierte stellen keine signifikante Infektionsgefahr dar. Also die wesentlichen Grundlagen für Lockdown zerschmettert. Die Aussage zu den asymptomatisch Infizierten wurde in einer Metaanalyse von 54 Veröffentlichungen zum Thema "Infektion im gemeinsamen Haushalt" bestätigt. https://jamanetwork.com/journals/jamanetworkopen/fullarticle/2774102 Nun könnte man natürlich mal "Follow the Science" machen. Aber frei nach der Kanzlerin: "Ist Mir doch egal ob ich schuld bin. Jetzt sind wir nunmal dabei die eigene Wirtschaft und Gesellschaft zu ruinieren"
  15. Kannst du deine Aussage auch quantifizieren, unter Offenlegung der gestellten Frage? Die Argumentation "sehr viele" beansprucht nämlich jeder für sich. Sind auch sehr viele Stadtbewohner für ÖPNV, komisch nur, das man keinen Parkplatz findet, je metropolenhafter und mehr ÖPNV-Angebot, desto schlechter.... Und selbst wenn: eine wesentliche Funktion des freiheitlich verfassten Rechtsstaates ist es, die Minderheit vor der Tyrannei der Mehrheit zu schützen. Wenn man das einreissen lässt, was die Feuerwerksverbotspenner fordern, dann kannst du alles aufgeben. Ich finde nämlich für alles eine Mehrheit zum Verbot, ich muss nur vorher das entsprechende Framing aufbauen und sozialen Druck ausüben, schon lassen die eingeschüchterten sich zum Verbot von etwas verführen, was sie selber nicht trifft. Zweifelsohne. Und wenn man damit fertig ist, glaubst du die Berufs- und Hobbyempörten hören dann auf? Es geht denen nämlich gar nicht um Feuerwerk, sondern um Machtausübung. Mach dir hier mal klar, was das für Fetischisten sind: Effektiv diskutiert man hier um Ca 20-30 Minuten zu Anfang des Jahres. Nicht auszuhalten, das da Leute Böllern, PTSD incomming. Das kratzt doch hart an der Grenze zur Geisteskrankheit. Reich solchen leuten den kleinen Finger und sie reissen dir den Arm ab. Als nächstes muss dann nämlich: - Die Fasnacht verboten werden - Das Motoradfahren verboten werden - Die Mountainbikerei verboten werden - Überhautp, Sport im freien, Denk mal an das Verletzungsrisiko, die Belastung der Kliniken, und die Tiere, kann bitte jemand mal an die Tiere Denken - Jagd muss auch weg. Mörder. TierNazi. - Sportschiessen? Wie bitte? Du bist wohl Terrorist. - Böllerschiessen, was erlauben? -Computerspiele? Weg damit -Internet? Verbraucht viel zuviel Strom (ja...die Grünen wollten, kaum gab es das Internet, dieses sofort verbieten) Und am ende lebst du in der perfekten Dystopie. Jeder gegen Jeden, permanenter sozialer Kriegszustand, das ist es, was die Linken wollen. Freiheit ist eine fossile Resource, an der Raubbau betrieben wird. Zum Teufel mit den Kommunisten
  16. Die Industrie sollte auf jeden Fall klagen, und wenn es nur um existenzsichernden Schadensersatz geht. Das größere Thema ist Verteidigung der demokratischen und rechststaatlichen Verfassung gegen die Frühphase einer Diktatur. Die nächste Stufen werden ja bereits medial vorbereitet, unbefristeter Lockdown, nahtloser Übergang in den Klimalockdown(da wird ja in Jahrzehnten gerechnet...), Verschiebung von Wahlen. Kurzum: Regieren ohne Parlament, immer gerechtfertigt durch die "große Not". Dagegen muss man man allen Fronten vorgehen, und die sinnlosen Silvesterverbote sind ja schon von einigen Gerichten mit deutlichen Worten bedacht worden. @Chapmen was sollte das Geld den in diesem Zusammenhang bei der GRA bringen?
  17. Verwaltungsvorschrift hilft vor Gericht nicht. Und die Begründungen im WaffG bringen auch nichts. Warum? Auch nach der von mir geäußerten Rechtsauffassung darf der Jäger ja mit Saufeder/ Hirschfänger unterwegs sein, unbeachtlich dessen, ob es denn nun eine Waffe ist oder eben nicht. Beide Rechtsauffassungen sind in der Jagdpraxis also ununterscheidbar bis auf den Fall, wo man kein Personaldokument dabei hat. (Waffe: Owi, keine Waffe: ok) Zur gerichtlichen Klärung der Frage benötigt man eine Saufeder, die man durch die Stadt trägt, bis man angezeigt wird. Ich würde es nicht tun.. Der Gesetzgeber und auch die Gerichte sind dann schon so schlau, Pseudo-Zweckbestimmungen zu verwerfen. Sonst kommt dann jeder auf die Idee, seinem Bidenhänder als Gehhilfe mit Eiskratzerklinge auszugeben. Die Zweckbestimmung muss auch Objektiv nachvollziehbar sein. Und da wird es bei einer Saufeder dann schon eng, wenn die Zweckbestimmung ohnehin schon auf "töten" lautet und technisch kein wesentlicher Unterschied zu einer gewöhnlichen Kriegslanze festellbar ist. @kulliDu irrst dich mit den 12cm: Die 12cm-Freistellung gilt nur für Messer. Die Saufeder als Lanze fällt nicht unter §42a Abs 1. Nr 3(Messer) sondern unter Nr 2. (Hieb/Stosswaffen/Wurffaffen), bei denen die Klingenlänge egal ist. Hat jetzt aber alles nichts mehr mit dem Ursprung dieses Threads zu tun, da war die Frage nach NWR-IDs und Jagdscheinen
  18. @Elo wie in meinem vorigen Posting erwähnt, glaube ich nicht, das die reine Zweckbestimmung "Sau" hier verfangen wird. Sie lässt sich nicht von einer anderen Flügellanze unterscheiden, da darf einen der Name nicht darüber hinwegtäuschen. Zumal die Zweckbestimmung der Saufeder "tödliche Verletzungen beibringen" lautet.
  19. Eine Saufeder ist definitiv eine Waffe, §1 WaffG: Die Anlage 1 präzisiert nochmal: Hier fehlt übrigens Mensch als Refererenz, wodurch auch die Zweckbestimmung Tier abfangen es zur Waffe macht. Zu dem wird man kaum mit der Ausrede "nicht zum Verletzen von Menschen bestimmt" davon kommen, wenn man seine Saufeder an der Uhrenkette durch die Innenstadt führt. Eine Saufeder ist auch nur eine Variation der Lanze. Anders als z.B. eine Sense ist eine Saufeder auch dazu bestimmt, Verletzungen beizubringen Nach §42a WaffG ist das Führen einer Saufeder solcher Waffen verboten: Jäger die es sehr traditionell lieben, dürfen allerdings die Saufeder führen: §13 WaffG Da dort nicht Jagdschusswaffen sondern Jagdwaffen steht, darf der Jäger die Saufeder oder auch der Hirschfänger mit sich führen. Zu dem kommt ja noch §42 a Abs 2. welcher das Führverbot bei berechtigtem Interesse aufhebt, wozu das Führen von kalten Jagdwaffen zu Jagdzwecken wohl zählen dürfte. Dachte auch zuerst an die Saufeder Beispiel für Führen nur mit Jagdschein ohne Ausweis, aber in §38 WaffG steht halt defintiv Waffe und nicht Schusswaffe.
  20. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird hierzulande häufig verwechselt mit dem vermeintlichen Recht, nicht kritisiert werden zu dürfen. Dahingehend wird es besonders vom Polit-Medialen-Komplex verstanden. Versuch mal einen Youtube-Kanal zu betreiben, auf welchem du dich kritisch mit öffentlich-rechtlichen Produkten, oder der Regierungspolitik auseinandersetzt, dann wird dir schnell klar was damit gemeint ist. Hassrede oder Copyright, gerne auch <1min nachdem das Video hochgeladen ist...
  21. Ist abgedeckt. ganz ohne Nachweis darf aber auch der nicht.
  22. Gibt es noch andere? Immerhin scheint es ein liberaler zu sein, er schriebt ja nur von "zu viel". Nicht von "empörender Weise mehr als 0"
  23. Nochmal die Bußeldvorschrift aus §53 WaffG: entgegen § 38 Absatz 1 Satz 1(Personalausweis und WBK etc) oder Absatz 2 ein dort genanntes Dokument nicht mit sich führt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, Ich lese da ein oder. §38 mal übersichtlicher dargestellt: Dieses und erstreckt sich nur über die nachfolgenden Nummern des Absatzes 1 Nr 1 Argumentiere indes nicht gegen Perso&Jagdschein(und auch WBK) mitzuführen, sondern dafür. Es gibt nur eben den Passus im BJagdG und die zugehörige Bußgeldvorschrift, welche da Verwirrung aufkommen lassen kann. Dem Sinn nach soll der Polizeibeamte ja auch kontrollieren können, ob die Waffe rechtmäßig im Besitz ist, wozu der Jagdschein nicht ausreicht.
  24. @Waffen Tony Nicht ganz klar, ob sich Abs 1 und 2 gleichzeitig anzuwenden sind. Die ursprüngliche Intention sollte wohl schon gewesen sein, das der Jagdschein genügt, sonst hätte man auch im BJagdG Pass/Perso vorgeschrieben. Bußgeldvorschrift WaffG hierzu: Würde ich eher dahingehend lesen, das man Bebußgeldet werden kann, wenn Abs 1 nicht erfüllt ist.
  25. Wenn du es schaffst ohne Waffe die Jagd auszuüben, kein Problem. Sobald aber §38 WaffG greift: Mit der Saufeder ist es also auch Essig ohne Perso/Pass. Zeiten sind des.
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