ASE
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TresorPEDIA mechanisches Zahlenschloß Historie
ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Oder ein Code Combi b hat? Oder einfach Glück bei der ersten eingabe? Lotto hat ein Chance von 1:140 Mio für den Jackpotgewinn. Komisch, jedes Jahr gibt es mehrere davon. Hmmm. -
Gelbe WBK - Begrenzung auch für "alte" Gelbe nach 2003?
ASE antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
@MarkF Deine Rechtsauffassung mal zusammengefasst: Es gibt nun auch auch mittelalte gelbe WBKs, nach §14 Abs 4 (1.4.2003--1.9.2020) auf welche die Regeln des §14 Abs 6 ab 1.9.2020 nicht anzuwenden seien, da sie als alte Erlaubnis weitergelten würden. Grundsätzlich ist das allerdings nicht haltbar Artikel 6d 3. WaffRÄndG: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D'bgbl120s0166.pdf']__1631381098526 Erlaubnisse nach einstmals §14 Abs 4 sind jetzt Erlaubnisse nach §14 Abs 6. Es war eine Gesetzesänderung, keine Novelle wie 2002. Das ist jetzt zunächst mal geltendes Recht. ------------------------------------------------------------------------------ Welche Frage man durchaus diskutieren kann ist, ob eine nachträgliche inhaltliche Beschränkung der vor dem 1.9.2020 ausgestellten Gelben WBK zulässig ist, also, ob die 10er Regel anwendbar ist. Ich sage ja. Warum? Kernaussage Weil es in Irrtum ist, dass die gelbe WBK inhaltlich Beschränkt worden ist. Die Beschränkung war die ganze Zeit da, nur latent, implizit und nicht konkretisiert. 1.) Häufig wird unbefristet mit unbegrenzt gleichgesetzt, obwohl letzteres nie im Waffengesetz stand. Stets wurde eine unbefristete Erlaubnis erteilt. Unbegrenzt haben die Sportschützen daraus gemacht, der Wunsch Vater des Gedankens. 2.) Die implizite, aber durchaus nachvollziehbare Fehlannahme war, das die gelbe WBK unbegrenzt sei. Das lässt sich allerdings nicht einmal aus dem Gesetzesentwurf des 2002er Waffengesetzes ableiten, sondern das genaue Gegenteil davon: ==> Nichtkontingentierung ist etwas anderes als das Erteilen einer unbegrenzten Erlaubnis. Die Nichtkontigentierung legte Bewertung über das zahlenmäßige Bedürfnis bzw. dessen Überschreitung beim Erwerb auf Gelb in die Hand der Behörde und bei Streitfragen in die der Verwaltungsgerichte. Seit ihrer Erschaffung 1976 war das generelle Bedürfnisprinzip auch auf die gelbe WBK anzuwenden. 3. Zunehmend habe die Behörden und Gerichte das unter 2 geschriebene auch in die Tat umgesetzt. Der GG hat hierauf reagiert, was grundsätzlich zu begrüßen ist auch wenn man über die Zahl diskutieren kann. Man muss sich hier nur vor Augen halten, das wenn dies nicht erfolgt wäre, der Trend schnell zu weit weniger als 141 auf Gelb hätte gehen können, der Gestalt, dass der 3. Karabiner auf Gelb verweigert würde, weil Waffe+Ersattzwaffe mehr als genug Bedürfnis wären nach Ansicht von Gericht und Behörde. Kurz: Es gab eigentlich gar keine Beschränkung der gelben WBK, sondern: eine bereits vorhandene implizite Begrenzung wurde nun Zahlenmäßig konkretisiert, weswegen Erlaubnisse nach §14 Abs 4 jetzt Abs 6 keineswegs inhaltlich geändert wurden. -
TresorPEDIA mechanisches Zahlenschloß Historie
ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Mal alle sonstigen Modernisierungsüberlegungen beiseite: 2. Faktor-Authorisierung - Schlüssel und Kombi, beides mechanich oder elektronisch implementierbar -
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ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Rechtsstaat funktiert aber nicht mit Osterhasenglauben, sondern mit Beweisen übe jeden rationalen Zweifel hinaus. Der Leitsatz ist absolutes Gift hinsichtlich unserer Diskussion hier: Als Maßstab wurde die Unversehrtheit des Tresors gesetzt, was im Falle eines mit 1 zu 1 Mio eine Haftstrafen für den Ausgeraubten bedeutet. Da kann man sich dann durchaus Gedanken drüber machen.. -
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ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
1:1 Mio.... -
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ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Da hat sich der Sohn eines Sportschützen suizidiert. Der Schrank war technisch unversehrt. Der Vater hat sich verwaltungsrechtlich gegen den Entzug der WBK gewendet, da dem Sohn die Kombination nicht bekannt gewesen sein könne und er diese geraten habe. Das wurde als Schutzbehauptung abgetan. Merke zur Beweislast: Allein der Umstand, das der Tresor mit der richtigen Kombination geöffnet wurde, begründete die Annahme, der Vater habe dem Sohn die Kombination überlassen. Muss da Urteil raussuchen, aber ich fand das damals schon pervers. Der Mann hat seinen Sohn verloren und das gab es dann noch obenauf. -
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ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Alles Unfug vor dem Hintergrund, das es den Richter nacher nicht interessiert, wenn dein Schrank mit der richtigen Kombination geöffnet worden ist. Siehe Urteil in Bayern. Typisch deutscher Absolutiusmus: Entweder es löst umgehend alle Probleme oder es ist sinnlos....Du läufst auch zu fuss, weil Autos noch nicht fliegen können, oder? Vor dem Hintergrund sollte man seine Waffen am besten neben die Haustür stellen, also von außen. Weil wenn der Tresor schon nichts bringt.... Meine Güte, ich muss einen Telefonzellenliebhaber beleidigt haben. Boomer-Argumentation. Könn wer nicht, wolln wer nicht. Geht technisch nicht. Elektronikschlösser? So. ein. quatsch. Hääää?!? Ok erst baust du dir den Strohmann mit dem Handydisplay auf, um dann gegen dessen Stromverbrauch zu argumentieren. Und nicht mal das will so richtig klappen: Warum sollte das ding 24/7 an sein?!? -
Was es de jure gar nicht gewesen sein kann, da es kein einziges führendes Waffenteil vor dem 1.9.2020 gegeben hat. Das ganze lässt sich subsumieren unter: a) Rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt. b) Anerkennung des Bedürfnisses unter Mißachtung von §14 Abs 3/4, allein aufgrund von Abs. 2. Freuen das es so ist. Klagen bei Ablehnung chancenlos.
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Solche Argumente wirst du nicht finden. Die gesamte Systematik des WaffG hinsichtlich der organisierten Sportschützen nach §14 fusst auf der Mitgliedschaft im Verband. Für alle anderen gibt es §8 Aus der Begründung des Entwurfes:
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Begründung ist ein Selbstläufer, da Buchstabe des Gesetzes. Alle anderen haben das Glück eines begünstigenden rechtswidrigen Verwaltungsaktes erhalten und sollten sich darüber Freuen.
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ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Ja klar, so hab ichs auch nicht aufgefasst. Ich habe dabei nur auf die veränderte Situation bei der Schlüsselfrage nach 2017 angespielt. Ursprung meine Postings hier war auch nur, daß das Schlossdesign irgendwie stehen geblieben ist, während andere Bereiche von den Neuland-Möglichkeiten eifrig gebrauch machen. Und eben die Frage, was wohl juristisch/waffenrechtlich passiert, wenn tatsächlich eine Kombination erraten wird. Ich benutzt auch Zahlenschlösser eben wegen der Schlüsselsache aber ganz wohl ist mir bei dem Gedanken nicht. Gab in Bayern glaube ich ein Urteil, wo sich der Sohn mit dem Revolver des Vaters entleibt hat und alle Versuche: hat die Kombi erraten etc dann als Schutzbehauptungen abgetan wurden. -
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ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Spotte ruhig, ich spotte sobald der erste herausgefunden hat, was "nicht richtig" und "Gefahr verursacht" hat im Kontex von bedeutet... -
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ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Verpflichtung nicht, sofern du 24/7 wach bist. -
Troll detected. Neue User, 0 Posts und wieder ein Frage, die hart an der Legalität kratzt, bzw eindeutig darauf abzielt Antworten zu bekommen die man dann verwerten kann in Richtung: "DA, die böse Waffenlobby gibt Tips wie man ohne WBK eine Waffe bekommt." Wäre man ein ernsthafter Frage stellen, würde es genügen, den Wikipediaartikel zu Waffenbesitzkarte zu lesen. Um zu wissen, daß die Rote wohl der dümmste Einsteig in den legalen Waffenbesitz ist. Ich geb dir eine Anwort: Gar keine Waffe bekommst du ohne WBK.
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ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Leider schon: §52 Abs. 3 Nr. 7a. -
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ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Die Frage ist, warum der Impuls hier nicht kommt, das das zum Standard wird. Unbestrittener Standard heute ist das dreischeiben Mechanikschloss oder sein elektronischer Bruder das 6-Ziffern-Elektronikschloss. ------------------------ Wie sieht es eigentlich mit der tatsächlichen Statistik aus bezüglich der Haltbarkeit mechanisches vs elektronisches Schloss? -
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ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Schaltest du den Airbag aus, weil er evtl nicht auslösen könnte. Ich schrieb was von Mobilfunk.... genau deswegen. Das kann ich Prinzipiell schon verstehen. Der Punkt ist nur: Anstatt sich am Schutzniveau der Schränke hochzujazzen, hätte man bei den Gesetzesänderungen vllt hier sinnvollere Vorgaben machen zu den Schlössern oder sonstiger Austattung der Schränke machen können, die am ende tatsächlich einen erhöhten Schutzeffekt haben. Denn beides Zielt auf das selbe ab: Tresorinhalt unattraktiv machen durch erhöhte Gefahr der Entdeckung. Bisher ist das eben nur passiv, weil Schrankkonstruktion und, passen zum Threadstart, das Schloss von einer Öffnung innerhalb weniger Minuten abhalten sollen. Nur sind 6(3 bei mechanischen) Zahlen halt mal schnell probiert. Wenn das aber die Entdeckung triggern könnte, bleiben die Hände eher weg vom Tresor. ---------------------------- Mal zum mechanischen Zahlenschloss: Weis eigentlich jemand, ob es da auch Konstruktionen mit Eingabesperre gab? mechanische Zeitschlösser für Zugriffssteuerung nach Tageszeit sind ja bekannt, aber gab es da auch mal welche, die z.b. beim Eindrehen der falschen Kombi auf mechanischem Wege eine Sperre eingeleitet haben? -
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ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
@Ronon79 Strohmann: Mein Argument war nicht, das jemand die Brute Force knackt, das geht schon deswegen nicht, weil die meisten Schlösser eine inkrementelle Zeitsperre nach Falscheingabe haben. Das haben die mechanischen Schlösser nicht, aber über der mühsamen/zeitaufwendigen Codeeindrehvorgang schafft da ein wenig ausgleich. Vorrichtungen gibt es, auch für mechanische Schlösser, nennt sich Dialer. Sondern das Argument war: Aufgrund der Bekanntheit der Codelänge ein zufälliges öffnen des Schlosses durchaus mal probiert werden könnte, z.b. anhand geometrischer Muster, auf dem Bedienfeld, die von manchen als Gedächtnisstütze verwendet werden. Un das Erfolgsfall die Beweislast waffenrechtlich umgedreht werden kann, und zwar genau Aufgrund einer Argumentation wie du sie fährst. Nach den Grundgesetzen der Kryptographie muss dem Angreifer das Schlüsselverfahren bekannt sein dürfen. Bei den klassischen Schlössern mit 6 Stellen ist es 1: 1 Mio-1 (Werkskombi...) und man kann es einfach mal probieren. Bei einem Passwort ist dem Angreifer aber bereits die konkrete Schlüssellänge nicht bekannt, was einen solchen Versuch weit Aussichtsloser erscheinen lässt, als mal 6 Tasten auf dem Nummernblock zu drücken. Das ist eine Verbesserung des Schutzes, welche weit mehr psychologisch als statistisch wirkt. Und die Meldefunktion, die du zwar zitierst, aber dann doch nicht Kommentierst: Gerade die hätte noch den weit aus besseren Abschreckungseffekt: Herumfummeln am Schloss = Gefahr der Entdeckung. Wenn das dem gemeinen Verbrecher bekannter Standard wäre, würde sich der Schutzwert der Tresore dramatisch erhöhen, weil Topschlagen im Mienenfeld. Natürlich kann man hier einwenden: Eine derartige Verbesserung der Schlösser führt zu Ausweichverhalten, im Sinne von dann eben gleich der mechanische Angriff. Aber den könnte man durch Sensorik auch unattraktiver gestalten und sowohl aus waffenrechtlicher als auch aus Versicherungssicht ist ein mechanisch Geöffneter Schrank besser als ein Schrank, der mit der geratenen Kombination geöffnet und im dreistesten Falle nach Entnahme wieder verriegelt wurde... -
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ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Jo, die Dinosaurier beim VdS^^ Das ist eine Frage des Marktes. was hat 1995 ein "Handy " gekostet... Per se richtig. Aber dennoch könnte man sich bei VdS mal bewegen. Und für die Einführung beim eines Passwort-Geschützten Schlosses gibt es keine Ausrede. -
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ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Das ist schon richtig, das Groß benutzt aber 6 Stellen. Zudem ist es ja i.d.R. schnell herauszufinden. Was ich damit sagen wollte, ist dass die heutigen Zahlenschlösser wie aus der Zeit gefallen wirken. Ich kann zwar mit der App mein Schützenhaus aufschliessen, aber der Tresor funktioniert noch wie eine Telefonzelle aus den 80ern -
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ASE antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Meine persönliche Erfahrung mit mechanischen Scheibenschlössern geht dahin, dass sie sicherer als ihre elektronischen Nachfahren sind. Aufgrund der kleinen mechanischen Toleranz an der Öffnungsmarke gepaart mit der Frustrationsintoleranz der jüngeren Generation, bekommt letztere das Schloss nicht einmal auf, wenn man die Kombination auf dem Tresor steht. Finde das Thema schon interessant, speziell deswegen weil ich mit den Zahlenschlössern an sich nicht zufrieden bin. Ein 3 Scheibenschloss (1-100) hat genau wie das übliche elektronische schloss mit 6 Ziffern theoretisch 1Mio Kombinationen. Praktisch etwas weniger, aus mechanischen Gründen oder beim elektronischen z.B. weil Werkskombi (12-34-56) oder Hinrisskombinationen wie 000000 nicht verwendet werden sollten. Aber: Ein Langfinger weis, das es sich um eine 6-Stellige zahl handelt. Theoretisch könnte er bereits beim ersten Versuch richtig raten. Problem hier: Beweis, dass der Tresor richtig verriegelt war? Beweis, dass die Kombination nicht draufstand? Ich für meinen Teil halte das für Steinzeit. Wesentlich sicherer wäre eine Schloss mit folgenden Eigenschaften, nicht abschliessend: - Passwort statt Zahlenkombination: Zum einen weil man die Länge variieren kann und ein größerer Eingaberaum vorhanden ist: Ziffern, Groß- und Kleinbuchstaben und Sonderzeichen. Auch hier könnte man Raten, aber es wird eine Gewisse "Abschreckung" erreicht, wenn die Schlüssellänge nicht bekannt ist. - Frei programmierbare Schließzeiten(Gut, gibt es beim Zahlenschloss auch schon), so daß man ggf den Schrank deaktivieren könnte wenn man in Urlaub fährt. - Meldefunktion/Alarmfunktion bei falscher Eingabe, am besten direkt über Mobile-Daten (um ein Deaktivieren des WLANs durch den Einbrecher sinnlos zu machen.) Beweisbarkeit der Bedienung in Abwesenheit des Rechtmäßigen Besitzers verbessern. -
Nun, es war die Askese nur 50 KW aufbewahren zu dürfen.
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Made my day, einfach großartig.
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Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?
ASE antwortete auf Sebastian Neuling's Thema in Waffenrecht
Erwas ulkig, wie hier trotzig über Schießbuchpflicht diskutiert wird. Es ist klar definiert, wieviel Schießtermine zu erbringen sind. Ein Nachweis darüber muss auf nachvollziehbar Dokumentation basieren. Auf was auch sonst?!? Vorsätzlich unrichtige Schießbücher und Vereinsbescheinigungen erfüllen den Straftatbestand der Urkundenfälschung und darüber Hinaus kann die waffenrechtliche Unzuverlässig abgeleitet werden. Bei Verbandsbescheinigungen droht obenauf noch die Infragestellung aller Verbandsbescheinigungen.... Was ist eigentlich so schwer daran, nach dem Schiessen einen Schiessbucheintrag vorzunehmen? Muss ja nicht mal jedesmal sein, nur die jeweilige Mindestmenge erreichen. Aber ne, lieber kompletter Schlendrian und dann den Vorstand anranzen, warum er keine Urkundenfälschung begehen will, wenns einem einfällt das man ad Hoc nen Wisch braucht. -
pfF lol, Einzelfall bei dem sich die Behörde über den Tisch hat ziehen lassen, der jetzt hochgejazzt werden soll. GRA halt...